Der Bescheid zum Bußgeld aus dem Ausland

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 30. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Nach einem schönen Urlaub im europäischen Ausland mit dem Mietwagen oder einem eigenen Auto kann ganz schnell das böse Erwachen auf einen Fahrer zukommen. Manchmal bekommt der Fahrzeugführer es gar nicht mit, doch spätestens, wenn der Bußgeldbescheid aus Italien, Frankreich, Österreich und Co. im heimischen Briefkasten liegt, ist der Ärger groß. Wie Sie mit einem Bußgeldbescheid aus dem Ausland umzugehen haben, lesen Sie im nachfolgenden Text.

Ausländische Bußgeldkataloge im Überblick: Nord-, West- und Mitteleuropa

Was tun bei einem ausländischen Strafzettel?


Das Bußgeld aus dem Ausland kann höher ausfallen als Bußgelder in Deutschland.
Das Bußgeld aus dem Ausland kann höher ausfallen als Bußgelder in Deutschland.

Aus den Augen, aus dem Sinn? Leider klappt dieses Prinzip bei einem Bußgeld aus dem Ausland nicht, denn der Bußgeldbescheid aus Frankreich, Italien oder einem anderen europäischen Land kann auch in Deutschland vollstreckt werden.

Grund dafür ist das Vollstreckungsabkommen zwischen den EU-Ländern. Dabei kann es vorkommen, dass

  • der originale Strafzettel bzw. Bußgeldbescheid aus Italien und Co. direkt an den Fahrzeughalter zugestellt (meist Bußgelder unter 70 Euro) oder
  • von einer deutschen Behörde direkt vollstreckt wird (meist ab Bußgeldern von 70 Euro).

Die EU-Richtlinie zur „Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte“ vereinfacht seit 2013 ausländischen Behörden den Zugriff auf die Daten eines Fahrzeughalters. Daher kann die Bußgeldbehörde aus dem Ausland den Bescheid auch direkt an diesen versenden.

Bei einem Bußgeld aus dem Ausland ist Vorsicht geboten, denn sie fallen häufig viel höher aus, als in Deutschland. Es ist allerdings ratsam, das Bußgeld aus Frankreich oder einem anderen Land zu bezahlen, da ein Nichtbezahlen Konsequenzen nach sich zieht. Dabei kann nicht nur die Erhöhung der Sanktion folgen, sondern auch eine Haftstrafe.


Bußgeldbescheide, die nicht in deutscher Sprache formuliert sind, sollten nicht in jedem Fall gleich ignoriert werden. Es kommt dabei stets auf den Einzelfall an und darauf, inwiefern Abkommen zwischen Deutschland und dem anderen europäischen Staat vorhanden sind. Ab und zu kommt der Bescheid beim Betroffenen auch in der jeweiligen Landesprache an. Hier kann es hilfreich sein, einen Anwalt um Rat zu fragen, der sich mit dem jeweiligen Landesrecht im Bereich Verkehr auskennt.

Ausländische Bußgeldkataloge im Überblick: Süd- und Osteuropa

Rabatt beim Bußgeld aus dem Ausland?

Tatsächlich könnte es einen Rabatt auf das Bußgeld im Ausland geben, wenn der Verkehrssünder dieses ad hoc bezahlt. In vielen Ländern, wie etwa in Großbritannien, in Spanien oder Italien gibt es bis zu 50 Prozent Rabatt auf die Geldstrafe, wenn Sie innerhalb einer bestimmten Frist zahlen. Andernfalls, zum Beispiel bei einem Strafzettel aus Italien, verdoppeln sich die Bußgelder, wenn die betroffene Person nach 60 Tagen immer noch nicht gezahlt hat.

Manchmal kommt es dazu, dass Inkassounternehmen aus dem jeweiligen Land versuchen, das Geld einzutreiben und so die Vollstreckung zu übernehmen. Das ist laut deutschem Recht allerdings nur schwer durchsetzbar. Trotzdem vertrauen die Inkassounternehmer darauf, dass der Pkw-Fahrer das Bußgeld aus dem Ausland schuldbewusst begleicht. Doch Sie sollten auf gar keinen Fall die zusätzlichen Inkassogebühren zahlen. Zu dieser Erhebung haben solche Unternehmen kein Recht.

