Parken in oder vor Kurven: Welche Regeln gelten?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 24. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Halten und Parken in einer Kurve: Welches Bußgeld fällt an?

TatbestandBußgeld in €Punkte
Sie haben an unüber­­sichtliche Straßen­­­stellen, in scharfen Kurven, auf Fuß­gän­­ger­über­­wegen, 5 Meter vor bzw. 10 Meter nach Licht­­­zeichen oder im Halte­­verbot geparkt35
… und jemanden dabei behindert55
… und parkten dort länger als eine Stunde55
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben55
Sie haben auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen geparkt55
… und jemanden dabei behindert701
… und parkten dort länger als eine Stunde701
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben801
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden gefährdet haben801
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie einen Unfall verursacht haben1001
Sie haben an einer Engstelle geparkt und dadurch Rettungsfahrzeuge behindert1001
Sie haben vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt55
… und dabei Einsatzfahrzeuge behindert1001
Sie haben auf einer Sperrfläche geparkt25
… und jemanden dabei behindert25
… und parkten dort länger als 15 Minuten30
… und parkten dort länger als 15 Minuten, wobei Sie jemanden behindert haben35
Sie haben in zweiter Reihe geparkt55
… und jemanden dabei behindert801
... und jemanden dabei gefährdet901
... und dabei einen Unfall verursacht1101
… und parkten dort länger als 15 Minuten851
… und parkten dort länger als 15 Minuten, wobei Sie jemanden behindert haben901
Sie haben unzulässig in einer verkehrsberuhigten Zone geparkt10
… und jemanden dabei behindert15
… und parkten dort länger als drei Stunden20
… und parkten dort länger als drei Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben30
Sie haben 5 Meter vor einer Kreu­zung oder Einmün­dung, vor Grund­­­stücksein- und -aus­­fahrten, im Bereich von Taxi­­­ständen, vor und hinter Andreas­­­kreuzen oder über einem Schacht­­deckel geparkt10
… und jemanden dabei behindert15
… und parkten dort länger als drei Stunden20
… und parkten dort länger als drei Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben30
Sie haben ohne Park­­scheibe oder Park­­schein geparkt bzw. die Park­­dauer überschritten
... um 30 Minuten20
... um eine Stunde25
... um zwei Stunden30
... um drei Stunden35
... um mehr als drei Stunden40
Sie haben auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt55
Sie haben nicht platzsparend geparkt10
Sie haben einem Berechtigten eine Parklücke weggenommen10
Sie haben in einem Fußgängerbereich geparkt55
… und jemanden dabei behindert70
… und parkten dort länger als 3 Stunden70
Sie haben den Abfahrtsweg eines anderen Kfz durch das Parken oder Abstellen Ihres Fahrzeuges versperrt20
Sie haben unberechtigt in einer Nothalte- oder Pannenbucht geparkt25
Sie haben in einem geschüt­­zten Bereich während nicht zugelas­­sener Zeiten mit einem Kfz über 7,5 Tonnen oder einem An­­hänger über 2 Tonnen geparkt30
Sie haben einen An­­hänger ohne Zug­­fahr­zeug länger als zwei Wochen ge­­parkt20
Sie haben im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt55
... und jemanden dabei behindert701
Sie haben auf Auto­­­bahnen oder Kraft­­fahr­­­straßen geparkt701
Sie haben an Stellen geparkt, an denen das Halten verboten ist25
... und jemanden dabei behindert40
… und parkten dort länger als eine Stunde40
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben50
Sie haben unberechtigt auf Bus­sonder­fahrstreifen und an Halt­estellen geparkt55
... und jemanden dabei behindert70
... und jemanden dabei gefährdet80
... und dabei einen Unfall verursacht100
… und parkten dort länger als 3 Stunden70
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben80
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie jemanden gefährdet haben80
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie einen Unfall verursacht haben100
Sie haben unberechtigt auf einem Park­platz für E-Fahr­zeuge geparkt55
Sie haben unberechtigt auf einem Park­platz für Carsharing-Fahr­zeuge geparkt55
Sie haben andere Verkehrsteilnehmer beim Ein- oder Aussteigen gefährdet40
… und dabei eine Sachbeschädigung verursacht50
Autofahrer dürfen in der Kurve nicht parken, vor allem, wenn es sich um eine scharfe Kurve handelt.
Autofahrer dürfen in der Kurve nicht parken, vor allem, wenn es sich um eine scharfe Kurve handelt.

