Geblitzt und nicht angeschnallt: Was wird sanktioniert?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 10. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Schnell ist es passiert und Sie sind ohne Gurt geblitzt worden. In der folgenden Tabelle vom Bußgeldkatalog 2024 können Sie auf einen Blick sehen, welche Bußgelder dann möglich sind.

Ge­schwin­dig­keits­ver­stoßVer­warn­geld oder Buß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
Nicht angeschnallt gefahren
Nicht mehr als 20 km/h zu schnell ge­wesen30 bis 35 €0nein
Mehr als 20 km/h zu schnell ge­fahrenab 70 €1 oder mehrIst mög­lich
Kinder entgegen der Vorschriften transportiert
Nicht mehr als 20 km/h zu schnell ge­wesen30 € (ein Kind),
35 € (mehrere Kinder)
0nein
Mehr als 20 km/h zu schnell ge­fahrenab 70 €1 oder mehrIst mög­lich
Kinder nicht angeschnallt
Nicht mehr als 20 km/h zu schnell ge­wesen60 € (ein Kind),
70 € (mehrere Kinder)
1nein
Mehr als 20 km/h zu schnell ge­fahrenab 70 e1 oder mehrIst mög­lich

Geblitzt und nicht angeschnallt: Dadurch muss es nicht teurer werden.
Geblitzt und nicht angeschnallt: Dadurch muss es nicht teurer werden.

Im Jahr 1976 war die Bundesrepublik gespalten. Kurz nach Einführung der Gurtpflicht herrschte eine große Uneinigkeit darüber, ob sich dem Gesetz gebeugt werden sollte oder nicht. Das ist heute nur noch schwer vorstellbar. Denn der Griff zum Gurt nach dem Einsteigen ins Auto ist zu einem Automa­tismus geworden. Nahezu jeder Fahrer akzeptiert diese Pflicht und verhält sich entsprechend.

Trotzdem passiert es immer wieder, dass Verkehrsteilnehmer unangeschnallt geblitzt werden. Und danach bestehen oft Fragen: Kommt es zu einem Bußgeld? Was genau wird sanktioniert? Gibt es Sanktionen sowohl für die erhöhte Geschwindigkeit als auch für die verletzte Gurtpflicht?

Der vorliegende Ratgeber hält neben einer detaillierten Bußgeldtabelle Antworten auf diese Fragen bereit. Nicht zuletzt kommt auch der geltende Paragraph in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zur Sprache.

Die Gesetzesgrundlage der Gurtpflicht

Fahren Sie heutzutage mit einem Auto, sind Sie in jedem Fall verpflichtet, sich anzuschnallen. Die bestehende Gesetzesgrundlage geht unter anderem auf § 21a Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zurück. Darin steht geschrieben:

Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein; dies gilt ebenfalls für vorgeschriebene Rollstuhl-Rückhaltesysteme und vorgeschriebene Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme.

Entsprechend ist es in den meisten Fällen auch nicht erlaubt, ohne Gurt zu fahren. Dabei geht es nicht nur darum, sich an das Gesetz zu halten und einem Verwarn- bzw. Bußgeld aus dem Weg zu gehen. Die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer soll bewahrt werden, vor allem bei Verkehrsunfällen.

Statistiken zeigen, dass seit Einführung der Anschnallpflicht die Anzahl der Unfalltoten deutlich reduziert werden konnte. Denn unangeschnallt kann ein Unfall schon bei geringer Geschwindigkeit tödlich enden.

Mögliche Sanktionen bei Missachtung der Gurtpflicht

Werden Sie geblitzt und sind nicht angeschnallt, müssen Sie auch bei einem nur leicht erhöhten Tempo mit einem Verwarngeld von 30 Euro rechnen.
Werden Sie geblitzt und sind nicht angeschnallt, müssen Sie auch bei einem nur leicht erhöhten Tempo mit einem Verwarn­geld von 30 Euro rechnen.

Werden Sie geblitzt und sind dabei nicht angeschnallt, hat das in der Regel ein Verwarngeld von etwa 30 Euro zur Folge. Dabei brauchen Sie jedoch nicht zu befürchten, sowohl für den Geschwindigkeitsverstoß als auch für die verletzte Anschnall­pflicht bestraft zu werden. Denn dabei gilt für Gewöhnlich das Prinzip der Tateinheit, welches in § 19 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) verankert ist.

Aus diesem Grund müssen Verkehrssünder nur für den schwerwiegendsten Verstoß aufkommen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung unter 20 km/h ist das oft die fehlende Sicherung. Darüber ist zumeist das Bußgeld für das zu schnelle Tempo höher.

Ganz oben auf dieser Seite sehen Sie eine Tabelle, die Ihnen einen Überblick über mögliche Verwarn- und Bußgelder gibt. Wurden Sie geblitzt und waren nicht angeschnallt? Dann genügt meist ein kurzer Blick in diese Tabelle und schon wissen Sie, mit welcher Sanktion Sie rechnen müssen. Achten Sie jedoch darauf: Kinder müssen ähnlich wie Erwachsene ordnungsgemäß, je nach Alter mit Kindersitz und Sicherheitsgurt, transportiert werden. Sonst drohen auch hier Bußgelder.

§ 21a StVO hält jedoch auch einige Ausnahmesituationen parat, in denen das Fahren ohne Gurt erlaubt ist. Dazu gehören unter anderem

  • Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit, wie es beim Rückwärtsfahren oder Einparken auf Parkplätzen vorkommt,
  • die Führung von Kraftomnibussen, in denen Fahrgäste stehen dürfen und
  • Haus-zu-Haus-Verkehr, bei dem regelmäßig das Fahrzeug verlassen werden muss, beispielsweise bei Lieferungen.

FAQ: Unangeschnallt geblitzt worden

Wo ist die Gurtpflicht gesetzlich geregelt?

§ 21a StVO verpflichtet alle Kraftfahrer und Fahrzeuginsassen, sich anzuschnallen, wenn entsprechende Sicherheitsgurte im Fahrzeug vorhanden sind.

Welche Bußgelder drohen, wenn jemand unangeschnallt geblitzt wurde?

Mögliche Geldbußen können Sie unserer Bußgeldtabelle entnehmen.

Wann muss ich mich ausnahmsweise nicht anschnallen?

Diese Frage beantwortet § 21a StVO. Danach müssen Sie sich z. B. beim Fahren mit Schrittgeschwindigkeit nicht anschnallen, etwa beim Rückwärtsfahren und auf Parkplätzen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 2 comments… Kommentar einfügen }
  • Bernd S. 19. Mai 2018, 8:10

    Bei mir sollen die beiden Tatbestände gemäß §20 OWiG (Tatmehrheitlich) bewertet werden und nicht nach §19 OWiG, wie oben beschrieben.
    In wie weit ist dies zulässig ?
    Gelten hier für Berufskraftfahrer andere Vorschriften ?

    • bussgeld-info.de 22. Mai 2018, 8:52

      Hallo Bernd S.

      Da wir nicht befugt sind Rechtsberatung zu erteilen, empfehlen wir Ihnen einen Anwalt mit Ihrem Fall zu betrauen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

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