Führerschein und Fahrerlaubnis

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 5. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Möchte eine Person mit einem Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehr teilnehmen, benötigt sie einen Führerschein und eine Fahrerlaubnis. Dies regelt Paragraph 2 des Straßenverkehrsgesetzes. Zudem gibt es verschiedene Führerscheinklassen, die auf dem Führerschein vermerkt sind. Um diese zu erwerben, sind bestimmte Voraussetzungen nötig. Damit wird sichergestellt, dass jeder Verkehrsteilnehmer die Kenntnis über das jeweilige Fahrzeug besitzt.

Internationaler Führerschein, EU-Führerschein – alle Infos auf einen Blick

Der Führerschein ist das Dokument; die Fahrerlaubnis eine Erlaubnis darüber, dass eine Person fahren darf
Der Führerschein ist das Dokument; die Fahrerlaubnis eine Erlaubnis darüber, dass eine Person fahren darf

Der Führerschein besitzt eine lange Geschichte. Bereits im Jahr 1888, so vermutet man, sei die erste Fahrerlaubnis ausgestellt worden. Carl Benz, seines Zeichens deutscher Ingenieur und Erfinder des ersten modernen Automobils, soll sie besessen haben.

Damals noch unter dem Namen „Berechtigung zur Durchführung von Versuchsfahrten mit einem Patentmotorwagen“ bekannt, erfolgte die erste richtige Gesetzgebung zum Führerschein im Jahre 1909.

Das Reichsgesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen führte die ersten Führerscheinklassen ein und regelte Prüfungsvorschriften für die Fahrerlaubnis. Während der Teilung Deutschlands besaß die Deutsche Demokratische Republik einen DDR-Führerschein und führte eigene Klassen hierfür ein.

Wählen Sie hier einen Ratgeber zu formalen Anforderungen vom Führerschein aus:

Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, müssen umgeschrieben werden

Nach unzähligen Änderungen gab es am 19. Januar 2013 eine weitere Änderung in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), welche den EU-Führerschein noch einmal abänderte und einige Führerscheinklassen nach internationalem Recht umsetzte.

Ein neuer Führerschein wurde geboren. Die Führerscheine, die bis zum 18. Januar 2013 ausgegeben wurden, behalten jedoch vorerst ihre Gültigkeit. Ein EU-Führerschein, der nach diesem Stichtag ausgestellt wurde, besitzt nun lediglich eine Gültigkeit von 15 Jahren. Danach muss der Schein verlängert werden. Alte Führerscheine wie der DDR-Führerschein oder ältere EU-Führerschein sind abhängig vom Geburts- oder Ausstellungsjahr noch maximal bis zum 19. Januar 2033 gültig und müssen bis dahin umgeschrieben werden.

Die Einführung der begrenzten Gültigkeit soll Missbrauch und Dokumentenfälschung verhindern. Lediglich das Dokument per se, also der Führerschein, muss erneuert werden. Die Fahrerlaubnis samt erworbener Führerscheinklassen bleibt bestehen.

Umtausch bis wann?
Führerschein aus Papier
Geburtsjahr vor 195319.01.2033
Geburtsjahr 1953 - 195819.01.2022
Geburtsjahr 1959 - 196419.01.2023
Geburtsjahr 1965 - 197019.01.2024
Geburtsjahr ab 197119.01.2025

Scheckkartenführerschein
Ausstellungsjahr 1999 - 200119.01.2026
Ausstellungsjahr 2002 - 200419.01.2027
Ausstellungsjahr 2005 - 200719.01.2028
Ausstellungsjahr 200819.01.2029
Ausstellungsjahr 200919.01.2030
Ausstellungsjahr 201019.01.2031
Ausstellungsjahr 201119.01.2032
Ausstellungsjahr 2012 - 18.01.201319.01.2033

Vorläufiger, neuer Führerschein und internationaler Führerschein

Zuerst sollen die Begriffe Führerschein und Fahrerlaubnis abgegrenzt werden. Ein Führerschein stellt das Dokument dar, welches ein Verkehrsteilnehmer benötigt, um ein Fahrzeug führen zu dürfen. Bei einem Fahrverbot wird der Führerschein für einen begrenzten Zeitraum entzogen.

