Punkte in Flensburg: Infos zu System und Bedeutung

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 31. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Das Kraftfahrtbundesamt betreibt das Fahreignungsregister (ehemals Verkehrszentralregister) in Flensburg bereits seit 1958. 16 Jahre später führte die Behörde das heutige Punktesystem ein. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es etwa 21.000 im Straßenverkehr getötete Personen jährlich. Zum Vergleich: Heutzutage sind es etwa 3.500 pro Jahr. Die Flensburger Punkte sind natürlich nicht allein daran beteiligt, dass die Anzahl der getöteten Menschen im Verkehr um 82 Prozent sank. Dennoch ist anzunehmen, dass sie durchaus ihren Anteil an dieser Entwicklung beigetragen haben.

Für welche Verstößen drohen Punkte in Flensburg und wie kann ich Punkte abfragen?

Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, wie das Punktesystem in Deutschland aufgebaut ist. Außerdem finden Sie hier eine Anleitung, die Ihnen Schritt für Schritt erklärt, wie Sie Ihren Punktestand beim KBA abfragen können.

Über die folgenden Links finden Sie außerdem Infos zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ab wann bei diesen Punkte in Flensburg verhängt werden können:

FAQ – Punkte in Flensburg

Wofür werden Punkte ausgesprochen?

Punkte im Straßenverkehr werden für schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten oder aber Straftaten ausgesprochen. Dabei kann es sich beispielsweise um Verstöße mit Handy am Steuer, Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h oder einen qualifizierten Rotlichtverstoß, aber eben auch strafbaren Handlungen wie Nötigung, Fahrerflucht oder unterlassene Hilfeleistung. Maximal können je Verstoß 1 bis 3 Punkte in Flensburg verhängt werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Was passiert bei wie vielen Punkten in Flensburg?

Bei bis zu drei Punkten erfolgt eine Vormerkung. Vier bis fünf Punkte ziehen eine kostenpflichtige Ermahnung nach sich. Bei sechs oder sieben Punkten gibt es eine kostenpflichtige Verwarnung. Acht Punkte in Flensburg führen zum Entzug der Fahrerlaubnis. Einen Überblick zu diesen Stufen bietet auch dieser Punktetacho:
Punktetacho: 8 Punkte in Flensburg führen zum Führerscheinentzug.
Näheres zu den einzelnen Stufen können Sie hier in Erfahrung bringen.

Wie verjähren Punkte in Flensburg?

Beim Punkteverfall kommt es darauf an, wie viele Punkte Sie für eine jeweilige Ordnungswidrigkeit erhalten haben. Dementsprechend liegt die Verjährungsfrist bei 2,5 Jahren, 5 Jahren oder zehn Jahren. Wonach genau sich das richtet, erfahren Sie hier (inkl. Video).

Werden Punkte in Flensburg automatisch gelöscht?

Ja. Nach Ablauf der Tilgungsfrist erfolgt die Löschung. Diese Löschung wird jedoch im Rahmen der Überliegefrist für ein weiteres Jahr gespeichert. Die verjährten Punkte in Flensburg sind aber dann nur einsehbar, wenn es um die Rekonstruktion eines möglichen Punktestandes zu einem Zeitpunkt vor der Tilgung. Sie können Punkte allerdings auch aktiv abbauen.

Ab wie vielen Punkten droht ein Fahrverbot?

Der Bußgeldkatalog sieht ein mindestens einmonatiges Fahrverbot immer dann vor, wenn für die zugrunde liegende Verkehrsordnungswidrigkeit 2 Punkte verhängt werden.

Welche Auswirkungen hat der Punktestand auf die Fahrerlaubnis?

Punktestand im FahreignungsregisterFührerscheinmaßnahme
1 - 3 Punkte in Flensburg*Vormerkung (keine besonderen Maßnahmen)
4 - 5 Punkte in Flensburg*kostenpflichtige Ermahnung
6 - 7 Punkte in Flensburgkostenpflichtige Verwarnung
8 oder mehr Punkte in FlensburgEntziehung der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate (Sperrfrist)
* Abbau eines Punktes alle fünf Jahre im Rahmen eines Fahreignungsseminars möglich (bei mehr als 5 Punkten ist die Teilnahme noch immer zulässig, einen Punkt abbauen können Sie dann jedoch nicht mehr.)

Wie funktioniert das aktuelle Flensburger Punktesystem?

