Dass es im Straßenverkehr ab und zu mal kracht, ist keine Seltenheit. Auch das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, das Telefonieren am Steuer oder das Überfahren roter Ampeln gehört zu den alltäglichen Dingen im öffentlichen Verkehr.
Hier drohen nicht selten Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister und/oder Fahrverbote. Doch abgesehen davon kann die ein oder andere Verkehrssünde im Verkehrsrecht auch eine Straftat darstellen.
Damit einher gehen für viele Autofahrer Fragen wie: Was ist eine Straftat überhaupt? Welche Arten von Straftaten kennt das Gesetz im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr? Wo sind diese normiert? Wann verjähren Straftaten? Worin liegt der Unterschied zwischen einem Verbrechen und einem Vergehen? Im folgenden Ratgeber sind wir diesen und weiteren Fragen für Sie auf den Grund gegangen.
Inhaltsverzeichnis
Spezielle Themen zur Straftat
Straftat: Definition des Begriffs
Eine Straftat ist zunächst eine Handlung, die gegen das Gesetz verstößt. Dabei muss die Tat im Strafgesetzbuch (kurz: StGB) oder einem anderen Gesetz als verbotene Handlung beschrieben werden und mit Strafe bedroht sein.
Vonnöten ist bei einer Straftat stets, dass der Straftäter schuldhaft gehandelt hat, also bei vollem Bewusstsein und zudem in rechtswidriger Weise. Letzteres bedeutet, dass ein sogenannter Rechtfertigungsgrund, wie beispielsweise die Notwehr oder der rechtfertigende Notstand, nicht vorliegen dürfen.
Straftaten im Straßenverkehr zeichnen sich nunmehr dadurch aus, dass sie eben im Zusammenhang mit dem öffentlichen Verkehr stehen bzw. auf öffentlichem Verkehrsgrund stattfinden. Gewährleistet werden soll dadurch in erster Linie die Sicherheit des Straßenverkehrs. Dabei ist eine Straftat gravierender als eine Ordnungswidrigkeit wie beispielsweise ein Rotlichtverstoß oder das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Straftaten: Beispiele im Bereich des Straßenverkehrs
Im Bereich des öffentlichen Verkehrs kennt das deutsche Strafrecht (auch im Verkehrsstrafrecht) eine Vielzahl von Verkehrsstraftaten. Hierzu zählen unter anderem:
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (umgangssprachlich auch Fahrerflucht genannt) gemäß § 142 StGB
- Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB
- Vollrausch gemäß § 323a StGB
- Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB
- Kennzeichenmissbrauch gemäß § 22 Straßenverkehrsgesetz (kurz: StVG)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (auch Fahren trotz bestehenden Fahrverbots) gemäß § 21 StVG
- Unterlassene Hilfeleistung gemäß § 323c StGB
Verjährung von Straftaten
Straftaten unterliegen in Deutschland grundsätzlich der Verjährung. Die Verjährungsfristen von Straftaten sind allerdings unterschiedlich lang. Diese variieren je nach Schwere der Straftat. Dabei gilt es, zunächst die sogenannte Verfolgungsverjährung begrifflich von der Vollstreckungsverjährung abzugrenzen.
Mit dem Begriff der Verfolgungsverjährung, gesetzlich geregelt in § 78 StGB, ist zunächst gemeint, dass eine Straftat mit dem Ablauf einer bestimmten Zeitspanne behördlich nicht mehr verfolgt werden kann. Wie lange die jeweilige Frist ist, hängt von der Höhe des Strafrahmens ab, der für die einzelne Straftat vorgesehen ist, genauer gesagt von deren Höchstmaß.
Beispiel: Die Straftat „Gefährdung des Straßenverkehrs“ nach § 315c StGB sieht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. Gemäß § 78 Absatz 3 Nr. 4 beträgt die Frist zur Verfolgungsverjährung fünf Jahre bei Straftaten, die in ihrem Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mehr als einem bis zu fünf Jahren bedroht sind.
Die Vollstreckungsverjährung ist in § 79 StGB geregelt. Hierbei handelt es sich um eine Frist, nach deren Ablauf eine bereits rechtskräftig verhängte Strafe nicht mehr vollstreckt werden kann.
