Drogentest und Alkoholtest

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 4. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Bei allgemeinen Verkehrskontrollen werden häufig auf Verdacht Alkoholtests und Drogenschnelltest durchgeführt.
Bei allgemeinen Verkehrskontrollen werden häufig auf Verdacht Alkoholtests und Drogenschnelltest durchgeführt.

Polizeiliche Verkehrskontrollen sind auf den deutschen Straßen keine Seltenheit. Werden Sie für solch eine Kontrolle ausgewählt und es besteht ein begründeter Verdacht auf einen Missbrauch von Alkohol oder Drogen, ist es möglich, dass die Polizei einen Alkoholtest oder Drogentest von Ihnen verlangt. Häufig ist es der Fall, dass viele Betroffene einer Verkehrskontrolle ihre Rechte nicht kennen, die Ihnen die Polizei garantieren muss. Dieser Ratgeber soll Ihnen Aufschluss über Ihre Rechte und Pflichten geben.

Außerdem werden die verschiedenen Drogentests, oder auch Drogenschnelltests, näher erläutert und beschrieben. Was ist der „Cut-Off“-Wert? Wie genau ist er relevant für Sie in einem Drogentest oder Alkoholtest? Ist es möglich, einen Drogentest zu verweigern? Mit welchen Konsequenzen müssen Sie rechnen, wenn beispielsweise Ihr Drogenschnelltest positiv ausfällt? Diese und weitere Fragen werden in diesem Ratgeber beantwortet. Die Bußgeldkataloge für Alkohol und Drogen fassen mögliche Strafen übersichtlich zusammen.

Video: Alkohol- oder Drogentest bei der Verkehrskontrolle

Video: Wann erfolgt bei einer Verkehrskontrolle ein Alkohol- oder Drogentest?
Video: Wann erfolgt bei einer Verkehrskontrolle ein Alkohol- oder Drogentest?

Der Drogentest: zahlreiche Testmöglichkeiten


Ein Drogentest bedeutet immer gewisse Voraussetzungen, die gegeben sein müssen. So können nicht alle Drogenarten mit dem gleichen Drogentest nachgewiesen werden. Meist setzt die Polizei in einer Verkehrskontrolle zunächst auf einen Drogenschnelltest, welcher den Vorteil einer schnellen Abwicklung und Methodik hat. Längere Laboruntersuchungen, dafür aber genauere Ergebnisse in Sachen Drogenscreening liefern andere Tests. Beide Arten dienen in irgendeiner Art und Weise dem Ziel der eventuellen Nachweisbarkeit von Drogen. Sie bekommen nun genauere Informationen zu positiven und negativen Aspekten der unterschiedlichen Drogentests.

Wichtig: Drogenschnelltests stellen keinen gültigen Beweis vor Gericht dar! Erst das Ergebnis eines Bluttests darf als offizieller Beweis vor Gericht verwendet werden.

Der Drogentest durch Urin ist wohl eine der gängigsten und bekanntesten Methoden. Da Drogen, wie viele Endstoffe, über die Niere ausgeschieden werden, befinden sich die Drogen-Substanzen im Urin und können somit auch durch diesen nachgewiesen werden. Ein Labor nimmt bei einem Urintest dann die Urinprobe des Verdächtigen genauer unter die Lupe, um herauszufinden, ob die Probe die vermuteten Drogen beinhaltet. Strafrechtliche Folgen sind bei einem positiven Ergebnis im Urintest keine Seltenheit.


Auch durch Speichel können Drogen nachgewiesen werden. Hierfür ist ein Drogentester notwendig, auf den der Verdächtige eine Speichelprobe geben muss. Diese Art von Drogentest zählt zu den Drogenschnelltests, was bedeutet, dass die Polizei und der Verdächtige in kürzester Zeit ein Ergebnis haben. Konkret heißt das, dass Farben auf einem Teststreifen ein positives oder negatives Drogenergebnis im Speicheltest aufzeigen.

Schweiß kann ebenfalls Aufschluss über eine Drogeneinnahme geben. Spezielle Geräte liefern innerhalb weniger Minuten ein Ergebnis über den Konsum von Drogen des Verdächtigen. Darum ist auch dieser Drogentest als Drogenschnelltest anzusehen.

Auch wenn Alkohol oft ein verlockendes Vergnügen zu sein scheint, sollten Sie es als Fahrer in Maßen halten.
Auch wenn Alkohol oft ein verlockendes Vergnügen zu sein scheint, sollten Sie es als Fahrer in Maßen halten.

Bekanntlich kann uns auch das Blut in unserem Körper viele Informationen darüber geben, was wir alles zu uns genommen haben.

