Parkschaden: Was Sie tun können und sollten

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 5. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Parkplatzunfälle sind immer ärgerlich.
Parkplatzunfälle sind immer ärgerlich.

Freie Parkplätze sind immer begehrt, besonders im Stadtgebiet. Häufig gilt dabei leider bei vielen Autofahrern das Motto: „Was nicht passt, wird passend gemacht“, denn nicht selten schätzen Fahrer die Größe Ihres Fahrzeugs falsch ein und so kommt es zu einem Zusammenstoß. Solch ein Parkplatzunfall passiert schneller, als Sie denken und ist daher auch keine Seltenheit.

Wie handeln Sie also korrekt, nachdem Ihnen ein Unfall beim Einparken passiert ist? Die Antwort darauf verrät Ihnen dieser Ratgeber. Außerdem erfahren Sie hier, was bei einem Parkschaden mit Fahrerflucht als Strafe drohen kann.

Video: Das Wichtigste zum Parkschaden

Video: Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie einen Parkschaden verursacht haben?
Video: Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie einen Parkschaden verursacht haben?

Unfall auf dem Parkplatz: Wie gehen Sie richtig vor?

Egal ob eine Ablenkung oder eine falsche Einschätzung durch den Fahrer beim Rückwärtsfahren die Ursache für den Parkschaden ist, dieser gilt in jedem Fall als Unfall. Demzufolge werden hier auch dieselben Richtlinien angesetzt.

Wie bei einem „normalen“ Unfall ist auch bei einem Parkschaden immer die Versicherungen zu informieren. Der Unfallverursacher und der Geschädigte müssen also ihre Daten austauschen. Diese sollten alle wichtigen Angaben zur Person und zur Versicherung beinhalten.

Achtung: Ist der Geschädigte nicht anwesend, dürfen Sie als Unfallverursacher nicht einfach einen Zettel am Fahrzeug hinterlassen und den Unfallort verlassen. Damit begehen Sie Fahrerflucht!

Fahrerflucht nach Parkschaden: Mit diesen Konsequenzen müssen Sie rechnen

Ein Parkschaden ist ärgerlich, sind es besonders die Kratzer am neuen Auto, die das Erscheinungsbild des geliebten fahrbaren Untersatzes zerstören. Gerade deshalb ist es umso wichtiger, dass der Täter auch dazu steht, wenn ein Unfall passiert ist und keinen Parkschaden mit Fahrerflucht verursacht. Die Konsequenzen sollten Sie nämlich nicht unterschätzen.

Ist der Halter vom geschädigten Fahrzeug beim Unfall nicht anwesend, sollten Sie mindestens 30 Minuten auf ihn warten. Sollte er bis dahin nicht am Auto sein, sind Sie verpflichtet, den Unfall der Polizei zu melden.

Die Strafe für Fahrerflucht bei einem Parkschaden beträgt drei Punkte in Flensburg. Außerdem kann die Konsequenz davon je nach Ermessen zwischen einer Geldbuße und einer Freiheitsstrafe variieren. Dies gilt nach § 142 im Strafgesetzbuch (StGB) als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Sollten Sie einen Parkschaden der Versicherung mitteilen?

Was tun bei einem Parkschaden? Beim Einparken ist ein Unfall leider keine Seltenheit.
Was tun bei einem Parkschaden? Beim Einparken ist ein Unfall leider keine Seltenheit.

Wenn Sie einen Parkschaden nicht melden, kann dies weitreichende Folgen nach sich ziehen. Sind Sie der Unfallverursacher, dann liegt es in Ihrer Verantwortung, den entstandenen Parkschaden Ihrer Versicherung zu melden. Kommt es zu einem Unfall auf einem Parkplatz, ist wichtig, wer die Schäden zahlt. Kosten für eventuelle Reparaturen werden hierbei von Ihrer Haftpflichtversicherung getragen. Versicherungen prüfen die Sachlage und den entstandenen Schaden ganz genau.

Natürlich können Sie auch als Inhaber einer Teil- oder Vollkaskoversichersicherung dieser den Schaden melden. Allerdings ist hier Achtung geboten: Kann der Verursacher des Parkschadens nicht gefunden werden und Sie möchten, dass Ihre Versicherung den Schaden an Ihrem Auto übernimmt, kann es sein, dass Sie in Ihren Versicherungsbeiträgen höher eingestuft werden.