Auf ihm sind die Personalien sowie weitere Daten vermerkt, die später in diesem Ratgeber erklärt werden sollen. Die Fahrerlaubnis ist die tatsächliche Erlaubnis, ein Fahrzeug führen zu dürfen. Der Führerschein dient also nur als Nachweis, dass eine Person eine Fahrerlaubnis besitzt.

Bei Alkohol- oder Drogendelikten wird demnach auch die Fahrerlaubnis entzogen. Ist die einmal weg, muss sie komplett neu beantragt werden. Die ist meist an Bedingungen, wie ein positiver Bescheid vom medizinisch-psychologischen Gutachten, geknüpft.

Wählen Sie hier einen Ratgeber zu den Themen „EU-Führerschein“ und „ausländischer Führerschein“ aus:


Internationaler Führerschein

Der internationale Führerschein ist für solche Länder notwendig, die nicht zur Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören. Als Beispiel ist hier die USA zu nennen.

Wer also in diesen Ländern mit einem Fahrzeug fahren will, benötigt einen solchen Führerschein. Ein internationaler Führerschein ist in der Regel für drei Jahre gültig und kann nicht verlängert werden.

Neuer Führerschein/EU-Führerschein

Wie bereits erwähnt, ist damit der Führerschein gemeint, der nach dem 19. Januar 2013 eingeführt wurde. Der EU-Führerschein berechtigt dazu, in den Ländern der EU zu fahren. Natürlich sind hierbei aber die erworbenen Führerscheinklassen zu beachten.

Sie dürfen also keine Fahrzeuge führen, die nicht auf Ihrem Führerschein vermerkt sind – ansonsten ist ein neuer Führerschein nicht gültig und Sie machen sich der Tat „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ strafbar.

Vorläufiger Führerschein

Ein vorläufiger Führerschein ist ein Ersatzführerschein, den die zuständige Behörde ausstellt, wenn das richtige Dokument verloren gegangen ist oder gestohlen wurde. Er muss direkt nach dem Verlust beantragt werden, damit der Verkehrsteilnehmer keine Ordnungswidrigkeit begeht.

Haben Sie keinen gültigen Führerschein bei sich, kostet dies ein Verwarngeld von 10 Euro. Ein vorläufiger Führerschein kann in der Regel direkt bei der Beantragung ausgestellt werden. Dieser soll als Ersatz dienen, bis der neue EU-Führerschein gedruckt und ausgehändigt wird.

Umtausch des Führerscheins

Der Führerschein wird in der Regel mit einer Probezeit ausgestellt
Der Führerschein wird in der Regel mit einer Probezeit ausgestellt

Nicht nur bei Diebstahl oder Verlust muss der Führerschein neu beantragt werden. Bei einer Namensänderung wird dies auch nötig. Hierfür ist meist ein Antrag auf Umtausch des Kartenführerscheins nötig.

Sie müssen beachten, dass es keine gesetzliche Pflicht zum Umtausch vom Führerschein gibt. Eine Namensänderung macht es also nicht zur Pflicht, einen neuen Schein zu beantragen.

Hierbei ist es jedoch wichtig, dass Sie zusätzlich zum Führerschein einen Personalausweis oder Reisepass dabei haben, um sich ausweisen zu können.

Voraussetzungen zum Führerschein: der Sehtest

Je nachdem, welche Klasse des Führerscheins Sie erwerben wollen, benötigen Sie verschiedene Dokumente oder Tests. Jeweils für die Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T ist ein Sehtest Voraussetzung zum Führerschein. Die Sehleistung eines Bewerbers um den Führerschein muss mindestens 70 Prozent auf beiden Augen betragen (Visus von 0,7).

Der Sehtest für den Führerschein kann von einem Optiker aber auch von einem Augenarzt durchgeführt werden. Die Institution prüft die Sehleistung und gibt dem Führerscheinanwärter dann einen Nachweis mit, der auf der Führerscheinstelle bei der Beantragung des Führerscheins abgegeben werden muss.

Wurde der Sehtest für den Führerschein nur mit einer Sehhilfe bestanden, trägt die Führerscheinstelle dies auf dem Schein ein und wird als Schlüsselnummer vermerkt.