Ein Drogenscreening gekoppelt mit einer Blutabnahme ist deshalb eine ebenso gängige Methode, wie die anderen auch. Da die Untersuchung von Blut nur im Labor stattfinden kann und somit etwas mehr Zeit und Aufwand in Anspruch nimmt, zählt dieser Drogentest nicht zu den Drogenschnelltests. Nachdem die Polizei einen Bluttest angeordnet hat, nimmt ein Arzt dem Verdächtigen Blut ab und die Blutprobe wird anschließend untersucht. Eine Manipulation der entnommenen Probe ist nahezu unmöglich.

Trotzdem hängt das Testergebnis sehr stark von der Zeit ab, zu der die Drogen, wie zum Beispiel Kokain oder THC bzw. Cannabis, eingenommen wurden. Je mehr Zeit nach dem Konsum von Drogen vergangen ist, desto schlechter ist ein Nachweis der Drogen möglich. Nichtsdestotrotz kann das hierdurch nachgewiesene Ergebnis des Drogenscreenings durch Blut als offizieller Beweis vor Gericht verwendet werden. Nicht selten führt die Polizei im Vorfeld dieses Tests einen der Drogenschnelltests durch. Zeigt dieser ein positives Ergebnis auf, wird meist noch ein nachfolgender Bluttest durchgeführt.

Achtung: Es ist Ihnen nicht gestattet, diesen Drogentest zu verweigern!

Des Weiteren können eine Haaranalyse auf Drogen oder eine Analyse von Fingernägeln ebenso als Drogentest dienen. Allerdings kommt dieses Drogenscreening nicht bei Verkehrskontrollen zum Einsatz. Der Test soll einen Nachweis erbringen, ob Sie Drogen vor einem längeren Zeitraum eingenommen haben und ist häufig Bestandteil einer MPU. Sie bekommen ein Ergebnis in diesem Test nicht direkt, sondern erst einige Tage später.

Der Alkoholtest – Pusten oder nicht?

Natürlich nutzt die Polizei ihre Verkehrskontrollen auch zur Ermittlung, ob Sie Alkohol getrunken haben. Dabei benutzen Polizisten ein Alkoholmessgerät, von vielen auch Promilletester genannt, in welches der Verdächtige hineinpusten soll. So wird die Konzentration des Alkohols gemessen, die der Verdächtige im Atem hat. Während einer Verkehrskontrolle sind Sie aber keineswegs dazu verpflichtet, diesen Alkoholtest durchzuführen. Liegt jedoch der begründete Verdacht einer rauschbedingten Verkehrsstraftat oder ein Beschluss eines Richters vor, hat die Polizei das Recht, diesen Test durchzuführen.

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie am Steuer eines Fahrzeugs besser ganz auf Alkohol verzichten.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie am Steuer eines Fahrzeugs besser ganz auf Alkohol verzichten.

Der Bußgeldkatalog für Alkohol legt setzt zum Beispiel bei der Überschreitung der Promillegrenze und gleichzeitigem Bedienen eines Fahrzeugs hohe Strafen an. In keinem Fall wird dies als Kavaliersdelikt angesehen. Ist die 0,5 Promille-Grenze überschritten, zählt dies als eine Straftat.

Für Ordnungswidrigkeiten reicht der „Pusttest“ als Beweismittel aus, für Straftaten muss zusätzlich ein Bluttest durchgeführt werden, um das Ergebnis bei einem gerichtlichen Verfahren verwenden zu können. Ein negatives Ergebnis hat keine Folgen für Sie. Ein positives Ergebnis allerdings verursacht Punkte in Flensburg, ein Bußgeld und eine strafrechtliche Verfolgung. Die Gebühr für den Alkoholtest müssen Sie in der Regel in diesem Fall auch übernehmen.

Wichtig: Im Gegensatz zu Alkohol sind Drogen am Steuer allgemein verboten! Hierbei spielen „Cut-Off“-Werte statt der Promillegrenze eine entscheidende Rolle.

„Cut-Off“-Wert: Was ist das eigentlich?

Ein Drogentest durch die Polizei, der als Schnelltest durchgeführt werden kann, zeigt auf, ob der Verdächtige Drogen zu sich genommen hat. Dabei gibt der sogenannte „Cut-Off“-Wert die Schwelle an, ab der ein Drogentest positiv ausfällt.

Achtung: Mittlerweile sind die Drogentests so genau, dass selbst THC bei jemandem nachgewiesen werden kann, der Cannabis nicht direkt, sondern nur passiv eingeatmet hat. Sie sehen also, der Wert ist sehr niedrig angesetzt.

Da jeder Drogentest allerdings etwas unterschiedliche Methoden zum Messen der Cut-Off-Werte hat, können diese recht variabel sein. Aus diesem Grund gibt der Bußgeldkatalog festgesetzte Grenzen in Bezug auf die Drogenkonzentration vor, sodass alle Verdächtigen in einem Drogentest fair und gleich behandelt werden. Deutschland besitzt bundesweit einheitliche Werte. Diese schaffen Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und legen mögliche Strafen fest.

