Der Führerschein der Klasse C1: Die Fahrerlaubnis für leichte Lkw

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 7. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Für die Ausbildung zur Führerscheinklasse C1 müssen Sie 18 Jahre alt sein (Mindestalter).
Für die Ausbildung zur Führerscheinklasse C1 müssen Sie 18 Jahre alt sein (Mindestalter).

Von 16 Führerscheinklassen, die 1999 eingeführt wurden, sind vier den Lkw gewidmet. Ihnen ist das „C“ als Erkennungsmerkmal gemeinsam („A“ steht für Krafträder, „B“ für Pkw, „D“ für Busse). Die Rede ist von den Führerscheinklassen C1, C1E, C und CE, wobei wir im Folgenden den C1-Führerschein in den Fokus rücken wollen.

Der Führerschein der Klasse C1 berechtigt zum Fahren leichter Lkw (LLKW), während Inhaber des C-Führerscheins auch schwere Lkw (SKW) sicher im Straßenverkehr bedienen können. Das „E“ kennzeichnet die Erlaubnis, die jeweiligen Lastwagen auch mit schweren Anhängern zu führen. Ohne diesen Zusatz können Anhänger meist nur 750 kg schwer sein, die zulässige Gesamtmasse darf nicht überschritten werden.

Dieser Ratgeber zeigt im Folgenden auf, welche Voraussetzungen (z.B Mindestalter) Sie für die Ausbildung zur Fahrerlaubnis der Klasse C1 mitbringen müssen und beantwortet die Frage, was einen C1-Lkw ausmacht. Auch werfen wir einen Blick auf die Schlüsselzahl 171 und klären, was es mit der Befristung auf sich hat, die für alle C-Klassen und damit auch für den C1-Führerschein gilt. Die Kosten der Ausbildung werden zuletzt in den Fokus gerückt.

Gesetzliche Regelungen für den Führerschein der Klasse C1

Zunächst fragen sich Anwärter auf den C1-Führerschein wohl: „Was darf ich damit fahren?“ Die Antwort steht im ersten Absatz des § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), der sich den 16 Führerscheinklassen widmet:

Klasse C1:
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Da die Voraussetzungen für die Führerscheinklasse C1 jedoch vorschreiben, dass der B-Führerschein vorhanden sein muss, sind Inhaber automatisch berechtigt, auch Fahrzeuge zu führen, die der Klasse AM zuzuordenen sind (Mopeds, Roller, Quads).

Die Ausbildung zum Führerschein der Klasse C1 kann viel kosten.
Die Ausbildung zum Führerschein der Klasse C1 kann viel kosten.

Außerdem muss der Anwärter ein Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben.

Darüber hinaus gilt es, eine Eignungsprüfung zu bestehen, wenn ein Führerschein der Klasse C1 angestrebt wird. Dabei handelt es sich in erster Linie um eine medizinische Untersuchung, während der festgestellt werden soll, ob der Anwärter sich körperlich und geistig dazu eignet, die Ausbildung für einen Lkw-Führerschein anzutreten.

Dazu kommt ein Sehtest, der im Gegensatz zum Sehtest für den Auto- oder Moped-Führerschein nur von einem Augenarzt durchgeführt werden kann.

Diese medizinischen Untersuchungen müssen vor dem Ersterwerb und bei jeder Verlängerung vorgelegt werden. Diese strengen Richtlinien gelten nicht nur für die Führerscheinklasse C1, sondern für jede Klasse der Kategorie C.

Welche Befristung gilt für den C1-Führerschein und warum?
Der Inhaber dieser Fahrerlaubnis darf bis zu seinem 50. Lebensjahr mit C1-Lkw auf öffentlichen Straßen fahren. Danach muss der Führerschein der Klasse C1 alle fünf Jahre verlängert werden. Es wird davon ausgegangen, dass Menschen mit fortschreitendem Alter gewisse körperliche Funktionen abbauen, wie etwa die Sehstärke. Die ärztliche Untersuchung alle fünf Jahre soll also die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen. Es wird demnach nicht verlangt, erneut die Fahrschule zu besuchen.

Die Schlüsselzahl 171 beim Führerschein C1

Uns erreichen viele Nachfragen zum Führerschein C1 mit Zusatz 171. Diese Schlüsselzahl ist nur in Deutschland gültig (wie alle Zusätze über 100) und besagt, dass der Inhaber auch Kfz der Klasse D fahren darf, wenn diese nicht mehr als 7,5 Tonnen wiegen und keine Personen an Bord sind.

