Sommerreifen: Im Winter haben sie nichts zu suchen

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 19. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wann welche Reifen am Fahrzeug montiert sind, kann sich durchaus auf die Fahrweise und die Sicherheit im Straßenverkehr auswirken. Daher ist Deutschland für bestimmte Witterungsbedingungen eine sogenannte Winterreifenpflicht gesetzlich festgelegt. Doch heißt das auch, dass Sommerreifen im Winter nicht erlaubt sind?

VerstoßBußgeldPunkte
Mit für die Witterungsbedingungen ungeeigneten
Reifen gefahren
60 EUR1
... dadurch andere behindert80 EUR1
... dadurch andere gefährdet100 EUR1
... dadurch einen Unfall verursacht120 EUR1
Als Halter Fahrten mit für die Witterungsbedingungen
ungeeigneten Reifen angeordnet oder zugelassen
75 EUR1

Mit Sommerreifen im Winter fahren: Strafe oder Narrenfreiheit?

Mit Sommerreifen im Winter zu fahren, kann  gefährlich werden.
Mit Sommerreifen im Winter zu fahren, kann gefährlich werden.

Fahren Verkehrsteilnehmer mit Sommerreifen im Winter kann ein Bußgeld folgen. Nur wann genau ist das der Fall? Liegt Schnee und ist es zudem auch noch glatt auf den Straßen, machen sich die allermeisten Autofahrer Gedanken um die Bodenhaftung ihres Gefährts. Entscheidend für eine sichere Fahrt können hier die Reifen sein.

Fragen wie „Darf man mit Sommerreifen im Winter fahren?“ und „Was passiert, wenn im Winter unpassende Reifen am Fahrzeug montiert sind?“ sind nicht nur beim Thema Sicherheit von Bedeutung. Auch wenn es um Sanktionen geht, sollten Verkehrsteilnehmer wissen, was auf sie zukommt, wenn sie mit den falschen Reifen unterwegs sind.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Nutzung von bestimmten Reifen finden sich sowohl in der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). In § 2 Abs. 3a der StVO wird definiert, dass Fahrer bei winterlichen Witterungsverhältnissen, also bei Schnee, Schneeglätte, Glatteis, Eisglätte und Reifglätte, darauf achten müssen, dass das Fahrzeug mit entsprechenden Reifen ausgestattet ist. Was unter solchen Reifen zu verstehen ist, klärt dann ein Verweis auf die StVZO.

In dieser ist unter § 36 Absatz 4 Folgendes festgehalten:

[…] 2. die mit dem Alpine-Symbol  (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) nach der Regelung Nr. 117 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen und der Haftung auf nassen Oberflächen und/oder des Rollwiderstandes (ABl. L 218 vom 12.8.2016, S. 1) gekennzeichnet sind […]

In welchem Zeitraum gilt die Winterreifenpflicht?

Herrschen gemäß den Vorgaben der StVO bestimmte winterliche Bedingungen, müssen Winterreifen mit dem entsprechenden Symbol vorhanden sein. Ein genauer Zeitraum, wie beispielsweise das beliebte „von O bis O“ (Oktober bis Ostern), ist hier nicht definiert. Daher können rein theoretisch auch im Sommer Winterreifen notwendig werden. Allerdings wird durch diese Regelung deutlich, dass Sommerreifen im Winter, wenn die beschriebenen Verhältnisse vorliegen, nicht zulässig sind.

Ist die kalte Jahreszeit jedoch mild, mit vergleichsweise hohen Temperaturen sowie eis- und schneefrei, kann es möglich sein, keine Winterreifen aufzuziehen. Allerdings können sich die Witterungsbedingungen im Winter auch schnell mal ändern und im Zweifelsfall muss das Auto dann stehen gelassen werden.

Was macht Sommer- und Winterreifen aus?

Mit Sommerreifen im Winter unterwegs? Ob zum TÜV oder zum Einkaufen - das kann eine Rutschpartie bedeuten.
Mit Sommerreifen im Winter unterwegs? Ob zum TÜV oder zum Einkaufen – das kann eine Rutschpartie bedeuten.

Warum können Sommerreifen im Winter eigentlich ein Sicherheitsrisiko darstellen? Das liegt vor allem am geringeren Profil und der anderen Gummimischung. Bei niedrigen Temperaturen können Sommerreifen schneller verhärten und spröde werden, dann ist die Haftung nicht mehr gegeben. Zudem ist das Profil üblicherweise grober geschnitten.

Das Profil von Winterreifen weist hingegen meist sogenannten Lamellen auf, welche die Haftung des Reifens bei Eis und Schnee erhöhen, da sie im Zickzack verlaufen. Auch die Mischung ist weicher, was ein Verhärten bei Kälte verhindert.

Wichtig ist, dass Winterreifen nur mit dem Alpine-Symbol gesetzlich auch als solche gelten. Reifen mit der sogenannten „M+S-Kennzeichnung“ dürfen für eine Übergangszeit bis 2024 noch verwendet werden.