Sind Drogentests immer fehlerfrei und zuverlässig?

Drogen im Straßenverkehr haben nicht nur hohe Strafen zur Folge, sondern gefährden außerdem die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
Drogen im Straßenverkehr haben nicht nur hohe Strafen zur Folge, sondern gefährden außerdem die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

Fehlerquellen kann man natürlich auch bei einem Drogentest niemals gänzlich ausschließen. Zum Beispiel gibt es anwendungsbezogene Fehlerquellen, wie Ablesefehler, Produktionsmängel, Manipulation oder falsche Lagerung, aber auch systematische, wie Kreuzreaktionen mit Medikamenten oder ähnlichem.

Weiterhin stellt ein Drogentest mit Urin eine häufig schwankende Methode dar. Die menschliche Niere baut unterschiedliche Drogen auch unterschiedlich schnell ab. Auch die Substanzen von Drogen, die im Urin nachgewiesen werden können, schwanken in ihrer Konzentration über den Tag gesehen. Zu guter Letzt ist auch jeder Mensch anders, weshalb schwankende Werte hier ganz normal sind, aber negativ, wenn es darum geht, genaue Werte zu ermitteln.

Drogen im Straßenverkehr – ein absolutes „No Go“

Durch Drogen oder Alkohol im Straßenverkehr gefährden Sie sowohl Ihre Sicherheit als auch die von anderen Verkehrsteilnehmern. Deshalb ist dafür in Deutschland auch ein hohes Strafmaß angesetzt. Ein Entzug des Führerscheins, Punkte in Flensburg oder hohe Bußgelder sind bei Verstößen keine Seltenheit. Drogen-und Alkoholtests sind heute sehr genau und weisen in der Regel bei einer Kontrolle immer nach, ob ein Alkohol-oder Drogenkonsum stattgefunden hat. Möchten Sie Ihrem Körper also etwas Gutes tun und zur Sicherheit im Straßenverkehr beitragen, sollten Sie sich von Alkohol und Drogen besser distanzieren.

FAQ: Alkohol- und Drogentest

Ich soll bei einer Verkehrskontrolle zur Alkoholkontrolle pusten. Muss ich das wirklich?

Nein, Sie können die Atemalkoholkontrolle verweigern. Bei dem dringenden Verdacht einer Alkoholfahrt kann die Polizei aber einen Bluttest anordnen – auch gegen Ihren Willen. Dasselbe gilt übrigens auch in Bezug auf eine Drogenkontrolle.

Welche Drogentests gibt es?

Bei der Verkehrskontrolle wird die Polizei zunächst auf Drogenschnelltests mithilfe von Schweiß-, Speichel- oder Urinproben zurückgreifen. Bei einem hinreichenden Verdacht kann sie auch eine Blutprobe anordnen.

Sind diese Drogenschnelltests vor Gericht verwertbar?

Nein, hierfür muss ein Bluttest durchgeführt werden. Nur dieser hat vor Gericht Bestand als Beweismittel.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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{ 117 comments… Kommentar einfügen }
  • Agahte 2. August 2017, 22:50

    Hallo,
    ich wurde heute nach einem Auffahrunfall, den ich verursacht habe, zum Pusttest und von der Verkehrspolizei noch zum UrinDrogenTest gebeten. Ist das zulässig? (abgesehen, davon, dass ich mit drei kleinen Kindern – eins davon ein Stillkind – meines Erachtens nicht die typische Alkohol-Drogen-Konsumentin bin)
    Eine weitere Frage ergibt sich für mich noch aus dem Kommentar der Polizistin; ist es richtig, das sie mich zur Blutentnahme auf die Wache nehmen kann…?
    Vielen Dank für eine Antwort

    • bussgeld-info.de 7. August 2017, 11:18

      Hallo Agahte,
      bei einem berechtigten Verdacht ist ein Alkohol- und Drogentest in der Regel zulässig. Da die Blutabnahme von einem Arzt durchgeführt werden muss, ist die Mitnahme auf die Wache bez. in ein Krankenhaus ein übliches Vorgehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alexander 31. Juli 2017, 11:37

    Hallo ich wurde mit meinen Freunden morgens um 4 angehalten von der Polizei als wir gerade in mein Auto steigen wollten ich wollte allerdings nicht fahren bloß meinen Wohnungsschlüssel aus den Auto rausholen.
    Da mein Auto gegen 1 Uhr negativ aufgefallen sei und wir dadurch in die Verkehrskontrolle gerieten sind und ich als Fahrzeugführer früh um 4 bei der Polizei pusten musste und einen promillenwert von 1,00 und dann anschließend noch einen Bluttest machen musste ist jetzt meine Frage ob sie anhand des Blutbildes erkennen können wie viel Promille ich um die Uhrzeit hatte als mein Auto negativ im Straßenverkehr aufgefallen ist?
    Danke für Antworten