Die Ausbildung für den C1-Führerschein

Nach bestandener Prüfung gilt für die Fahrerlaubnis der Klasse C1 zunächst eine Befristung bis zum 50. Lebensjahr.
Nach bestandener Prüfung gilt für die Fahrerlaubnis der Klasse C1 zunächst eine Befristung bis zum 50. Lebensjahr.

Natürlich kann die C1-Klasse nur durch eine besondere Ausbildung mit anschließenden Prüfungen erworben werden. Dadurch ist der C1-Führerschein mit Kosten verbunden, die sich allerdings in jeder Region Deutschlands stark unterscheiden können. Denn hierzu gibt es keine gesetzlichen Vorgaben und letztlich kommt es auf die Fahrschule an, wie viel Geld diese für ihre Leistung berechnet. Ein Vergleich der Kosten für den Führerschein der Klasse C1 lohnt sich also.

Im theoretischen Teil wird neben dem obligatorischen Grundstoff auch auf Besonderheiten von Lkw eingegangen, die für den Führerschein von 3,5 t bis 7,5 t entscheidend sind. Dabei geht es um das Fahrverhalten, auch mit Anhänger, Bremsen, Technik und die sichere Ladung.

Der praktische Teil umfasst ebenso allgemeine Verkehrsregeln wie natürlich die spezifische Fahrweise der LLKW. Samt Anmeldegebühren, Unterrichtsstunden und Prüfungen können Sie mit Kosten für den Führerschein der Klasse C1 rechnen, die bei mindestens 2000 Euro liegen.

FAQ: Führerschein der Klasse C1

Welches Mindestalter gilt für den Führerschein der Klasse C1?

Einen Führerschein der Klasse C1 dürfen Sie ab 18 Jahren erwerben.

Was darf ich mit einem C1-Führerschein fahren?

Welche Kraftfahrzeuge Sie mit der Führerscheinklasse C1 fahren dürfen, erfahren Sie hier.

Wie lange ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 gültig?

In der Regel müssen Sie Ihren Führerschein der Klasse C1 alle fünf Jahre verlängern lassen. C1-Führerscheine, welche bis zum 18.01.2013 ausgestellt wurden, sind wiederum normalerweise bis zum 50. Lebensjahr des Inhabers gültig und müssen erst danach in einem Fünf-Jahres-Turnus erneuert werden.

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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 21 comments… Kommentar einfügen }
  • yavor K 3. November 2022, 18:16

    Hallo, ich habe die Kategorie C, aber ich brauche C 1, ich spreche die Sprache nicht gut und wenn ich Dokumente für C 1 in meinem Land (Bulgarien) übersetzt und lizenziert bekomme, sind sie in Sachsen gültig….. Von den Institutionen bekomme ich sehr unterschiedliche Antworten

    Danke

  • Loreto 10. März 2022, 15:33

    Hallo habe mein Auto Führerschein 1978 gemacht
    Mein Motorrad Prüfung habe ich in März 79 nachgemacht habe vergessen das eintragen zu lassen beim umschreiben meines Führerschein
    Dieses Jahr ist mir das dann aufgefallen an der Dienststelle beim umschreiben gefragt tut uns leid hätten sie innerhalb eines Jahres eintragen lassen müssen jetzt müssen sie in neu machen ist das rechtens

  • Ernst-Rüdiger 6. Januar 2022, 14:22

    Hallo, ich habe meinen alten „grauen Lappen“ im Mai 2013 durch A1 erweitert. So bekam ich den neuen im EC-Karten-Format. Seinerzeit durfte ich LWKs bis 7,5 Tonnen fahren. Und nun? In der Zeile C1 steht in Spalte 12 „95(dd.mm.jj), 171“.
    Darf ich nun ein Wohnmobil mit 5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fahren, wenn meine Frau mitfährt?
    Für Ihre Bemühungen danke ich im voraus.
    VG Ernst-Rüdiger

  • Udo P. 30. Juli 2021, 14:17

    bei meinem Führerschein ist bei C und bei CE in der Spalte 10 nur *) eingetragen! Was bedeutet das?
    MfG. Udo

  • Ralf 15. April 2021, 15:31

    Ich würde gerne ein ehem. THW Fahrzeug mit über 7.500 kg fahren. Im Führerschein habe ich die Klasse C1(171) und CE(79(C1E>12.000kg, L<3), C1E eingetragen. Können sie mir sagen, ob dies möglich ist?
    Vielen Dank im Voraus.

