Bußgeldkatalog: Rückwärtsfahren – Diese Bußgelder drohen

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Mit dem Auto rückwärts einparken – eine Disziplin, die nicht jeder Fahrschüler unbedingt gern in seiner Fahrprüfung zur Aufgabe hat, auch wenn jeder dies bei seinen Fahrstunden zu lernen hat. Häufig kommt es beim Rückwärtsfahren zum Unfall, weil der Fahrer etwa den Bereich hinter sich nicht richtig einsehen konnte oder er den Abstand falsch eingeschätzt hat. Ein schwieriges Unterfangen also. Lesen Sie daher in diesem Ratgeber, welche Bußgelder drohen und was Sie beim Rückwärtsfahren beachten sollten.

TatbestandBußgeldPunkte
Beim Zurücksetzen die allgemeine Sorgfaltspflicht missachtet35 EUR
Andere Verkehrsteilnehmer beim Rückwärtsfahren gefährdet80 EUR1
... mit Unfallfolge100 EUR1

Video: Was ist beim Rückwärtsfahren zu beachten?

Im Video: Was ist beim Rückwärtsfahren zu beachten?
Im Video: Was ist beim Rückwärtsfahren zu beachten?

Rückwärtsfahren gemäß StVO

In § 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Rückwärtsfahren zusammen mit den Themenbereichen Abbiegen und Wenden reglementiert. Darin steht:

Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Beim Rückwärtsfahren sollten der Rückspiegel sowie auch die beiden Außenspiegel im Blick behalten werden.
Beim Rückwärtsfahren sollten der Rückspiegel sowie auch die beiden Außenspiegel im Blick behalten werden.

Es ist also beim Rückwärtsfahren äußerste Vorsicht geboten. Gerade in Stresssituationen kann ein Fahrer schnell in Panik geraten und es kommt zu einem Unfall beim Rückwärtsfahren, weil etwa ein Poller an- oder überfahren wird. Doch es kann durchaus auch Schlimmeres passieren und ein Mensch dabei verletzt werden.

Daher gilt beim Rückwärtsfahren mit Auto, Anhänger oder LKW die Devise, sich mit seinem Fahrzeug so zu verhalten, dass kein anderes Fahrzeug oder etwa Fußgänger dabei gefährdet wird.

Wenn möglich, kann auch ein Einweiser (etwa ein Mitfahrer) beim Rückwärtsfahren behilflich sein und winken sowie mit anderen Handbewegungen Informationen dazu anzeigen, wie viel Platz dem Fahrer noch bleibt oder ob andere Fahrzeuge oder Personen im Weg sind.

Rückwärtsfahren – So geht’s

Neben der Vorsicht ist auch ein permanentes Zurückschauen beim Rückwärtsfahren wichtig. Innen- und Außenspiegel sollten ständig im Blick sein, um die Umgebung gut sehen zu können. Mittlerweile helfen Rückfahrkameras dabei, das Geschehen hinter dem Auto einzusehen. Andere Rückfahrhilfen machen sich mit Pieptönen bemerkbar, wenn Sie zu nah an einen Gegenstand herangefahren sind.

Manchmal ist es auch erforderlich, einmal aus dem Wagen auszusteigen und sich die Lage anzuschauen -besonders dann, wenn das Rückwärtsfahren ohne Einweiser vollzogen wird. Weiterhin sollte nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren werden und auch die Bremsbereitschaft ist zu gewährleisten, falls ein sofortiges Anhalten notwendig ist. Daher ist auch ein vorsichtiges Anfahren sinnvoll.

Nehmen Sie also Hilfe an, auch wenn dies ein Passant auf dem Gehweg übernimmt und lassen Sie sich nicht stressen: Die Dauer ist beim Rückwärtsfahren nicht wichtig, sondern viel mehr die Sicherheit.

Rückwärtsfahren mit dem Lkw

Natürlich ist beim Lkw das Rückwärtsfahren wesentlich schwieriger als bei einem normalen Pkw. Hier kann ein Einweiser besonders von Vorteil sein, da ein Lkw nur Seiten- und keinen Rückspiegel besitzt. Gleiches gilt für das Rückwärtsfahren mit dem Anhänger. Auch hier ist Hilfe anzunehmen, denn ist der Anhänger geladen, kann sich das Fahrgefühl verändern, vor allem, wenn Sie das Fahren mit einem Anhänger noch nicht gewohnt sind.

