Parkschein – Alle Infos zur Quittung für die Parkgebühr

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 17. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Bußgeldkatalog: Parken ohne gültigen Parkschein

TatbestandBußgeld in €Punkte
Sie haben an unüber­­sichtliche Straßen­­­stellen, in scharfen Kurven, auf Fuß­gän­­ger­über­­wegen, 5 Meter vor bzw. 10 Meter nach Licht­­­zeichen oder im Halte­­verbot geparkt35
… und jemanden dabei behindert55
… und parkten dort länger als eine Stunde55
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben55
Sie haben auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen geparkt55
… und jemanden dabei behindert701
… und parkten dort länger als eine Stunde701
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben801
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden gefährdet haben801
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie einen Unfall verursacht haben1001
Sie haben an einer Engstelle geparkt und dadurch Rettungsfahrzeuge behindert1001
Sie haben vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt55
… und dabei Einsatzfahrzeuge behindert1001
Sie haben auf einer Sperrfläche geparkt25
… und jemanden dabei behindert25
… und parkten dort länger als 15 Minuten30
… und parkten dort länger als 15 Minuten, wobei Sie jemanden behindert haben35
Sie haben in zweiter Reihe geparkt55
… und jemanden dabei behindert801
... und jemanden dabei gefährdet901
... und dabei einen Unfall verursacht1101
… und parkten dort länger als 15 Minuten851
… und parkten dort länger als 15 Minuten, wobei Sie jemanden behindert haben901
Sie haben unzulässig in einer verkehrsberuhigten Zone geparkt10
… und jemanden dabei behindert15
… und parkten dort länger als drei Stunden20
… und parkten dort länger als drei Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben30
Sie haben 5 Meter vor einer Kreu­zung oder Einmün­dung, vor Grund­­­stücksein- und -aus­­fahrten, im Bereich von Taxi­­­ständen, vor und hinter Andreas­­­kreuzen oder über einem Schacht­­deckel geparkt10
… und jemanden dabei behindert15
… und parkten dort länger als drei Stunden20
… und parkten dort länger als drei Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben30
Sie haben ohne Park­­scheibe oder Park­­schein geparkt bzw. die Park­­dauer überschritten
... um 30 Minuten20
... um eine Stunde25
... um zwei Stunden30
... um drei Stunden35
... um mehr als drei Stunden40
Sie haben auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt55
Sie haben nicht platzsparend geparkt10
Sie haben einem Berechtigten eine Parklücke weggenommen10
Sie haben in einem Fußgängerbereich geparkt55
… und jemanden dabei behindert70
… und parkten dort länger als 3 Stunden70
Sie haben den Abfahrtsweg eines anderen Kfz durch das Parken oder Abstellen Ihres Fahrzeuges versperrt20
Sie haben unberechtigt in einer Nothalte- oder Pannenbucht geparkt25
Sie haben in einem geschüt­­zten Bereich während nicht zugelas­­sener Zeiten mit einem Kfz über 7,5 Tonnen oder einem An­­hänger über 2 Tonnen geparkt30
Sie haben einen An­­hänger ohne Zug­­fahr­zeug länger als zwei Wochen ge­­parkt20
Sie haben im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt55
... und jemanden dabei behindert701
Sie haben auf Auto­­­bahnen oder Kraft­­fahr­­­straßen geparkt701
Sie haben an Stellen geparkt, an denen das Halten verboten ist25
... und jemanden dabei behindert40
… und parkten dort länger als eine Stunde40
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben50
Sie haben unberechtigt auf Bus­sonder­fahrstreifen und an Halt­estellen geparkt55
... und jemanden dabei behindert70
... und jemanden dabei gefährdet80
... und dabei einen Unfall verursacht100
… und parkten dort länger als 3 Stunden70
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben80
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie jemanden gefährdet haben80
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie einen Unfall verursacht haben100
Sie haben unberechtigt auf einem Park­platz für E-Fahr­zeuge geparkt55
Sie haben unberechtigt auf einem Park­platz für Carsharing-Fahr­zeuge geparkt55
Sie haben andere Verkehrsteilnehmer beim Ein- oder Aussteigen gefährdet40
… und dabei eine Sachbeschädigung verursacht50
Auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz benötigen Sie einen Parkschein.
Auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz benötigen Sie einen Parkschein.