    • bussgeld-info.de 8. August 2017, 9:49

      Hallo Alexander,

      sollten Sie der Fahrer gewesen sein, kann anhand des festgestellten Promillewertes eine Rückrechnung auf den relevanten Zeitpunkt erfolgen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Joachim 21. Juli 2017, 0:06

    Hallo zusammen,
    Darf mich die Polizei innerhalb von 80 Minuten mich zweimal kontrollieren.
    Ich musste zweimal in das Röhrchen pusten. Ich empfinde es als Schikane und ich hatte bei beiden Kontrollen 0,00 Promille.
    Kann man da sich beschweren?
    Ich dachte das ich die Geschichte an die Presse weiter gib.

    • bussgeld-info.de 25. Juli 2017, 8:21

      Hallo Joachim,

      aus unserer Sicht ist nicht zu erkennen, weshalb die Polizei sich hier falsch verhalten haben sollte.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Talip 19. Juli 2017, 20:03

    Guten Tag,
    Was ist den, wenn ich den Drogentest verweigere, weil es keinen Konkreten tatverdacht gibt?.

    • bussgeld-info.de 25. Juli 2017, 8:57

      Hallo Talip,

      eine Blutentnahme muss beispielsweise geduldet werden, wenn diese richterlich angeordnet wurde (siehe § 81a StPO).

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Rebecca S. 30. Juni 2017, 13:28

    Hallo, bei meinem Ex Freund wurde im April ein Drogentest gemacht und dieser war positiv auf Amphetamine…er war nicht mit dem Auto unterwegs und besitzt keinen Führerschein.
    Er hat jetzt eine Vorladung von der Polizei erhalten.
    Was genau hat er jetzt zu befürchten bzw was wird auf ihn zukommen?

    • bussgeld-info.de 4. Juli 2017, 9:13

      Hallo Rebecca S.,

      das Fahren ohne Fahrerlaubnis sieht einen Strafrahmen von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor. Zudem könnte der Tatbestand des § 316 StGB erfüllt sein, welcher hier wohl tateinheitlich begangen wurde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Bunny 27. Juni 2017, 18:49

    Endet ein positiver Drogentest auf thc immer mit einer mpu?

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2017, 10:04

      Hallo Bunny,

      dies liegt im Ermessen der Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • K. B. 26. Juni 2017, 11:47

    Hallo liebes Forum,

    Ich habe diesen Samstag um 23:45 ungefähr eine halbe ecstasy eingeworfen um ordentlich feiern zu können.
    Nachgelegt habe ich um 3:00 die Droge nennt sich „Blauer Domino“ laut Drogentabellen wird diese mit 310mg MDMA aufgelistet. Wie lange sollte ich das Autofahren meiden?

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2017, 11:36

      Hallo K. B.,

      die Wirkungsdauer der blauen Dominos ist scheinbar noch nicht abschließend erforscht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Isabel 29. Mai 2017, 22:05

    Hallo man hat mich am 26.3. Angehalten.
    Allgemeine Verkehrskontrolle.
    Um es kurz zu machen.
    Drogenschnelltest, ab ins KH…
    Ergebnis 190 ng.
    Habe 17 Jahre nein Führerschein nie auffällig gewesen.
    Innerhalb kurzer Zeit Post bekommen.
    Gefährdenansprache und das es eine Ordnungswidrigkeit ist.
    Jetzt Post zur Ankündigung Entug Führerschein.
    Womit muss ich rechnen.
    LG und danke im Voraus für eine Antwort.

    • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 9:07

      Hallo Isabel,

      wenn Sie dabei den Verkehrs gefährdet haben, müssen Sie mit drei Punkten in Flensburg sowie einer Geld- oder Freiheitsstrafe und dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Wahrscheinlich werden Sie innerhalb der nächsten Tage noch einen Bußgeldbescheid mit den Strafen erhalten.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Nobby 15. Mai 2017, 18:54

    Hallo l
    Ich bin seit 5 Jahren Schmerzpatient und mache auch solange schon unter der Betreuung eines Schmerztherapeuten eine Therapie .Nun nehme ich täglich eine Tablette Morphin retard 60 mg, und Abends eine Targin 10 mg. In der Nacht zum Dienstag gegen 0.20 Uhr, bin ich gerade nach Feierabend runter vom Firmengelände mit meinem Auto, und im nächsten Kreisverkehr fuhr eine Polizeistreife. Diese liessen mich im Kreisverkehr an sich vorbei fahren, und folgten mir dann.
    Lampen an….“ Polizei…Stopp „….
    Ich zeigte meine Papiere, und der Polizist sagte, dass sie zur zeit verstärkte Kontrollen wegen Drogen und Alkohol machen würden. Ob ich eines der beiden zu mir genommen hätte, beantwortete ich natürlich mit nein.

