In welchen Fällen müssen Sie blinken? Diese Bestimmungen sind wichtig!

FAQ: In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Wann müssen Sie blinken?

Gemäß geltender Verkehrsregeln für die Straßennutzung nach StVO ist das Blinken bei jedem Spur- und Fahrtrichtungswechsel vorgeschrieben. Die Ankündigung muss immer rechtzeitig und deutlich erfolgen.

Muss ich blinken, wenn ich die abknickende Vorfahrtsstraße verlasse?

Folgen Sie der abknickenden Straße, müssen Sie blinken. Verlassen Sie die Vorfahrtsstraße geradeaus, ist kein Blinker zu benutzen. Mehr dazu lesen Sie hier

Drohen Bußgelder, wenn Sie nicht richtig blinken beim Auto?

Wenn Sie ein vorgeschriebenes Blinken vergessen, handeln Sie ordnungswidrig. Es droht mindestens ein Verwarngeld von 10 Euro. Weitere Sanktionen können Sie der Tabelle hier entnehmen

Bußgelder beim Blinken

VerstoßBußgeld
ohne zu blinken abbiegen10 €
... mit Gefährdung30 €
... mit Unfallfolge35 €
nicht geblinkt bei Ausfahrt aus einem verkehrsberuhigten Bereich / Fußgängerzone10 €
mangelhafter / fehlender Blinker15 €

Wann muss man blinken und wann nicht?

In welchen Fällen müssen Sie blinken? Das ist in der StVO definiert.
In welchen Fällen müssen Sie blinken? Das ist in der StVO definiert.

Muss man beim Einfahren in den Kreisverkehr blinken? Was gilt bei einer abknickenden Vorfahrtsstraße? Wann muss man nicht blinken? Um das richtige Blinken im Straßenverkehr ranken sich dann doch einige Mythen bzw. falsche Gewohnheiten. Aber in welchen Fällen müssen Sie wirklich blinken? Das beantworten wir im nachfolgenden Ratgeber.

Das Blinken dient in erster Linie dazu, andere Verkehrsteilnehmer darauf hinzuweisen, dass ein Fahrmanöver folgen wird. Die rechtliche Grundlage bildet § 9 Straßenverkehrsordnung (StVO). In diesem ist Folgendes definiert:

„Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.“

Aber das gilt nicht nur beim Abbiegen, sondern auch bei jeglicher Art des Spurwechsels. Das Blinken ist also vorrangig ein Mittel der Verkehrssicherheit und Kommunikation. Als Spurwechsel gilt dann auch das Fahren in den Gegenverkehr beim Überholen oder das Aus- und Einparken aus bzw. in den fließenden Verkehr. Die Antwort auf die Frage „Muss man beim Überholen blinken?“ lautet also ja. 

In welchen Fällen müssen Sie noch blinken?

Unechter Kreisverkehr: Das Blinken ist vorgeschrieben, da Sie abbiegen.
Unechter Kreisverkehr: Das Blinken ist vorgeschrieben, da Sie abbiegen.

Auch im Kreisverkehr kann Blinken zu Verwirrungen führen. Ist das beim Reinfahren oder beim Rausfahren vorgeschrieben? Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass beim Einfahren dem Straßenverlauf gefolgt wird und somit der Blinker nicht gesetzt werden muss. Anders sieht das beim Herausfahren aus, denn dies gilt als Abbiegen. Hier ist das Blinken im Kreisverkehr vorgeschrieben.

Das gilt dann, wenn der Kreisverkehr durch das Zeichen 215 ausgewiesen ist. Fehlt das Verkehrszeichen, handelt es sich um einen unechten Kreisverkehr und somit um eine Kreuzung. Hier ist rechts vor links zu beachten. Und Sie müssen bei jedem Abbiegevorgang blinken, das heißt auch beim Einfahren in die Kreuzung. 

Abknickende Vorfahrtsstraße: Wann ist Blinken vorgeschrieben?

Oftmals sind Verkehrsteilnehmer durch den Straßenverlauf verunsichert. In welchen Fällen müssen Sie blinken, wenn es sich um eine abknickende Vorfahrtsstraße handelt? Wann Sie blinken müssen, ist hier allerdings recht eindeutig geregelt. So unter anderem in der Anlage 3 zur StVO unter 2.1.

Hier heißt es wie folgt:

„Wer ein Fahrzeug führt und dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.“

Verlassen Sie die abknickende Vorfahrtsstraße geradeaus, ist blinken nicht notwendig, da Sie dem Straßenverlauf folgen. Nachfolgenden haben wir dies nochmals grafisch dargestellt:

In welchen Fällen müssen Sie anders blinken?

Blinken beim Überholen oder Abbiegen: Auch Radfahrer müssen das durch Handzeichen  anzeigen.
Blinken beim Überholen oder Abbiegen: Auch Radfahrer müssen das durch Handzeichen anzeigen.

Nicht nur Autofahrer müssen den Spur- oder Fahrtrichtungswechsel rechtzeitig und deutlich anzeigen. Sowohl auf dem Rad- als auch auf einem E-Scooter ist dies ebenfalls vorgeschrieben. Ist kein Blinker im eigentlichen Sinne vorhanden, muss die Hand bzw. der Arm als solcher fungieren. 

Verkehrsteilnehmer müssen also den rechten oder linken Arm verwenden, um ein Abbiegen oder einen Spurwechsel anzuzeigen. Das ist in der Regel durch das Ausstrecken in die jeweilige Richtung zu tun und sollte am besten mehrere Sekunden dauern. 

Bußgelder beim Blinken: Was droht?

Vergessen Sie das Blinken oder benutzen Sie den Blinker falsch, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Wichtig ist auch, dass der Blinker rechtzeitig gesetzt wird und dadurch deutlich zu erkennen ist, dass ein Abbiegen oder Spurwechsel folgen wird. 

Biegen Sie ohne zu blinken ab, wird mindestens ein Verwarnungsgeld von 10 Euro fällig. Kommt es dabei zu einer Gefährdung sind es 30 Euro und bei einem Unfall dann 35 Euro. Hat das Fahrzeug unerlaubterweise keinen Blinker oder ist dieser beschädigt, müssen Sie mit 15 Euro rechnen. Punkte oder Fahrverbote gibt es bei diesem Ordnungswidrigkeiten nicht. 

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeld-info.de befasst er sich u. a. mit Bußgeldverfahren und Einsprüchen.

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