Wertminderung – Welche Schäden führen dazu?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 22. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Was ist eine Wertminderung?

Die Wertminderung nach einem Unfall kann sehr unterschiedlich ausfallen.
Die Wertminderung nach einem Unfall kann sehr unterschiedlich ausfallen.


Der Schadensersatz sorgt dafür, dass Unfallopfer ihr Fahrzeug wieder in Stand setzen können. Allerdings handelt es sich bei dem betreffenden Kfz nun um ein Unfallfahrzeug, auch wenn es vollständig wiederhergestellt wurde. Das heißt, das Fahrzeug hat einen Wertverlust nach einem Unfall zu verzeichnen. Ein potentieller Käufer wird eher nicht dazu bereit sein, so viel zu zahlen, wie für ein baugleiches, aber unfallfreies Auto.
Das Problem bei der Wertminderung nach einem Unfall ist es, den Minderwert zu bestimmen. Es gibt jedoch einige Anhaltspunkte, die die Berechnung erleichtern. Es wird allgemein so vorgegangen, dass das Alter des Autos mit den Kosten der Reparatur ins Verhältnis gesetzt wird.

So können Sie die Wertminderung berechnen

Es wird davon ausgegangen, dass ein Auto mit der Dauer seiner Zulassung an Wert verliert. Außerdem ist die Wertminderung beim Auto nach einem Unfall stärker, je höher der Schaden ist. Um diesen ins Verhältnis zu setzen, rechnet man meist die Reparaturkosten mit den Kosten einer Neuanschaffung des Wagens auf. Die folgende Tabelle zeigt eine Methode zur Berechnung des Minderwerts. Sie ist nur zur Orientierung gedacht und hat keine Rechtsgültigkeit:

Reperaturkosten im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert10 % - 30 %30 % - 60 %60 % - 90%
Wertminderung im 1. Jahr5 %6 %7 %
Wertminderung im 2. Jahr4 %5 %6 %
Wertminderung im 3. und 4. Jahr3 %4 %5 %

Das folgenden Beispiel verdeutlicht die Berechnung der Wertminderung noch besser:

Wiederbeschaffungswert = 20.000 €
Reparaturkosten = 1.000 €
denn Reparaturkosten = 10 % des Wiederbeschaffungswerts

Fahrzeug befindet sich im 2. Zulassungsjahr
Minderwert im 2. Zulassungsjahr = 4 % (vgl. Tabelle)

Summe aus Wiederbeschaffungswert (20.000 €) und Reparaturkosten (1.000 €) = 21.000 €
4 % (Minderwert im 2. Zulassungsjahr) von 21.000 € = 840 €
Wertminderung = 840 €.

Technische und merkantile Wertminderung

Die Wertminderung bei einem Unfall wird oft an zwei Typen festgemacht. Eine merkantile Wertminderung liegt vor, wenn das Unfallfahrzeug beim Verkauf einen geringeren Preis erzielen würde, als ein identisches, jedoch unfallfreies Fahrzeug.

Eine technische Wertminderung hingegen betrifft Mängel, die durch Reparatur nicht mehr in den ursprünglichen Zustand versetzt werden können. Dies kann ein optischer Mangel sein (zum Beispiel ein Lackschaden), aber auch ein Mangel, der die Gebrauchsfähigkeit einschränkt.


Von einem merkantilen Minderwert kann man nach einem Unfall also praktisch immer ausgehen, während ein technischer Minderwert heute oft umgangen wird, da Automobile heutiger Bauart meist einwandfrei wieder hergestellt werden können.

Wann liegt keine Wertminderung vor?

Eine Wertminderung zu berechnen, erfordert es, viele Faktoren zu berücksichtigen.
Wertminderung : Ein Unfallwagen ist weniger wert als ein unfallfreies Fahrzeug.