Wer zu viele Punkte in Flensburg anhäuft, riskiert seine Fahrerlaubnis.
Wer zu viele Punkte in Flensburg anhäuft, riskiert seine Fahrerlaubnis.

Das Flensburger Punktesystem vereint zwei wesentliche Merkmale:

  • Die Verhängung von Punkten in Flensburg soll der Verkehrserziehung dienen.
  • Durch die so erhöhte Achtsamkeit der Fahrer sollen sich auch Schutz und Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erhöhen.

Die schwerwiegenden Maßnahmen (bis hin zum Fahrerlaubnisentzug), die Punkte in Flensburg je nach Punktestand zusätzlich bedeuten können, sollen Verkehrsteilnehmer also nicht nur erziehen, sondern ein Stück weit auch abschrecken. Zudem soll die Aufmerksamkeit für besonders schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeiten erhöht werden. Als Folge daraus haben die in Flensburg eingetragenen Punkte maßgeblich zur verbesserten Verkehrssicherheit in den vergangenen Jahrzehnten beigetragen. Zudem sieht das Punktesystem nach der Grenze von 8 Punkten den Führerscheinentzug vor, weshalb besonders hartnäckige Wiederholungstäter und Punktesammler andere Verkehrsteilnehmer nicht mehr gefährden können. Zumindest für die Dauer des Fahrerlaubnisentzugs.

Das Punktekonto in Flensburg führt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Im Fahreignungsregister, das bis zur Punktereform noch Verkehrszentralregister hieß, werden sämtliche Verstöße gelistet, für Verkehrsteilnehmer mindestens einen Punkt in Flensburg erhielten. Und das betrifft nicht nur Kfz-Fahrer: Auch E-Scooter- oder Radfahrer, die gar keinen Führerschein besitzen, können einen in Flensburg registrierten Punktestand haben. Sofern Sie Verstöße begangen haben, für die einer oder mehrere Punkte in Flensburg fällig wurden.

Wichtige Informationen über Punkte in Flensburg

Ab 14 Jahren ist es bereits möglich, Punkte in Flensburg zu bekommen. Anfangs noch nicht problematisch, können sich diese Punkte jedoch später auf die Beantragung der Fahrerlaubnis auswirken. Unter Umständen lehnt die Behörde den Antrag ab, wenn es bereits zu viele Eintragungen auf dem Punktekonto in Flensburg gibt. Oder aber sie verlangt aufgrund dessen als Voraussetzung für den Fahrerlaubniserwerb eine MPU.

In der Regel gilt: Ordnungswidrigkeiten, die laut Bußgeldkatalog in Deutschland mit einem Bußgeld von über 60 Euro bestraft werden, können mit mindestens einem Punkt in Flensburg geahndet werden. Dabei gibt es jedoch eine Ausnahme: Die Tat muss sich direkt auf die Sicherheit im Straßenverkehr auswirken.

Wer zum Beispiel eine Umweltzone ohne eine gültige Plakette befährt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro rechnen. Es ist jedoch kein Punkt in Flensburg zu erwarten, da diese Tat keine Gefährdung nach sich zieht.

Das in Flensburg ansässige Punktesystem bewertet die im Verkehr begangenen Verstöße folgendermaßen:

  • 1 Punkt in Punkt in Flensburg für schwer schwerwiegende Verstöße
  • 2 Punkte in Flensburg für besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die mit einem Fahrverbot einhergehen
  • 3 Punkte in Flensburg für eine Straftat, aufgrund derer die Fahrerlaubnis entzogen wurde
Das Punktesystem sieht einen Punkt in der Flensburger Kartei für eine fehlende Zulassung vom Fahrzeug vor.
Das Punktesystem sieht einen Punkt in der Flensburger Kartei für eine fehlende Zulassung vom Fahrzeug vor.

Beispiele für Verstöße, die mit einem Punkt in Flensburg geahndet werden, sind: eine fehlerhafte oder defekte Beleuchtung, Missachtung der Vorschriftszeichen, Vorfahrtsverstoß oder Fahren ohne Zulassung.

Zwei Punkte in Flensburg bekommen Verkehrssünder u. a. bei folgenden Zuwiderhandlungen: Alkohol und Drogen am Steuer, Missachtung des Überholverbotes, schwerwiegenden Tempoverstößen oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß.

