Ein selbstverschuldeter Unfall: So handeln Sie richtig

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 22. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Sie haben einen Autounfall selbst verursacht? Was tun Sie danach?
Sie haben einen Autounfall selbst verursacht? Was tun Sie danach?

Verkehrsunfälle sind immer lästig und ärgerlich, hätten Sie doch in vielen Fällen durch mehr Aufmerksamkeit vermieden werden können. Doch besonderer Stress kommt vor allem auf Sie zu, wenn Sie den Unfall zweifellos selbst verschuldet haben.

Wichtig ist in erster Linie, dass der Geschädigte seinen Schaden ersetzt bekommt. Deshalb sollte der Haftpflichtversicherung so schnell wie möglich alles gemeldet werden. Doch wer bezahlt den Schaden am eigenen Kfz? Zahlt die Haftpflicht auch bei Selbstverschulden eines Unfalls?

Wichtige Informationen und alle das Thema betreffenden Regelungen, wenn ein selbstverschuldeter Unfall vorliegt, finden Sie im nachfolgenden Ratgeber.


Unfall selbst verschuldet: Sie sollten immer fair und ehrlich bleiben

Erkennen Sie niemals bereits am Unfallort Ihre Schuld schriftlich an. Der Schock vom Unfall und aufkommender Stress können in diesem Zusammenhang Ihre Urteilsfähigkeit trüben. Bei einem Autounfall sollte die Schuldfrage in Ruhe geklärt werden.

Unter Umständen sind Sie an dem Unfall nämlich nicht Schuld oder zumindest nur teilweise. Dass ein Schuldgeständnis direkt nach dem Unfall nicht der Wahrheit entsprechen muss, sehen einige Richter genauso und erkennen das unterschriebene Schuldgeständnis nicht an.

Einen Unfall zu verursachen, ist eine Sache, aber dazu zu stehen, immer eine ganz andere. Bestimmte Schritte sollten deshalb immer eingehalten werden. Stellen Sie sich vor, Sie wären der Geschädigte, dann würden Sie sicher wollen, dass alles fair abläuft. Um dies zu gewährleisten, muss ein Fahrer sein Schuldeingeständnis vom betreffenden Unfall an den Versicherer weiterleiten. Abhängig von der Art Ihrer Versicherung, werden dann vorhandene Schäden getilgt.

Unfall selbst verschuldet: Muss die Versicherung alle Schäden zahlen?

Teilkaskoversichert und selbstverschuldeter Unfall: Das gilt!
Teilkaskoversichert und selbstverschuldeter Unfall: Das gilt!

In jedem Fall zahlt die Haftpflichtversicherung die Schäden am Kfz des Unfallopfers. Diese Tatsache ist in Deutschland abgesichert, denn hierzulande ist eine solch eine Versicherung obligatorisch, wenn Sie ein Auto besitzen und nutzen.

Essentiell ist deshalb aber auch, dass das Versicherungsunternehmen auch schnellstmöglich nach dem Unfall über alle Gegebenheiten informiert wird.

Im Gegenzug zahlt die Haftpflicht allerdings nicht Ihre Schäden am Wagen, wenn es ein selbstverschuldeter Unfall war. Nichtsdestotrotz sind in Deutschland unschuldige Beteiligte an einem Verkehrsunfall immer durch bestimmte Leistungen abgesichert.

Teilkasko oder Vollkasko: Unfall selbst verschuldet – Was gilt?

Haben Sie für Ihr Auto eine andere Art unter den Versicherungen als die Haftpflichtversicherung abgeschlossen, kann es sein dass diese einen Teil Ihrer Kosten an Ihrem Autoübernimmt.

Wird ein selbstverschuldeter Unfall durch ein Teilkasko versichert, übernimmt die Versicherung im Regelfall die Kosten für die Schäden an Ihrem Auto nicht. Sie zahlt nur, wenn ein Eigenverschulden ausgeschlossen werden kann – beispielsweise durch einen Wildunfall oder andere Personen.

Letzen Endes gibt es noch eine dritte Form von Versicherungen: die Vollkaskoversicherung. Hier werden alle Kosten übernommen, auch die Schäden beim Unfallverursacher. Der Betroffene muss allerdings trotzdem eine Beteiligung einbringen. Die Höhe ist abhängig davon, wie hoch der vereinbarte Selbsterhalt ist. Doch auch, wenn der Versicherer den größten Teil vom Schaden übernimmt, hat der Versicherte im Nachhinein den Nachteil, dass dieser in seinen Versicherungsbeiträgen hochgestuft wird.

Achtung: Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sind auch bei einer Vollkasko-Versicherung ein No-Go! Hier wird in der Regel nichts gezahlt. Im Übrigen ist die Begleichung durch den Versicherer in der Regel mit einer Hochstufung der Beiträge für die Vollkaskoversicherung verbunden.

FAQ: Selbstverschuldeter Unfall

Ich habe einen Unfall verschuldet. Wie verhalte ich mich als Verursacher?

Zunächst heißt es: Ruhe bewahren und besonnen handeln. Lassen Sie die Schuldfrage außen vor und beschränken Sie sich darauf, den Unfallhergang genau zu dokumentieren – mithilfe eines Unfallberichts, der Unfallskizze und Fotos. Informieren Sie anschließend umgehend Ihre Haftpflichtversicherung und ggf. auch die Kaskoversicherung.

Der Unfallgegner verlangt ein Schuldanerkenntnis. Muss ich das unterschreiben?

Nein, davon ist auch dringend abzuraten, weil Sie anderenfalls Ihren Versicherungsschutz aufs Spiel setzen. Sie sind lediglich nach § 34 StVO verpflichtet, dem Unfallgegner Ihre Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen.

Zahlt meine Haftpflichtversicherung immer?

Nein. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Unfallverursachers kann die Versicherung sich ggf. weigern zu zahlen.

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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 120 comments… Kommentar einfügen }
  • Ralf 26. Juni 2021, 20:38

    Moin moin, ich hätte da mal eine Frage,
    Ich war mit dem Wagen meiner Schwester unterwegs und habe einen Betonpfeiler umgefahren. Den Schaden am Auto habe ich bereits bezahlt, aber muss ich es auch ihrer Versicherung melden?

    Vielen Dank im Voraus

  • Kristina 24. Februar 2020, 17:49

    Ich hatte letzte Woche einen leichten Verkehrs Unfall,an dem ich die Schuld trage. Mein Auto hat keinen Schaden,bei der Dame des anderen Autos ist vorne am Kennzeichen eine kleine Beule und hat sich auf der einen Seite leicht von der Halterung gelöst. Frage ist ich möchte den Schaden selber bezahlen ohne die Versicherung zu informieren. Geht das

  • Ralle 13. August 2019, 15:53

    Hallo ,ich hatte vor 6 Wochen einen leichten Unfall wo ich daran schuld war.Nach 6 Wochen meldet sich der geschädigte erst,wie muss ich reagieren?

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