Wann ist Rückwärtsfahren erlaubt und wann nicht?

Beim Rückwärtsfahren kann es schnell einmal zu einem Unfall kommen – deshalb sollten Sie immer nach der allgemeinen Sorgfaltspflicht handeln.
Beim Rückwärtsfahren kann es schnell einmal zu einem Unfall kommen – deshalb sollten Sie immer nach der allgemeinen Sorgfaltspflicht handeln.

Rückwärts zu fahren ist nicht in allen Straßenbereichen erlaubt. Wo es verboten ist, finden Sie in dieser Liste:

  • Rückwärtsfahren auf der Autobahn ist strengstens verboten.
  • Das Rückwärtsfahren ist in Einbahnstraßen lediglich zum Ein- und Ausparken erlaubt.
  • Rückwärtsfahren an unübersichtlichen Abschnitten ist vor allem deshalb nicht empfehlenswert, weil dadurch der nachfolgende Verkehr gefährdet werden kann.

Der Bußgeldkatalog erhebt auch Sanktionen bei einer Zuwiderhandlung, wenn ein Auto beim Versuch rückwärts zu fahren einen Unfall oder eine Gefährdung verursacht. So werden 35 Euro fällig, wenn die allgemeine Sorgfaltspflicht beim Zurücksetzen nicht beachtet wurde und sogar 80 Euro und ein Punkt, wenn andere Verkehrsteilnehmer beim Rückwärtsfahren gefährdet wurden.

Erlaubt ist das Rückwärtsfahren in diesen Situationen:

  • Rückwärtsfahren ist erlaubt, wenn nachweislich keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, das ist besonders in verkehrsberuhigten Zonen der Fall.
  • Kommen zwei Fahrzeuge auf einer schmalen Straße nicht aneinander vorbei, so muss einer von ihnen rückwärts fahren, um Platz zu schaffen. Dabei ist es sinnvoll, wenn das kleinere und wendigere Fahrzeug den Rückwärtsgang einlegt oder jenes, das mehr Bewegungsfreiheit an seiner Stelle hat. Am besten ist es, wenn Sie sich kurz darüber verständigen, wer sich zurückzieht.

FAQ – Rückwärtsfahren

Unfall beim Rückwärtsfahren – Wer hat Schuld?

Beim Rückwärtsfahren haben Fahrer eine gesteigerte Sorgfaltspflicht. Kommt es zu einem Unfall, hat daher auch meist der Fahrer Schuld (vgl. BGH, 26.01.2016 – VI ZR 179/15).

Wie schnell darf man rückwärts fahren?

Sie dürfen nur so schnell fahren, dass Sie sofort anhalten können.

Welches Bußgeld droht, wenn Sie beim Rückwärtsfahren einen Unfall verursachen?

Ein Bußgeld in Höhe von 35 bis 80 Euro ist möglich. Wurden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, können Sie auch 1 Punkt bekommen. Zusätzlich können Kosten der Schadensregulierung auf Sie zukommen.

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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 94 comments… Kommentar einfügen }
  • Iman S 31. März 2023, 8:22

    Hallo, ich bin beim Rückwärtsfahren aus dem Seitenparkplatz leicht in ein geparktes Auto gerammt. Zu diesem Zeitpunkt war niemand in dem Auto und das Auto war auf dem Fahrweg (Steindamm22, 20099) in einem Halteverbot geparkt. Da es dunkel war, könnte ich meine Abstand nicht mit dem Auto gut einschätzen. Dafür habe ich ein Bußgeld mit einem Punkt in Flensburg bekommen.
    Soll ich dafür ein Punkt bekommen?
    Vielen Dank
    Iman S

  • Johnny 10. November 2022, 16:09

    Hallo zusammen,

    heute folgende Situation : Straße 30 KM/H zulässig, Frau will in eine Parktasche rückwärts einparken was leider anhand der Lenkeinschläge sehr lustig mit anzusehen war und brauchte dafür natürlich auch die Gegenfahrbahn. Ein Auto das seine Fahrbahn nutzen wollte wurde dadurch behindert und fuhr „relativ“ dicht auf. Das schmeckte der Parkenden natürlich nicht, diese wurde Hektisch und fuchtelte wild mit den Armen rum, ich hörte durch die geschlossene Scheibe nur sowas wie „…lass mich doch mal einparken Mann“. Nun die folgende daraus resultierende Frage : Hat die Parkende ein anrecht darauf die Gegenfahrbahn zu blockieren bei ihrem Parkmanöver, oder muss sie den entgegenkommenden Verkehr erstmal vorbei lassen ? Gibt es da eine klare Regelung zu oder ist das wieder sowas wie „Absprache unter den Verkehrsteilnehmern“?

