Alter Führerschein: Mit Klasse 2 über 7,5 t fahren

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 3. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Mit dem Führerschein der Klasse 2 können Sie Fahrzeuge mit mehr als 7,5 t fahren.
Mit dem Führerschein der Klasse 2 können Sie Fahrzeuge mit mehr als 7,5 t fahren.

Die Führerscheinklasse 2 stellt eine Fahrerlaubnisklasse dar, die vor der Reform von 1999 erworben werden konnte. Doch was darf ich mit dem alten Klasse-2-Führerschein fahren? Ist mein Führerschein der Klasse 2 überhaupt noch gültig?

Diese Fragen kommen häufig dann auf, wenn es um den Umtausch in einen EU-Führerschein und somit um die Anpassung der Führerscheinklasse geht. Grundsätzlich ist ein alter Führerschein noch gültig, ein Umtausch muss allerdings bis 2033 erfolgen.

Im nachfolgenden Ratgeber erläutern wir, was ein Führerschein der Klasse 2 einschließt, welche Fristen für den Umtausch zu beachten sind und mit welchen Kosten Sie bei einem Umtausch rechnen müssen.

FAQ: Führerschein Klasse 2

Welche Fahrzeuge dürfen Sie mit einem Führerschein der Klasse 2 führen?

Besitzen Sie einen Führerschein der Klasse 2 dürfen Sie Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t fahren. Darüber hinaus sind auch weitere Fahrerlaubnisklassen in diesem Führerschein enthalten.

Müssen Sie einen Führerschein der Klasse 2 umschreiben lassen?

Ja. Der Führerschein der Klasse 2 verliert seine Gültigkeit mit dem 19. Januar 2033. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Sie die Führerscheinklasse 2 von alt auf neu umschreiben lassen. Welche Fristen dabei zu beachten sind, können Sie der Tabelle hier entnehmen.

Welche Fahrerlaubnis bedeutet die Führerscheinklasse 2 heute?

Mit welcher neuen Klasse die alte Führerscheinklasse 2 heute korrespondiert, hängt vom Erteilungs- oder Ausstellungsdatum des Führerscheins ab. Eine Übersicht zu den neuen Klassen finden Sie hier.

2033: Umschreiben der alten Führerscheine ist Pflicht

Mit Umsetzung der 2. EU-Führerscheinrichtlinie sind alle Inhaber alter Führerscheinklassen bzw. alter Führerscheindokumente verpflichtet, diese in einen EU-Führerschein umzutauschen. Das gilt also auch für den Führerschein der Klasse 2. Bis zum 19. Januar 2033 müssen Sie diesen in einen Scheckkartenführerschein umtauschen.

Welche Fristen dafür wichtig sind, können Sie der Tabelle entnehmen:

Umtausch bis wann?
Führerschein aus Papier
Geburtsjahr vor 195319.01.2033
Geburtsjahr 1953 - 195819.01.2022
Geburtsjahr 1959 - 196419.01.2023
Geburtsjahr 1965 - 197019.01.2024
Geburtsjahr ab 197119.01.2025

Scheckkartenführerschein
Ausstellungsjahr 1999 - 200119.01.2026
Ausstellungsjahr 2002 - 200419.01.2027
Ausstellungsjahr 2005 - 200719.01.2028
Ausstellungsjahr 200819.01.2029
Ausstellungsjahr 200919.01.2030
Ausstellungsjahr 201019.01.2031
Ausstellungsjahr 201119.01.2032
Ausstellungsjahr 2012 - 18.01.201319.01.2033
Führerschein der Klasse 2: Es fallen Kosten für die Umschreibung an.
Führerschein der Klasse 2: Es fallen Kosten für die Umschreibung an.

Im Gegensatz zur bei der Ausstellung möglichen unbegrenzten Gültigkeit beim Führerschein der Klasse 2 müssen sich Inhaber nun darauf einrichten, dass das Dokument nur noch begrenzt gültig ist.

Ein EU-Führerschein wird auf 15 Jahre ausgestellt und muss regelmäßig verlängert werden. Einfluss auf die Gültigkeit der Fahrerlaubnis hat die Umschreibung in der Regel nicht.

Wichtig ist, dass Sie das Umtauschen bzw. Umschreiben rechtzeitig in Angriff nehmen, denn ein Versäumen hat die Ungültigkeit der Fahrerlaubnis zur Folge. In diesem Fall dürfen Sie dann keine fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeuge mehr führen. Tun Sie dies dann trotzdem, droht eine Strafanzeige sowie eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Das Umtauschen des Dokuments müssen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Wohnort beantragen. Das heißt auch, dass ein Umschreiben vom Führerschein der Klasse 2 Kosten mit sich bringt. Die Gebühr beträgt durchschnittlich etwa 25 Euro. Hinzu kommen dann noch die Kosten für das neue biometrische Passbild.

