Bußgeldkatalog: Unfall – Diese Bußgelder können auf Sie zukommen

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 26. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Unfall 2024, der die Bußgelder bei einem Autounfall definiert.
Diese Bußgelder können bei einem Unfall drohen:

TatbestandBußgeldPunkteBemer­kung
Ein Kfz, das liegengeblieben ist, nicht ordnungsgemäß gesichert und als Wegsperre markiert30 EUR
Als Beteiligter an einem Unfall den Straßenverkehr nicht gesichert oder bei kleineren Unglücken das Auto nicht sofort an den Rand gestellt30 EUR
mit Sachbeschädigung35 EUR
Sie haben Spuren des Unfalls entfernt, obwohl die Polizei diese noch nicht feststellen konnte30 EUR
Sie sind unerlaubt vom Ort des Unfalls verschwunden (nach § 142 StGB)3
Bei Unterlassener Hilfeleistung3Straftat nach StGB
Bei einer Fahrlässigem Tötung3Straftat nach StGB
Fahrlässige Körperverletzung3Straftat nach StGB

Bußgeldrechner bei einem Unfall


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Im Video: Wichtiges zum Verhalten beim Unfall

Im Video erhalten Sie wichtige Tipps zum Verhalten beim Unfall.
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Autopanne: Was tun, wenn das eigene Fahrzeug liegen geblieben ist?

Ein schwerer Unfall hat oft nicht nur Blechschäden zur Folge.
Ein schwerer Unfall hat oft nicht nur Blechschäden zur Folge.

Im Straßenverkehr passiert es ab und zu, dass das Fahrzeug nicht so will wie man selbst. Dadurch, dass das Warnlämpchen des Benzintanks zu lange ignoriert wurde oder man auf eine günstigere Tankstelle warten wollte, bleibt man liegen. Oder man erleidet eine Autopanne, die natürlich auch zum Liegenbleiben des Fahrzeuges führt. Häufig ist eine leere oder kaputte Starterbatterie der Auslöser dafür, deswegen empfiehlt es sich, diese häufig zu kontrollieren.

Ist es also durch eigene Faulheit oder schlicht und einfach durch Unglück tatsächlich zum Liegenbleiben gekommen, gilt es, das Auto so schnelle wie möglich abzusichern. Allerdings sollte man auch nicht kopflos und in Hektik agieren, denn das erhöht die Unfallgefahr ebenso wie das Unterlassen des Sicherns des Fahrzeuges. Ist es vor der kompletten Betriebsunfähigkeit des Fahrzeuges noch möglich, es auf einen Seitenstreifen oder in eine Haltebucht zu lenken, sollte man dies tun. Beteiligte sollten die Unfallstelle so absichern, dass sie sich nicht selbst gefährden.

Die Insassen selbst sollten sich vorsichtig aus dem Fahrzeug begeben und die Fahrbahn komplett verlassen, also bestenfalls hinter einer Leitplanke auf Hilfe warten. Bezüglich der Absicherung des Autos sollte man sich merken, dass man das Warndreieck auf Landstraßen ungefähr mit 100 Metern und auf Autobahnen mindestens mit 150 Metern Abstand zum liegengebliebenen Auto aufstellt. Außerdem muss die Warnblinkanlage, wenn eine am Fahrzeug vorhanden ist, so schnell wie möglich eingeschaltet werden. Ansonsten ist es möglich, die Fahrtrichtungszeiger einzuschalten oder eine Warnleuchte neben dem liegengebliebenen Auto zu platzieren. Ist das Fahrzeug direkt hinter einer Kurve zum Stillstand gekommen, sollte man noch ein Warnzeichen vor der Kurve aufstellen, um andere Fahrzeuge ausreichend vorzuwarnen.

Sichert man das Fahrzeug nicht korrekt ab und macht es als Hindernis erkennbar, wartet ein Bußgeldbescheid von 30 Euro auf den Fahrer.

Unfallflucht: Diese Strafen drohen

Fahrerflucht kann eine Strafe bedeuten.
Fahrerflucht kann eine Strafe bedeuten.