  • piccinin ivo 13. April 2020, 11:42

    sono in posseso c1 patente tedesca valesole 2024
    chiedo con articolo 171 posso circolare nella comunita eu
    germania e italia
    resto in attesa
    distinti saluti piccinin ivo

  • Peter 12. Februar 2020, 15:45

    Ich habe meinen Führerschein 1967 gemacht. Klassen: A,B,C,D
    Das STVA verlangt eine jährliche Unbedenklichkeit des Kardiologen. M.E. diskriminierend und unverhältnismäßig.
    Kann ich freiwiliig auf C,D verzichten um das zu umgehen?

    • bussgeld-info.de 26. Februar 2020, 11:47

      Hallo Peter,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen direkt an die zuständige Behörde.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Uwe 28. Januar 2020, 12:49

    Hallo,ich habe meinen Führerschein Klasse 3 1989 gemacht.Nächstes Jahr steht die LKW Schein verlängerung an.Es geht um die Klasse C1.So wie ich das verstanden habe,brauche ich dafür keine ärztliche Untersuchung zu machen,ist das so richtig?
    LG

  • Richard Laib 18. Oktober 2018, 13:52

    Hallo,
    ich möchte einen großen US Geländewagen (zul. Gesamtgewicht 3900kg) erwerben. Mein alter Führerschein (von 1991) wurde ersetzt/umgeschrieben und ich darf die Klasse C1 fahren. Ich muss nur, weil ich 52J alt bin, alle 5 Jahre zur Untersuchung. Allerdings besitzt meine Frau den normalen Führerschein Klasse B. Es handelt sich nur um privat Gebrauch, allerdings bis zu 8 Personen sollen mitfahren können. Muss sie die Prüfung etc. für die Klasse C1 machen oder gibt es eine andere Möglichkeit?
    Vielen Dank im Voraus
    Mit freundlichem Gruß
    Richard

  • Gerd 25. Juli 2018, 10:59

    Mein Sohne möchte den Führerschein C1 für ein Wohnmobil zul Ges. Gewicht 4500 kg machen. Führerscheine B und BE wurden vor 10 Jahren erworben.

    Nun möchte er, nach Erwerb des Führerscheins C1, das Wohnmobil (4500 kg) mit einem gebremsten Anhänger (850 kg) führen. Braucht er dazu den Führerschein C1E?

    Mit freundlichem Gruß

    • bussgeld-info.de 10. August 2018, 14:52

      Hallo Gerd

      Für ein Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg, ist der Führerschein der Klasse C1E erforderlich. Außerdem ist der C1E Führerschein auch für ein Zugfahrzeug der Klasse C1, in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg, erforderlich.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Tobias 6. August 2017, 11:16

    Guten Tag zusammen,

    bei der Überlegung ob der C1 bzw C1E Führerschein für mich in Frage kommt bin ich auf folgenden Sachverhalt gestoßen:
    Sollte ich den Führschein C1/C1E heute machen, muss ich regelmäßig alle 5 Jahre ein Nachweis über die körperliche Befähigung zum Führen eines C1-LKW erbringen. Hierdurch soll die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht werden (siehe oben).
    Hätte ich diesen Führerschein im Zeitraum vom 01.01.1999 bis 19.01.2013 gemacht, wäre die regelmäßige Untersuchung erst ab dem 50. Lebensjahr erforderlich. Inhaber der alten Klasse 3 können Ihren Führerschein sogar ganz ohne Beschränkung in C1 und C1E umschreiben (Besitzstandsschutz). [Quelle: „ADAC, Ratgeber Verkehr, Führerschein“]

    Folglich wiegt der Besitzstandsschutz für die Inhaber älterer Führerscheine schwerer als die Sicherheit im Straßenverkehr. Dies kann ich nicht nachvollziehen.
    Meiner Ansicht nach sollten hier gleiche Rechte bzw. Pflichten für alle gelten.

    Mit freundlichen Grüßen

    • Klaus 7. Oktober 2017, 20:54

      Ja, ich bin auch dafür das die Rente der älteren Rentner an die geringere Rente der jüngeren Rentner angeglichen wird.