  • Georg 10. Mai 2022, 10:41

    Ist das Bußgeld aktuell? Ich hab rückwärts gewendet und meinen Dienstwagen leicht angekratzt, ohne Personenschaden oder Sachschaden für andere.
    Da meinte der Polizist zu mir ich krieg einen Bußgeldbescheid von 150€ bis 200€ und 1 bis 2 Punkte.

  • Samer 7. März 2021, 17:10

    Hallo,

    ich wollte in eine Straße einparken. Ich habe angehalten und habe die linke Blink an gemacht.
    Ein Auto war hinter mir weit, der Fahrer hat nicht angehalten. Deshalb hat der Fahrer mein Auto von hinten gestoßen.
    Mein Frage ist, wer Schuld ist.

    MfG
    Samer

  • Jennifer 26. Februar 2021, 11:17

    Hallo ich wollte auf einem Parkplatz meine Parkstellung noch einmal korrigieren und bin beim zurücksetzen in einen entgegen der Einbahnstraße kommenden Kleintransporter gerollt. Es geht um zwar um ein Privatgelände aber es ist nicht abgesperrt und jeder kann auf das Grundstückfahren. Die „Einbahnstraße“ ist auch mit einem solchen Schild an mehreren Stellen ausgeschildert. Die Polizei kam dazu und sagte, dass wir beide Schuld haben. Jetzt ist für mich die Frage: Was für ein Verstoß ist es nun und was droht mir jetzt? MfG Jenni

  • Tasso 10. Dezember 2020, 15:52

    Hallo,
    Darf man einen LKW beim Rückwärtsfahren im Unternehmen behilflich sein?
    Was passiert, wenn ich den LKW Anweisungen gebe und es kommt zu einem Unfall?

    Hafte ich dann auch, wenn ich den LKW raus lotse?
    Vielen Dank.

  • Marietta 13. Januar 2020, 0:15

    Ich bin Fahranfängerin und habe nach dem tanken beim Rückwärtsfahren meinem Hintermann die Stoßstange etwas beschädigt.
    Was für Folgen hat das für mich als Fahranfängerin

  • Philipp T 20. Dezember 2019, 6:33

    Hallo,

    Und zwar ist mir folgendes passiert ich bin auf einer Straße gefahren auf der auf meiner in Fahrtrichtung geparkte Pkw’s standen auf extra markierten Stellflächen. Um diesen auszuweichen bin ich nach links rüber auf die Gegenfahrbahn nun sehe ich vor den geparkten Autos fährt ein Auto rückwärts an diese stellflächen ran …. Ich fahre weiter da das Fahrzeug für mich parken wollte als ich mit Motorhaube ungefähr auf Höhe gegnerischen Heck war fährt das Fahrzeug auf einmal wieder vorwärts mit Richtungswechsel Anzeige links und in meine rechte Fahrzeugseite wer ist schuld?

    MfG
    Philipp

    • bussgeld-info.de 5. Februar 2020, 13:15

      Hallo Philipp,

      das können und dürfen wir nicht beurteilen. Sie können sich aber an einen Verkehrsanwalt wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Canan 10. Dezember 2019, 16:30

    Hallo,
    ich habe beim zurücksetzen einen Unfall gebaut und musste deshalb 35€ Bußgeld zahlen, zudem hat mich die Versicherung zurück gestuft, darf er das? Der Polizist meinte bei so einem Unfall zahlt man nur einen Bußgeld man wird nicht runtergestuft.

  • Ursula S. 29. Januar 2019, 17:09

    Hallo. Mir ist folgendes passiert. Ich hatte auf dem Supermarkt Parkplatz die Handbremse nicht fest genug angezogen. Während ich einkaufen war ist mein Wagen ca. 10 m rückwärts auf der Strasse des Parkplatzes gerollt. Nun hat ein anderer Fahrer rückwärts ausgeparkt und dabei meine Fahrertür und den vorderen Kotflügel beschädigt. Dieser Fahrer meinte ich wäre komplett Schuld. Ich sehe dies anders. Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe wollte ich ihre Meinung hören. Danke im Voraus

    • bussgeld-info.de 4. Februar 2019, 13:20

      Hallo Ursula S.