Wenn man in einen Unfall verwickelt wird oder sogar selbst Schuld daran träg, muss man in jedem Fall ausreichende Zeit am Unfallort verharren, ansonsten macht man sich laut StVO des unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig. Man sollte so lange dort bleiben, bis man dem anderen Verkehrsteilnehmer, der in den Unfall verwickelt ist, seine Personalien preisgegeben hat. Ist der andere Fahrer zu dieser Zeit nicht am Fahrzeug, muss man auf diesen warten. Dabei richtet sich die Wartefrist nach der Härte des Unfalls und liegt so zwischen einer Viertelstunde bis zu mehr als zwei Stunden. Begeht man allerdings doch das Delikt der Fahrerflucht, drohen bis zu drei Punkte in Flensburg.

Wird ein solcher Verstoß jedoch als Straftat gewertet, kann eine Fahrerflucht zudem eine Strafe nach sich ziehen. Dies kann in Form einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe erfolgen.

Unfallflucht bei Autofahrern in der Probezeit

Fahranfänger in der Probezeit müssen bei einem selbst verschuldeten Unfall besonders Acht geben. Nicht nur viele Verstoße, die zu einem Unfall führen könnten, wie zum Beispiel das Fahren nach Alkoholgenuss, das Fahren in die falsche Richtung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen oder das Missachten der Vorfahrtberechtigung eines anderen Verkehrsteilnehmers mit gleichzeitiger Gefährdung stellen einen A-Verstoß dar. Ein wichtiger Punkt in der Liste der A-Verstöße ist auch die Unfallflucht. Schließlich sollen die Fahranfänger Verantwortung für ihr Handeln übernehmen, wenn sie einen Unfall verursacht haben.

Neben dem Bußgeldbescheid wird die Probezeit automatisch um zwei Jahre verlängert. Außerdem wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar verordnet, welches sich aus vier 135-minütigen Zusammenkünften zusammensetzt. Die Anmeldung zu einer solchen Nachschulung sollte man nicht versäumen, da man bei einer Überschreitung der Frist seine Fahrerlaubnis verliert.

Weiterführende Infos: Wie geht es nach dem Unfall weiter?

Unfallstatistik: So viele Verkehrsunfälle passieren in Deutschland

Wie sicher sind Deutschlands Straßen


Quelle der Infografik: TopTarif.de

Beteiligt an einem Unfall mit einem Fahrrad? So sollten Sie sich verhalten

Ein Personenschaden bei einem Fahrradunfall ist nicht selten.
Ein Personenschaden bei einem Fahrradunfall ist nicht selten.

Erfreulicherweise fanden im Jahr 2012 in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr etwas weniger Unfälle mit Fahrrädern im Straßenverkehr statt. Nicht so schön ist allerdings die Tatsache, dass dabei weitaus mehr Radfahrer mit schweren Verletzungen davon kamen, als noch im Jahr 2011. Im Jahre 2010 war die Anzahl der Schwerverletzten bereits auf 515 Verkehrsteilnehmer gesunken, stieg dann aber im Jahr 2011 drastisch an auf 655 Schwerverletzte. Die erneute Erhöhung auf 684 Schwerverletzte 2012 ist zwar nicht so gravierend, allerdings ist die absolute Zahl schon erschreckend für manch einen Fahrradfahrer. Auch vier Verkehrstote mehr als im Vorjahr, also ganze 15 Verstorbene, verzeichnete man.

Man bemerkt, dass das Radfahren im Straßenverkehr mit einem besonderen Risiko verbunden ist, da die Anzahl der Personenschäden bei Unfällen mit Fahrradfahrern überproportional hoch im Vergleich zu Personenschäden bei allgemeinen Verkehrsunfällen auf deutschen Straßen ist. Kurioserweise gibt es aber nicht sonderlich viele Personenschäden bei Unfällen von Elektrofahrradfahrern. Natürlich ist die hohe Zahl der verletzten Radfahrer dadurch zu erklären, dass sie kein schützender Raum wie beim Pkw umgibt. Ein tödlicher Verkehrsunfall kommt bei Radfahrern statistisch gesehen daher häufiger vor.

Trotz der vielen Personenschäden von Fahrradfahrern im Straßenverkehr, kann man nicht allein den vermeintlich achtlosen Autofahrern die Schuld dafür in die Schuhe schieben. Ganz im Gegenteil sind etwas mehr Radfahrer für Unfälle mit Fahrzeugen verantwortlich. Nicht besonders verwunderlich ist dabei, dass viele dieser Unfallverursacher das 15. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.

