Rechts vor links: Regelung, Situationen, Ausnahmen

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 14. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Bußgeldkatalog: Missachtung der Vorfahrt „rechts vor links“

VerstoßBußgeldPunkte in Flensburg
Vorfahrtsregel „rechts vor links“ missachtet
… mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer25
… mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer1001
… mit Sachbeschädigung1201
Verkehrsregeln: Wann ist „rechts vor links“ laut StVO?
Verkehrsregeln: Wann ist „rechts vor links“ laut StVO?

Auch wenn es sich viele Autofahrer hin und wieder wünschen, ist es eine unumstößliche Tatsache, dass sie nicht als Einzige am Straßenverkehr teilnehmen. Tagtäglich kreuzen sich die Wege von Millionen Fahrrad-, Motorrad-, Auto- und Lkw-Fahrern auf den deutschen Straßen. Alle haben es eilig und am liebsten möchte jeder als Erster fahren. Damit es trotzdem nicht zum Chaos kommt, legt die Straßenverkehrsordnung (StVO) sehr genau fest, welcher Verkehrsteilnehmer in einer bestimmten Situation zuerst losfahren darf und wer warten muss.

Besonders bedeutsam ist hier die allseits bekannte Rechts-vor-links-Regel, die den meisten spätestens mit der Fahrprüfung eingebläut wird. Doch obwohl beinahe jeder das Prinzip kennt, wirft es doch so einige Fragen auf: Wo und wann gilt die Regel „rechts vor links“ konkret? Stimmt es, dass sie grundsätzlich auf Parkplätzen eingehalten werden muss? Wie müssen Sie sich auf einer Kreuzung bei Vorfahrt „rechts vor links“ als Linksabbieger verhalten? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Die Rechts-vor-links-Regel – im Video erklärt

Wie war das noch gleich mit der Rechts-vor-links-Regel?
Wie war das noch gleich mit der Rechts-vor-links-Regel?

Was genau bedeutet die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“?

Die Regeln für das korrekte Verhalten auf deutschen Straßen finden sich in der StVO. Möchten Sie wissen, was hier in puncto Vorfahrtsregeln niedergeschrieben ist, werden Sie im § 8 „Vorfahrt“ fündig. Dort heißt es unmissverständlich: „An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.“

Anders ausgedrückt: Kreuzen sich die Wege mehrerer Fahrzeuge, darf jenes als Erstes fahren, das am Weitestens rechts ist.

Die Rechts-vor-links-Regel gilt nur, wenn keine Schilder oder Ampeln die Vorfahrt regeln.
Die Rechts-vor-links-Regel gilt nur, wenn keine Schilder oder Ampeln die Vorfahrt regeln.

Jedoch bestehen auch Ausnahmen nach § 8 StVO. Demnach herrscht „rechts vor links“ nicht, wenn

  • die Vorfahrt an der betreffenden Stelle bereits durch mindestens eines der Verkehrszeichen 205, 206, 301 oder 306 geregelt wird.
  • wenn das Fahrzeug aus einem Feld- oder Waldweg auf die Straße fährt.

Es gilt also kein „rechts vor links“, wenn ein Schild die Vorfahrt regelt und z. B. eine Straße eindeutig als Vorfahrtsstraße kennzeichnet (Zeichen 306). Auch beim Stopp-Schild ist die Rechts-vor-links-Regelung außer Kraft gesetzt (Zeichen 206).

Im zweiten Ausnahmefall müssen Sie mit Ihrem Fahrzeug grundsätzlich auf dem Feld- bzw. Waldweg warten und alle anderen Verkehrsteilnehmer passieren lassen, bevor Sie auf die Straße fahren – selbst wenn Sie von rechts kommen sollten.

Was an dieser Stelle in der StVO ausgeklammert wird, ist der Umstand, dass nicht nur Schilder die Vorfahrt regeln können, sondern natürlich auch Ampelanlagen. Sind diese in Betrieb, müssen Sie sich an die Ge- und Verbote der verschiedenen Lichtzeichen statt die Rechts-vor-links-Regel halten: Zeigt die Ampel für Sie Rot, haben Sie zu warten, ganz egal, aus welcher Richtung Sie kommen.

Müssen sich auch Fußgänger an „rechts vor links“ halten?