Besonders in Großstädten kann die tägliche Parkplatzsuche zur Tortur werden. Die Stellflächen am Straßenrand sind kilometerweit zugeparkt und die wenigen Lücken dazwischen gehören zu Einfahrten oder unterliegen einem Parkverbot. Dann bleibt oft nur der kostenpflichtige Parkplatz, um das Auto abzustellen.

Um bei einer Kontrolle nachweisen zu können, dass die Parkgebühr auch tatsächlich bezahlt wurde, erhalten Autofahrer üblicherweise eine Quittung, die sie gut sichtbar im Fahrzeug hinterlegen müssen: den allseits bekannten Parkschein. Wir verraten Ihnen, was es mit diesem unscheinbaren Zettelchen auf sich hat.

Wann benötige ich einen Parkschein?

Ein Parkschein ist immer dann nötig, wenn Sie Ihr Fahrzeug auf einer gebührenpflichtigen Parkfläche parken. Wenn Sie dagegen nur auf dem Parkplatz halten, müssen Sie in der Regel kein Ticket lösen.

Eine Parkgebühr kann sowohl auf einem öffentlichen als auch einem Privatparkplatz fällig sein. Auf welchen Plätzen dies der Fall ist, können Sie daran erkennen, dass das „Parken nur mit Parkschein“ durch ein Schild angezeigt wird.

Auf einem so gekennzeichneten Parkplatz befinden sich üblicherweise ein oder mehrere Automaten, an dem Autofahrer die Parkscheine kaufen können. Dazu wählen sie die beabsichtigte Parkdauer aus, bezahlen die dafür verlangte Gebühr und erhalten dann vom Automaten die Quittung in Papierform – den Parkschein. Dieser ist gut sichtbar ins Auto zu legen, damit bei einer eventuellen Kontrolle durch die Polizei oder das Ordnungsamt der Beamte den Nachweis sehen kann, dass die Parkgebühr bezahlt wurde.

Die Parkschein-Preise können übrigens von jedem Parkplatzbetreiber – sei es die Stadt oder ein Unternehmen – selbst festgelegt werden und deshalb stark variieren.

Tipp: Da nicht bei allem Parkscheinautomaten eine Zahlung per Geldkarte oder mit Scheinen möglich ist, empfiehlt es sich, immer ein paar Münzen im Auto zu haben, um evtl. einen Parkschein bezahlen zu können.

Parkschein per App oder SMS: Wie funktioniert der Parkschein auf dem Handy?

Mit einem Smartphone können Sie in manchen Städten auch einen Online-Parkschein nutzen.
Mit einem Smartphone können Sie in manchen Städten auch einen Online-Parkschein nutzen.

Mitunter geht es aber auch ganz ohne Bargeld, denn vielerorts kann inzwischen auch das Handy als Parkschein genutzt werden. Dies ist vor allem in größeren Städten in Deutschland möglich. Verschiedene Anbieter stellen zu diesem Zweck Apps zur Verfügung, mit denen Autofahrer den Parkschein online kaufen können. Sie müssen dann am Parkscheinautomat keine Papierquittung mehr ziehen, weil die Berechtigung zum Parken auf dem Server des Anbieters gespeichert wird.

Kommt ein Kontrolleur vorbei, kann er auf diese gespeicherten Daten zugreifen und überprüfen, ob ein Online-Parkschein erworben wurde. Eine enge Zusammenarbeit zwischen App-Provider und den zuständigen Ordnungsämtern ist somit Voraussetzung für dieses Verfahren.

