Kurtaxe in Deutschland: Wann wird sie fällig?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 18. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Viele Urlauber fragen sich: Welchen Sinn hat die Kurtaxe?
Viele Urlauber fragen sich: Welchen Sinn hat die Kurtaxe?

Während der Sommermonate reisen viele Menschen zu Nord- und Ostsee, um die frische Meeresluft zu genießen und sich im Wasser von der Hitze abzukühlen. Wer allerdings vergnügliche Tage am Meer verbringen möchte, muss sich an die geltenden Strand- und Baderegeln halten.

So können Urlauber viele Strandabschnitte nicht einfach kostenlos nutzen, stattdessen ist die sogenannte Kurtaxe häufig Pflicht. Die Erhebung einer solchen Gebühr erzeugt nicht selten Unmut, denn für Tagestouristen erweckt diese den Eindruck der Geldschneiderei.

Doch welchen Zweck erfüllt die Kurtaxe? Ist die Entrichtung für alle Besucher am Strand verpflichtend? Also müssen auch Schwerbehinderte die Kurtaxe zahlen? Und mit welchen Folgen müssen Urlauber rechnen, die die Abgabe verweigern? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

Warum ist eine Kurtaxe zu zahlen?

Urlaub an der Nordsee/Ostsee: Eine Kurtaxe wird vielerorts erhoben.
Urlaub an der Nordsee/Ostsee: Eine Kurtaxe wird vielerorts erhoben.

Bei der Kurtaxe handelt es sich um eine kommunale Abgabe, die in Deutschland auch noch unter zahlreichen anderen Bezeichnungen existiert. Dazu zählen unter anderem: Ortstaxe, Kurabgabe oder Kurbeitrag. All diese Begriffe meinen eine Tourismusabgabe, die bei privaten Übernachtungen bzw. der Nutzung von Strandabschnitten erhoben wird.

Wann eine Zahlung erfolgen muss bzw. wann Gemeinden diese verlangen dürfen, ist dabei für jedes Bundesland gesetzlich geregelt. So heißt es zum Beispiel in § 43 Abs. 1 Satz 1 Kommunalabgabengesetz von Baden-Württemberg (KAG B-W):

Kurorte, Erholungsorte und sonstige Fremdenverkehrsgemeinden können eine Kurtaxe erheben, um ihre Kosten für die Herstellung und Unterhaltung der, gegebenenfalls im Rahmen eines interkommunalen Zusammenschlusses auch außerhalb ihres Gebiets, zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen zu decken.

Die häufig im Preis für die Unterkunft enthaltene bzw. von Tagestouristen direkt am Strand erhobene Kurtaxe dient also in erster Linie dazu, die touristische Infrastruktur zu erhalten. Dies beinhaltet unter anderem folgende Leistungen:

  • Pflege der Grünflächen
  • Müllbeseitigung
  • Betrieb von Strandduschen und öffentlichen Toiletten
  • Investitionen in Freizeitangebote
  • ggf. Vergünstigungen bei kulturellen Einrichtungen

Am 13. September 2017 entschied das Bundesverwaltungsgericht (Az.: BVerwG 10 C 7.16), dass grundsätzlich jeder das Recht hat, einen Strand unentgeltlich zu betreten. Gebühren – wie die Kurtaxe – seien allerdings zulässig, wenn die Strandabschnitte über Einrichtungen wie Geschäfte, Toiletten, Duschen, Umkleiden, Strandkörbe sowie Absperrungen für Nichtschwimmer verfügen.

Wer muss die Kurabgabe entrichten?

Die Entrichtung der Kurtaxe erfolgt grundsätzlich pro Person und Übernachtung, darüber hinaus werden häufig aber auch Tagesbesucher zur Kasse gebeten. Die Kurtaxe für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren fällt vielerorts geringer aus bzw. entfällt teilweise komplett. Informieren Sie sich am besten direkt vor Ort, da sich die Altersgrenzen regional unterscheiden können.

Wie hoch die Kurtaxe an verschiedenen Stränden in Deutschland für Erwachsene ausfällt, legen die Gemeinden fest. Die nachfolgende Tabelle zeigt ein paar Beispiele:

Ort / InselPreis in Euro (Nebensaison / Hauptsaison)
Kurtaxe an der Nordsee
Amrum1,30 / 2,60
Büsum1,50 / 3,00
Föhr1,30 / 2,60
St. Peter-Ording1,00 - 2,00 / 3,00
Sylt1,50 - 1,65 / 3,00 - 3,30
Kurtaxe an der Ostsee
Fehmarn1,00 / 2,00
Kielkeine Kurtaxe zu zahlen
Travemünde1,40 / 2,80
Warnemünde1,50 / 2,25
Zinnowitz1,50 / 2,50
Stand 06/2019 Alle Angaben ohne Gewähr.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen, in denen die Gemeinden auf die Abgabe verzichten. So entfällt häufig die Kurtaxe bei einer Geschäftsreise, wenn diese zu einer anerkannten Tagung oder ähnlichem erfolgt. Ebenso kann eine Befreiung von der Kurtaxe bei einer Schwerbehinderung erfolgen. Welcher Grad der Behinderung dabei vorliegen muss, kann sich je nach Gemeinde unterscheiden, wenden Sie sich daher für genauere Informationen an die zuständige Tourismuszentrale.

Übrigens! An einigen Stränden fällt mittlerweile auch eine Kurtaxe für Hunde an. Die Abgabe beläuft sich dabei meist auf 50 Cent oder einen Euro pro Tag und Hund.

Kurtaxe verweigern: Welche Strafe kann drohen?

Verweigerte Kurtaxe auf Fehmarn, Usedom & Co.: Die Strafe kann je nach Gemeinde hoch ausfallen.
Verweigerte Kurtaxe auf Fehmarn, Usedom & Co.: Die Strafe kann je nach Gemeinde hoch ausfallen.

Als Gast in einer Ferienwohnung oder einem Hotel ist es oft nicht möglich, der Kurtaxe zu entgehen, da diese ja mit Preis der Unterkunft abgerechnet wird. Anders sieht es allerdings bei Tagesbesuchern aus. Lösen diese keine Kurkarte, begehen diese bei der Nutzung der entsprechenden Bereiche eine Ordnungswidrigkeit.

Vielerorts sind daher Kontrolleure unterwegs, die die Zahlung der Kurtaxe überprüfen und notfalls vor Ort eine erhöhte Abgabe kassieren. Grundsätzlich besteht aber auch die Möglichkeit, ein Bußgeldverfahren einzuleiten. Wird die Kurtaxe auf Usedom nicht bezahlt, kann dies beispielsweise eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen.

Es besteht aber mancherorts auch die Möglichkeit, die Kurtaxe zu umgehen. So existieren auch Strandabschnitte, die nicht gebührenpflichtig sind. Allerdings müssen Sie dort auf verschiedenste Annehmlichkeiten wie Strandduschen, Kioske oder Umkleiden verzichten.

FAQ: Kurtaxe

Wer muss die Kurtaxe bezahlen?

Ortsfremde Gäste in Kurorten müssen diese pro Person und Übernachtung entrichten. Zudem kann sie auch für Tagesbesucher anfallen. Wie hoch die Kurtaxe ausfallen kann, erfahren Sie hier.

Was droht, wenn jemand die Kurtaxe nicht bezahlt?

Wer bei einer Kontrolle ohne Kurkarte auffällt, muss meist eine erhöhte Abgabe zahlen. Es kann aber auch ein Bußgeldverfahren drohen.

Ist von der Kurtaxe eine Befreiung möglich?

Ja, diese Option besteht teilweise auf Geschäftsreisen. Zudem kann die Kurtaxe ggf. für behinderte oder kranke Menschen entfallen.

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Über den Autor

Nicole - Redakteurin
Nicole P.

Nicole ist seit 2016 dabei. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die Aspekte der Verkehrssicherheit sowie der Fahrzeugpflege.

{ 20 comments… Kommentar einfügen }
  • Hildegard M 3. Februar 2024, 17:37

    Kann von Zweitwohnungsbesitzern auch eine Kurabgabe verlangt weren? (Mit zweitem Wohnsitz gemeldet.)

  • Enna 28. Oktober 2023, 18:51

    33,60€ Kurtaxe für 4 Tage Usedom mit 2 Kindern, ich bin alleinerziehend. Wenn man dafür wenigstens die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen dürfte…, natürlich wird man auf die Höhe der Kurtaxe von den Vermietern erst im Nachhinein hingewiesen, sonst würden das viele nicht mehr mitmachen, das ist einfach nur noch Ausbeutung, danke Usedom, wir waren das letzte Mal hier, echt erbärmlich, dass nur noch wohlhabende Menschen hier erwünscht sind

  • Zheng 27. Juli 2023, 23:47

    Ich bin FEWO Vermieterin, wir als Vermieter zahlt auch Beitrag an den Gemeinde, das gilt auch für Restaurant, Reinigungsfirma etc.
    Nur zu vergleichen, in Italien zahlt Tourist nur 0,40 Euro / Tag Kurtaxe.