Verkehrsteilnehmer sollten neben der richtigen Kennzeichnung auch darauf achten, dass alle Räder mit den gleichen Reifen ausgestattet sind. Weist ein Rad beispielsweise einen Sommerreifen auf, kann das als ungenügend angesehen werden und das Fahrzeug als nicht ausreichend ausgestattet gelten.

Sommerreifen im Winter zu verwenden, kann nicht nur, wie erwähnt, Folgen für die Fahrsicherheit haben, sondern auch zu Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog führen.

Welche Sanktionen sind bei Sommerreifen im Winter möglich?

Im Winter mit Sommerreifen fahren: Die Strafe beinhalte ein Bußgeld sowie einen Punkt.
Im Winter mit Sommerreifen fahren: Die Strafe beinhalte ein Bußgeld sowie einen Punkt.

Eine Strafe für bzw. bei Sommerreifen im Winter gibt es im eigentlichen Sinn nicht, da es sich nicht um eine Straftat handelt. Da hier jedoch in der Regel eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, müssen Fahrer, die mit Sommerreifen im Winter fahren, ein Bußgeld in Kauf nehmen. Des Weiteren bedeuten Sommer Reifen im Winter auch Punkte in Flensburg – hier konkret dann einen Punkt.

Nutzen Verkehrsteilnehmer also bei Wetterbedingungen, wie sie in der StVO beschrieben sind, die falschen Reifen, werden 60 Euro fällig. Bereits hier wird auch ein Punkt eingetragen. Wurden durch Sommerreifen im Winter andere Verkehrsteilnehmer behindert, weil zum Beispiel das Fahrzeug quer stand, sind ein Bußgeld von 80 Euro sowie ebenfalls ein Punkt vorgesehen. Handelt es sich bei der Nutzung von Sommerreifen im Winter dann um eine Gefährdung, steigt das Bußgeld auf 100 Euro.

Führen die ungeeigneten Reifen dann zu einem Unfall, muss der Fahrer neben den Sanktionen von 120 Euro und einem Punkt oft auch mit einem verminderten Versicherungsschutz rechnen.

Wichtig ist, dass auch dem Halter des Fahrzeugs ein Bußgeld sowie ein Punkt auferlegt werden können. Ordnet dieser das Fahren mit Sommerreifen im Winter an oder lässt dieses zu, kann das schnell 75 Euro wert sein.

Sommerreifen im Winter: Versicherungsschutz ja oder nein?

Sommerreifen im Winter können den Versicherungsschutz beeinflussen.
Sommerreifen im Winter können den Versicherungsschutz beeinflussen.

Wie zuvor beschrieben, kann es durchaus sein, dass bei einem Unfall mit Sommerreifen im Winter die Vollkasko oder auch andere Arten des Versicherungsschutzes nicht greifen. Der Versicherer kann die ungeeigneten Reifen als Fahrlässigkeit werten und die Regulierung der Schäden verweigern oder nur einen Teil übernehmen.

Allerdings kann es sich hier auch um Einzelfallentscheidungen handeln. Lassen es die Wetterverhältnisse zu, dass mit Sommerreifen im Winter gefahren wird, sollten sich Betroffene bei Schwierigkeiten mit der Versicherung rechtlich beraten lassen. Ein fachkundiger Anwalt kann in der Regel einschätzen, ob ein rechtliches Vorgehen sinnvoll wäre und die Versicherung eventuell die Regulierung doch übernehmen muss.

Angesichts der Folgen, die Sommerreifen im Winter haben können – sicherheitsrelevanter oder finanzieller Natur – sollten sich Autofahrer doch gut überlegen, ob sie dieses Risiko eingehen wollen.

FAQ: Sommerreifen im Winter

Ist es erlaubt, im Winter mit Sommerreifen unterwegs zu sein?

Nein. Sind Sie trotz Schnee und Glatteis mit Sommerreifen unterwegs, gefährden Sie nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer und lassen das Unfallrisiko enorm ansteigen.

Von wann bis wann gilt die Winterreifenpflicht?

Es existiert kein fester Zeitraum, in dem Kraftfahrer Winterreifen aufziehen müssen. Dies richtet sich in der Regel einzig und allein nach der Wetterlage. Ab dem Moment, in dem die Wetterbedingungen es verlangen, gilt also die Winterreifenpflicht.

Welche Sanktionen drohen, wenn ich mit Sommerreifen fahre, obwohl Winter ist?

Wer im Winter mit Sommerreifen unterwegs ist, muss sich gemäß Bußgeldkatalog auf ein Bußgeld von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg einstellen. Je nachdem, ob es zur einer Gefährdung oder sogar einem Unfall kam, kann das Bußgeld auf 100 bzw. 120 Euro ansteigen. Der Punkt bleibt in beiden Fällen bestehen.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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