Vor allem sollten Sie auch in Erwägung ziehen, die Polizei zu rufen, wenn es Unklarheiten gibt und Sie Hilfe brauchen. Finden Sie an Ihrem Auto beispielsweise einen Kratzer und Sie kennen dessen Ursache nicht, wurden Sie wahrscheinlich von jemandem angerempelt. Manchmal hat ein Zeuge den Unfall bereits der Polizei gemeldet, wenn er ihn während Ihrer Abwesenheit beobachten konnte. Außerdem können Sie bei der Polizei bei einem Parkschaden eine Anzeige aufgeben.

FAQ: Parkschaden

Wie verhalte ich mich nach einem Parkunfall?

Unabhängig davon, ob Sie den Unfall verursacht bzw. verschuldet haben, gelten Sie als Unfallbeteiligter. Als solcher müssen Sie dem Geschädigten bzw. anderen Beteiligten Ihre Kontaktdaten zur Verfügung stellen.

Was passiert, wenn ich wegfahre, weil niemand anwesend ist?

In diesem Fall müssen Sie eine angemessene Zeit warten oder die Polizei informieren. Anderenfalls machen Sie sich wegen Fahrerflucht strafbar.

Reicht es nicht, wenn ich einen Zettel mit meinen Daten am beschädigten Fahrzeug hinterlasse?

Nein, denn der Zettel könnte von anderen entfernt oder im Wind weggeweht werden. Selbst wenn Sie eine Notiz hinterlassen und dann wegfahren, gilt dies als Unfallflucht. Ein Zeuge könnte Sie also anzeigen.

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Parkschaden: Was Sie tun können und sollten
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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 26 comments… Kommentar einfügen }
  • Albina 27. Juni 2021, 15:39

    Hallo folgendes ist heute passiert ich bin gegen ein Parkendesauto reingefahren hinten sie hat eine richtig Delle am auto mein auto hat nur Paar Kratzer ich habe mit der Besitzerrin vom auto schon geredet ich wollte jetzt nur mal wissen wie viel mir die Versicherung kosten würde und ob die Versicherung alles übernimmt da ich Vollkasco und Teilkasco habe!

  • Michael 5. September 2020, 13:23

    Hallo,
    meine Frau hat einen Parkschaden verursacht, 30 Minuten gewartet und dann einene Zettel mit Info und Kontaktdaten am Fahrzeug hinterlassen. Danach ist sie direkt zur nächsten Polizeidienststelle gefahren um zu melden. Die Polizei hat die Meldung aufgenommen und meine Frau dann darüber informiert, dass das verlassen vom Unfallort Fahrerflucht und eine Straftat sei und sie auch nicht hätte zur Polizei fahren dürfen. Es hätte zwingend die Polizei zum Unfallort gerufen werden müssen.
    Wegen der „fehlenden Schwere“ sei aber letztendlich nur mit einer Ordnungsstrafe unter 50 € zu rechnen.
    Ich bin verwundert und würde gern gegen das Bußgeld, wenn es dann kommt, Widerspruch einlegen. Wie seht Ihr das ?
    Dank vorab & herzliche Grüße
    Michael

  • Vanessa 17. August 2019, 9:38

    Hallo,
    Ich bin von einem Parkplatz herunter gefahren. Gleich rechts am Bordstein stand ein Auto, dass ich reingefahren bin. Laut Polizei habe ich volle Schuld da ich unaufmerksam gefahren bin.
    Welche Strafe wird mich erwarten ? Wie viele Punkte ? Fahrverbot ?

  • Ursula S. 28. Januar 2019, 18:36

    Sehr geehrte Damen und Herren.
    Ich hatte mein Auto auf einem Supermarkt Parkplatz geparkt. Dabei hatte ich die Handbremse nicht fest genug angezogen und mein Wagen rollte während ich einkaufen war ca. 10m Rückwärts auf die Strasse des Parkplatzes. Nun parkte ein Auto rückwärts aus und beschädigte mein Auto an der Fahrertür und dem vorderen Kotflügel. Der Fahrer meinte ich wäre schuld am Unfall. Wie würden Sie die Sachlage sehen? Soll ich mir einen Anwalt nehmen. Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung. Danke Ihnen im Voraus

    • bussgeld-info.de 4. Februar 2019, 13:00

      Hallo Ursula S.