Risikogruppe: Fahrradfahrende Kinder

Kinder können Risiken schließlich nicht so exakt wie Erwachsene abschätzen, lassen sich leicht ablenken und haben noch keine ausgeprägten Erfahrungen im Straßenverkehr gesammelt. Die Straßenverkehrsregeln, die die Kinder mit dem sogenannten Fahrradführerschein in der Schulzeit kennengelernt haben, werden möglicherweise entweder nicht sonderlich ernst genommen oder wurden bereits vergessen.

Beim Fahrradführerschein handelt es sich außerdem nicht um ein amtliches Zeugnis und es besteht auch keine Pflicht, die Radfahrprüfung überhaupt abzulegen oder gar zu bestehen. Als verantwortungsvoller Erziehungsberechtigter sollte man allerdings darauf achten, dass das Kind diese Radfahrprüfung besteht und man es bestenfalls immer wieder an wichtige Straßenverkehrsregeln erinnert. Dem Kind sollte auch bewusst sein, dass nicht alle Verkehrsteilnehmer umsichtig fahren, es also selbst den Verkehr auch gut im Blick haben sollte. Weiterhin sollte man dem Kind deutlich machen, dass es bei einem Unfall nicht so glimpflich davon kommt wie der Autofahrer, da es schließlich durch keinen Schutz umgeben ist. Zu guter letzt sollte das Kind immer dazu animiert werden einen Schutzhelm zu tragen.

FAQ – Bußgeldkatalog Unfall

Welche Straftaten sind im Zusammenhang mit einem Unfall denkbar?

Ein Verkehrsunfall kann mit einer Reihe an Straftaten einhergehen, die nach dem Strafgesetzbuch sanktioniert werden. Das sind zum Beispiel: Fahrerflucht, Unterlassene Hilfeleistung, Fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung

Wie müssen sich Verkehrsteilnehmer verhalten, wenn es zum Unfall kam?

Zunächst einmal muss, sofern möglich, die Unfallstelle gesichert werden, damit es nicht zu Folgeunfällen kommt. Daher sind Autofahrer verpflichtet, stets ein Warndreieck mitzuführen.

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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 146 comments… Kommentar einfügen }
  • F Florin 29. Dezember 2021, 18:08

    Hallo, vor 2 Wochen ich hatte einen Wildungall, wir waren 5 Personen in eine Auto. 2 hatten keine Schmerzen, ich ja doch, am Rücken und Kopf, eine lag unten dem Auto und eine wurde bei Hand verletzt. Ich war der Fahrer , Alkohol war 0.00, wollte der Tier ausweichen, aber plötzlich habe wir Kontrolle verloren, dann sind wir weggerückt und dann das Auto ist umgeschlagen. Das Auto ist jz Total Schade, aber uns geht jz besser, wir haben keine Schmerzen mehr oder so. Wir sind alle Zuahuse. Kann jemand mich sagen was ich von der Polizei erwarten kann?

    • Auto 30. Januar 2023, 14:20

      heute gab schnee und ich war rechts abbieger mein Ampel war grün
      mein Auto ist nach links gerutscht gegen andere Auto obwohl ich auf die Bremse gedrückt habe .
      ich bin noch in der probezeit
      ich wollte wissen was auf mich zukommt

  • Miriam A. 3. Juli 2017, 22:43

    Hallo. Wer ist Schuld im folgenden Fall?
    Ich stehe auf der Straße weil ich ein Auto aus dem Grundstück hab fahren lassen. Als das Auto auf der Straße sich wieder eingeordnet hat bin ich dann in das Grundstück reingefahren. Nach dem ich im Rückspiegel und vorne geprüfte habe ob ein Auto kommt. Da traf mich ein Auto hinten in meine Tür das ungefähr 90 km/h hinter der Kurve (ca200 Meter bis zur kurve)rausschoss. Danke lg

    • bussgeld-info.de 4. Juli 2017, 7:57

      Hallo Miriam A.,

      wir sind leider nicht dazu befugt, Rechtsberatungen zu erteilen bzw. Ihren Fall rechtlich zu bewerten.

      Ihr Bussgeld-Info Tea,

  • Isabelle 3. April 2017, 1:00

    Hallo,
    ich habe auf einem Parkdeck ein Auto angefahren. Das Nummernschild wurde nur beschädigt. Habe die Polizei angerufen und musste meine Daten angeben. Habe an dem Auto auch noch ein Zettel zusätzlich hinterlassen. Die Frau hat sich dann auch bei mir gemeldet. Alles verlief ohne irgendwelche Probleme. Meine Frage kommt noch etwas von der Polizei wegen dem leicht angefahren Auto oder nicht? Habe vor lauter Schreck vergessen nachzufragen was auf mich zukommt. Zu sagen ist, dass ich noch in der Probezeit bin.

