Strafzettel: Wann in Italien die Verjährung einsetzt

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 18. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Verjährung, beispielsweise einer Geschwindigkeitsüberschreitung, ist in Italien vom Tatzeitpunkt abhängig.
Die Verjährung, beispielsweise einer Geschwindigkeitsüberschreitung, ist in Italien vom Tatzeitpunkt abhängig.

Nach Italien mit dem Auto oder Camper: Für viele gehört das zum alljährlichen Urlaub dazu. Auch das Mieten eines Wagens, um die Umgebung unabhängig von öffentlichen Verkehrsmitteln erkunden zu können, ist beliebt. Bei all dem Urlaubsgenuss vergessen jedoch einige manchmal die geltenden Verkehrsregeln oder kennen diese erst gar nicht. Ein Bußgeld ist dann meist die Folge. Doch muss dieses bezahlt werden und gibt es für Strafzettel aus Italien eine Verjährung?

Kann ein Bußgeldbescheid aus Italien erst nach einem Jahr im Briefkasten landen und wenn ja, ist dieser dann eigentlich noch gültig? Ein solcher Bescheid kann sich als kostspieliges nachträgliches Urlaubsmitbringsel entpuppen, sodass sich Betroffene oft fragen, was hier zu tun ist. Im Folgenden erfahren Sie, wann die Verjährung in Italien einsetzt.

Wann verjährt ein Strafzettel aus Italien?

Für einen Strafzettel aus Italien beträgt die Verjährungsfrist entweder 365 Tage oder 5 Jahre.
Für einen Strafzettel aus Italien beträgt die Verjährungsfrist entweder 360 Tage oder 5 Jahre.

Grundsätzlich unterliegen Strafzettel aus Italien einer Verjährung, sodass auch Bußgeldbescheide nach einiger Zeit nicht mehr eingefordert werden können. Allerdings unterscheidet sich die Verjährungsfrist bei einem Strafzettel aus Italien deutlich von der in Deutschland.

Nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Verjährungsfristen können in Italien, wie in Deutschland auch, die Bußgelder nicht mehr vollstreckt werden. Sind dann noch Forderungen offen, sind diese nicht mehr geltend zu machen. Daher ist es auch für die italienischen Behörden wichtig, Bescheide rechtzeitig zuzustellen.

Die rechtliche Grundlage für die Verjährung bei einem Bußgeld aus Italien stellt der Codice della Strada dar. Gemäß den hier enthaltenden Vorgaben setzt für einen Bußgeldbescheid bzw. einen Strafzettel aus Italien die Verjährung nach fünf Jahren ein, sofern dieser rechtskräftig zugestellt wurde.

Der Bescheid muss innerhalb von 360 Tagen beim Betroffenen eingehen, ansonsten gilt auch in Italien, dass der Strafzettel dann der Verjährung unterliegt und nicht mehr verfolgt werden kann. Erhalten Urlauber also ein Schreiben nach dem Urlaub, sollten sie prüfen, ob hier die Verjährungsfrist eingehalten wurde. Ist der Tatvorwurf beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Italien, kann eine Verjährung auch schon eingetreten sein, wenn der Bescheid erst 369 Tage nach der Tat beim Betroffenen eingeht.

Strafzettel aus Italien: Verjährung im Bescheid prüfen

Verjährung: Ein italienischer Bußgeldbescheid kann innerhalb der Frist vollstreckt werden.
Verjährung: Ein italienischer Bußgeldbescheid kann innerhlab der Frist vollstreckt werden.

Verjährungsfristen in Italien für Verkehrsdelikte beginnen ab dem Tatzeitpunkt. Betroffene sollten diesen also heranziehen, um zu prüfen, ob der entsprechende Bescheid rechtzeitig bei Ihnen eingegangen ist. Es kann durchaus sein, dass die Behörden sich an dem Zeitpunkt orientieren, an dem die Identität des Betroffenen festgestellt wurde. Das muss nicht immer zwangsläufig auch der Tatzeitpunkt sein. Ein Strafzettel aus Italien unterliegt der Verjährung auch dann, wenn die Behörden den Bescheid zu spät versenden.