Weitere Voraussetzungen bilden eine theoretische Prüfung, ein praktischer Test sowie eine solide Ausbildung in der entsprechenden Klasse. Dies ist in der entsprechenden Verordnung (FeV) festgeschrieben. Die theoretische Führerscheinprüfung kann auch entfallen. Hierfür sind aber besondere Umstände nötig. Beispielsweise bei der Erweiterung von A1 auf A2 bzw. A2 auf A (Motorrad-Klassen) ist lediglich ein praktischer Führerscheintest nötig.

Bei der Beantragung selbst ist das biometrische Bild sowie das korrekte Mindestalter wichtig.

Spezifische Informationen über die Voraussetzungen für den Führerschein

Die Probezeit beim Führerschein

Die Fahrerlaubnisverordnung bezeichnet dies als „Fahrerlaubnis auf Probe“. Es handelt sich um eine zweijährige Probezeit beim Führerschein, die nach der Erlangung der ersten Klasse des Führerscheins beginnt.

Nicht jeder, der einen Führerschein erlangt, muss eine Probezeit durchlaufen. Die Ausnahmen bilden die Klassen AM, L und T. Werden diese jedoch erweitert, beispielsweise auf B oder A1, ist diese Fahrerlaubnis auf Probe zu erteilen.

Die Probezeit beim Führerschein beginnt an dem Tag der Erteilung des Dokuments; das bedeutet, sie beginnt an dem Tag, an dem die praktische Fahrprüfung bestanden wurde. Die Probezeit vom Führerschein kann sich auch auf vier Jahre verlängern.

Dies ist immer dann der Fall, wenn der junge Fahrer einen schwerwiegenden Verstoß im Straßenverkehr begeht. Mehr zum Thema „Führerschein und Probezeit“ lesen Sie in unserem Ratgeber über das Thema.

Der Führerschein: Erklärung der Kennziffern

Die Schlüsselzahlen auf dem Führerschein weisen auf wichtige Informationen hin
Die Schlüsselzahlen auf dem Führerschein weisen auf wichtige Informationen hin

Diese Kennziffern werden auch Schlüsselzahlen genannt und sind auf dem Führerschein zu finden. Die auf dem Führerschein befindlichen Kennziffern sind dafür da, um besondere Informationen zu den erhaltenen Führerscheinklassen zu definieren.

Die Schlüsselzahlen auf dem Führerschein wurden deshalb eingeführt, weil der Schein so handlich und klein ist, dass wenige Informationen auf ihn passen. Wer noch einen alten Führerschein, wie beispielsweise einen DDR-Führerschein, besitzt und diesen in einen neuen EU-Führerschein eintauscht, erhält natürlich alle Berechtigungen, die er vor dem Tausch auch hatte.

Da sich aber die Führerscheinklassen im Laufe der Jahre verändert haben, muss es Einschränkungen geben. Die Führerschein-Kennziffern von 0 bis 100 gelten international; weitere Schlüsselzahlen auf dem Führerschein sind nur in Deutschland gültig.

Mit einem Blick auf die auf dem Führerschein verzeichneten Bezeichnungen erkennt beispielsweise die Polizei, ob der Verkehrsteilnehmer zum Tragen einer Sehhilfe verpflichtet ist. Trägt er bei der Kontrolle keine, muss er mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen.

Beispiele für die Ziffern auf dem Führerschein und eine Erklärung:

  • 01: muss eine Sehhilfe zum Führen des Fahrzeugs tragen; 01.01: Brille, 01.02: Kontaktlinsen
  • 05.05: darf nur fahren, wenn ein Begleiter mitfährt, der im Besitz der Fahrerlaubnis ist
  • 46: darf nur dreirädrige Kraftfahrzeuge im Rahmen dieser Klasse der Fahrerlaubnis fahren
  • 79.05: darf Krafträder der Klasse A1 bedienen, die mehr als 0,1 kW/kg aufweisen

Fahren ohne Fahrerlaubnis und weitere Strafen

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Strafe, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Strafe, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird

Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne Führerschein ziehen jeweils eine andere Strafe nach sich. Dies ist darin zu begründen, dass es Unterschiede zwischen einem Führerschein und einer Fahrerlaubnis gibt, wie bereits in der Einleitung dieses Textes erwähnt.

Autofahren ohne Führerschein wird laut Bußgeldkatalog mit einem Verwarngeld von 10 Euro geahndet; während das Fahren ohne Fahrerlaubnis mitunter eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann.