    Danke schonmal!

    • bussgeld-info.de 3. April 2017, 8:16

      Hallo Isabelle,

      welche Folgen dieser Unfall für die Probezeit hat, kommt darauf an, gegen welche Verkehrsregeln Sie verstoßen haben. Auf dieser Seite können Sie sich über das Thema Probezeit informieren: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-probezeit/

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Al 29. März 2017, 10:41

    Hallo,

    beim Fahrradfahren auf einer zweispurigen Straße (kein beschilderter Radweg) wurde ich von einem aggressiv überholenden PKW gestriffen. Es enstand kein Schaden oder eine Verletzung. Trotzdem möchte ich gerne wissen, ob es Sinn macht den Fall zur Anzeige zu bringen, da das Verhalten des PKWs sehr fahrlässig war. Das Kennzeichen und Modell des PKWs habe ich, Zeugen nicht.

    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 30. März 2017, 8:24

      Hallo Al,

      ob Sie Anzeige erstatten, bleibt Ihnen überlassen. Generell kann eine Strafverfolgung aber nicht stattfinden, wenn die Behörden hierüber keine Kenntnis erlangen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jonas 11. November 2016, 16:08

    Hallo,

    ich bin heute morgen durch eine vereiste kurve innerhalb der ortschaft gegen einen baum geschleudert, geschwindigkeit betrug 50 km/h und ich bin noch in der Probezeit, was erwartete mich nun?

    MfG Jonas

    • bussgeld-info.de 14. November 2016, 11:03

      Hallo Jonas,

      wenn Sie nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten haben, hat dieser Unfall keine Konsequenzen für Ihre Probezeit.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • hatice 31. Oktober 2016, 23:50

    Hallo ich bin in der probezeit und heute hatte ich meinen ersten unfall ich war in einer 3spruigen strasse auf der linken seite da war fur fussganger ampel rot ich war wieder langsam bei losfahren das verkehr war voll und auf der rechten seiten neben mir waren autos und zwischen den autos rannte eine junge auf mein auto zu polizei und rettungsdienst sind gekommen der junge hatte nur lrellungen sonst nichts der polizei meinte das mich einfach mal als unfallverursacher rein schreibt.was kommt jetzt auf mich zu viele sagen das ich keine schuld habe da der zwichen den autos auf meine auto bei einer roten ampel los gerannt ist

    Meine windschutzscheibe ist noch geplatzt muss das meine versicherung zahlen oder seins

    • bussgeld-info.de 3. November 2016, 10:37

      Hallo Hatice,
      in der Regel muss der Unfallverursacher bzw. seine Versicherung für die entstandenen Schäden aufkommen. Bei unklaren Situationen kann es durchaus sinnvoll sein einen Anwalt zu Rate zu ziehen und mit diesem weitere Schritte abzuwägen.Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lukas 26. Oktober 2016, 21:29

    Hallo
    Ich hatte vor kurzem einen Unfall (Eigenverschulden ohne Unfallgegner) mit einer 125 ccm Motorrad in Probezeit. Ich bin angeblich zu schnell gefahren (laut Bußgeldbescheid) und auf dem Rollsplit ausgerutscht, was stimmt. Jedoch ist der Unfall kurz nach einem 30er Schild und nach einem Ortsausfahrtschild. Hatte ungefähr 40 auf dem Tacho. Jetzt habe ich ein Bußgeldbescheid von 170 € und 1 Punkt bekommen. Ist das normal? Ich find 50 Euro ok aber nicht 170 und 1 Punkt. Und wird jetzt meine Probezeit verlängert?

    Und es war nach einer Kurve hatte aber vor der Kurve 30 auf dem Tacho und in der Kurve lag der Rollsplit und nach der Kurve und nach 30er Schild und Ortsausfahrt wie gesagt bei 40 km/h hats mich gelegt

    MFG
    Lukas

    • bussgeld-info.de 27. Oktober 2016, 9:12

      Hallo Lukas,

      auf Ihrem Bußgeldbescheid muss eigentlich aufgeschlüsselt sein, für welche Verkehrsverstöße Sie welche exakten Strafen bekommen haben und ob Ihre Probezeit verlängert wird. Fragen Sie im Zweifel noch einmal bei der zuständigen Behörde nach oder wenden sich an einen Anwalt. Sie haben das Recht, innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt des Bescheids Einspruch einzulegen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Patrick 30. September 2016, 11:11