    Er leuchtete mit mit der Taschenlampe in die Augen, und meinte dass meine Pupillen nicht wie erwartet reagieren würden.
    Ob ich mit einem Drogen schnell test einverstanden wäre. Da ich ja bewusst nichts genommen habe, willigte ich ein.
    Nach 10 Minuten gab er mir die Papiere wieder, und liess mich weiter fahren.
    Als ich gerade los fahren wollte, kam er zurück und sagte ich sollte nochmal warten, es wäre wohl bei den Opiaten nicht der gewünschte zweite strich. Darauf sagte ich, dass ich seit Jahren täglich eine b.z.w zwei Morphium Tabletten nehme. Diese zeigte ich ihm auch, und zeigte ihm auch die Implantatsausweise.
    Trotzdem nahmen sie mich mit zur Wache zur Blutabnahme.
    Wegen den mir bis zu diesem Zeitpunkt unbekannten § 24 a
    Als der Amtsarzt erschien, wurde ihm die Sachlage erklärt, und dass ich auch keine Ausfallerscheinungen hatte, sonder nur in einer “ normalen “ Verkehrskontrolle war.
    Wenn es nach dem Amtsarzt gegangen wäre, hätte er mir kein Blut abgenommen, da meine Erklärung mit den Ausweisen und den verschriebenden Medikamente glaubhaft erschien, und dadurch auch Fahrtüchtig wäre
    Aber die Polizei bestand auf die BE. Am nächsten morgen rief ich sofort bei meinem Schmerztherapheuten an, und erklärte ihm den Sachverhalt.
    Er sagte ich sollte mal ganz gelassen bleiben…….
    Spätestens da hätte er mir ja das Auto fahren verbieten müssen.
    Das hat er aber nicht, sondern mir einen Tag später einen Opioid Ausweis zukommen lassen.
    Auch um einen Anwalt habe ich mich schon gekümmert. Er meinte eigentlich hätten die mir gar kein Blut abnehmen dürfen.
    Und den § 24a habe ich natürlich auch studiert.
    “ Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanzen aus der bestimmungsmäßigen Einahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittel herrührt “
    Nun mache ich mir aber trotzdem sorgen, dass ich trotzdem verknackt werde. Das heißt Geldbuße 500 € und einen Monat Fahrverbot.
    Oder kann ich mich wirklich entspannt zurück lehnen ?

    Sorry für die lange Geschichte.
    M.F.G Nobby

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2017, 9:25

      Hallo Nobby,

      wir dürfen leider nicht rechtsberatend fungieren und können Ihnen außerdem keine Prognose hinsichtlich des Ausgangs Ihres Falles stellen. Am besten wenden Sie sich mit sämtlichen Fragen an Ihren Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Anton 14. Mai 2017, 23:09

    Hallo!
    Ich hatte in der Nacht von Samstag auf Sonntag Kokain konsumiert. Wie lange soll ich lieber auf eine Autofahrt verzichten, damit ich bei einer eventuelle Verkehrskontrolle nicht auffalle?

    • bussgeld-info.de 15. Mai 2017, 9:48

      Hallo Anton,

      bei einem Urintest ist Kokain bis zu drei Wochen lang nachweisbar – bei Haartests sogar einige Monate lag.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • susann 13. April 2017, 11:21

    hatte die Nacht eine Kontrolle u würde auf Drogen getestet der Test war positiv ich kann mir nich erklären warum darauf hin würde mir Blut angenommen kann mir jemand sagen wie es dazu kommen kann das der Test positiv ist

    • bussgeld-info.de 19. April 2017, 9:31

      Hallo Susann,

      auch bei Medikamentenkonsum kann der Test positiv ausfallen. Warten Sie bestenfalls den Bluttest ab. Im Zweifelsfall kann ein Anwalt helfen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • kalle 4. April 2017, 0:41

    Ich mache mir Sorgen.
    2003 wurde mir ein Monat der Führerschein entzogen „Rot über die Ampel“
    2014 “ „zu schnell im absoluten Überholverbot“
    2017 “ “ 0,5 pro/Mill

    gibt das noch weitere Konsequenzen ? DANKE !

    • bussgeld-info.de 6. April 2017, 9:41

      Hallo kalle,

      ein Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze zieht beim 1. Mal ein Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte im Fahreignungsregister sowie einen Monat Fahrverbot nach sich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tom W. 27. März 2017, 15:48

    Ich bekam heute bescheid , in meinem Bluttest wurden 130ng/ml Amphetamine festgestellt, im Brief steht das bedeutet das es zum Führerschein entzug kommt , genaueres steht nicht drinne.