  • Daniel 27. Juni 2023, 10:43

    Wenn der Strand dann auch sauber wär…keine Mülltonnen übervoll…geb ich gerne freiwillig…so ist es halt zwangsläufig…

  • Neubert 14. Mai 2023, 18:52

    Nur wenn man in einem entsprechenden Ort übernachtet, fällt Kurtaxe an, auch wenn man nix nutzen möchte. Ich werde zukünftig Orte mit Kurtaxe meiden. Und die Ostsee, für das Geld fliege ich lieber nach Asien, Urlaub muß Spaß machen, beim Wetter und auch beim Preis .

  • Birgit 19. April 2023, 19:14

    Wir haben jetzt im April 2023 für 4 Tage in Baabe 20.40€ Kurtaxe zahlen dürfen. Was hat man davon? Nix. Außerhalb der Saison kaum nutzbar. Rasender Roland wird als Bäderbahn bezeichnet, fällt aber raus. Weiße Flotte- für ne Rundfahrt uffn Teich reichts eventuell wenn mal was fährt. Lift in Göhren trotzdem pro Person 1€ und für den Rollstuhl nochmal 1 € extra. Ach ja ab 80% GdB etwas Rabatt. Bei 70% nix. Das ist Abzocke und diese Region sieht uns bestimmt nicht wieder.
    Bitter kaum noch freie Zugänge. Haben noch nie so viele Schilder Privatweg, Privat…. bla bla bla gesehen. Da gibt es auf polnischer Seite noch genug Luft. Auch für Behinderte.

  • Volker 13. April 2023, 13:39

    Auf Usedom gibt es 2023 keine vergünstigte Kurabgabe für schwerbehinderte Menschen(100% schwerbehindert).
    Es ist einfach nur traurig wie Menschen die es sehr schwer haben im Leben,hier auch noch bestraft werden.

  • Uwe 16. März 2023, 23:11

    Auch auf Göhren will man 2023 schwerbehinderte Menschen (100% schwerbehindert, Merkzeichen G und B) abzocken. Die Begleitung soll die Kurtaxe voll bezahlen.
    Das ist Diskriminierung in Deutschland.
    Hoffentlich werden diese Personen, die schwerbehinderte Diskriminieren selber schwer krank.

  • Ralf 2. Oktober 2022, 19:40

    Wir haben am 27.09.2022 eine bootsfahrt von misdroy ( polen ) nach Bansin (Usedom ) gemacht und mussten – eben von Bord gegangen gleich bei einem ordnungsamtsmitarbeiter für 2 Personen 5, 40 € Kurtaxe zahlen .
    Für 3 Stunden Aufenthalt finde ich das völlig überzogen . Da ich schon in den 80er und 90er Jahren auf Rügen und auf Usedom Gast war ,und man nicht gerade wie ein Gast behandelt wurde , fahre ich doch lieber an die polnische Ostsee und werde Deutschland und seine Ostseebäder meiden .

    • Marco R 8. August 2023, 10:01

      sie meinte beim aus checken Kurtaxe ist bezahlt. habe aber keine bezahlt bei Anreise. Habe 50 Prozent Behinderung. Den Ausweis hat sie gesehen bei Anreise. jetzt meine Frage. Muss ich was machen.

  • Frank M 7. September 2022, 11:43

    Hallo, ich war mit meiner Frau am 04.09. in Niendorf neben der Seebrücke am Strand.
    Wir haben keine Kurtaxe bezahlt weil wir nur einen 50-Euro-Schein dabei hatten und der Automat nur Kleingeld nimmt. Wir dachten uns wenn ein Kontrolleur kommt zahlen wir bei ihm.
    Als dann eine Kontrolleurin kam und uns aufforderte die Kurkarte zu zeigen schilderten wir ihr den Sachverhalt.
    Sie forderte uns auf den doppelten Betrag zu zahlen – zur Strafe ! Wir haben – um des lieben Friedens willen – bezahlt.
    Aber : Ist das so in Ordnung ? Darf die Kontrolleurin das fordern und kassieren ? 12 Euro (Kurtaxe + Strafe) ?
    Ich schreibe hier weil uns das sehr suspekt vorkommt und wir sowas auch noch nie gehört haben.
    Ich meine mich zu erinnern, dass in der Vergangenheit einfach die Kurtaxe direkt gezahlt wurde und damit gut…
    Mit freundlichen Grüßen
    Frank M

  • Sabine W 31. August 2022, 13:49

    Ich war im September 2020 auf Fehmarn. Auf einem Campingplatz am Strand.
    Wegen Corona sind fast alle Veranstaltungen ausgefallen, ausser Malen und Bernstein schleifen. Diese Veranstaltungen interessierten mich nicht.
    Und der Strandabschnitt wurde nicht gereinigt. Alles voll mit stinkenden Algenbergen. Um ins Wasser zu kommen musste man sich erst durch Algen kämpfen.
    Trotzdem musste man die Kurtaxe zahlen.
    Finde ich eine Unverschämtheit.