Außerdem kann auch eine Straftat wie Trunkenheit, die Teilnahme an einem illegalen Rennen, unterlassene Hilfeleistung, fahrlässige Körperverletzung, Nötigung, Kennzeichenmissbrauch, fahrlässige Tötung oder Gefährdung des Straßenverkehrs zwei Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Allerdings nur dann, wenn das Gericht sich gegen den Fahrerlaubnisentzug ausspricht und stattdessen ein bis zu sechsmonatiges Fahrverbot verhängt. Entscheidet es sich hingegen für die Entziehung der Fahrerlaubnis, landen drei Punkte laut Flensburger Punktesystem auf dem Konto des Verurteilten.

Spezifische Informationen zum aktuellen Flensburger Punktesystem

Punktetabelle in Flensburg: Welche Auswirkung hat die Anzahl der Punkte in Flensburg

Die Staffelung der Punkte in Flensburg wird in einer Tabelle angezeigt, die vier Maßnahmen vorsieht. Der sogenannte „Punktetacho“ zeigt die Folgen der Punkteanzahl auf Ihrem Punktekonto an. Um immer auf dem Laufenden über den eigenen Punktestand zu sein, können Sie die aktuellen Punkte in Flensburg auch abfragen.

Hier ein Überblick zu den Folgen von Flensburg-Punkten je nach Punktestand:

1 bis 3 Punkte in Flensburg: Vormerkung

Wer 1 bis 3 Punkte auf seinem Punktekonto in Flensburg besitzt, wird beim KBA vorgemerkt. Innerhalb dieser Phase sind jedoch keine besonderen Führerscheinmaßnahmen zu befürchten.

Im Übrigen: Ein Punkt in Flensburg bleibt kein Leben lang im Fahreignungsregister gespeichert. Die Eintragungen verjähren nämlich nach spätestens zehn Jahren:

  • Verstöße, die mit einem Punkt in Flensburg geahndet wurden verjähren nach zweieinhalb Jahren.
  • Zuwiderhandlungen, für die Sie zwei Punkte in Flensburg erhalten haben, verjähren nach fünf Jahren.
  • Bei Straftaten, die mit drei Flensburg-Punkten geahndet wurden, liegt die Verjährungsfrist bei zehn Jahren.

Mehr zur Verjährung von Flensburg-Punkten erfahren Sie im folgenden Video:

Im Video: Wann verjähren Punkte in Flensburg?
Im Video: Wann verjähren Punkte in Flensburg?

4 bis 5 Punkte in Flensburg: Ermahnung

Der Bußgeldbescheid kann über die Anzahl der Punkte in Flensburg informieren, muss es aber nicht.
Der Bußgeldbescheid kann über die Anzahl der Punkte in Flensburg informieren, muss es aber nicht.

Wenn der in Flensburg gelistete Punktestand vier bis fünf Punkte beträgt, müssen Sie mit einer schriftlichen Ermahnung rechnen. Diese ist zudem kostenpflichtig. Bis zu fünf Punkten in Flensburg haben Sie außerdem noch die Möglichkeit, an einem freiwilligen Punkteabbau-Seminar teilzunehmen. Über dieses kostenpflichtige Fahreignungsseminar können Sie einmal alle fünf Jahre einen Punkt in Flensburg abbauen.

6 bis 7 Punkte in Flensburg: Verwarnung

Die Verwarnung erwartet Verkehrssünder mit sechs bis sieben Punkten auf dem Punktekonto in Flensburg. Wie die Ermahnung erhalten Sie eine schriftliche und kostenpflichtige Benachrichtigung, welche als letzter Hinweis zu betrachten ist. Zusätzlich empfiehlt Ihnen das KBA die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Führen Sie einen solchen Kurs durch, baut er jedoch keine Punkte in Flensburg mehr ab. Es soll lediglich den guten Willen zur Änderung des Verhaltens des Fahrers demonstrieren.