Es kann geschehen, dass objektiv gesehen, eine Wertverbesserung eintritt, wenn ein Auto nach einem Unfall neue Ersatzteile erhält. Dazu können auch Lackierarbeiten beitragen. Von einer Wertverbesserung wir pauschal ausgegangen, wenn ein Fahrzeug vor dem Unfall älter als fünf Jahre war und der Kilometerzähler mehr als 100.000 km anzeigt. Allerdings kann bei heutigen Autos trotz hohem Kilometerzähler nicht davon ausgegangen werden, dass ein objektiver Wertverlust schon vor einem etwaigen Unfall festzustellen ist. Diese pauschale Annahme kann also zu Unstimmigkeiten führen.

Außerdem führen oberflächliche Blechschäden, die keine Auswirkung auf den Rahmen des Fahrzeuges haben, nicht zu Wertverminderung. Dasselbe gilt für Fahrzeuge mit erheblichen Vorschäden, wenn also bereits vor dem fraglichen Zusammenstoß ein Unfallschaden mit Wertminderung vorlag.

Kritik an der Bestimmung der Wertminderung

Es gibt verschiedene Verfahren, mit denen die Berechnung des merkantilen Minderwerts eines Kfz nach einem Unfall ermöglicht werden soll. Darunter sind die bekanntesten:

  • Die Tabelle von Ruhkopf und Sahm,
  • die Methode von Halbwachs und Berger und das
  • Hamburger Modell

Gemeinsam ist allen Herangehensweisen, dass sie spekulativ von einem berechenbaren Kaufinteressenten ausgehen, der vernünftigerweise an einem fairen Preis für das Unfallfahrzeug interessiert ist. Dabei wird meist die aktuelle Marktsituation in Betracht gezogen, nicht jedoch Entwicklungen des Gebrauchtwagenmarktes. Auch technische Möglichkeiten der Instandsetzungstechnik werden oft übersehen. Die festgestellte Wertminderung durch einen Unfall kann so schnell zu hoch, aber auch zu niedrig ausfallen.

Da es wenige Konstanten gibt, die ein objektives Urteil zum merkantilen Minderwert erlauben, ist es besonders wichtig, dass der beauftragte Sachverständige das Gutachten vollkommen frei von eigenen Interessen anfertigt. Als Richtwert dienen meist 10 Prozent der Reparaturkosten, wobei noch andere Faktoren hinzukommen.

Letztlich entscheidet auf Grundlage des Wertminderungs-Gutachtens ein Richter „unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung“ gemäß § 287 Zivilprozessordnung über den zu zahlenden Schadensersatz aufgrund merkantiler oder technischer Wertminderung.

Sollte der Minderwert unter die Bagatellgrenze von 10 Prozent fallen, können Richter den Schaden als zu gering ansehen und einen Anspruch auf Kostenübernahme verweigern. In dem Fall zahlt die Versicherung der Gegenseite unter Umständen den fiktiven Sachschaden.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Rechtssprechung im Fall der Wertminderung eines Kfz sehr großen Interpretationsspielraum lässt, was dem Geschädigten schnell zum Nachteil gereichen kann.

FAQ:Wertminderung nach einem Unfall

In welchem Zusammenhang spielt die Wertminderung eines Autos eine Rolle?

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug an einem Unfall beteiligt sind, gilt dieses danach gewöhnlich als Unfallwagen und verliert entsprechend an Wert. Die Wertminderung ist vor allem beim Verkauf des Kfz bedeutend.

Was hat es mit der merkantilen oder technischen Wertminderung auf sich?

Die Begriffe nehmen wir im folgenden Abschnitt genauer unter die Lupe.

Wer kann Ersatz für die Wertminderung verlangen?

Schadensersatz für die Wertminderung steht dem jeweiligen Eigentümer zu, dessen Fahrzeug beim Unfall beschädigt wurde.

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Wertminderung – Welche Schäden führen dazu?
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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 8 comments… Kommentar einfügen }
  • Edith M. 23. Oktober 2017, 17:38

    Zahlt mir die gegnerische Versicherung die Wertminderung automatisch, oder wie kann ich meinen Anspruch geltend machen ??