Die Verkehrsregeln zum Halten und Parken definiert die Straßenverkehrsordnung (StVO) in § 12. Aus dem Ordnungstext geht hervor, dass im Bereich einer scharfen Kurve nicht gehalten werden darf. Wo das Halten verboten ist, darf in der Regel auch nicht geparkt werden.

Trotzdem geht § 12 Abs. 3 StVO noch genauer auf das Parken in Kurven ein. Häufig bestehen nämlich Zweifel, wie der Kurvenbereich überhaupt definiert und in welchem Abstand dazu dann geparkt werden darf.

Was besagter Paragraph zum Parken im Kurvenbereich sagt, welches Bußgeld Falschparker erwartet und ab wann sogar mit einem Punkt in Flensburg zu rechnen ist, erfahren Sie im Nachfolgenden.

Das sagt die StVO zum Parken in Kurven

Betrachten wir den bereits erwähnten § 12 StVO noch einmal genauer. Darin heißt es konkret:

Das Halten ist unzulässig

  1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen
  2. im Bereich von scharfen Kurven

(§ 12 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StVO.

Für das Parken in einer Kurve kann ein Bußgeld oder Verwarngeld von 35 bis 55 Euro anfallen.
Für das Parken in einer Kurve kann ein Bußgeld oder Verwarngeld von 35 bis 55 Euro anfallen.

Des Weiteren geht aus § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO hervor, dass das Parken „vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten“ unzulässig ist.

Das Problem bei diesem Paragraphen: Oft herrscht Unklarheit, wann eine Kurve als „scharf“ definiert werden kann und wo der Kurvenbereich beginnt und endet.

Im nächsten Abschnitt werden wir uns daher genauer mit den rechtlichen Definitionen rund um die Kurve befassen.

Was ist beim Parken in Kurven in einem Wohngebiet, in dem ausreichend Platz im Kurvenbereich ist, zu beachten? Das Halte- bzw. Parkverbot in § 12 StVO bezieht sich ausdrücklich auf scharfe Kurven bzw. auf Kreuzungen und Einmündungen. Im Einzelfall muss daher ein Rechtsexperte bzw. ein Gericht beurteilen, ob das Parken in normalen Kurven unter das Parkverbot fällt.

Was ist eine scharfe Kurve und wie wird der Kurvenbereich definiert?

Bereits beim Begriff Kurve besteht Klärungsbedarf. Der Rechtsprechung zufolge handelt es sich bei der Kurve um einen „gekrümmten Straßenverlauf bezogen auf eine einheitliche Fahrbahn“ (vgl. Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Az.:JMB1. NW 1983, 106).

Theoretisch lässt sich diese Definition auch auf Wendekreise – also verbreiterte kreisförmige Straßenabschnitte, die extra zum Wenden eingerichtet wurden – anwenden. Diesbezüglich erinnerte das OLG Brandenburg [Az.: 3.11.03, 1 Ss (OWi) 218 Z/03, Abruf-Nr. 040774] daran, warum das Parken in Kurven verboten ist. In erster Linie geht es nämlich darum, den Verkehrsfluss zu sichern und eine Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern. Dies sei dem OLG Brandenburg zufolge beim Wendekreis bzw. in Wendeschleifen nicht immer der Fall.

Ebenso herrscht Uneinigkeit bei der Frage, wann eine Kurve scharf ist, schließlich ist nur das Parken in scharfen Kurven verboten. Das Adjektiv „scharf“ bezieht sich in diesem Zusammenhang auf einen geringen Radius. Das OLG Düsseldorf stufte in einem Fall eine Kurve mit einem 90°-Winkel als „scharf“ im Sinne des § 12 StVO ein (Az.: 14 K 2614/09).

Selbst wenn die Kurve nicht als „scharf“ kategorisiert werden kann, ist es doch möglich, dass das Kfz an einer engen oder unübersichtlichen Stelle parkt. Solche Stellen fallen jedoch laut § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO ebenfalls unter das Parkverbot.