      Grundsätzlich gilt, dass Sie beim Parken die Verantwortung dafür tragen, dass Sie Ihr Fahrzeug durch das Anziehen der Handbremse ausreichend sichern. Wen jedoch in Ihrem konkreten Fall die Schuld trifft, können wir nicht beurteilen, da wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen. Hierfür sind die Dienste eines Anwaltes erforderlich.

      – Die Redaktion

  • Sarah He 2. September 2018, 16:56

    Guten Tag, ich habe heute beim zurücksetzen von einem Parkplatz, ein Auto hinter mir übersehen. Ich bin aber nicht drauf gefahren, es ist also nichts passiert. Der Fahrer regte sich natürlich zurecht fürchterlich auf.
    Was würde mir bei einer Anzeige passieren? Es ist wie gesagt nicht zu einer Kollision gekommen.

    • bussgeld-info.de 7. September 2018, 15:04

      Hallo Sarah He

      Im Falle des Rückwärtsfahrens gibt es in der Regel folgende zwei Tatbestände: 1. Beim Zurücksetzen die allgemeine Sorgfaltspflicht missachtet, 2. Andere Verkehrsteilnehmer beim Rückwärtsfahren gefährdet. Liegt Ersteres vor, dann droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro. Ist Letzteres der Fall dann kann Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro in Rechnung gestellt werden und es kommt zur Eintragung eines Punktes in Flensburg.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Can 4. Juli 2018, 22:02

    Hallo bin beim rückwärtsfahren auf einer straße 20meter einer Ampel kreuzung gegen einen Straßenschild gefahren. Habe gewartet bis die Ampeln rot geworden sind so dass keine Autos kommen konnten beim fahren, habe also auch keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet. Das müsste dann doch der verstoß Beim Zurücksetzen die allgemeine Sorgfaltspflicht missachtet sein oder?

    • bussgeld-info.de 9. Juli 2018, 12:05

      Hallo Can,

      im Regelfall zählt dies als Beschädigung von öffentlichem Eigentum.

      Die Redaktion von bussgeld-info.de

  • nicole 26. Mai 2018, 0:41

    An einer roten Ampel rückwärts gefahren da ich auf der falschen Bahn war wollte auf die rechte rüber habe beim rückwärts fahren ein Auto beschädigt mit einem Sprinter und bin Probezeit.. was passiert jetzt

  • Lisa 12. Mai 2018, 19:11

    Hallo,

    ich bin heute beim rückwärts Ausparken gegen ein von mir gegenüber gerade einparkendes Auto gefahren. Laut der Polizei kostet mich dies ein Bußgeld von 30€, dann sei der Fall für die Polizei erledigt (alles andere kläre dann die Versicherung). Wird meine Probezeit verlängert? Das andere Auto stand eben nicht, sondern war gerade dabei, vorwärts einzuparken, das verunsichert mich.

    • bussgeld-info.de 14. Mai 2018, 10:34

      Hallo Lisa,
      ob es sich bei dem Vorfall um einen A-Verstoß handelt, hängt davon ab, welchen Tatbestand die Beamten zugrunde legen. Dies können wir nicht einschätzen, warten Sie daher am besten den Bußgeldbescheid ab.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Stephan 2. Mai 2018, 19:22

    Hallo,
    Ich hatte einen Unfall mit dem Firmenwagen. Bin morgens auf dem Weg zur Arbeit beim Rückwertsausparken auf einem Privatgrundstück gegen ein stehendes Auto gefahren. Schaden am stehenden Auto ca.2000,-€ …sehr ärgerlich (Lackschaden hintere Stoßstange,+ Beule und Lackschaden hinterer Radkasten.)
    Am Firmenwagen zum Glück nur kleiner Lackkratzer an der hinteren Stoßstange, also keine Kosten.

    Habe ich, da ich den Unfall beim rückwerts ausparken verursacht habe, automatisch grob fahrlässig gehandelt?

    und muss ich damit rechnen, dass ich jetzt für den entstanden Haftplichtschaden (anteilig)zahlen muss?