8 und mehr Punkte in Flensburg: Fahrerlaubnisentziehung

Das Punktesystem in Flensburg endet bei acht Punkten. Dies ist die letzte Stufe. Haben Sie bereits acht oder mehr Punkte auf Ihrem Konto angesammelt, zieht das den Führerscheinentzug wegen zu vieler Punkte nach sich. Sie müssen Ihre Fahrerlaubnis dann dauerhaft abgeben. Der Verlust der Fahrerlaubnis ist immer dann besonders ärgerlich, wenn der Führerschein für den beruflichen Alltag benötigt wird. Die Sperrfrist beträgt hiernach mindestens sechs Monate, maximal aber fünf Jahre. Frühestens sechs Monate vor Ablauf dieser Führerscheinsperrfrist können Sie die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

Wenn der Führerschein im Rahmen vom Punktesystem entzogen wurde, muss ggf. auch die Eignung für den Straßenverkehr nachgewiesen werden. Dies erfolgt in der Regel durch eine erfolgreiche Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung. Ob der betroffene Verkehrssünder aber eine MPU als Voraussetzung für die Wiederteilung absolvieren muss, entscheidet die zuständige Behörde im Einzelfall. Ausschlaggebend sind sicherlich auch die jeweiligen Verstöße, für die er entsprechend Punkte in Flensburg erhalten hat.

Der folgende Punktetacho veranschaulicht diese Maßnahmenstufen des aktuellen Punktesystems noch einmal:

Punktetacho: 8 Punkte in Flensburg führen zum Führerscheinentzug.
Punktetacho: 8 Punkte in Flensburg führen zum Führerscheinentzug.

Wie viele Punkte in Flensburg haben Sie? Ihren Punktestand in Flensburg können Sie auf unterschiedlichen Wegen in Erfahrung bringen:

1. Online-Punkteabfrage im Internet

Nicht nur über die Webseite des KBA können Sie Ihren Punktestand abfragen. Es gibt verschiedene Anbieter, die entsprechende Services zur Verfügung stellen, z. B. punkte-flensburg.de. Auf dieser Webseite müssen Sie für die Punkteabfrage nur ein Online-Formular ausfüllen. Dieser Service ist zwar unkomplizierter, dafür allerdings kostenpflichtig. Hier gelangen Sie zur Punkteabfrage bei punkte-flensburg.de **.

2. Punkteabfrage direkt in Flensburg

Wohnen Sie in Flensburg oder in der Nähe, können Sie direkt vor Ort im sogenannten „Auskunftspavillon“ des Kraftfahrt-Bundesamtes Ihren Punktestand in Erfahrung bringen. Die Öffnungszeiten des Pavillons: Montag bis Mittwoch sowie Freitag von 9 bis 15 Uhr, Donnerstag von 9 bis 17:30 Uhr. Beachten Sie: Sie müssen einen gültigen Identitätsnachweis vorlegen (Personalausweis bzw. Reisepass).

3. Punkteabfrage per Post

Auf der Webseite des KBA steht zudem ein vorgefertigter Antrag zur Verfügung, den Sie ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben können. Senden Sie diesen gemeinsam mit einer gut lesbaren Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (Vorder- und Rückseite!) an das KBA. Eine Abfrage per Fax ist übrigens nicht möglich. Nach der Bearbeitungszeit erhalten Sie die Auskunft über Ihren Punktestand ebenfalls postalisch.

4. Abfrage über die KBA-Internetseite

Mit einem neuen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion können Sie Ihren Punktestand in Flensburg auch ganz bequem online abfragen. Sie benötigen dabei außerdem ein Kartenlesegerät sowie die „AusweisApp2-Software“ auf dem Computer. Auf der Webseite des KBA gibt es einen speziellen Online-Antrag, den Sie ausfüllen können. Im Anschluss daran wird kontrolliert, ob Ihnen Ihr Punktestand gleich online zum Download angeboten werden kann. Im Zweifel wird geht Ihnen dieser ebenfalls postalisch zu.

Die Punktereform 2014 und die Umrechnung der Punkte in Flensburg

Das Punktesystem in Flensburg wurde im Rahmen der Punktereform geändert.
Das Punktesystem in Flensburg wurde im Rahmen der Punktereform geändert.