Wird ein Täter also rechtskräftig verurteilt und es erfolgt keine Vollstreckung der Strafe, so kann diese nach Ablauf der Frist zur Vollstreckungsverjährung nicht nehr durchgesetzt werden.
Beispiel: Der Straftatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort im Sinne des § 142 StGB sieht neben der Geldstrafe eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. Gemäß § 79 Absatz 3 Nr. 3 StGB beträgt die Frist zur Vollstreckungsverjährung demnach zehn Jahre.
Beginn der Verjährungsfrist ist hierbei stets der Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung. Tiefere Einblicke in die Verjährungsregeln bietet Ihnen folgendes Video:
Straftat: Was sind Verbrechen und Vergehen
Im deutschen Strafrecht sind Tatbestände entweder als sogenannte Verbrechen oder als Vergehen ausgestaltet. In diesem Abschnitt sollen die beiden Begriffe kurz erläutert werden.
Ein Verbrechen ist ein gesetzlich normierter Tatbestand, der in seinem Mindestmaß eine Freiheitsstrafe von einem Jahr vorsieht. Ein Vergehen ist eine Straftat, die wiederum auch mildere Strafen vorsieht als ein Verbrechen.
Täterschaft und Teilnahme an Straftaten
Möglich ist es, sich an einer Straftat zu beteiligen. Dabei wird differenziert zwischen den Begriffen Täterschaft und Teilnahme. Wenn beispielsweise mehrere Personen eine Straftat gemeinschaftlich im Sinne von § 25 Absatz 2 StGB begehen, handelt es sich um eine Mittäterschaft. Jeder der Beteiligten wird als Täter bestraft (Täterschaft).
Von einer Teilnahme ist in den Fällen der Beihilfe sowie der Anstiftung zur Straftat die Rede. Wer also bei einer Straftat Hilfe leistet, indem er die Tat durch einen eigenen Beitrag fördert oder aber eine andere Person zu einer Straftat bestimmt (Anstiftung), ist strafrechtlich ebenfalls zu belangen.
Was bedeutet „Vortäuschung einer Straftat“?
Strafbar macht sich ferner derjenige, der wider besseres Wissen gegenüber einer Behörde angibt, dass eine rechtswidrige Straftat begangen wurde bzw. eine solche im Sinne des § 126 Absatz 1 StGB bevorsteht. Die Strafbarkeit derartiger Handlungen ergibt sich aus § 145d StGB (Vortäuschen einer Straftat).
Strafverfahren
Sobald die Ermittlungsbehörden, sprich Polizei und/oder Staatsanwaltschaft, von einer potentiellen Straftat Kenntnis erlangen, setzt sich ein Strafverfahren in Gang. Nicht selten ist dies beispielsweise nach einem Unfall im Straßenverkehr der Fall, bei dem Personen tödlich verunglückt sind. Dieses beginnt stets mit dem sogenannten Ermittlungsverfahren, an dessen Ende die Staatsanwaltschaft entweder Klage erhebt (bei entsprechendem hinreichendem Tatverdacht) oder aber es kommt zur Einstellung. Das Strafverfahren wird dadurch also beendet.
In dem sich anschließenden Zwischenverfahren prüft sodann das Gericht den hinreichenden Tatverdacht. Sofern dieser besteht, kommt es zur Eröffnung der Hauptverhandlung. In diesem Verfahrensabschnitt wird dann endgültig festgestellt, ob der Angeklagte zu verurteilen ist oder nicht.
FAQ: Straftat
Eine Straftat setzt sich aus drei Merkmalen zusammen: Zunächst muss der Täter mit seinem Handeln einen gesetzlichen Straftatbestand verwirklichen, z. B. eine Körperverletzung. Nur wenn er diese Tat auch noch rechtswidrig (also z. B. nicht aus Notwehr) und schuldhaft begangen hat, darf ihn das Strafgericht auch verurteilen und eine Strafe verhängen.
Drängler auf der Autobahn machen sich unter Umständen wegen Nötigung strafbar. Wer aufgrund eines Verkehrsverstoßes einen Unfall verursacht und dabei jemanden verletzt, begeht eine fahrlässige Körperverletzung. Hier haben wir weitere Beispiele für Sie zusammengetragen.
Ordnungswidrigkeiten sind weniger schwerwiegende Verstöße, für die eine Geldbuße angeordnet werden kann.