    Guten Tag,

    Vor 6 Wochen hat mir eine andere Autofahrerin auf einer Dorfstraße meinen Außenspiegel angefahren.
    Sie war zuweit auf meiner Seite der Straße unterwegs und ich konnte nur noch abbremsen und soweit wie es ging auf den unbefestigten Seitenstreifen fahren.
    Sie fuhr ohne zuzögern weiter und machte Fahrerflucht.
    Da ich keine Spuren bzw Lackschäden am Außenspiegel hatte und NUR mein Außenspiegelglas kaputt war …. Habe ich keine Polizei gerufen und auch keine Anzeige gegen Unbekannt gestellt!
    Mein Schaden belief sich auf 15 Euro!

    5 Tage später rief ich die Polizei an und erklärte einen “ netten Beamten“ meine Situation ( telefonisch ).
    Zitat:
    Sie können gerne Anzeige gegen Unbekannt erstatten! Aber wenn Sie dies machen …. Müsste die Polizei gegen MICH wegen Fahrerflucht ermitteln!
    Der Beamte wollte NUR meine Schadenshöhe wissen ( 15 Euro )
    Er hat nicht nach der Automarke des Unfallbeteiligten gefragt, nach keiner Autofarbe und und!
    Nur haben Sie das Kennzeichen des anderen gesehen … ich sofort NEIN!

    Auf seiner Frage ….. haben Sie Schäden am Wagen … Antworte ich auch mit NEIN!
    ( Da ja mein Außenspiegelglas schon behoben wurde ) und ich ja keine Lackschäden am spiegel habe!

    Er wollte meine Anschrift, Name, Kennzeichen haben! Wenn sich der andere Unfallbeteiligte meldet … wissen wir ha bei wem wir uns melden müssten….. :)
    Der Beamte kam sich verarscht vor!

    Kann mir da die Polizei jetzt irgendeinen Fremdschaden unterjubeln ?????
    Wiegesagt ich habe NULL Schäden am Wagen!
    Es gab für den besagten Tag NULL Zeugel … NUR SIE UND ICH!

    Mein Anwalt hat NUR DAZU gesagt … das ist lächerlich da kommt nichts mehr!

    • bussgeld-info.de 4. Oktober 2016, 11:48

      Hallo Patrick,
      in der Regel sollten Sie auf das Urteil Ihres Anwaltes vertrauen können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • eliane 3. September 2016, 14:40

    Ich bin vor 5 tage gegen eine Baugerüste gefahen wa Alkolisiert 1.8 promile und blutug wurde auch abgenohmen
    Ich wollte nach Hause fahren und bin rükwerts gefahren 2 teilen von der Baugerüste sind kapput .
    Das was mein erste Alto unfall .Kann Jemanden mir sagen was passiert kann und was für kosten kommen können.
    Ich kann nicht mehr schlaffen und nicht wais was von volgen kommen könne .
    vielen Dank!

    • bussgeld-info.de 5. September 2016, 9:59

      Hallo eliane,

      in Ihrem Fall kann es zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen. Neben 500 Euro Bußgeld, 2 Punkten in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot kann eine Freiheitsstrafe angeordnet werden. Außerdem kommen gegebenenfalls Schadensersatzforderungen für das beschädigte Gerüst auf Sie zu.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • David 7. Juli 2016, 17:31

    Hallo,

    ich hatte ein Prozess mit der Staatsantwaltschaft. Ich würde von dieser Sache freigesprochen. Trotzdem ich hatte das Prozess mit der Polizeiverwaltung und ich musste ein Bußgeld zahlen. Das Bußgeld habe ich schon bezahlt, aber jetzt bekomme eine Rechnung von der Staatsantwaltschaft wieder mit „KVNr 4110 Gebühr für Hauptverhandlung mit Urteil oder Beschluss ohne Hauptverhandlung“. Muss ich beide Gebühr-Bußgeld zahlen? ist das normal? beide sind 500€.

    Vielen Dank und beste Grüße

    • bussgeld-info.de 11. Juli 2016, 9:47

      Hallo David,

      das Bußgeld bezog sich vermutlich auf die begangene Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat, wohingegen sich die zweite Summe als Gerichtsgebühr darstellt und davon separat besteht. Kontaktieren Sie im Zweifel einen Anwalt, um zu klären, wie Sie verfahren sollten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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