Im Zuge der Punktereform im Mai 2014 wurden neue Tilgungsfristen der Punkte eingeführt. Zusätzlich modernisierte der Gesetzgeber das Punktesystem in Flensburg, weshalb nun 8 Punkte anstatt 18 zum Führerscheinentzug führen. Die Punktereform verwirrte einige Bürger. Aus diesem Grund haben wir die wichtigsten Fakten rund um die aktuellen Punkte in Flensburg hier zusammengetragen:

  • Die Umrechnung von alten in neue Punkte erfolgte stufenweise: 1 bis 3 Punkte sind laut aktuellen Punktesystem 1 Punkt, 4 bis 5 nun 2 Punkte usw. Einen Gesamtüberblick gibt die untere Tabelle.
  • Bei der Umrechnung werden diejenigen Punkte gelöscht, die für Delikte anfielen, die nicht unmittelbar die Verkehrssicherheit gefährdeten, wie bspw. das Befahren einer Umweltzone ohne gültige Plakette.
  • Verstöße, die einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen, verjähren nach zweieinhalb Jahren, 2 Punkte nach fünf Jahren, 3 Punkte nach 10 Jahren.
  • Jeder Punkt verjährt für sich, das bedeutet, dass ein neuer Punkt nicht die Tilgungsfristen der alten Punkte verlängert. Anders etwa war dies noch bei den alten Flensburg-Punkten: Sobald nämlich ein neuer Eintrag im Verkehrszentralregister landete, hemmte dieser die Verjährung aller bereits dort vorhandenen Punkte in Flensburg. Das heißt, die Verjährung begann bei den alten wieder von Neuem.

Überblick: Übertragung der alten Flensburg-Punkte ins neue Punktesystem

aktuelles Punkte­systemaltes Punkte­systemMaßnahmen
11 bis 3Vormerkung
24 bis 5
36 bis 7
48 bis 10schriftliche Ermahnung
511 bis 13
614 bis 15Verwarnung
716 bis 17
818 und mehrFahrerlaubnisentziehung
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (89 Bewertungen, Durchschnitt: 4,13 von 5)
Punkte in Flensburg: Infos zu System und Bedeutung
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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Fares 28. September 2022, 17:15

    Ich habe vier Punkte vom Führerschein verloren, ich hatte vor drei Jahren ein Fahrverbot für einen Monat und beim zweiten Mal hatte ich ein dreimonatiges Fahrverbot (vor anderthalb Jahren) und vor ein paar Tagen habe ich das überschritten zulässige Geschwindigkeit für 43 mehr… Was nun passieren wird

  • Minas 11. Juli 2022, 18:18

    Hallo, was passiert mit Punkten, die im Ausland erworben sind? Werden diese zu den Punkten aus Deutschland addiert? Vielen Dank

  • Daniel 7. Juli 2021, 13:33

    Hallo,
    wurde Mitte Mai 2021 geblitzt mit zu wenig abstand. Bekomme jetzt 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot.
    Jetzt kam noch ein Brief wo ich noch mal geblitzt wurde diesmal von Mitte April 2021. Brief bis jetzt ist nur bei der Firma eingegangen und dort wird gefragt wer der Fahrer ist. Also bekomme ich noch Post. Dort wird wieder ein Punkt und 1 Monat Fahrverbot.
    Meine Frage kann da noch mehr kommen wie insgesamt 3 Monate Fahrverbot?

    Gruß Daniel

  • Vasko 12. Mai 2021, 20:40

    Hallo ich habe gerade 6 punkte wurde aber heute mit dem handy erwischt 1 punkt + 100 bussgeld was wird passieren? Lg.

  • Bernd 30. Oktober 2019, 16:51

    Guten Tag, ich hätte eine Sperrfrist (Alkoholfahrt) von 15 Jahren beendet, kurz vor Ablauf dieser wurde ich geblitzt, weil ich meinen kolobierenden Hund in die Klinik bringen musste) und bin in Einspruch gegangen , jetzt habe ich in der Zwischenzeit einen neuen FS gemacht und die Verhandlungen über den Punkt und Strafe ist in 2 Monaten…wird mir der FS nachträglich wieder entzogen und muss ich eine MPU machen?

  • Mario 18. Oktober 2019, 16:24

    Auskunft aus dem Fahreignungsregister FAER fehlerhaft
    Hallo,
    ich habe aber in den letzten 1,5 bis 2,5 Jahren mindestens 3, wenn nicht sogar 4 Punkte erhalten (hatte den Überblick verloren und bei der KBA angefragt). Diese Punkte sind noch lange nicht verfallen.
    Habe heute die Auskunft über meinen Punktestand von KBA erhalten und laut dieser habe ich keine Punkte in Flensburg.
    Haben die ein Fehler gemacht und ich habe nun tatsächlich keine Punkte mehr?
    Gilt dieses Schreiben ( Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER)) von der KBA als rechtswirksam?
    Kann ich mich beim erhalt weiterer Punkte darauf als Beweis berufen dass ich zu dem Zeitpunkt keine Punkte hatte?
    Vielen Dank im Voraus