Das genaue Vorgehen unterscheidet sich je nach App. Bei vielen Anbietern müssen Sie sich zunächst als Kunde registrieren. Mitunter erhalten Sie dann eine Vignette für Ihre Windschutzscheibe, die den Beamten anzeigt, welchen Dienst zum Online-Parken Sie nutzen. Einige Betreiber bieten Kunden, die über kein Smartphone verfügen, auch die Möglichkeit, den Parkschein per Anruf oder SMS zu lösen.

Der Vorteil beim Online-Parkschein ist der, dass in der Regel zu Anfang des Parkvorgangs keine Parkdauer angegeben werden muss, wie es beim Parkscheinautomat der Fall ist. Stattdessen können Nutzer nach ihrer Rückkehr zum Auto den Parkvorgang per App beenden, womit die tatsächliche Parkdauer minutengenau erfasst wird. Die Parkgebühr wird anschließend vom Konto des Kunden abgebucht oder taucht auf der Handyrechnung auf. Dadurch bezahlen Sie beim Online-Parkschein wirklich nur für die Zeit, die Sie tatsächlich auch geparkt haben.

Allerdings fallen für den Online-Parkschein meist weitere Kosten an als nur die Parkgebühr. Je nach Anbieter müssen Sie pro Vorgang zusätzlich mit 10 bis 50 Cent Bearbeitungsgebühr rechnen.

Kann der Online-Parkschein ablaufen?

Auf vielen gebührenpflichtigen Parkplätzen herrscht eine Höchstparkdauer. Viele Anbieter von Parkschein-Apps verfahren diesbezüglich so, dass der Kunde automatisch ausgeloggt wird, sobald er die Höchstparkdauer überschritten hat. Ab dann gilt sein Online-Parkschein als abgelaufen und er parkt unbefugt auf dem Parkplatz.

Parken mit abgelaufenem Parkschein: Teurer als ganz ohne Parkschein?

Parkschein abgelaufen: Welche Kosten erwartet Autofahrer, wenn sie erwischt werden?
Parkschein abgelaufen: Welche Kosten erwartet Autofahrer, wenn sie erwischt werden?

Ob auf dem Handy oder auf Papier: Ein abgelaufener Parkschein wird zunächst einmal genauso behandelt wie ein nicht existenter Parkschein. Es droht also prinzipiell das gleiche Verwarngeld (im Volksmund oft fälschlich bezeichnet als „Bußgeld“), wenn der Parkschein überzogen wurde, wie beim Parken ganz ohne Parkschein.

Trotzdem kann es passieren, dass ein Beamter ein unterschiedliches Verwarngeld für einen abgelaufenen Parkschein und für das Parken ohne Parkschein verhängt. Woran liegt das? Die Höhe des Verwarngelds auf dem Strafzettel richtet sich danach, wie lange das Auto ungültig geparkt wurde. Dies können Sie dem Bußgeldkatalog am Anfang dieses Ratgebers entnehmen.

Da auf dem abgelaufenen Parkschein die Parkdauer genau angegeben ist, kann der Beamte bei einer Kontrolle ablesen, wann das Ticket abgelaufen ist und wie viele Minuten das Auto seitdem unbefugt dort parkt. Bei einer Überschreitung der Parkdauer von max. einer halben Stunde sind 20 Euro fällig, bei 31 bis 60 Minuten sind es 25 Euro, bei bis zu 2 Stunden fallen 30 Euro an etc.

Liegt hingegen überhaupt kein Parkschein im Fahrzeug, weiß der Beamte zwar, dass es unberechtigt abgestellt wurde, aber eben nicht wie lange. In diesem Fall muss er von dem geringstmöglichen Verstoß ausgehen – unbefugtes Parken von bis zu 30 Minuten – und ein Verwarngeld von 20 Euro verhängen. Kommt er allerdings später am Tag erneut an dem Parkplatz vorbei und das Auto ohne Parkschein steht immer noch dort, kann er ein neues Knöllchen ausstellen und die Dauer des unbefugten Parkens entsprechend erhöhen. Dies geht dann auch mit einem höheren Verwarngeld einher.

