TÜV-Termin überziehen: Welche Konsequenzen hat die abgelaufene HU?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 16. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Fahrzeuge müssen in regelmäßigen Abständen zur Hauptuntersuchung, um ihre Verkehrstauglichkeit feststellen zu lassen. Die TÜV-Plakette bescheinigt dann, dass das Auto den Anforderungen entspricht und fahren darf. Wer allerdings den Termin verpasst, kann Probleme bekommen. Den TÜV zu überziehen, stellt einen Tatbestand im Bußgeldkatalog dar.

VerstoßMögliche Sanktionen
PKW gefahren, bei dem die Haupt­untersuchung über­zogen war
zwei bis vier Monate15 EUR
vier bis acht Monate25 EUR
über acht Monate hinaus60 EUR,
1 Punkt
PKW mit vorgeschriebener Sicherheits­prüfung gefahren, bei dem die Haupt­untersuchung über­zogen war
bis zwei Monate15 EUR
zwei bis vier Monate25 EUR
vier bis acht Monate60 EUR,
1 Punkt
über acht Monate hinaus75 EUR,
1 Punkt

Kurz & kompakt im Video: Wie lange darf man den TÜV-Termin überziehen?

Was passiert, wenn Sie den TÜV überziehen, erfahren Sie im Video.
Was passiert, wenn Sie den TÜV überziehen, erfahren Sie im Video.

Hauptuntersuchung (HU): Überziehen passiert schneller als gedacht

Ist beim TÜV das Überziehen erlaubt? Eine Strafe gibt es nicht, Bußgelder jedoch schon.
Ist beim TÜV das Überziehen erlaubt? Eine Strafe gibt es nicht, Bußgelder jedoch schon.

Nicht jeder hat den Termin für die nächste fällige Hauptuntersuchung im Kopf, daher ist es wichtig, dass Fahrzeughalter die TÜV-Plakette richtig lesen können und sich gegebenenfalls auch einen Eintrag im Kalender machen. Auch ab und zu einen Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil I zu werfen, hilft, sich an anstehende Untersuchungen zu erinnern. Denn ein Fahrzeug ohne gültige HU-Plakette zu fahren, hat ab einem bestimmten Zeitpunkt Folgen.

In der Regel versäumen die meisten Halter den Termin nicht absichtlich. Kaum einer will tatsächlich den TÜV überziehen. Wie lange es möglich ist, ohne gültige HU-Plakette unterwegs zu sein, ist in § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bestimmt. Demnach ist es grundsätzlich nicht zulässig, den TÜV zu überziehen. Diesbezüglich ist Folgendes festgehalten:

[…] Der Halter hat den Monat, in dem das Fahrzeug spätestens zur

1. Hauptuntersuchung vorgeführt werden muss, durch eine Prüfplakette nach Anlage IX auf dem Kennzeichen nachzuweisen, es sei denn, es handelt sich um ein Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen,

2. Sicherheitsprüfung vorgeführt werden muss, durch eine Prüfmarke in Verbindung mit einem SP-Schild nach Anlage IXb nachzuweisen.

Das bedeutet also, dass in dem Monat, welcher auf der Plakette vermerkt ist, die Untersuchung zu erfolgen hat. Üblicherweise haben die TÜV-Plaketten jedes Jahr eine andere Farbe, sodass schon anhand dieser erkennbar ist, wann die nächste Prüfung ansteht. Zudem ist in der kreisrunden Plakette in der Mitte auch das jeweilige Jahr angeführt. Die Monate sind um die Jahreszahl entgegen des Uhrzeigersinns angeordnet. Der Monat, in dem die Prüfung ansteht, ist dann oben in der Plakette benannt.

Achtung: Den TÜV zu überziehen, kann bei Saisonkennzeichen ebenfalls zu Schwierigkeiten führen. Liegt der Termin der HU außerhalb des Zeitraums für den Betrieb des Fahrzeugs, muss die Untersuchung im ersten Monat von diesem stattfinden. Wenn Halter hier dann dennoch den TÜV überziehen, sind die Kosten eventuell höher als bei einer fristgerecht vorgenommenen HU.

Warum sollten Halter den TÜV nicht überziehen?

Die notwendige HU zu versäumen, kann im Auto schwerere Folgen haben, als so manchem bewusst ist. Liegen Sicherheitsmängel vor und werden diese nicht rechtzeitig entdeckt bzw. behoben, kann das im schlimmsten Fall zu einem Unfall führen. Hier ist es dann durchaus möglich, dass dem Fahrer bzw. dem Halter eine Teilschuld, wenn nicht sogar die gesamte Verantwortung zugesprochen wird.

Den TÜV beim Anhänger zu überziehen, hat früher Konsequenzen als bei PKW.
Den TÜV beim Anhänger zu überziehen, hat früher Konsequenzen als bei PKW.

Ein weiterer Punkt ist, dass, wenn Halter den TÜV überziehen, die Versicherung die Zahlung verweigern bzw. die gezahlten Beträge vom Versicherungsnehmer zurückfordern kann. Allerdings muss der Nachweis erbracht werden, dass eine termingerechte Hauptuntersuchung den Unfall bzw. die Schäden verhindert hätte. Die Hauptuntersuchung beim PKW zu überziehen, hat also nicht nur Folgen in Bezug auf die Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog, sondern kann sich auch finanziell negativ auswirken.