      Grundsätzlich gilt, dass Sie beim Parken die Verantwortung dafür tragen, dass Sie Ihr Fahrzeug durch das Anziehen der Handbremse ausreichend sichern. Wen jedoch in Ihrem konkreten Fall die Schuld trifft, können wir nicht beurteilen, da wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen. Hierfür sind die Dienste eines Anwaltes erforderlich.

      – Die Redaktion

  • Olga 19. Februar 2018, 11:54

    Hallo,
    Mir ist am Samstag folgendes passiert bin rückwärts aus der Ausfahrt rausgefahren und habe ein Auto leicht beschädigt da der Besitzer nicht auffindbar war habe ich die Polizei benachrichtigt diese kam und nahm alles auf.
    Der Polizist hat einen Zettel mit meinen Daten an die Scheibe des Autos befestigt, der andere Besitzer hat sich bis heute nicht bei mir gemeldet was passiert jetzt weiter wie lange muss ich warten damit ich es der Versicherung melden kann?

    • Olga 19. Februar 2018, 11:56

      PS: Polizei konnte Besitzer auch bis heute nicht erreichen.

    • bussgeld-info.de 5. März 2018, 12:38

      Hallo Olga,

      bei einem Parkschaden sollten Sie die Versicherung schnellstmöglich informieren. Darüber hinaus dürfen wir Ihnen leider keine Rechtsberatung anbieten. Wenn Sie eine juristische Beratung benötigen, können Sie sich diesbezüglich allerdings an einen Anwalt wenden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Zeliha 16. Januar 2018, 2:46

    Hallo ich habe beim parken ein auto angefahren aber sehr leicht
    Ich habe 15 min lang gewartet und der autobesitzer ist gekommen ich hab ihm neine daten mit gegeben
    Nun meine frage muss es sich jetzt für alles weitere kümmern oder muss ich auch was machen ?

    • bussgeld-info.de 22. Januar 2018, 8:17

      Hallo Zeliha,
      in der Regel sollten Sie einen von Ihnen verursachten Unfall auch Ihrer eigenen Versicherung melden, damit sich diese um die Schadensregulierung kümmern kann.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Christin 2. Oktober 2017, 9:50

    Ich habe beim wenden ein anderes Auto gerammt und den Schaden unverzüglich bei der Polizei gemeldet, da ich den Halter des beschädigten Fahrzeugs nicht ausfindig machen konnte. Wie verhalte ich mich jetzt weiter? Informiert die Polizei den Halter? Den Schaden kann ich nicht der Versicherung melden, da ich vom Geschädigten keinerlei persönliche Daten besitze.

    • bussgeld-info.de 1. November 2017, 14:40

      Hallo Christin,

      ja, in der Regel informiert die Polizei den Halter. Sie sollten entsprechende Post abwarten oder sich im Zweifelsfall noch einmal mit den zuständigen Beamten auseinander setzen.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Stefan 15. September 2017, 12:28

    Ich habe beim Ausparken an einem Auto einen kleinen Kratzer verursacht – klassischer „Parkrempler“. Ich habe die Polizei gerufen, die dann den Halter ermittelt hat. Alles gut soweit. Direkt vor Ort sollte ich dann aber noch ein Bußgeld an die Polizei zahlen, weil ich den Mindestabstand nicht eingehalten habe. Ist dieses Bußgeld gerechtfertigt? Im Bußgeldkatatlog finde ich nichts darüber. Ich habe mich ordnungsgemäß dafür eingesetzt, dass der Geschädigte informiert und nun sein Schaden behoben wird.

    • bussgeld-info.de 9. Oktober 2017, 11:41

      Hallo Stefan,
      da uns die örtlichen Begebenheiten nicht bekannt sind, können wir keine Einschätzung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Stefan Z. 6. November 2017, 13:24

        Wie gesagt, klassicher Parkrempler: beim Ausparken auf einem Parkplatz, durch Fehleinschätzung, anderes Auto leicht berührt. Dabei habe ich logischerweise den Abstand nicht eingehalten – sonst hätte ich den anderen Wagen ja auch nicht berührt. Oder soll dieses Bußgeld den Aufwand der Polizei begleichen?