Aber auch grundsätzlich müssen Sie nie Geld an ein Inkassounternehmen zahlen. Aufmerksam sollten Sie erst werden, wenn Mahnungen von einem Anwalt oder einer Behörde bei Ihnen eintreffen. Auch hier ist der Kontakt zu einem Rechtsanwalt empfehlenswert.

Auch gegen ein Bußgeld aus dem Ausland lässt sich Einspruch einlegen
Auch gegen ein Bußgeld aus dem Ausland lässt sich Einspruch einlegen.

Einspruch gegen das Bußgeld aus dem Ausland einlegen: Geht das?

Die Vollstreckung durch das Bundesamt für Justiz erfolgt erst, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist. Ist die Rechtskraft allerdings noch nicht eingetreten, so kann auch gegen das Bußgeld aus dem Ausland ein Einspruch eingelegt werden.

Sollten Sie sich überhaupt nicht sicher sein, wie Sie sich bei einem Bußgeld aus dem Ausland verhalten sollen, dann ist es ratsam, Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufzunehmen, der sich mit ausländischen Bußgeldbescheiden auskennt. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, dann übernimmt diese im besten Fall sogar die Anwaltskosten.

Ausländische Bußgeldkataloge im Überblick: außereuropäische Länder

Probleme bei der Wiedereinreise

Wer das Bußgeld aus dem Ausland nicht bezahlt, muss damit rechnen, Probleme bei einer Wiedereinreise in das entsprechende Land zu bekommen. Der Verstoß wird nämlich auch im ausländischen System gespeichert und könnte dann bei einer Kontrolle angezeigt werden, sodass das Bußgeld direkt vor Ort zu begleichen ist.

Übrigens darf das Land das Bußgeld einbehalten, das dieses auch vollstreckt. Übernimmt also die deutsche Behörde die Vollstreckung, so ist eine Weiterverfolgung für das Ausland oftmals unattraktiv. Bei einer Wiedereinreise allerdings, kann auch noch nach Jahren das Bußgeld im Ausland im Nachhinein vollstreckt werden.

FAQ: Bußgeld aus dem Ausland

Wie hoch sind die Bußgelder im Ausland?

Das variiert natürlich von Land zu Land. Klicken Sie hier und wählen Sie das gewünschte Land aus, um mehr zum dortigen Bußgeldkatalog zu erfahren.

Muss ich einen ausländischen Bußgeldbescheid bezahlen?

Innerhalb der EU gibt es ein Vollstreckungsabkommen. Bußgeldbescheide (Beträge inkl. Verwaltungsgebühren) ab 70 Euro können daher auch in Deutschland vollstreckt werden. Mit bestimmten Ländern (z. B. Österreich) hat Deutschland noch gesonderte Abkommen.

Was ist mit Bußgeldbescheiden aus dem außereuropäischen Ausland?

Sofern kein Vollstreckungsabkommen besteht, können die Bußgelder in Deutschland nicht eingefordert werden. Allerdings kann es bei der Wiedereinreise zu Problemen kommen.

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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 2 comments… Kommentar einfügen }
  • Anna 20. Januar 2022, 16:57

    Hallo, als ich vor 3 Monaten aus Deutschland nach Polen zurückkehrte, machte der Blitzer ein Foto von mir, aber ich erhielt nichts an die Adresse, wo kann ich nachsehen, ob ich eine Strafe erhalten habe?

  • Nick 21. Juni 2020, 21:53

    mir wurde mal bei einer Wiedereinreise in die Schweiz an der Grenze eine Haftstrafe angedroht falls ich eine Parkbusse von Basel Stadt nicht sofort an der Grenze begleiche. Wäre sowas rechtmässig? Die Strafbefehle sehen zwar vor das bei schuldhaftem Nichtbezahlen Haftstrafe eintritt, aber was wäre wenn man zum Beispiel an der Grenze mal nicht genug Geld bei sich hat für die Bussgelder? Mir würde das dann als nicht unbedingt schuldhaft erscheinen. Muss man dann dennoch sofort ins Gefängnis? Besteht die Option wieder ins Herkunftsland zurückzufahren?

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