    Es ist das erste mal das ich angehalten wurden bin und auffällig wurde , beim Führen eines Fahrzeuges unter BTM.
    Ich bin 19Jahre und noch in der Probezeit.

    Meine Frage lautet :

    Wad kommt nun auf mich zu? Geldstrafe? Wie viel? Wie lange wird mir der Führerschein entzogen? Und welche weiteren folgen kommen auf mich zu??

    • bussgeld-info.de 30. März 2017, 10:17

      Hallo Tom W.,

      es dürfte Ihnen ein Bußgeld von 500 Euro, ein Fahrverbot von einem Monat sowie ein Punkt im Fahreignungsregister drohen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • m. 27. März 2017, 9:22

    Hallo ,
    Ich wurde am 8 März um 23:30 Abends von der Polizei angehalten und die wollten einen Urintest mit mir machen weil sie Verdacht hatten das ich Drogen konsumiert habe , was zu diesem Zeitpunkt nicht der Fall war .
    Da ich den Urintest nicht vollenden konnte wurde ich mit auf die Wache genommen und anschließend mit ins Krankenhaus da ich ein Bluttest machen sollte weil ein Urintest nicht mehr möglich war.
    Ich war ein regelmäßiger Cannabis Konsument und während der Blutabnahme und des letzten Konsums liegen etwa 30 Stunden.
    Kann etwas auf mich zukommen auch wenn ich während der Fahrt nicht in einem berauschten Zustand war ?
    und wenn ja , was habe ich zu erwarten ? (Probezeit)
    Danke im voraus

    P.S.
    Der Bluttest war am 09.03.2017 um 02:20 Uhr und habe bis jetzt noch nichts von den behören gehört , wie lange dauert so etwas , bis man ein schreiben bekommt ?

    • bussgeld-info.de 27. März 2017, 9:37

      Hallo m.,

      auch wenn der letzte Konsum einige Stunden zurückliegt, kann es möglich sein, dass sich Reste noch im Blut nachweisen lassen. Dies kann dann zu einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot führen. Zudem wird üblicherweise eine Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre sowie ein Aufbauseminar angeordnet.

      Eine pauschale Aussage bezüglich der Bearbeitungsdauer eines solchen Verfahrens lässt sich nicht machen. Die Verjährung beträgt jedoch in der Regel drei Monate. Innerhalb dieser Zeitspanne ist also mit dem entsprechenden Bescheid zu rechnen, wenn ein Verstoß tatsächlich nachgewiesen werden konnte.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • S. 22. März 2017, 20:07

    Hallo,

    ich wurde letzte Nacht von der Polizei angehalten.
    Ich sollte einen Alkoholtest machen, der negativ war. Dann kam die Frage von den Beamten wegen einen Drogentest: Da hab ich ja gesagt. Der war natürlich positiv auf Amphetamine. Ich wurde mit ins Krankenhaus zu einer Blutentnahme genommen. Ich konsumiere seit 3 Monaten täglich Crystal. Danach durfte ich wieder gehen und konnte auch wieder Auto fahren. Dieses ist mein erster Delikt, zwecks Test und Blutentnahme. Mir wurde von den Beamten gesagt, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt und ich Bescheid bekomme, nachdem die Ergebnisse aus der Gerichtsmedizin kommen.
    Dürfen die Beamten überhaupt beide Tests machen??? Oder hätte ich den Drogentest verweigern können???
    Welche Strafe droht mir???
    Sorry für den langen Text, ich wollte es aber ausführlich schreiben.

    Liebe Grüße S.

    • bussgeld-info.de 23. März 2017, 9:16

      Hallo S.,

      grundsätzlich bedarf es zu einer Blutentnahme eines richterlichen Beschlusses. Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie eingewilligt haben. Wer unter Drogeneinfluss Auto fährt, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro rechnen. Ferner wird ein einmonatiges Monat Fahrverbot verhängt. Bei Ausfallerscheinungen erhöht sich das Strafmaß zusätzlich. Zudem kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tom W. 17. März 2017, 23:50

    Ich wurde vor genau 8 Wochen angehalten und musste wegen verdacht auf Drogen einem Urintest machen , er war positiv auf Amphetamine , musste dann Blutprobe abgeben , meine Frage ist ob das nach einer Gewissen zeit verfällt? Oder nicht?