Paragraph 21 des Straßenverkehrsgesetzes definiert, dass nicht nur der Fahrer, der das Delikt Fahren ohne Fahrerlaubnis begeht, mit einem Strafverfahren rechnen muss. Auch der Halter, der dies angeordnet oder zugelassen hat, wird dementsprechend geahndet.

Neben der Freiheitsstrafe kann aber auch eine hohe Geldstrafe beim Fahren ohne Fahrerlaubnis angeordnet werden. Die Höhe der Geldstrafe setzt das Gericht individuell nach der Schwere der Tat fest.

Aufgrund einer Eintragung im polizeilichen Führungszeugnis und in weiteren Akten des Verkehrsteilnehmers kann es sein, dass er Schwierigkeiten bekommt, sofern er seinen Führerschein erstmals oder erneut beantragen beantragen möchte.

Es sind Fälle bekannt, bei dem die Führerscheinbehörde auf eine MPU, also medizinisch-psychologische Untersuchung, bestanden hat. Erst, wenn diese bestanden wurde, kommt es zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

Das gleiche Problem kann Menschen widerfahren, die einen gefälschten Führerschein besitzen. Ein gefälschter Führerschein erfüllt den Strafbestand der Urkundenfälschung, was mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet wird.

Spezifische Informationen zum Führerscheinentzug

EU-Führerschein ohne MPU erworben

Oftmals erkennen die Besitzer einen gefälschten Führerschein nicht einmal. Es sind Fälle bekannt, bei denen ein Verkehrssünder einen Führerschein ohne MPU erwarb. Dies ist im europäischen Ausland möglich.

Oftmals handelt es sich um gefälschte Dokumente. Die Firmen sind oft nicht zur Rechenschaft zu ziehen. Die Besitzer des Pseudo-EU-Führerscheins müssen jedoch ein Strafverfahren über sich ergehen lassen.

Einen EU-Führerschein ohne eine MPU zu erwerben, ist für viele Verkehrsteilnehmer, die des Öfteren mit Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr erwischt wurden, natürlich reizvoll. Aus diesem Grund bieten viele polnische und tschechische Unternehmen diesen besonderen Service an.

Einen EU-Führerschein zu erwerben, ohne eine MPU durchführen zu müssen, ist jedoch nicht immer legal. Wer diesen besonderen Schein besitzt, muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen, die oftmals nicht von diesen Firmen erklärt werden.

Deutsche Gerichte urteilen in diesen Fällen in der Regel mit dem Verstoß „Fahren ohne Fahrerlaubnis“, weshalb die Besitzer nicht selten Geldstrafen in mindestens vierstelliger Höhe zahlen mussten.

Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Führerscheintourismus.

FAQ: Führerschein und Fahrerlaubnis

Wie unterscheiden sich Führerschein und Fahrerlaubnis?

Der Führerschein ist ein Dokument, welches nachweist, dass der Betroffene über eine Fahrerlaubnis verfügt. Er ist also berechtigt, mit einem Kfz der jeweiligen Führerscheinklasse am Straßenverkehr teilzunehmen.

Welche Strafe droht bei Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt eine Straftat dar. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe sanktioniert werden.

Welche Strafe droht bei Fahren ohne Führerschein?

Dabei handelt es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, welche ein Geldbuße in Höhe von 10 Euro nach sich zieht.

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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 75 comments… Kommentar einfügen }
  • Heike 18. Februar 2022, 16:53

    Hallo,
    gibt es eine zeitliche Begrenzung, wie lang der vorläufige Führerschein alle 3 Monate verlängert werden kann?

    Ich wollte nach Klasse B auch noch A machen (deshalb in der Fahrschule gleichzeitig beantragt und für beide Scheine die Theorie gemacht), was leider coronabedingt nicht innerhalb von 2 jahren möglich war.
    Nachdem ich 1 Jahr lang problemlos den vorläufigen Führerschein um jeweils 3 Monate verlängern konnte (Fahrprüfung November 2020), soll ich plötzlich schriftlich auf den Führerschein Klasse verzichten, um den entgültigen Führerschein zu bekommen. Ich werde aber noch in diesem Jahr die Klasse A machen, weswegen ich nicht verzichten möchte.