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2018, 17:28

      Hallo Stephan,

      in diesem speziellen Fall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Dieser kann Ihre Situation am besten beurteilen und auf Ihre Fragen eingehen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

      • Karin 4. Mai 2020, 13:25

        Mir ist einer an der Kreuzung bei roter Ampel rückwärts ins Auto gefahren er wollte die Fahrspur ändern und sich mit mir so einigen nun behauptet er ich wäre Ihm ins Auto gefahren

  • Rebekka 6. März 2018, 19:03

    Wie sieht es aus wenn man durch Glatteis in den Gegenverkehr rutscht und sich durch Rückwärtsfahren aus der Gefahrenzone bringt und dadurch einem anderen Fahrzeug auffährt?
    Sind da 100 Euro Bußgeld gerechtfertigt?

    • bussgeld-info.de 12. März 2018, 13:26

      Hallo Rebekka,

      wollen Sie gegen den Bußgeldbescheid vorgehen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser kann Sie umfassend beraten und Ihnen Ihre Erfolgsaussichten erläutern.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • SK 14. Januar 2018, 12:47

    Hallo bußgeld-info Team ,
    Fahren mit Handy am Steuer stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Nun zu meiner Frage was aber wenn ich kein Handy am Steuer habe sondern ein Tablet wie sieht da die Rechtslage aus? Würde mich sehr interessieren.

    Liebe Grüße
    SK

    • bussgeld-info.de 15. Januar 2018, 11:22

      Hallo SK,
      der Gesetzgeber unterscheidet in der Regel nicht zwischen Handy, Smartphone oder Tablet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Domik 10. November 2017, 19:49

    Guten Tag,

    Da ich auf einer öffentlichen Straße bei einer T-Kreuzung im Begriff war links abzubiegen, danach allerdings nach rechts wollte, habe ich mich vergewissert, dass keiner von hinten kommt.
    Daraufhin habe ich zurückgesetzt und dabei leider ein parkendes Fahrzeug Touchiert.

    Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen alten verrosteten Transporter. Nachdem die Polizei den Unfall aufgenommen hatte, kam der Besitzer und sagt ist nicht schlimm. Man sieht auch so gut wie nichts bei ihm.

    Die Polizei hat jetzt allerdings gesagt, dass es sich um die Gefährdung handelt und somit wohl die 80 € und der Punkt fällig sind.

    Könnt ihr das bestätigen?

    Vielen Dank und freundlichen Grüße.

    • bussgeld-info.de 21. November 2017, 11:29

      Hallo Dominik,

      konsultieren Sie am besten einen Anwalt für Verkehrsrecht, da wir nicht sagen können, ob es sich in Ihrem Fall um eine Gefährdung handelt.

      Ihr Team von Bussgeld-info.de

  • Sebastian 24. Oktober 2017, 20:28

    Hallo

    Ich bin heute da ich einen stehenden Bus überholen wollte ein wenig nach links gefahren um auf die andere Spur sehen zu können, also ich jedoch zu weit gefahren bin wollte ich wieder ein wenig zurückfahren. Dabei bin ich meinem Hintermann vorne reingefahren. Meine Frage ist jetzt mit welcher Strafe muss ich rechnen da ich noch in der Probezeit bin.

    Kann man dort argumentieren dass es ich um stehenden Verkehr handelte da die Autos hinter mir gestanden haben und nicht in Bewegung waren?

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 11:30

      Hallo Sebastian,

      ohne die genaue Kenntnis der Umstände ist dies nicht zu beantworten. Wenden Sie sich an einen Anwalt. Dieser kann Akteneinsicht beantragen.

      Ihr Team von Bussgeld-info.de

  • Marlon 3. Oktober 2017, 21:51

    Hallo,
    Ich wollte auf eine Tankstelle abbiegen und hatte diesen Vorgang schon beendet sodass ich teils schon auf der Tankstellen Einfahrt drauf stand. Dann kam aufeinmal von links im Rückwärtsgang einer zurück gefahren und wollte aus der Bucht heraus fahren und ist mir vorne links in die Seite gefahren. Er war der Meinung ich hätte aufpassen müssen und er hätte mich nicht gesehen und schlussfolgerte daraus, dass ich Schuld hätte.

    Stimmt das ?

    • bussgeld-info.de 13. November 2017, 9:27

      Hallo Marlon,
      für die Klärung der Schuldfrage ist die Polizei zuständige. Eine generelle Einschätzung ist in der Regel nicht möglich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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