Folgende Unterlagen sind darüber hinaus ebenfalls notwendig:

  • Personalausweis oder Reisepass (Meldebescheinigung, wenn nötig)
  • alter Führerschein
  • neues Passbild

Führerschein der Klasse 2: Was ist heute in diesem inbegriffen?

Ein Führerschein der Klasse 2 entspricht heute mehreren Klassen.
Ein Führerschein der Klasse 2 entspricht heute mehreren Klassen.

Mit der Pflicht zum Umschreiben stellt sich natürlich auch die Frage, welche Fahrerlaubnis übertragen wird und welche Klassen Sie mit dem neuen Führerschein dann besitzen. Grundsätzlich können Sie mit der alten Fahrerlaubnisklasse 2 Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t fahren. Da auch Züge mit mehr als drei Achsen hier inbegriffen sind, wurde und wird die Klasse auch als LKW-Führerschein bezeichnet. Die Klasse 2 kann jedoch je nach Erteilungs- oder Ausstellungsdatum und eingetragenen Schlüsselzahlen weitere Berechtigungen beinhalten.

Welche Fahrzeuge Sie heute mit alten Führerscheinen führen dürfen, ist gesetzlich durch die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt. In Anlage 3 ist aufgeführt, welchen Fahrerlaubnissen die alte Klasse 2 heute entspricht. Hier wird ersichtlich, dass die alte Klasse heute mehren neuen Klassen entsprechen kann. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den möglichen Entsprechungen.

Er­teilungs­datum Klasse 2Neue Führer­schein­klassenSchlüssel­num­mern
BRD
vor dem 01.12.1954A, A2, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, TC 172, BE 79.06
vor dem 01.04.1980A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T C 172, A1 79.05, A 79.03, A 79.04, BE 79.06
nach dem 31.03.1980A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, TC 172, A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06
nach dem 31.12.1985
Be­schränkt auf Kombi­nationen als Sattel­zug oder LKW mit 3 Achsen
A, A1, AM, B, BE, C1,
C1E, C, CE, L
(T auf Antrag)
C 172, A1 79.03,
A1 79.04,
A 79.03,
A 79.04,
BE 79.06,
CE 79 (L ≤ 3)
DDR vor dem 1. Juni 1982 aus­gestel­lte Führer­scheine
vor dem 01.12.1954A, A2, A1, AM, B, LL 174, 175
nach dem 30.11.1954 und vor dem 01.04.1980A, A1, AM, B, LL 174, 175, A1 79.05, A 79.03, A 79.04
nach dem 31.03.1980A, A1, AM, B, LL 174, 175, A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04
DDR vor dem 1. April 1957 aus­gestel­lte Führer­scheine
-A, A2, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, TC 172, BE 79.06

Bei Führerscheinen aus der ehemaligen DDR ist der Unterschied zwischen Ausstellungs- und Erteilungsdatum wichtig, wenn es um die Übertragung der alten Klasse in die neuen geht. Denn mit einem bestimmten Ausstellungsdatum fallen einige Fahrerlaubnisklassen bei der Umschreibung weg.

Bedeutung der Schlüsselnummern beim Führerschein der Klasse 2

Die Führerscheinklasse 2 kann durch Schlüsselnummern eingeschränkt oder erweitert sein.
Die Führerscheinklasse 2 kann durch Schlüsselnummern eingeschränkt oder erweitert sein.

Die eingetragenen Schlüsselnummern können eine Fahrerlaubnis erweitern oder einschränken. In der Anlage 9 FeV ist bestimmt, was die einzelnen Nummern bedeuten und ob diese mit bestimmten Gültigkeiten einhergehen.

Die Erweiterungen oder Einschränkungen der Fahrerlaubnis werden bei einer Umschreibung in einen EU-Führerschein übernommen und gelten somit auch für die neue Fahrerlaubnisklasse.

Lassen Sie also die Führerscheinklasse 2 umschreiben, bleiben die Schlüsselzahlen bestehen.