Streng genommen regeln Ampeln allerdings nicht die Vorfahrt, sondern den Vorrang. Wo der Unterschied ist? Regelungen zum Vorrang betreffen alle Verkehrsteilnehmer, Regelungen zur Vorfahrt nur Fahrzeuge. Aus diesem Grund gilt das Rechts-vor-Links-Prinzip für Fußgänger nicht, denn hierbei handelt es sich eben um eine Vorfahrtsregel.

Eine solche findet nur auf Straßen Anwendung – und genau diese sind für Fußgänger in der Regel tabu, es sei denn, es handelt sich um einen verkehrsberuhigten Bereich oder sie befinden sich an einem Fußgängerüberweg.

Im Übrigen müssen sich nicht nur Kraftfahrzeuge an diese Vorschrift halten: Ebenso gilt „rechts vor links“ auf dem Fahrrad, für Reiter und Kutschen und beim Führen von Pferden oder Vieh.

Die Rechts-vor-links-Regel in bestimmten Verkehrssituationen

Solange nirgends ein Vorfahrtschild, eine Ampel oder ein Feld- bzw. Waldweg zu sehen ist, gilt also „rechts vor links“. Dies ist noch recht einfach zu merken. Die praktische Umsetzung dieser Regelung kann allerdings je nach Situation für einige Verwirrung sorgen. Darum erläutern wir im Folgenden, wie die Rechts-vor-links-Regelung in bestimmten Fällen anzuwenden ist.

Rechts vor links an einer Kreuzung: So funktioniert’s

Stellen Sie sich vor, es herrscht „rechts vor links“ auf einer Kreuzung. 3 oder 4 Autos kommen aus verschiedenen Richtungen, sodass sich ihre Wege überschneiden. Wer darf nun als Erstes fahren?

"Rechts vor links" an einer Kreuzung: Rot darf zuerst fahren.
„Rechts vor links“ an einer Kreuzung: Rot darf zuerst fahren.

Am einfachsten lässt sich das Prinzip an einer Kreuzung mit 4 Straßen erläutern. Nehmen wir zuerst den Fall an, dass sich nur 3 Autos der Kreuzung nähern, wie im Bild rechts dargestellt. Jeder Wagen kommt aus einer anderen Richtung und möchte geradeaus über die Kreuzung fahren. Würden sie alle gleichzeitig fahren, würde das gelbe Auto unweigerlich in das rote und das blaue wiederum in das gelbe krachen.

Um zu wissen, wer nach dem Prinzip „rechts vor links“ als Erstes fahren darf, müssen wir uns die Position der Autos zueinander ansehen:

  • Blau: steht links von Gelb und gegenüber von Rot
  • Gelb: steht rechts von Blau und links von Rot
  • Rot: steht rechts von Gelb und gegenüber von Blau

Das rote Auto hat somit als einziges keinen „Nebenmann“ auf seiner rechten Seite, was wiederum bedeutet, dass es selbst am Weitesten rechts steht. Es darf deshalb als Erstes die Kreuzung passieren. Danach ist der gelbe Wagen an der Reihe und zum Schluss der blaue.

"Rechts vor links" an der Kreuzung: Bei 4 Autos aus 4 Richtungen müssen sich die Fahrer verständigen.
„Rechts vor links“ an der Kreuzung: Bei 4 Autos aus 4 Richtungen müssen sich die Fahrer verständigen.

Was passiert nun aber, wenn sich auf der gleichen Kreuzung nicht 3, sondern 4 Autos nähern – jedes aus einer anderen Richtung? Alle haben jeweils einen linken und einen rechten Nebenmann.

In dieser Situation kann „rechts vor links“ tatsächlich nicht angewendet werden. Stattdessen müssen sich alle 4 Fahrer untereinander verständigen, z. B. mit Handzeichen, wer als Erstes fahren darf. Erst wenn derjenige die Kreuzung passiert hat, greift wieder die Vorfahrtsregel, weil es nun wieder ein Fahrzeug gibt, das weiter rechts steht als alle anderen.

Wie verhalte ich mich als Rechts- oder Linksabbieger bei „rechts vor links“?

Bei den beiden oberen Beispielen wurde jeweils davon ausgegangen, dass die Autos geradeaus über die Kreuzung fahren wollen. Wie sieht es aber aus, wenn Sie stattdessen abbiegen wollen?

