Schadensmeldung: So zahlen die Versicherungen beim Schadensfall

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 3. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wer zu rasant fährt, wird früher oder später eine Schadensmeldung machen müssen. Egal, bei wem die Schuld liegt.
Wer zu rasant fährt, wird früher oder später eine Schadensmeldung machen müssen. Egal, bei wem die Schuld liegt.

In Deutschland kommt es täglich zu mehr oder weniger schlimmen Verkehrsunfällen. Doch für die Betroffenen ist es in der Regel ein höchst ungewöhnliches Ereignis, das mit vielen Unannehmlichkeiten verbunden ist.

Zunächst gilt es natürlich, ruhig zu bleiben und die notwendigen Sofortmaßnahmen zu treffen. Verletzte bedürfen erster Hilfe, die Unfallstelle muss gesichert werden. Außerdem ist es ratsam, auch bei kleineren Zusammenstößen die Polizei zu verständigen und zum Unfallort zu rufen.

Die Beamten werden darauf achten, dass die Unfallbeteiligten ihre Daten austauschen. Dieser Vorgang ist besonders für den Rechtsschutz notwendig. Denn nun geht es daran, auch der Versicherung den Unfall zu melden, um den entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen.

Weiterführende Ratgeber zur Schadensmeldung

Die Kfz-Schadensmeldung ist obligatorisch

Ihre Versicherungen sollten über jeden Vorfall in Kenntnis gesetzt werden, egal, ob Ihnen eine Schuld zugesprochen wird oder nicht. Das gilt für die gesetzliche Haftpflichtversicherung genauso, wie für freiwillige Kasko- oder Unfallversicherungen.

Der Haftpflichtfall: Schadensmeldung ist Pflicht

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Kraftfahrzeug, das auf deutschen Straßen seine Runden dreht, für den Fall versichert sein muss, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer dabei unverschuldet Schaden nimmt. So soll Rechtsschutz für Jeden gegeben sein denn eine solche Unfallversicherung bietet Vorteile für beide Seiten.

Die Haftpflicht garantiert dem Opfer ein Mindestmaß an finanzieller Unterstützung und bewahrt den Täter vor dem Ruin.

Kommt es zum Zusammenstoß, haben Sie den Vorgang und den entstandenen Unfallschaden zu melden, damit Ihr Versicherer weitere Schritte einleiten und den Schaden regulieren kann.


Sollte ein Unfallgegner sich weigern, bei seiner Haftpflicht Schadensmeldung zu machen, so können auch Sie tätig werden und an seiner statt den Versicherer vom Schaden in Kenntnis setzen. Dafür benötigen sie zumindest das Kennzeichen desjenigen und den genauen Zeitpunkt der Zusammenstoßes. Hilfeich sind außerdem Name und Anschrift des Betroffenen. Diese Daten sollten noch am Unfallort ausgetauscht worden sein.

Mit diesen Angaben können Sie bei des Anderen Unfallversicherung eine Schadensmeldung vornehmen. Dafür erkundigen Sie sich beim „Zentralanruf für Autoversicherer“ nach der Haftpflicht desjenigen. Die Nummer lautet 0800 25 026 00.

Auch für den Fall, dass das Unfallfahrzeug im Ausland gemeldet ist, kann ein Anruf Klarheit schaffen. In diesem Fall wählen sie folgende Telefonnummer: 0049 40 300 330 300.

Kaskoschaden: Auch hier ist der Kfz-Unfall zu melden

Für den Fall, dass Sie einen selbstverschuldeten Schadensfall melden müssen, springt die Vollkaskoversicherung ein. Eine Teilkasko deckt in der Regel nur einen unverschuldeten Schaden, für den keine Haftpflicht aufkommt. Dabei geht es etwa um Steinschlag oder kleinere Wildunfälle.

Sollten Sie jedoch annehmen, dass die Schuld nicht bei Ihnen liegt, ist es trotzdem ratsam, die Versicherung ins Vertrauen zu ziehen, da die Gerichte noch immer zu einem anderen Schluss kommen könnten.

Nehmen Sie jedoch keine Leistungen entgegen, bevor Ihre (Teil-)Schuld rechtskräftig nachgewiesen wurde. Die Kaskoversicherungen sind nämlich schnell dabei, Ihre Kunden hochzustufen, sodass Sie nach der Schadensregulierung womöglich künftig höhere Beiträge zu entrichten haben.

Einer Unfallversicherung, die sie auf die eigene Gesundheit abgeschlossen haben, ist deshalb Schadensmeldung zu machen, da sich auch bei anscheinender Unversehrtheit noch lange nach dem Vorfall Spätfolgen einstellen können.


Die frühzeitige Inkenntnissetzung der Versicherungshäuser hat für Sie außerdem den Vorteil, dass auch Sie sich auf bestimmte Konditionen und Voraussetzungen einstellen können. So beschränken einige Versicherer beispielsweise ihre Zahlungen auf bestimmte Werkstätten oder Mietwagenunternehmen.

Schadensmeldung: Ihre Versicherung bietet ein Muster an

Es wird empfohlen, so bald wie möglich Schadensmeldung bei Ihrer Haftpflichtversicherung zu machen, jedoch nicht länger zu warten als zwei Wochen.
Es wird empfohlen, so bald wie möglich Schadensmeldung bei Ihrer Haftpflichtversicherung zu machen, jedoch nicht länger zu warten als zwei Wochen.

Prinzipiell kann die Schadensmeldung des Kfz formlos und sogar per Telefonanruf vonstattengehen. Es kann jedoch hilfreich sein, das angebotene Formular zur Schadensmeldung in Anspruch zu nehmen, welches die meisten Versicherungen online anbieten.

Zur standardisierten Unfallmeldung ist ein Formular sinnvoll. Ein solches gibt Ihnen einerseits die Sicherheit, keine entscheidenden Details zu zu vergessen, wenn Sie der Versicherung den Kfz-Schaden melden. Für diese ist ein es andererseits von Vorteil, da die Bearbeitung der Autounfall-Schadensmeldung schneller von der Hand geht.

Welche Angaben gehören in die Unfallmeldung für die Versicherung?

Es gibt keine gesetzliche Vorgabe die klären würde, welche Details nach einem Unfall in die Schadensmeldung gehören. In den meisten Fällen wird die Unfallversicherung jedoch folgende Daten erfragen:

  • Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
  • Versicherungsnummern der Unfallbeteiligten
  • Personendaten der am Unfall beteiligten und eventueller Zeugen
  • Angaben zum Unfallgeschehen mit Ort Zeitpunkt des Vorfalls
  • Beschreibung des konkreten Schadens (Fotografien sind dabei besonders hilfreich)

FAQ: Schaden melden

Wann muss ich der Versicherung einen Schaden melden?

Egal ob Sie den Unfall selbst verursacht haben, eine Teilschuld tragen oder unverschuldet in diesen verstrickt sind: Einen Schaden sollten Sie der Versicherung innerhalb einer Woche melden.

Wie melde ich diesen am besten?

Wenn Sie die Schadensregulierung schnellstmöglich in die Wege leiten wollen, können Sie Ihren Versicherer zunächst anrufen und die wichtigsten Daten angeben. Viele Versicherungen bieten außerdem online ein Formular an, das Sie einfach ausfüllen können.

Welche Daten benötige ich für die Schadensmeldung?

Das haben wir hier für Sie zusammengefasst.

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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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