    • bussgeld-info.de 20. März 2017, 11:12

      Hallo Tom,

      in der Regel sind Amphetamine etwa bis zu 24 Stunden im Blut nachweisbar.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • ZigZag 15. März 2017, 21:45

    Hallo,
    Ich wurde letzten Monat am 11.02.2017 von der Polizei beim Auto fahren angehalten, die Polizei hat keine Drogen oder illegales gefunden. Ich musste einen Speicheltest machen und einen Bluttest. Jedoch habe ich ungefähr 2-3 stunden davor 2 Joints geraucht mit Freunden. Ich habe der Polizei gesagt das ich am Tag davor zwei Joints geraucht habe, und jetzt habe ich heute von der Polizei einen Verdacht auf die Tat Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz bekommen obwohl ich nichts dabei hatte.
    Die Polizei hat in dem Verstoß hin geschrieben, dass ich ein Fahrzeug unter dem Einfluss von Cannabis führte. Obwohl ich gesagt habe das ich am Tag davor zwei Joints geraucht habe. Auf dem Verstoß kann ich mich zu dieser Beschuldigung äußern und habe zwei Wochen Zeit dieses Schreiben zurückzusenden. Da der Konsum von Cannabis in Deutschland nicht illegal ist, und sie nicht nachweißen können das ich Cannabis bei mir hatte, müsste der Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz doch fallen gelassen werden oder ? Wie soll ich mich dazu äußern?
    Ich wurde schon am 04.11.2016 von der Polizei beim Joint drehen erwischt, jedoch wurde der Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz fallen gelassen, da die Menge zu gering war (1g). Was für eine Strafe steht mir bevor wegen der Anzeigen? (Bin noch Probezeit) Der Polizist hat auch gesagt, das der Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz fallen gelassen wird und ich wahrscheinlich eine 500€ Strafe und Verlängerung der Probezeit und fahr Verbot bekommen werde. Jedoch war der Polizist sich nicht sicher. Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen, da ich ziemlich in der Patsche stecke.
    Ich habe in den letzten 5-6 Monaten fast jeden Tag 2-3 Joints mit Freunden geraucht habe. Und die Aufgaben wie z.B: auf einer Linie laufen, Augen zu machen und Hände ausstrecken und bis 30 Sekunden zählen… perfekt bestanden habe. Meine Augen und Pupillen waren normal hat der Polizist gesagt.

    Vielen Dank im Voraus ! :)

    • bussgeld-info.de 16. März 2017, 11:33

      Hallo,

      in Ihrem Fall wird der Test mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben, dass Sie Drogen konsumiert haben. Das Führen eines Fahrzeugs unter Cannabiseinfluss ist nicht erlaubt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • ZigZag 16. März 2017, 12:03

        Danke, für die schnelle Antwort! Welche Strafe wird mich erwarten? Und wie soll ich mich zu dem Verdacht auf die Tat Verstoß gegen BTMG äußern?

        • bussgeld-info.de 20. März 2017, 9:12

          Hallo,

          beim ersten Verstoß gegen das Drogengesetz müssen Sie mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Mit Ihrer zweiten Frage müssen Sie sich an einen Anwalt wenden, denn wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben.

          Ihr Bussgeld-info Team

  • Elcomodore 14. Februar 2017, 15:07

    Tag auch

    Habe am morgen amphetamin genommen..
    Prommt in eine Kontrolle geraten…urin- mit anschließenden Blut Test. ..der Polizei sagte ich das ich am Sonntag auf einer Party war und das nur
    unwissendlich zu mir genommen haben kann.
    Klar haben sie das nicht geglaubt. Nach der blutendname konnte ich wieder gehn… .mit Führerschein. ..dies ist das mein erstes Vergehen …
    Thc wurde auch festgestellt…bin Dauerkonsument.
    Meine Frage ist ob beim bluttest beides festgestellt wird und ob ich, weil ich ja frisch amphe genommen hatte ….Ich meinen Führerschein dauerhaft abgeben muss

    Danke

    • bussgeld-info.de 16. Februar 2017, 10:43

      Hallo Elcomodore,

      grundsätzlich müssten sich beide Substanzen im Urin nachweisen lassen. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis ist in dem Fall nicht auszuschließen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nina 23. Januar 2017, 14:59

    Hallo,

    Mein Freund wurde letzte Woche auch angehalten. Nein Schnelltest blasen hatte er 0,9 Promille. Musste dann aber noch zu einem bluttest mit aufs Revier. Wird der Bluttest normal besser oder schlechter ausfallen? Und wie schnell bekommt man das Ergebnis?

    Und warum wurde sein Führerschein direkt auf der Wache abgenommen?

    • bussgeld-info.de 26. Januar 2017, 9:47

      Hallo Nina,

      das Blutbild kann von den Werten des Atemalkoholtests abweichen. Dabei ist auch die Zeitspanne zu berücksichtigen, die zwischen den beiden Tests liegt. In dem Fall erfolgt jedoch eine entsprechende Rückrechnung. Dass die Polizei den Führerschein behalten hat, richtet sich nach den Vorschriften einer Beschlagnahme.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Schleicher 20. Januar 2017, 15:48

    1mal mit 0,7pr 750e und 1monat Fahrverbot. Nach 4monate mit 0,4pr beladen mit gefährguangehalten werden.(0,0PR. ALK. FÜR GEFARGUT) WAS KOMT AF MICH?