        • bussgeld-info.de 20. November 2017, 16:28

          Hallo Stefan Z.,

          wenden Sie sich im Zweifel, dass das Bußgeld nicht rechtens war, bitte an einen Anwalt – dieser kann Akteneinsicht beantragen.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Diane 14. Juli 2017, 17:32

    Hallo , ich bin die Diane
    Ich habe beim parken ohne zu wissen ein ganz klein Kratze im das auto von meimem nachbar gemacht.Als ich nicht gemerkt habe, habe ich nicht die Polizei angerufen.ZweiTagen später is die Polizei bei mir gekommen.Jezt haben sie mir ein Schriftliche Äußerung als Beschuldigte geschicht.Bitte konnen sie mir sagen was könnte passiert mit meiner Führerschein Weil ich im Probezeit ist.Danke im Voraus.Mfg

    • bussgeld-info.de 17. Juli 2017, 9:02

      Hallo Diane,

      hier kommt der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort in Betracht. Hier droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sami 24. Dezember 2016, 21:31

    Hallo,

    ein Supermark-Chef hat eine Anzeige gegen mich gemacht aufgrund einer Aussage einer Augenzeugerin, die behauptet hat, ich hätte einen Parkplatzampel gerammt und bin weg gefahren. Demzufolge hat dieser Chef die Polizei angerufen, die dann zu mir wegen Fahrer flucht gekommen sind. Die Zeugin behauptet auch, ich wäre ausgestiegen und hätte mir die Unfallstelle angesehen und wäre wieder eingestiegen und dann weg gefahren. Nichts davon ist passiert. Auf dem Parkplatz hat sich leider herausgestellt, dass es keine Überwachungskamera gibt.
    wie gehe ich weiter vor?

    viele Dank und mit freundlichen Grüßen,
    Sami

    • bussgeld-info.de 27. Dezember 2016, 11:20

      Hallo Sami,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung in solchen Fällen anbieten. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Sie kompetent zu Ihrem weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Stephan 1. Dezember 2016, 15:55

    Hallo,

    ich habe an meinem Auto einen parkschaden an der Beifahrertür entdeckt. ich kann aber nicht sagen wann mir da jemand reingefahren ist muss aber in den letzten 2 tagen passiert sein. Habe die Beschädigung am Auto aber erst heute entdeckt. Wie gehe ich nun weiter vor?

    • bussgeld-info.de 5. Dezember 2016, 10:11

      Hallo Stephan,

      in diesem Fall bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, bei der Polizei eine Anzeige gegen unbekannt zu stellen. Die Beamten können Ihnen dann sagen, wie es weiter geht.

      Ihr Bussgeld-Info Team.

  • Michael 25. Oktober 2016, 17:52

    Sehr geehrte Damen und Herren, stellt ein Parkunfall in der Probezeit, wenn er ordnungsgemäß gemeldet und von der Polizei aufgenommen wird, einen A oder B Verstoss da? Der Schaden wird auf ca 1200 Euro geschätzt. Wie hoch könnte das Bußgeld ungefähr ausfallen ?
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 27. Oktober 2016, 9:37

      Hallo Michael,
      die Einschätzung ob ein A- oder B-Verstoß vorliegt, hängt davon ab, welches fehlerhafte Verhalten zum Unfall führte. Unter Umständen kann auch die Zahlung eines Verwarngeldes ausreichen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Liese Lotte 23. Mai 2016, 17:43

    Hallo folgendendes ist mir widerfahren und zwar ich parkend auf einem Parkplatz Platz mache die Tür auf und ja ich habe geschaut. Mir fährt jemand in die Tür die Polizei meinte ich bin schuld nun habe ich ein Bußgeld erhalten damit bin ich aber nicht einverstanden da es sich um gleich zeitiger rucksichtsnahme beide schuld sind was ist nun richtig

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2016, 8:41

      Hallo Liese Lotte,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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