    Gibt es eine Frist, wie lang, bzw. wie oft man unter diesen Umständen den vorläufigen (weil Klasse A noch offen ist) bei der Labo verlängern darf? Ich habe bisher keine Information gefunden; auch auf Anfragen bei der Labo bekomme ich keine Antwort (geht leider nur per email).

    Mit freundlichen Grüße
    Heike aus berlin

  • Angela S. 26. November 2020, 13:33

    Eine Frage wie ist das wenn ich behindert bin darf ich ein Führerschein haben

  • Maxi 19. Januar 2020, 4:55

    Hallo eine Frage werde Mittwoch 18 wollte dann einen vorläufigenführerschein abholen darf ich damit auch Roller fahren(50er,)

  • Christian 5. Januar 2020, 13:34

    Hallo ich habe vor den Lkw Führerschein zu machen. Habe aber vor vier Jahren mein erste Hilfe Kurs gemacht. Muss man den trotzdem erneuern lassen für den Führerschein. Oder kann ich den übernehmen.
    LG Christian

  • Mielke 16. Dezember 2019, 15:00

    Hallo,
    habe heute in der Zeitung gelesen, dass man mit einem alten Führerschein im EU Ausland unter umständen mit einem Bußgeld rechnen muss. In dem Zusammenhang wurde der Ratschlag gegeben, sich auf die EU Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG zu beziehen, in der geregelt ist, dass die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, die Führerscheine gegenseitig anzuerkennen(Punkt 6). Daher sollten die Besitzer von alten Führerscheinen einen Textauszug der EU Richtlinie in der jeweiligen Landessprache mitnehmen.
    In der EU Richtlinie unter dem genannten Punkt finde ich keine Informationen dazu.
    Meine Frage ist nun, wie komme ich an diese Informationen und dann noch in der jeweiligen Landessprache.?
    Solche Themen müßten doch nun wirklich einheitlich in der EU geklärt sein. Manchmal frage ich mich was die EU eigentlich für die Menschen macht.
    Hoffentlich können sie mir helfen
    Mit freundlichen Grüßen
    Mielke

  • stipan 12. Dezember 2019, 20:06

    Kann ein Deutscher Fuhrerschein in England dauerhaft widerrufen werden ? Vielen dank

  • Dieter 9. November 2019, 13:41

    Habe einen Scheckkartenführerschein mit Ausstellungsdatum 2003 – vorzeitig den grauen Führerschein mit Erteilungsdatum 1970 umgetauscht.
    Hätte ich noch den grauen Papierführerschein, wäre die Umtauschfrist klar erst 01/2033.
    Muss ich dennoch meinen Scheckkartenführerschein bereits bis 01/2027 umtauschen?

  • Mail 24. September 2019, 14:15

    Hallo wurde vor 3 Jahren mit dem Roller angehalten worden
    (kein führerschein )
    Hab ne Geldstrafe bekomme. Und 3 Monate Fahrverbot …möchte jetzt meinen Auto führerschein machen
    Wo kann ich nach schauen ob etwas eingetragen. Würde oder ob ich sperre hab…
    Oder steht da nix drin….lg

  • Timea 10. Juli 2018, 14:06

    Hallo.

    Ich wollte meine Fachrschule anfangen in ausland. Ich bin zum meine eltern hier in Deutchland gekommen, und meine mutter hat ein kelines Auto. Ich habe die Wohnsitz nicht in Deutschland. Wir sind zu einen Vestplatz gegangen, wo war kein Verkehr, aber war ein paar Lastwagen geparkt. Ich bin mit zirka 10-15 geschwindigkeit gehafren. Dann ist polizei uns erwischt und ich weiss nicht was kann ich jetzt erwarten.
    Kann mir jemand erteilen wie hoch ist die Strafe?

    Danke schön.

    • bussgeld-info.de 11. Juli 2018, 8:34

      Hallo Timea

      Gemäß § 21 Absatz 2 FeV droht bei fahrlässigem Fahren ohne Führerschein unter Umständen eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder alternativ eine Geldstrafe. Diese darf aber maximal 180 Tagessätze betragen. Dem Halter droht unter Umständen dieselbe Bestrafung wie dem Fahrer: Eine maximal einjährige Freiheitstrafe oder eine entsprechende Strafzahlung.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

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