Ist dies der Fall, haben Betroffene immer die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aus Italien einzulegen. Die Verjährung ist dann die Begründung für diesen. Im Zweifel sollte hier ein Anwalt hinzugezogen werden.

Wurde der Bescheid über das Bußgeld aus Italien vor der Verfolgungsverjährung zugestellt, kann das Bußgeld bis zum Einsetzen der Vollstreckungsverjährung nach 5 Jahren innerhalb von Italien und unter Umständen auch in Deutschland eingetrieben werden. Fahren Sie also bei einem offenen Bußgeld nach zwei Jahren wieder in den Urlaub an die Amalfiküste, kann die Zahlung des Bußgeldes auf Sie zukommen.

Gilt die Verjährung für einen Strafzettel nur in Italien?

Aufgrund des EU-Rahmenbeschlusses zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld) können Bußgelder aus dem Ausland ab 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden. Das bedeutet auch, dass für einen Strafzettel aus Italien die Verjährung in Deutschland ebenso gültig ist.

Durch Mahn- und Verfahrensgebühren können auch geringe Bußgelder schnell an die Vollstreckungsgrenze kommen. So kann also ein Bußgeld aus Italien bis zur Verjährung auch in Deutschland eingetrieben werden.

FAQ: Verjährung von einem Strafzettel aus Italien

Wann gilt ein Strafzettel aus Italien als verjährt?

Bei Fahrern, die ihren Wohnsitz außerhalb von Italien haben, kommt es normalerweise nach 360 Tagen zur Verjährung von einem italienischen Strafzettel.

Welcher Tag gilt als Startdatum für die Frist?

Normalerweise startet die Verjährungsfrist an dem Tag, an dem die jeweilige Ordnungswidrigkeit im italienischen Verkehr begangen wurde.

Wie viel Zeit steht den Behörden in Italien zur Verfügung, um das Bußgeld einzutreiben?

In der Regel stehen den italienischen Behörden insgesamt fünf Jahre zur Verfügung, um ein in Italien verhängtes Bußgeld in Deutschland einzutreiben.

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Strafzettel: Wann in Italien die Verjährung einsetzt
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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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  • Jimmy 30. März 2023, 10:48

    Hallo,
    Fact ist,es zählt das Stempeldatum der Italienische Post bzw wann die örtliche Behörde in Italien den Bescheid aufgegeben hat.
    Hab mir eben beim ADAC Rechtshilfe geholt und zusätzlich mit der deutschen Busgeldstelle telefoniert.
    Bin am 06.08.21 geblitzt worden(also vor 600 Tagen)und hab am 29.03.23 den Bescheid bekommen.
    Der Brief aus Italien ging am 23.06.22 bei der deutschen Bussgeldstelle ein.Also muss die Italienische Behörde ihre 360Tage eingehalten haben.
    Die Frist wird ausgesetzt wenn das Schreiben bei der deutschen Behörde eintrifft.Irgendein abkommen blablabla..In meinem Fall 23.06.22 also innerhalb der 360 Tage…
    Dies wurde mir vom Anwalt und der Behörde bestätigt.

    Also brav zahlen und den Zettel mit der Führerscheinkommunikation unbedingt auch noch per Einschreiben innerhalb der 60 Tage-Frist samt Kopien versenden. Sonst kommt nochmal post.
    LG Grüsse
    ps:
    -08.21 geblitzt.
    -seit 06.22 bei der Bussgeldstelle.
    -03.23 Post von Busgeldstelle bekommen.
    Jeden Tag Körbe voll von Bussgeldern die noch nicht abgearbeitet sind.Da kommen noch einige Briefchen.
    Ich hoffe ich konnte ein bisschen Licht ins Dunkel bringen.

    Dies ist nur meine Recherche und keine Rechtsverbindliche Hilfe.