  • Dr S h 3. August 2022, 17:40

    Jeder deutsche Bürger hat das Grundrecht kostenfrei und ohne Kurtaxe ans zb Wasser zu kommen. Darauf ist von der Gemeinde hinzuweisen . In büsum ist das nördlich am Hundestrand und an der Mole am Hafen zu weit und unverschämt für Behinderte. Wird das nich ausgewiesen so geht man so lange frei bis man es gezeigt bekommt.

  • grünes schleimiges Monster 29. Juni 2022, 13:02

    Lieber fahre ich 100km weiter nach Dänemark als dass ich etwas so erniedrigendes wie eine Strandgebühr akzeptiere.

  • puschel 6. Juni 2021, 20:57

    ich war letztes jahr (2020) im juli im urlaub und habe keine kurtaxe vor ort bezahlt (der vermieter wollte keine haben). jetzt, 10 monate später (mai 2021), bekam ich wegen dieser ordnungswidriegkeit ein verwarnungsgeld zugeschickt… ist das rechtens???

  • Dieter M. 17. Mai 2021, 16:56

    Ostseecard : Was ist wenn man Verwandte zum Geburtstag oder zur Goldenen Hochzeit besucht ? Die Kontrollen nicht am Strand, sondern bereits im Zufahrtsbereich stattfinden. Wie bei mir wenn ich ca. zweimal im Jahr Tante Eva auf Fehmarn besuche.
    Gemäß Ihrer Darstellung droht mir ein Bußgeldverfahren.
    Gruß
    Dieter M.

  • Cornelia 29. Oktober 2020, 9:53

    Nachvollziehbar ist für uns die Kurtaxe bei Strandbenutzung, nicht jedoch , wenn wir als Tagestouristen, wie neulich,in Dunen an der Nordsee, nur einen Spaziergang auf dem Deich machen möchten !
    Die sehen uns dort nie wieder denn diese unverschämten Forderungen und zudem unfreundliche Art unterstützen wir nicht.

    • Frank 12. Mai 2023, 20:28

      Ich frage mich, in wie fern das nachvollziehbar ist. Strände sind generell öffentlicher Grund. Öffentlicher Grund wird aus öffentlicher Hand bezahlt – dafür zahlen wir mehr als genug Steuern.
      Natürlich kostet es Geld, wenn dort Einrichtungen wie Kioske oder Duschen unterhalten werden. Aber vor allem im Falle von einem Kiosk ist es doch die Aufgabe des Betreibers, wirtschaftlich zu handeln. Aber im Fall von Duschen ist es doch in etwa so, als würde ich Passanten und Nachbarn eine Taxe auferlegen, weil sie meinen Garten sehen können. Sollen sie die Duschen einfach Münzbetrieben machen – jeder Kaugummi-Automat bekam das in den ’90ern hin. Vermutlich würde diese dann aber keiner mehr nutzen, sondern einfach Zuhause duschen.
      Müllentsorgung ist natürlich teuer. Aber das hast du an jedem Ort, an dem sich viele Menschen versammeln. Und keiner außer Strände sieht eine Taxe dafür vor.

      Natürlich ist es umso unverständlicher Geld von reinen Passanten zu verlangen. Sowas wie eine Fußgänger-Maut. Kompletter Blödsinn.

      Der eigentliche Sinn solcher Taxen ist das hochtreiben der Immobilienpreise. Und deshalb ist konsequent auch jeglicher Protest dagegen ziemlich aussichtslos. Denn am Strand lebt so die Upper-Class, welche kein Interesse daran hat, dass sich niedere an dem Strand gütlich tun, für den sie so viel Geld hin geblättert haben. Und da das alles regionale Regelungen sind, werden die sicher niemanden wählen, der das abschaffen will.

  • Tobias C. 23. Juli 2020, 17:30

    Was wäre, wenn ein Pächter eines Strandabschnitt diesen für die Öffentlichkeit frei gibt?
    Also ohne Kurtaxe. Darf die Stadt dem das verbieten, weil der Stadt das Geschäfft mit dem Strandeintritt vermindert wird? Wenn ich Reich wäre, könnte Ich mir das erheiternd vorstellen da den Robin Hood zu geben, und mich im Hass des Bürgermeister etc. zu sonnen…

    • Anne 4. April 2022, 13:47

      eine wunderbare Idee – würde ich genauso machen:-)

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