Mehr als ein Bußgeld: Falschparker können abgeschleppt werden

Wenn durch das Parken im Kurvenbereich die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge erschwert wird, kann ein Punkt in Flensburg drohen.
Wenn durch das Parken im Kurvenbereich die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge erschwert wird, kann ein Punkt in Flensburg drohen.

Normalerweise haben die Ordnungsämter einen gewissen Ermessensspielraum, wenn es um die Frage geht, ob ein Fahrzeug abgeschleppt werden muss oder nicht. In der Rechtssprache heißt das Opportunitätsprinzip. Dies ist jedoch nicht immer gegeben. In manchen Situationen können die Beamten das Auto nicht nur abschleppen lassen, sie müssen es sogar.

Wenn das Parken in scharfen Kurven dazu führt, dass andere Verkehrsteilnehmer behindert werden, z. B. weil sie nicht mehr an dem Falschparker vorbeikommen und so ihr Grundstück nicht mehr erreichen können, ist das Abschleppen nicht mehr ohne Weiteres Ermessenssache. Gleiches gilt z. B., wenn …

  • der Falschparker eine Feuerwehrzufahrt blockiert,
  • das Kfz verbotswidrig auf einem Behindertenparkplatz steht,
  • eine Ein- oder Ausfahrt zugeparkt wurde,
  • oder es sich um ein absolutes Halteverbot handelt.

Sollten durch das Parken in der Kurve der Verkehrsfluss oder sogar Rettungsfahrzeuge behindert werden, können die Beamten den Falschparker abschleppen lassen. Auf diesen kommt dann mehr als nur ein Bußgeld zu, da er die Kosten für den Abschleppdienst sowie ggf. eine Gebühr für das Abstellen des Kfz auf dem Privatparkplatz des Abschleppdienstes entrichten muss.

Im Video: Alles zu Halten & Parken

Alles Wichtige zu Halten und Parken finden Sie auch in diesem Video.
Alles Wichtige zu Halten und Parken finden Sie auch in diesem Video.

FAQ – Parken in Kurven

Darf man in einer Kurve parken?

Laut § 12 Abs. 1 und 3 StVO ist es untersagt, in einer scharfen Kurve zu parken oder zu halten.

Ab wann ist das Parken in der Kurve, davor oder danach erlaubt?

Sie dürfen Ihr Fahrzeug nur in einem Abstand von fünf Metern vor oder hinter Kreuzungen und Einmündungen parken.

Was kommt auf Falschparker, die verbotswidrig in der Kurve parken, zu?

Es kommt ein Verwarn- oder Bußgeld bis 35 Euro infrage. Wurden Rettungsfahrzeuge durch das Parken in der Kurve behindert, können 100 Euro und ein Punkt anfallen. Hier können Sie die Bußgelder selbst nachlesen.

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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 3 comments… Kommentar einfügen }
  • Stephanie 12. Mai 2020, 12:13

    Muss eine scharfe Kurve gekennzeichnet sein?

  • Stephanie 12. Mai 2020, 12:11

    Ich parkte in einer Kurve, die lt.Bußgeldbescheud als scharf eingestuft wird
    Eine Behinderung des Verkehrsflusses bestand nicht, weil diese Kurve vor einer“Durchfahrt Verboten“ Straße mündete. Muss eine als scharf betitelte Kurve nicht als solches gekennzeichnet sein, da die Auffassung von scharf und nicht scharf oftmals schlecht selbst eingeschätzt werden kann
    Es handelt sich mehr oder weniger um eine Waldstraße, die nur zu einem Restaurantparkplatz führt

    • G.Schnabel 7. April 2022, 15:26

      So was ähnliches ist mir passiert .Für mich war es keine scharfe Kurve. Es ist eine bodenlose frechheit da ich keine 5 min.da stand um beim Arzt ein Rezept abzuholen .
      Ich wohne in einem kleinem Dorf und nicht in einer Großstadt so das es keine Behinderung des Straßenverkehr war .
      Man sollte Strafzettel verteilen wo es berechtigt ist (Beispiel wenn man in einer 50km zone mit einer Geschwindigkeit nach meinem ermessen 100km überholt wird oder dauerparker die Parkplätze einen“ Ganzen Tag „belegen obwohl es „Parkscheibenpflicht “ ist und andauernd die Zeit geändert wird

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