Als Rechtsabbieger haben Sie kein Problem, denn die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ ist hiervon nicht betroffen: Stehen Sie also mit Ihrem Fahrzeug am Weitesten rechts, dürfen Sie fahren – egal ob Sie rechts abbiegen oder geradeaus fahren.
Als Linksabbieger müssen Sie den Gegenverkehr passieren lassen. Dies widerspricht mitunter der Rechts-vor-links-Regel.
Als Linksabbieger müssen Sie den Gegenverkehr passieren lassen. Dies widerspricht mitunter der Rechts-vor-links-Regel.

Ein Fahrer, der links abbiegen möchte, hat hier schon größere Schwierigkeiten. Denn als Linksabbieger ist er grundsätzlich verpflichtet, zunächst den entgegenkommenden Verkehr vorbeizulassen. Betrachten wir einmal die Situation auf dem rechtsstehend Bild, zeigt sich der Widerspruch:

Aufgrund verschiedener miteinander konkurrierender Verkehrsregeln, darf eigentlich keines der Autos als Erstes fahren:

  • Blau: muss aufgrund von „rechts vor links“ zunächst Rot und Gelb passieren lassen
  • Gelb: muss aufgrund von „rechts vor links“ Rot zuerst passieren lassen
  • Rot: muss als Linksabbieger erst Gegenverkehr (Blau) passieren lassen

Auch in diesem Fall lässt sich die Situation nur lösen, indem sich die Fahrer untereinander mit Handzeichen o. Ä. verständigen.

Rechts vor links bei abknickender Vorfahrt

§ 8 StVO legt fest, dass die Rechts-vor-links-Regel nicht gilt, wenn die Vorfahrt durch ein Verkehrszeichen geregelt ist. Tatsächlich stimmt dies aber nur bedingt, denn diesbezüglich besteht eine Ausnahmesituation: die sog. abknickende Vorfahrt.

Abknickende Vorfahrt: Die Rechts-vor-links-Regel findet auch hier Anwendung.
Abknickende Vorfahrt: Die Rechts-vor-links-Regel findet auch hier Anwendung.

Hierbei handelt es sich um eine Vorfahrtstraße (gekennzeichnet durch das Verkehrsschild 306), die nicht geradeaus über die Kreuzung verläuft, sondern abbiegt. Zunächst einmal gilt: Wer sich auf der Vorfahrtstraße befindet, darf als Erstes fahren. Dies kann jedoch zum Problem werden, wenn sich eine Situation wie auf dem Bild rechts ergibt:

Sowohl das blaue als auch das rote Auto befinden sich auf der Vorfahrtsstraße und sind damit gleichberechtigt. Würden Sie aber beide gleichzeitig losfahren, käme es zum Unfall, da das rote Auto geradeaus weiterfahren möchte und sich die Wege beider Fahrzeuge kreuzen.

In diesem Fall gilt auch auf der Vorfahrtstraße das Rechts-vor-links-Prinzip, was bedeutet, dass Blau als Erstes fahren darf. Auch Gelb muss hier warten. Denn zwar befindet es sich von allen Autos am Weitesten recht, aber eben nicht auf der Vorfahrtsstraße.

Rechts vor links auf dem Parkplatz

Gilt auch auf Parkplätzen rechts vor links? Viele Autofahrer zumindest sind davon überzeugt. Und irren sich damit in vielen Fällen. Denn die Vorfahrtsregeln der StVO gelten explizit nur für Straßen.

Aus diesem Grund ist „rechts vor links“ auf einem Parkplatz nur verbindlich, wenn auf diesem die Fahrspuren markiert und somit deutlich als Straßen erkennbar sind. Ist dies nicht der Fall, gilt stattdessen gemäß § 1 StVO das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Gilt auch bei einer Einbahnstraße „rechts vor links“?

Um die Frage, ob die Regel „rechts vor links“ in der Einbahnstraße anzuwenden ist, zu beantworten, müssen tatsächlich drei verschiedene Verkehrssituationen betrachtet werden:

  1. innerhalb der Einbahnstraße
  2. an der Ausfahrt der Einbahnstraße
  3. an der Einfahrt der Einbahnstraße

Die beiden ersten Fälle sind schnell erläutert und bergen keine Überraschungen: Sofern keine Ampeln oder Schilder die Vorfahrt regeln, gilt sowohl innerhalb als auch bei der Ausfahrt aus der Einbahnstraße die Rechts-vor-links-Regel.

Rechts vor links: Auch aus der Einfahrt einer Einbahnstraße kann ein Fahrradfahrer auftauchen.
Rechts vor links: Auch aus der Einfahrt einer Einbahnstraße kann ein Fahrradfahrer auftauchen.