Folgende Schlüsselzahlen sind bei einem Führerschein der Klasse 2 in der Regel eingetragen:

  • 79.03: Sie dürfen mit Klasse A oder A1 nur dreirädrige Fahrzeuge führen.
  • 79.04: Sie dürfen mit Klasse A oder A1 nur dreirädrige Fahrzeuge mit Anhängern bis 750 kg führen.
  • 79.05: Sie dürfen mit Klasse A1 Krafträder mit Leistungsgewicht über 0,1 kW/kg fahren.
  • 79.06: Sie dürfen Kombinationen der Klasse BE mit Anhängern bis maximal 3,5 t führen.
  • 172: Sie dürfen Fahrzeuge der Klasse C und der Klasse D ohne Fahrgäste fahren.
  • 174: Sie dürfen Fahrzeuge der Klasse L (Zugmaschinen bis 40 km/h, Kombination mit einachsigem Anhänger bis 25 km/h) fahren.
  • 175: Sie dürfen landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 25 km/h und 50 ccm (außer A, A1, AM) führen.

Achtung: Einige der Schlüsselzahlen gelten nur in Deutschland (z. B. 174 und 175), während andere auch in Europa Einfluss auf die Fahrerlaubnis haben. Informieren Sie sich am besten vor Fahrten ins Ausland, welche Fahrzeuge Sie vor Ort führen dürfen.

Führerschein der Klasse 2: Gelten ab 50 besondere Vorschriften?

LKW-Führerschein der Klasse 2: Die Gültigkeit besteht nur bis zum 50. Lebensjahr.
LKW-Führerschein der Klasse 2: Die Gültigkeit besteht nur bis zum 50. Lebensjahr.

Inhaber der Fahrerlaubnisklasse 2 dürfen LKW und Busse führen. In diesem Zusammenhang ist es dann wichtig, dass Sie auf die Gültigkeit dieser Fahrerlaubnisse achten. Denn Fahrzeuge über 7,5 t dürfen Sie mit dem Führerschein der Klasse 2 nur noch bis zum 50. Lebensjahr fahren.

Erreichen Sie dieses Alter, wird der Teil der Fahrerlaubnis ungültig. Möchten Sie weiterhin diese Fahrzeuge führen, ist ein Umschreiben auf die Klasse CE bzw. den entsprechenden Busführerschein notwendig. Für den Umtausch müssen Sie dann folgenden Nachweise erbringen:

  • Ärztliche Untersuchung
  • Augenärztliche Untersuchung
  • Beim Busführerschein: Funktions- und Leistungstest

Die zusätzlichen Anforderungen dienen dem Ziel, die körperliche und geistige Eignung zum Führen schwere Fahrzeuge bzw. Fahrzeuge zur Personenbeförderung zu überprüfen. Wird Ihnen der neue Führerschein ausgestellt, ist dieser fünf Jahre lang gültig und muss entsprechend verlängert werden.

Nutzen Sie den Führerschein der Klasse 2 für LKW und Busse beruflich oder gewerblich, müssen Sie für die Umschreibung auch einen Nachweis gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz erbringen. Dieser wird dann durch die Schlüsselnummer 95 im neuen Führerschein belegt. Auch diese Qualifikation ist alle fünf Jahre zu erneuern.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

{ 5 comments… Kommentar einfügen }
  • Adriaan 22. Mai 2023, 19:15

    50 Jahre Klasse 2 lkw Führerschein welches Motorrad darf ich fahren bis wieviel Kubick

  • Robert 10. Mai 2023, 8:35

    Moin!
    Also es gilt, dass man ab dem 50 zigsten Lebensjahr eine Tauglichkeit für den weiteren Besitz der Klassen
    C und D nachweisen muss!
    „C“ Arbeitsmediziner od. Betriebsarzt: Kosten ca. 100 €
    „D“ Arbeitsmediziner od. Betriebsarzt: Kosten ca. 130 €
    Dies reicht für den Erhalt der Fahrerlaubnis!
    Wenn ich zusätzlich gewerblich fahren will / muss, benötige ich im Rahmen der BKrFQG die 35 h Weiterbildung.
    Habe ich allerdings die Klasse D nach dem 10.09 2008 und Klasse C nach dem 10.09.2009 erworben gilt wird es kompliziert. Dies ist in der kürze nicht zu erklären!
    Gruß Robert

  • Mari 26. Januar 2023, 20:45

    Die Antwort auf Ihre Frage würde mich auch interssieren! Schade, dass niemand antwortet.

  • Rüdiger 10. November 2022, 14:18

    Nicht ganz klar, wie sieht es aus wenn ein Führerschein Klasse 2 privat nicht mehr genutzt wurde, das 50. ebensjahr überschritten ist, muss dann eine Tauglichkeitsuntersuchung erfolgen oder nicht?

    • Silvia 8. Februar 2023, 22:46

      Ja man muss eine neue Ärztliche Untersuchung machen und bei Lkw Module machen. Die Module kosten 300€ stand 2015.

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