Was ist zu tun, wenn der Parkscheinautomat defekt ist?

Ist der Automat kaputt und Sie können keinen Parkschein kaufen, müssen Sie stattdessen die Parkscheibe nutzen.
Ist der Automat kaputt und Sie können keinen Parkschein kaufen, müssen Sie stattdessen die Parkscheibe nutzen.

Wenn Sie keine Parkschein-App nutzen, bleibt Ihnen nur der Parkscheinautomat, um Ihre Parkgebühr zu zahlen. Sollte dieser allerdings defekt sein, können Sie natürlich auch keinen Parkschein ziehen.

In diesem Fall muss die Parkscheibe herhalten. Stellen Sie sie auf den Beginn Ihrer Parkdauer ein und legen Sie sie gut sichtbar hinter die Frontscheibe. Denken Sie daran, die Zeitangabe immer auf die folgende halbe bzw. ganze Stunde aufzurunden: Bei einer Ankunft um 13.15 müssen Sie die Parkuhr z. B. auf 13.30 Uhr einstellen.

Sie dürfen Ihren Parkschein auch weitergeben

Wenn Sie früher als gedacht zu Ihrem Auto zurückkehren, ist Ihr Parkschein noch eine Weile gültig, obwohl Sie ihn gar nicht mehr brauchen. Da Sie die bereits bezahlte Gebühr nicht zurückfordern können, möchten Sie den Parkschein vielleicht lieber an einen anderen Autofahrer verschenken, statt ihn einfach wegzuschmeißen. Dies ist tatsächlich erlaubt. In diesem Fall darf der Beschenkte den Parkschein für die noch verbleibende Parkdauer für sich nutzen.

FAQ: Parkschein

Was droht mir beim Parken ohne Parkschein?

Auf öffentlichen Parkplätzen müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld von 20 bis 40 Euro rechnen.

Was muss ich tun, wenn der Parkscheinautomat kaputt ist?

Können Sie die Parkgebühr nicht zahlen, weil der Automat defekt ist, müssen Sie stattdessen Ihre Parkscheibe ins Auto legen.

Ist es erlaubt, meinen Parkschein weiterzugeben, wenn er noch gültig ist?

Ja, in Deutschland ist es grundsätzlich erlaubt, den Parkschein weiterzugeben.

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Parkschein – Alle Infos zur Quittung für die Parkgebühr
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Über den Autor

Gitte - Redakteurin
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeld-info.de-Redaktion tatkräftig im Lektorat.

{ 3 comments… Kommentar einfügen }
  • Andre 5. August 2022, 20:02

    Online Parkgebühr bezahlt, leider in der App Fehlerhaftes Kennzeichen hinterlegt. 20 € Verwarngeld trotz bezahlten Parkticket. Danke den Behördenmitarbeiten die nur auf das Verwarngeld aus sind.

  • Thomas 3. März 2020, 18:10

    Hier parkt täglich das gleiche Fahrzeug ohne Parkschein. Warum werden hier nicht schärfere Maßnahmen ergriffen als jeden Tag eine Knolle, dann aber für 8 Stunden = 10€? Das sind Wiederholungstäter und gehören stärker bestraft. Ich kann auch nicht 10 x schneller fahren als erlaubt.

  • Valentib 11. November 2019, 15:53

    Leider kommt es in Köln immer wieder dazu, dass man trotz EasyPark Plakette
    und trotz gezahlter Gebühr ( per Handy) eine „Knolle“ nach Hause bekommt und dann
    leider Schriftverkehr führen muß (Bußgeldbescheid zurück schicken mit Einspruch, Abrechnung von EasyPark ausdrucken und mitschicken ) Lästig!!!!

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