Handelt es sich um die Einfahrt einer Einbahnstraße, glauben viele Autofahrer, dass aus dieser Straße ja ohnehin kein Fahrzeug kommen kann. Warum sollte diesem also Vorfahrt gewährt werden? Im Grunde stimmt dies auch: Ein Fahrzeug, das verbotenerweise entgegen der Fahrrichtung aus der Einbahnstraße herausfährt, muss auf jeden Fall warten, selbst wenn es von rechts kommt.

Anders sieht es aus, wenn das Fahrzeug das Recht hat, die Einbahnstraße in die andere Richtung zu nutzen. Dies ist nur für Fahrräder möglich und auch nur dann, wenn ein entsprechendes Schild anzeigt, dass die Straße von Radfahrern in beide Richtungen befahren werden darf. Führt dies dazu, dass ein Fahrrad aus der Einfahrt der Einbahnstraße herauskommt, gilt wieder „rechts vor links“, sofern sich weit und breit keine Vorfahrtsschilder oder Ampeln befinden.

Wie funktioniert die Rechts-vor-links-Regel im Kreisverkehr?

Bei den meisten Kreisverkehren ist die Vorfahrt durch Schilder geregelt, weshalb Sie sich hier häufig keine Gedanken über „rechts vor links“ machen müssen. Sollten Sie jedoch einmal an einen unbeschilderten Kreisel kommen, ist zu beachten, dass die Rechts-vor-links-Regel in diesem Fall greift. Weil Sie im Kreisverkehr immer nur gegen den Uhrzeigersinn fahren dürfen, haben Sie somit automatisch Vorfahrt, wenn Sie in den Kreisverkehr einfahren, weil Sie immer von rechts kommen.

Beim Ausfahren wiederum sind Sie Rechtsabbieger und müssen niemandem Vorfahrt gewähren, da sich Ihr Weg nicht mit dem eines anderen Fahrzeugs überschneidet. Fußgänger und Radfahrer, die die Straße, in die Sie beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr einfahren, überqueren, haben jedoch Vorrang.

Streitfrage abgesenkter Bordstein: Gilt „rechts vor links“ oder nicht?

Keine eindeutige Antwort gibt es bislang auf die Frage, ob auch bei Bordsteinabsenkungen „rechts vor links“ gilt. Ein abgesenkter Bordstein findet sich z. B. häufig bei Grundstückszufahrten und zeigt an, dass das Parken hier verboten ist, um die Durchfahrt nicht zu blockieren.

In der Regel müssen Sie, wenn Sie eine Bordsteinabsenkung überfahren, immer dem querenden Verkehr Vorfahrt gewähren, selbst wenn Sie von rechts kommen sollten. Diese Auffassung teilen jedoch nicht alle Verkehrsrichter. In einem Fall von 1997 z. B. entschied das Oberlandesgericht Köln, dass keine Wartepflicht bestünde, wenn der abgesenkte Bordstein länger wäre als eine Pkw-Länge, und stattdessen „rechts vor links“ gelten würde.

Da es jedoch Urteile gibt, laut denen ein Autofahrer beim Überfahren einer Bordsteinabsenkung unabhängig von deren Länge Vorfahrt zu gewähren hat, sollten Sie im Zweifelsfall einfach den querenden Verkehr abwarten.

Ist in der Spielstraße auch „rechts vor links“ zu beachten?

Verkehrsberuhigter Bereich: Ist "rechts vor links" in der Spielstraße einzuhalten?
Verkehrsberuhigter Bereich: Ist „rechts vor links“ in der Spielstraße einzuhalten?

Grundsätzlich gilt auch in einer sog. Spielstraße „rechts vor links“. Ein solcher verkehrsberuhigter Bereich dient aber in erster Linie dem Schutz von Fußgängern, weshalb Sie als Fahrrad- oder Kfz-Fahrer vor allem diesen Vorrang gewähren müssen. Außerdem dürfen Sie nicht schneller als mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

Eine Besonderheit, die vielen Menschen unbekannt ist, betrifft das Herausfahren aus der Spielstraße: Selbst wenn kein „Vorfahrt gewähren“-Schild vorhanden ist, sind Sie wartepflichtig, wenn Sie den verkehrsberuhigten Bereich verlassen. Auch die Rechts-vor-links-Regelung findet hier keine Anwendung.

„Rechts vor links“ missachtet und Unfall gebaut: Welche Konsequenzen drohen?