  • genderlei 27. August 2019, 15:29

    Die Bebilderung der Artikel spricht Bände: Alles Negative ist männlich alles Positive weiblich zu bebildern in der gendergerechten Welt – ist natürlich quatsch und sowieso egal. Nee, das geht auch ins Handfeste, so wird zB Erzwingungshaft bei landläufig Zahlungsunfähigen fast ausschließlich gegen männliche Zahlungssäumige beantragt und vollstreckt, siehe dort: [Link von der Redaktion entfernt]

  • Alan 9. Juli 2019, 12:45

    Hallo, ich habe im im Herbst letzten Jahr 1 Punkt in Flensburg gekriegt und jetzt kriege noch 1 Punkt. Verliere ich mein Führerschein für 1 Monat oder nicht? Oder verliert man den Führerschein nur wenn kriege ich 2 Punkte innerhalb 1 Kalendarjahr?

  • Elmar 28. Januar 2019, 22:54

    Ich habe im November 2018 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bekommen.
    -48 km/h zu schnell ausserhalb geschlossener Ortschaft-
    Hatte vorher keine Punkte.
    Frage:
    Wann sind die Punkte gelöscht und würde ich bei einem weiteren Punkt wegen Geschwindigkeitsüberschreitung ein
    Fahrverbot bekommen?

  • jb95 16. Januar 2019, 8:38

    Hallo,
    ich habe 7 punkte, wie bauen diese sich ab? weil hier steht immer nur etwas vom abbau bis 5 punkte?

    Gruß

    • bussgeld-info.de 18. Januar 2019, 17:38

      Hallo jb95

      Ab einem Punktestand von 7 Punkten ist ein Punkteabbau mittels Seminar nicht mehr möglich. Das geht nur bis zu einem Punktestand von maximal 5 Punkten. Jeder Punkt besitzt abgesehen davon jedoch eine eigene Verjährungsfrist, nach deren Ablauf er gelöscht wird.

      – Die Redaktion

  • Paxi 9. November 2018, 13:27

    Hallo,
    mir wurde gesagt das die Eintragung eines Punktes im Fahreignungsregister auch Einfluss auf die Höhe der Bußgelder für geringere Vergehen hat. Sprich: Eine geringe Geschwindigkeitsübertretung nun auch mit höherem Bußgeld geahndet wird als vorher.
    Stimmt das? Wenn ja, woran richtet sich dann das neue Bußgeld? Dann werden weitere Punkte ja schon bei geringeren Vergehen eingetragen.

    • bussgeld-info.de 15. November 2018, 13:25

      Hallo Paxis

      Eine solche Regelung ist uns gemäß aktuellem Bußgeldkatalog nicht bekannt.

      – Die Redaktion

  • Michael S. 19. September 2018, 18:05

    Ab welchem Zeitpunkt darf die Bussgeldbehörde eine Benachrichtigung an das Zentrale Verkehrsregister senden ?
    Ich habe einen Einspruch zurückgenommen weil die Richterin sagte sie haben schon einen Punkt und ich müsste Sie doppelt bestrafen wenn Sie den Einspruch nicht zurücknehmen. Also nahm ich den zurück.

    Den Punkt den ich gehabt haben soll, wurde von der Bussgeldstelle wegen der Sache wegen der ich vor Gericht war zu früh an das KBA geschickt !

    Ist mir die Bußgeldstelle den Aufwand und einen Schadensersatz schuldig ?

    Grüße Michael

    • bussgeld-info.de 21. September 2018, 15:52

      Hallo Michael S.

      Davon ist nicht auszugehen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Don Corleone 28. August 2018, 1:46

    Hallo,
    habe I’m Jahr 2009 drei Punkte bekommen, weil ich betrunken mit dem Rad unterwegs war.
    Wurden diese 2014 in einen Punkt umgerechnet oder sind die erst 2020 weg?