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 10:54

      Hallo Edith M.,

      dafür sollte in der Regel ein Unfallgutachten erstellt werden, das diesen Punkt mit abdeckt. Als geschädigte Partei haben Sie in der Regel auch das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen.

      Ihr Team von Bussgeld-info.de

  • F. Johanns 20. September 2017, 15:09

    Hallo, was ich bisher nirgendwo gefunden habe ist, wie sich ein Minderwert nach Jahren relativiert. Eine festgestellte und ausgezahlte Wertminderung bezieht sich ja auf den aktuellen Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Unfalls bzw. der folgenden Reparatur. Wird das Fahrzeug nun nach Jahren verkauft, ist der Gesamtwert des Wagens geringer, damit sollte die Wertminderung doch auch geringer ausfallen.

    • bussgeld-info.de 23. Oktober 2017, 10:19

      Hallo F. Johanns,

      das ist sicherlich von der Schwere der Wertminderung und dem allgemeinen Zustand des Wagens abhängig. Insofern kann hier auch keine pauschale Antwort gegeben werden. Generell bezieht sich die Wertminderung ja darauf, dass der Wagen nicht mehr in seinem ursprünglichen Zustand ist – allgemeiner Verschleiß ist damit nicht eingerechnet. Deshalb ist der Großteil aller Wertminderungen wohl auch noch nach Jahren aktuell, die Sache „verjährt“ in dem Sinne nicht.

      Das Team von bussgeld-info.de

    • Maria W. 17. April 2019, 23:37

      Guten Tag, meine Versicherung will dem Geschädigten die Wertminderung nicht bezahlen. Nun möchte dieser durch einen Anwalt diese Kosten von mir eintreiben lassen!
      Muss ich das bezahlen, falls meine Versicherung es nicht bezahlt?
      Das behauptet nämlich der Rechtsanwalt des Geschädigten.
      Es handelt sich um einen kleinen Blechschaden nach einem Auffahrunfall.
      Der durch die Reparatur wohl komplett zu beseitigen war.
      (Auto ist relativ neu/ die Wertminderung beträgt laut Anwalt knapp 800€)

      Herzlichen Dank für die Info

      • bussgeld-info.de 30. April 2019, 12:29

        Hallo Maria,
        wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

        Ihr Bussgeld-Info Team

  • Chulmin Lee 1. Juni 2017, 17:07

    Hello
    Guten Tag.
    I had an accident 2 weeks ago and I received Gutachten from a „Sachverstäandigenbüro“
    Accoding to the Gutachten,

    Reparaturkosten : 7.017,94Euro
    Wertminderung : 700,00 Euro
    Is it right calcualtion?
    My car has a specification as below
    Aufbauart: Limousine, 5 türig
    Fabrikat: BMW
    Typ/Untertyp: 1er/116d/Aut.Advantage
    Fahrzeug ID Nr: WBA1V710105B90569
    KBA-Nummer: 0005CAA
    Hubraum/leistung:1496ccm /85KW
    Motorart/Zylinder/Motorbauart: Diesel Kat/3-Zxylindr/Reihe
    Abgascode : EU6
    Erstzulassung : 15.06.2015
    Nächst HU/AU 06.2018 /06.2018
    Laufleistung abgelesen : 13074km

    The accident was happened during the check service before the end of factory warranty and the employee of the BMW Werkstatt[von der Redaktion editiert]was drinving at that time.
    I was just waiting at the waiting room until the end of the check service
    So they [von der Redaktion editiert] are arranging all the problem (fixing the car, rent a car, etc).
    i think, the car repare will be finished in this week.

    Is it proper calculation?
    if I’m agreed with the Wertminderung(700Euro), can I ask re-calculation to another Sachverständiger?
    One more, can I ask some compensation for the accident to BMW Werkstatt[von der Redaktion editiert]?

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 7. Juni 2017, 10:47

      Hello Chulmin,

      you might have to contact your own insurance to ask whether you can hire another Sachverständiger or not. Or you engage the services of the Sachverständiger and pay for it yourself.

      Ihr Bussgeld-info Team

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