    • Werner 29. Juni 2018, 12:55

      Ich habe meinen Führerschein 1969 gemacht, und habe daher außer C1 + C1E auch noch die Fahrerlaubnis der Klasse A1 Motorräder bis 125 cmm im Besitzstandsschutz. 1969 habe ich dann bei der Bundeswehr die Klasse 2 gemacht. Diese habe ich 2008 wieder durch die ärztliche Untersuchung (über 50J) und eine Ausbildung zum geprüften Kraftfahrer wieder aktivieren lassen. Es wurde daher in dem neu erhaltenen Kartenführerschein nur für C + CE eine Begrenzung der Gültigkeit bis 2013 eingetragen. Alle anderen Klassen sind nicht mit einer begrenzten Gültigkeit eingetragen worden. Daher bin ich der Meinung, dass die Führerscheinklasse A1, C1 + C1E weiterhin unter meinen Besitzstandschutz fallen.
      Und ja Tobias, es ist so dass der Besitzstandsschutz nun mal existiert. Die Entwicklung geht eben weiter. Wir brauchten früher auch keine 2 jährige Probezeit. Und außerdem weiß ich nicht was die Größe des Fahrzeuges, welches du fährst mit der Sicherheit im Straßenverkehr zu tun hat. Der Unterschied der Klassen C + CE ist doch der, dass diese Fahrzeuge bis 40 Tonnen gewerblich genutzt werden, und ich dafür eine 5 jährige Nachprüfung auch zum eigenen Schutz durchaus für sinnvoll halte. Wo gegen es sein kann, dass du für ein Gespann aus Zugfahrzeug und Wohnwagen auf Grund der zulässigen Gesamtmasse die Fahrerlaubnis der Klasse C1 brauchst. Das wäre aber eine Privatnutzung.

      Mit freundlichem Gruß

  • Tonicek 11. Juli 2017, 17:31

    Guten Tag, ich bin jetzt 65 J. alt, mein Plastikführerschein wurde ausgestellt Sept. ’92 mit folgenden Klassen:

    B | C1 mit 171 | BE | C1E | M | L mit 174 |

    In der Spalte Nummer 11: Gültig bis . . . steht gar nix. Muß ich irgendwann zum Doktor mich untersuchen lassen?
    Bekomme ich dazu Bescheid?

    Keiner weiß so richtig, wie alles lang geht. Danke für Ihre Hilfe, Tonicek.

    Ich meinte natürlich das Datum Sept. ’92 ist das Erteilungsdatum – das stand schon vorher so auf dem rosaroten Pappführerschein.

    • bussgeld-info.de 17. Juli 2017, 12:19

      Hallo Tonicek,

      ab dem 50. Lebensjahr sind Inhaber von Führerschein-C-Klassen dazu angehalten, ihren LKW-Führerschein alle fünf Jahre unter Vorlage von bestimmten Tests und Untersuchungen verlängern zu lassen – darüber wird jedoch nicht über einen Bescheid oder Ähnliches informiert. Welche Tests genau das sind, können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde erfragen. Möchten Sie Ihren C1-Führerschein heute nutzen, muss dieser erst verlängert werden – das Fahren mit einem unverlängertem C1-Führerschein wird nämlich sanktioniert.

      Ihr Team von Bussgeld-Info

  • Weber 8. Mai 2017, 16:18

    Hallo!
    Ich bin 51 LJ alt. Der Führerschein wurde vor 10 Jahren umgeschrieben. Die CE auf L3 begrenzt und Ablauf mit dem 50.LJ. Die C1E wurde nicht zeitlich begrenzt. Gilt hier Besitzstand oder doch das 50. LJ?
    Vielen Dank.

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2017, 10:24

      Hallo Weber,

      diesbezüglich kann Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde zuverlässige Auskünfte erteilen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Harald D. 18. März 2017, 11:15

    Hallo,
    ich bin 73 Jahre und habe 1962 meinen Führeschein gemacht.
    Auf meinem Führeschein steht c1 171. also leichte LKW bis 7.5 T
    Ich fahre ein Wohnmobil 3495 Kg Gesamtgewicht. Jetzt möchte ich ein Wohnmobil kaufen, welches auf 4000 Kg aufgelastet ist. Darf ich das mit meinem Führerschein ?
    Danke für die Antwort.
    MfG
    Harald D.

    • bussgeld-info.de 20. März 2017, 10:49

      Hallo Harald,

      welche Fahrzeuge mit der Klasse C1 gefahren werden dürfen, ist in § 6 Absatz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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