Missachten Sie die Rechts-vor-links-Regel und nehmen einem anderen Fahrzeug die Vorfahrt, begehen Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Werden Sie dabei erwischt, droht ein Bußgeld von 25 Euro. Haben Sie dabei sogar andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, müssen Sie mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Kommt es gar zum Unfall, weil gegen „rechts vor links“ verstoßen wurde, werden einerseits 120 Euro Bußgeld und 1 Punkt fällig. Andererseits müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen zumindest eine Teilschuld an dem Unfall zugesprochen wird. Unter Umständen kann dies bedeuten, dass Sie für entstandene Personen- oder Sachschäden haften müssen. Dies hängt stets von den genauen Umständen des Unfalls ab.

FAQ: rechts vor links

Wo gilt rechts vor links?

Die allgemeine Vorfahrtsregel gilt überall dort, wo kein Vorfahrtsschild, Ampel oder Verkehrspolizist die Vorfahrt regelt. Für Fahrzeuge, die auf einem Feld- bzw. Waldweg fahren, gilt kein „rechts vor links“: Sie müssen grundsätzlich warten, bevor sie auf eine Straße fahren.

Stimmt es, dass auch auf einem Parkplatz „rechts vor links“ gilt?

In der Regel nicht, denn die Vorfahrtsregeln der StVO gelten nur für Straßen. Sind auf dem Parkplatz allerdings die Fahrspuren deutlich als Straßen markiert, gilt die Rechts-vor-links-Regel.

Was droht mir bei einer Missachtung der Rechts-vor-links-Regel?

Die Sanktionen können Sie dem Bußgeldkatalog entnehmen.

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Über den Autor

Gitte - Redakteurin
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeld-info.de-Redaktion tatkräftig im Lektorat.

{ 2 comments… Kommentar einfügen }
  • Marion G. 6. Januar 2020, 11:11

    Interessant wäre die Variante, rechts vor links an T-Kreuzung mit auf jeder Seite vielen Fahrzeugen. Denn manche Autofahrer gehen doch tatsächlich davon aus, dass rechts vor links immer nur für ein Fahrzeug gilt. Sprich: wenn ich drei Autos direkt rechts neben mir habe, müsste ich nur eines durchlassen und dürfte dann selbst fahren. M. E. gilt das aber nicht nur für ein Auto, das rechts von mir ist, sonder für alle. Was allerdings im Berufsverkehr echt bescheiden ist. Dazu findet man aber auch kaum was im Netz.
    Nett ist es auch, an einer T-Kreuzung derjenige zu sein, der geradeaus will, der rechts davon links abbiegen will und der Entgegenkommende auch geradeaus will und der eine Kolonne hinter sich herzieht. Ich kann nicht fahren, weil ich den rechts von mir zuerst fahren lassen muss und der kommt nicht raus, weil rechts von ihm ne Kolonne mir entgegenfährt (gern ist da auch mal ein Linksabbieger dabei). Theroretisch könnte ich fahren, weil der rechts blockiert ist und der mir Entgegenkommende geradeaus fährt. Geht aber nicht, weil ich bisher noch nicht einen Fahrer getroffen habe, der mich durchwinkt und auf sein Vorfahrtsrecht verzichtet. Die gucken alle stur nach rechts, wann sie einer rauslässt/sich eine Lücke auftut. Dass sowas zu Hupkonzerten vom Feinsten führt, weil ich die Straße blockiere und ja einfach durchfahren könnte, ist auch klar, oder?

    Es wäre toll, wenn man hierzu auch was im Netz finden würde, damit ich mich so ganz egoistisch nicht allein fühle und mehrere Leute sowas lesen. Vielleicht verbreitet es sich dann, wie man sich korrekt in so einer Situation verhält. Grade im Berufsverkehr. Vielleicht liege ja auch ich verkehrt, aber dann wäre es wenigstens mal irgendwo nachlesbar.

  • Martin J 19. November 2019, 12:46

    „Rechts vor links bei abknickender Vorfahrt“ sollte die Redaktion nochmal überdenken…
    Wie bei einer normalen Kreuzung muss derjenige, der zwar von einem priorisierten Fahrstreifen kommt aber die Fahrbahn eines anderen priorisierten Fahrstreifennutzers kreuzen muss, warten. Tatsächlich würde Rechts vor Links Anwendung finden, wenn zwei Verkehrsteilnehmer mit Vorfahrtsschild in der gezeigten Konstellation gleichzeitig an die Kreuzung fahren würden.

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