    Danke im voraus

    • bussgeld-info.de 7. September 2018, 14:15

      Hallo Don Corleone

      Punkte, die vor der Systemreform bzw. vor 2014 eingetragen wurden, werden gemäß der neuen Regelung verrechnet.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Dirk 12. Juli 2018, 14:57

    Guten Tag !
    Wie bewerten sie folgende Situation:
    – Abstandsverstoß mit LKW im August 2017
    – Bußgeldbescheid im Januar 2018 (1) Punkt
    – Einspruch gegen Bußgeldbescheid
    – Gerichtstermin vorgesehen für August 2018
    Ich gehe davon aus, dass wenn der Einspruch zurückgekommen wird, der Bescheid sofort rechtskräftig ist und der Punkt eingetragen wird.
    Die Tilgungsfrist beginnt mit Eintragung des Punktes und endet nach 2,5 Jahren, also im ca. Februar 2021?
    Was wäre, wenn ich in den nächsten 2 Jahren weitere 7 Punkte (der letzte ca. März 2020) einfahren würde?
    Wäre dann der Tattag des ersten Punktes von Bedeutung und es würde nicht zu einem Führerscheinentzug kommen?

    • bussgeld-info.de 19. Juli 2018, 11:11

      Hallo Dirk

      Da wir Ihnen keine Rechtsberatung geben dürfen, raten wir dazu einen Anwalt mit den Details Ihres Falls zu betrauen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Thomas 4. Juni 2018, 22:52

    Hallo , ich bin dhl Fahrer und bin heute mit meinen Scanner von Polizei erwischt worden und sie sagten das es technisches Gerät war und es droht mir mit 1 Punkt, kann ich was dagegen machen oder muss ich mit einen Punkt rechnen ?

    • bussgeld-info.de 7. Juni 2018, 8:37

      Hallo Thomas

      Da es sich bei dem Scanner um ein technisches Gerät handelt, gelten die gleichen Sanktionen wie beim Handy am Steuer. Wurden Sie während der Fahrt erwischt als sie das Gerät genutzt haben, dann kann laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg drohen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Dirk 9. Mai 2018, 21:32

    Ich würde 2 mal angehalten mit einem Handy in der Hand innerhalb einen halben Jahr mit meinem Mofa und habe dafür 2 Punkte bekommen und mache jetzt mein Auto Führerschein steht mir jetzt deswegen etwas in Weg

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2018, 15:38

      Hallo Dirk,

      bei 1 bis 3 Punkten in Flensburg werden Sie lediglich vorgemerkt. Es sind keine weiteren Maßnahmen zu befürchten.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • SL 18. April 2018, 13:00

    Hallo,

    ich bin österreichische Staatsbürgerin und mir wurde vor Jahren die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen, da ich zu schnell gefahren bin.
    Kann ich, sobald das Fahrverbot vorbei ist, wieder in Deutschland fahren oder muss ich irgendwelche Behördengänge erledigen?

    Vielen Dank im Voraus!

  • Michael 15. April 2018, 8:31

    Hallo, habe grade meinen 1. Punkt wegen überhöhter Geschwindigkeit 32km/h bekommen.
    Meine Frage: Wie lange darf ich bei welcher Geschwindigkeit nicht mehr geblitzt werden, bevor der Lappen für einen Monat weg ist. Einen Monat oder 1 Jahr?

    • bussgeld-info.de 23. April 2018, 9:13

      Hallo Michael,

      wenn Sie innerhalb von einem Jahr zweimal mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h geblitzt werden, wird in der Regel ein Fahrverbot von einem Monat erteilt.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Ch. Feix 10. Februar 2018, 17:30

    Hallo. Ich habe mir im Februar einen Auszug zukommen lassen. Laut neuen System habe ich 4 Punkte
    05.04.11 Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit – Tilgung 05.04.16
    29.07.11 Handy am Steuer – Tilgung 29.07.16
    14.12.12 Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit – Tilgung 14.12.17
    13.03.13 Missachtung des Rotlichtes – Tilgung 13.03.18
    Leider habe ich August 2016 einen neuen Punkt dazu bekommen.

    Werden die Punkte aus dem Jahr 2011 bis 2013 ab dem August 2016 nach dem neuen Eintrag wieder neu angerechnet? Und wann verfallen die Punkte dem Jahr 2011 bis 2013 ?

    • bussgeld-info.de 28. Februar 2018, 17:00

      Hallo Ch. Feix,

      die Punkte verfallen immer einzeln, d.h. ein neuer Punkt beeinflusst nicht die Tilgung der früheren Punkte. Das Tilgungsdatum steht bei jedem der Punkte dabei, wie Sie es auch selbst in Ihrem Beitrag stehen haben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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