  • Achim B. 23. Februar 2021, 15:54

    Sie schreiben: Ist der Tatvorwurf beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Italien, kann eine Verjährung auch schon eingetreten sein, wenn der Bescheid erst 369 Tage nach der Tat beim Betroffenen eingeht. Das führt in die Irre. Nach der italienischen Straßenverkehrsordnung 201 Abs. 1 Satz 4 ist der Ausländer 360 nach der „accartamento“ ( Feststellung, Ermittlung) zu benachrichtigen. Demnach ist wohl meist nicht der Tatzeitpunkt ausschlaggebend, sondern nur dann, wenn der Sünder gleich erwischt wurde.

  • Alex 23. September 2020, 14:23

    Ich habe letzte Woche (September 2020) eine Aufforderung von einem Inkassobüro in Italien erhalten, mit dem Vorwurf im Mai 2017 einen Fahrspur benutzt zu haben, welche für andere Fahrzeuge reserviert ist. Im Anhang befindet sich auch eine Kopie vom „Vorhaltungsprotokoll“ datiert mit Janur 2018. Dieses habe ich allerdings nie erhalten. Nun soll ich, da ich auf den (nicht erhaltenen Bescheid) von 2018 nicht reagiert habe, 250€ bezahlen.
    Mir ist nicht bewusst, dass ich mich falsch Verhalten habe, allerdings kann es auch sein das ich ein Schild übersehen habe. Wobei wir zu viert unterwegs waren und abwechselnd gefahren sind und es nicht mehr nachvollzogen werden kann er zu dem Zeitpunkt gefahren ist.
    Wie soll ich mich verhalten?
    Ich würde es ja noch einsehen die ursprüngliche Strafe zuzahlen, aber nicht die Gebühren.

  • Tatyana 25. März 2020, 16:35

    Im Mai 2016 angeblich Parkverstoß, 2017 Schreiben von Regierungspresidium Gießen Schreiben bekommen, ohne Auskünfte aber!. Bußgeld 102 Euro sollte bezahlt werden. Aber 3 Protokols für den selben Verstoß. 1 Habe ich bezahlt, ich konnte das nicht richtig verstehen, jetzt kommt von dieser Inkasso-Firma in Köln , März 2020, daß ich 2-mal 411,04 Euro bezahlen soll.Ist Vollstreckung in Deutschland möglich?

    • Dirk 17. Juni 2020, 15:35

      Wie ich gerade vom ADAC erfahren habe, kann das Inkassounternehmen nicht in Deutschland für Italien vollstrecken. Es versucht einen nur einzuschüchtern!?!?
      Nur schreiben von deutschen Behörden sollte man folgen,
      aber da diese Geld dann auch beim deutschen Staat bleibt machen dass die Italiener nicht ;-)

  • Norbert 20. Oktober 2019, 20:42

    Hallo
    Ich habe bis heute keine Anhörug oder ein Bussgeld bescheit oder noch eine Mahnung
    von der Behörte bekommen
    auf einmal kommt eine Zahlungsaufforderung von einem inkoso Bühro aus Köln
    über 700.00€ zu bezahlen
    Die Überschreitung wahr im August 2016
    und jetzt auf einmal 2019 will Inkosso über 700.00€
    die zeit ist doch schon lange vorbei
    was kann mann dagegen machen

    MFG Noby

    • Klaus G. 5. Januar 2020, 12:12

      Hallo,
      Auch bei mir hat es das Kölner Inkassobüro versucht. Zustellung Okt. 2018, Tatvorwurf Juli 2016. Nach Rücksprache mit einer ADAC Juristin (super Service) habe ich gar nicht reagiert. Nach zweiter und dritter Mahnung schrieben sie, dass sie es an die Polizia zurückgeben und dass diese dann den offiziellen Amtsweg über das Außenministerium einschlagen „kann“.
      Jetzt frage ich mich nur, ob mir Ärger droht, wenn ich im Sommer für 2 Tage nach Südtirol fahre. Ich werde wohl ein neues Nummernschild an das Motorrad schrauben. Das ist billiger als wenn die mein Motorrad beschlagnahmen.
      Gruß Klaus

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