Weitere Auswirkung hat es, wenn Halter den TÜV überziehen und die Probezeit noch läuft. Je nachdem um wie viel der Termin zur HU verpasst wurde, kann ein B-Verstoß vorliegen, was bei einem weiteren dann zur Probezeitverlängerung führt. Allerdings geschieht das nicht, wenn Betroffene 2 oder 3 Monate den TÜV überziehen, sondern üblicherweise erst, wenn die HU länger als 8 Monate überfällig ist.

TÜV überziehen: LKW und Anhänger unterliegen weiteren Vorschriften

Den TÜV zu überziehen, hat beim Auto geringere Konsequenzen als bei einem LKW oder einem Anhänger. Das hängt damit zusammen, dass für sie im Zusammenhang mit der HU auch eine weitere Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist. Auch diese wird, wenn sie erfolgreich bestanden ist, durch eine Plakette bescheinigt.

Gegenstand einer solchen Sicherheitsprüfung sind in der Regel die Lenkeinrichtungen und Bremsanlagen. Doch auch die Verbindungselemente werden hier einer eingehenden Kontrolle unterzogen. Den TÜV zu überziehen, bedeutet ein Bußgeld, welches höher ausfällt als beim PKW oder Motorrad.

Welche Sanktionen drohen bei einer überzogenen HU?

Passiert es Betroffenen, dass sie den TÜV überziehen, kann das ohne Strafe bleiben. Denn hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die im rechtlichen Sinn nicht bestraft wird. Innerhalb des ersten Monats nach Ablauf des TÜVs wird in der Regel eine Verwarnung ausgesprochen. Ab dem zweiten Monat folgen dann allerdings Bußgelder und bei mehr als acht Monaten auch ein Punkt.

TÜV: Das Überziehen lasst die Gebühren steigen.
TÜV: Das Überziehen lasst die Gebühren steigen.

Wie bereits erwähnt, hat den TÜV zu überziehen, 1 Monat lang für Autofahrer keine harten Konsequenzen. Mit einer Verwarnung müssen jedoch alle rechnen. Ist eine Sicherheitsprüfung Teil der HU, fallen auch schon im ersten Monat 15 Euro an. Die gleiche Summe wird fällig, wenn PKW-Halter den TÜV überziehen und das 2 Monate lang nicht bemerken.

Bei mehr als acht Monaten steigt das Bußgeld dann auf 60 bzw. 75 Euro und Autofahrern wird der erste Punkt eingetragen. Das ist bei Anhängern und LKW jedoch bereits zwischen vier und acht Monaten versäumtem TÜV der Fall. Den TÜV zu überziehen, bringt früher Punkte ein, wenn gleichzeitig auch eine Sicherheitsprüfung verpasst wird.

Ist der TÜV überzogen, sind höhere Gebühren möglich

Ist der Zeitpunkt für die Hauptuntersuchung zu weit überzogen, bringt das Kosten mit sich. Nicht nur ist mit Bußgeldern und Punkten zu rechnen, sondern auch die Gebühren für die Hauptuntersuchung steigen dann. Denn in diesem Fall wird diese vertiefter durchgeführt.

Wenn Betroffene den TÜV überziehen, sind Mehrkosten in der Regel nicht zu vermeiden. Sind mehr als zwei Monate vergangen, ist in der Regel mit zusätzlichen Gebühren von 20 Prozent der üblichen Gebühren für eine Hauptuntersuchung zu rechnen.

FAQ – TÜV überziehen

Darf der TÜV um einen Monat überzogen werden?

Nein, grundsätzlich ist dies nicht zulässig. Allerdings wird innerhalb eines Monats nach Fälligkeit der HU in der Regel nur eine Verwarnung ausgesprochen.

Gibt es Bußgelder und Punkte, wenn der TÜV überzogen wird?

Ja, sowohl Bußgelder als auch Punkte sind ab einem bestimmten Zeitraum wahrscheinlich. Ein Punkt wird in der Regel dann fällig, wenn der TÜV um mehr als acht Monate überzogen wird.

Gelten verschärfte Vorschriften für LKW und Anhänger in Bezug auf einen versäumten TÜV?

Ja, denn für diese Fahrzeuge steht mit der HU eine gesonderte Sicherheitsprüfung an. Wird diese versäumt, fallen bereits ab dem ersten Monat höhere Geldbußen als beim PKW an.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

{ 1 comment… Kommentar einfügen }
  • Koller 3. April 2020, 16:26

    mein bekannter lasse nachste woche das auto die brmmsen und lenkmanschette machen
    Der tuv und abgas ist aber jetzt seit dem 1 .4. Abgelaufen bei meinem bekannten am auto
    Darf man noch jetzt fahren bis ich nachste woche in dei werkstatt fahrt?

    Wenn ich jetzt erwischt werde was ist dann?
    Weil uberall steht ab 2 monaten wenn ich es diesen monat mache passiert mir nichts oder??

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