Blitzer-Apps sind in Deutschland verboten und werden mit Bußgeldern geahndet. Dennoch benutzen Verkehrsteilnehmer sie regelmäßig. Einfach so darf die Polizei das Handy nicht nach Blitzer-Apps durchsuchen, jedoch gibt es einige Situationen, in denen ihnen dieses Recht zusteht.
Bußgeldtabelle
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte in Flensburg |
|---|---|---|
| Betrieb eines technischen Geräts zur Störung von Verkehrskontrollmaßnahmen | 75 € | 1 |
| Mitführung eines technischen Geräts zur Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen | 75 € | 1 |
| Verwendung eines technischen Geräts zur Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen durch den Fahrer oder Beifahrer | 75 - 100 € | 1 |
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Darf die Polizei mein Handy nach Blitzer-Apps durchsuchen
Nein, Blitzer-Apps sind in Deutschland verboten. Auch der Beifahrer darf die App nicht benutzen, um den Fahrer über Radarfallen zu informieren. Bei einem Verstoß drohen ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle hat die Polizei nicht das Recht, einfach so das Handy zu durchsuchen. Haben die Beamten jedoch einen konkreten Beweis, dass z. B. eine Blitzer-App benutzt wurde, können sie das Handy beschlagnahmen. In welchen Situationen das noch erlaubt ist, erfahren Sie hier.
Die Polizei darf das Handy nur in einigen Situationen durchsuchen – zum Beispiel, wenn sie einen Durchsuchungsbefehl hat. Wann die Polizei das Handy noch durchsuchen kann, führen wir in dieser Liste auf.
Sind Blitzer-Apps in Deutschland verboten?
Die Nutzung einer Blitzer-App während der Fahrt ist in Deutschland verboten. Nach § 23 Absatz 1c StVO darf ein Fahrzeugführer kein technisches Gerät betreiben, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen. Dies gilt ausdrücklich auch für Blitzer-Apps auf dem Smartphone.
Der bloße Besitz einer Blitzer-App ist nicht illegal – nur die aktive Nutzung während der Fahrt ist verboten. Werden Sie erwischt, müssen Sie mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Doch wie sieht es aus, wenn die Polizei das Handy beschlagnahmen will? Darf die Polizei mein Handy einfach so nach Blitzer-Apps durchsuchen?
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat am 20.12.2022 in einem Urteil (Az. 2 ORbs 35 Ss 9/23) entschieden, dass auch Beifahrer während der Fahrt keine Blitzer-App verwenden dürfen. Die Strafe trifft in diesem Fall dennoch den Fahrer, da er von der Warnung profitiert.
Darf die Polizei mein Handy durchsuchen, wenn ich eine Blitzer-App nutze?
Ohne konkreten Verdacht und ohne Ihre Einwilligung darf die Polizei Ihr Handy nicht einfach kontrollieren oder durchsuchen. Für die Polizei ist das Recht, das Handy zu durchsuchen, an bestimmte rechtliche Bedingungen geknüpft:
- Richterlicher Durchsuchungsbeschluss: Normalerweise benötigt die Polizei einen richterlichen Beschluss, um ein Handy zu beschlagnahmen und durchsuchen zu dürfen.
- Gefahr im Verzug: In Ausnahmefällen kann die Polizei auch ohne richterlichen Beschluss handeln, wenn „Gefahr im Verzug“ besteht – also, wenn durch die Verzögerung Beweismittel vernichtet werden könnten.
- Begründeter Tatverdacht: Es muss ein konkreter Anfangsverdacht für eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorliegen.
Wenn Sie sich also fragen „Darf die Polizei einfach mein Handy nach Blitzer-Apps durchsuchen?“, hängt die Antwort davon ab, ob die Beamten einen berechtigten Durchsuchungsgrund haben.
Die Durchsuchungserlaubnis der Polizei als Infografik zusammengefasst
Darf die Polizei bei einer Verkehrskontrolle mein Handy kontrollieren?
Bei einer Polizeikontrolle darf der Beamte Ihr Handy nicht ohne Weiteres kontrollieren. Sie müssen Führerschein und Fahrzeugpapiere vorzeigen – aber nicht Ihr Smartphone.
Anders sieht es aus, wenn die Beamten konkrete Hinweise auf die Nutzung einer Blitzer-App haben. Folgende Situationen könnten einen begründeten Verdacht begründen:
- Der Warnton einer Blitzer-App ist während der Kontrolle zu hören
- Die App ist sichtbar geöffnet auf dem Display
- Das Handy liegt so im Fahrzeug, dass die geöffnete Blitzer-App erkennbar ist
In solchen Fällen lässt sich die Frage „Darf die Polizei mein Handy nach Blitzer-Apps durchsuchen?“ bejahen, denn die Beamten können das Handy als Beweismittel sicherstellen. Ist jedoch nicht zu erkennen, dass Sie die Blitzer-App nutzten, darf die Polizei Ihr Handy nicht einfach so danach durchsuchen.
Die Polizei darf unter bestimmten Voraussetzungen Ihr Handy mit biometrischen Mitteln entsperren, etwa durch das zwangsweise Auflegen Ihres Fingers auf den Fingerabdrucksensor. Das entschied das OLG Bremen in einem Beschluss vom 08.01.2025 (Az. ORs 26/24). Dies ist jedoch nur erlaubt, solange die Polizei einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss hat und das Entsperren des Handys verhältnismäßig ist.
Was sollten Sie also bei einer Verkehrskontrolle beachten?
- Sie müssen nur Führerschein und Fahrzeugpapiere vorzeigen
- Sie haben das Recht zu schweigen
- Sie müssen Ihr Handy nicht freiwillig herausgeben
- Sie müssen keine PIN oder Passwörter nennen
Muss ich der Polizei mein Handy aushändigen?
Nein, Sie müssen der Polizei Ihr Handy nicht freiwillig aushändigen, wenn kein richterlicher Beschluss vorliegt und keine Gefahr im Verzug besteht. So darf die Polizei das Handy nicht durchsuchen, solange Sie dies verweigern und die Beamten keine konkrete Erlaubnis haben.

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