    • bussgeld-info.de 23. Januar 2017, 10:50

      Hallo Schleicher,
      wird während der Teilnahme am Straßenverkehr mit kennzeichnungspflichtigen Beförderungseinheiten die Einnahme von alkoholischen Getränken nicht unterlässt oder die Fahrt mit diesen Gütern unter der Wirkung solcher Getränke mit einer Wirkung bis 0,249 mg/l AAK (Alkohol in der Atemluft) oder 0,49 Promille BAK (Alkohol im Blut) angetreten, sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro vor.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alain V. 17. Dezember 2016, 20:23

    Ich habe eine Frage

    Ich muss für die IV eine Untersuchung machen ich war „bin“ Politozikomane ich nehme keine Drogen mehr ausser
    am Wochenende Trinke ich ein paar Bier, wie kann ich die Bluttests manipulieren das mein Wochenend Konsum
    nicht angezeigt wird?
    Wäre froh für ein paar Ideen!
    Gruss A.V

    • bussgeld-info.de 19. Dezember 2016, 11:03

      Hallo Alain,

      wenn Sie versuchen, einen Bluttest zu manipulieren, machen Sie sich strafbar. Alkohol ist im Blut allerdings – je nach getrunkener Menge – nach 1-2 Tagen üblicherweise nicht mehr nachweisbar.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Marcel 18. November 2016, 19:16

    Hallo,

    wurde im September von der Polizei angehalten und gefragt ob ich denn Drogen genommen hätte (zu dem Zeitpunkt nicht habe jedoch am Vorabend Grass geraucht). Nachdem ich alle Tests freundlich abgelehnt habe wollten die Polizisten einen Bluttest beim Richter anordnen. Sie konnten jedoch keinen erreichen und entschieden auf „Gefahr im Vollzug“ da „meine Augen wohl ziemlich stark flattern würden“. Habe denen dann gesagt das ich Starker Allergiker bin und ich dafür nichts kann da ich meine monatliche Allergikerspritze noch nicht bekommen hatte, soweit so gut trotzdem mit aufs Revier und nen Bluttest machen müssen. Gestern kam ein Brief vom Ordnungsamt, ich muss meinen Führerschein für einen Monat abgeben, 700 Euro zahlen und bekomme 2 Punkte. Habe dann den Bearbeiter vom Ordnungsamt angerufen und mich mal Informiert wie es nun weiter geht, er sagte mir dann das ich noch mit einem schreiben der Führerschein Stelle rechnen kann. Bin dann zu meinem Anwalt gefahren und der sagte mir das die Polizisten oder das Ordnungsamt am 7.11 alles zum Straßenverkehrsamt weitergeleitet haben,da die Polizei wohl darauf verwies das derartiges schonmal dieses Jahr passiert sei ( das stimmt so nicht, wurde mit einem Kollegen letztes Jahr erwischt als wir grade einen Joint bauen wollten, haben alles Graß weggeschmissen und man konnte uns nicht wirklich was nachweisen, Anklage wegen BTM Besitz wurde fallengelassen und nichts von der Führerscheinstelle kam). Mein Anwalt sagte nun das ich ungefähr ende des Monats mit einem schreiben rechnen kann – evtl auch ein wenig später je nach Besetzung der Stelle etc.

    Da ich jetzt seit besagtem Vorfall nichtmehr geraucht habe und mich im Krankenhaus nochmal habe testen lassen (bin Negativ auf alle Drogen), steht nun eine Abschiedsfeier von einem engen Freund an der für einige Jahre ins Ausland geht. Dort wollte ich nochmal das letzte mal Rauchen (nicht jede 5 minuten einen aber halt über denganzen Abend verteilt). Anschließend wollte ich mein Ritual vom September wiederholen: Jeden Tag in die Sauna , viel Trinken, Grünen Tee extrakt nehmen etc. Wann kann ich denn genau mit dem Schreiben der Führerscheinstelle rechnen, bzw wie lange dauert es wenn es von der Polizei am Anfang diesen Monats weitergeleitet wurde? Und was wird die Führerscheinstelle mich Fragen und werde ich irgendwelche Tests machen müssen oder wird mir sogar eine MPU verschrieben?

    Sorry für den langen Text aber wollte alles genau schildern und vielen Dank im vorraus für die Antwort :)

    • bussgeld-info.de 21. November 2016, 10:46

      Hallo Marcel,

      es kann mehrere Wochen dauern, bis das Schreiben von der Führerscheinstelle bei Ihnen eintrifft. Und auch bei einem ersten Verstoß gegen das Drogenverbot im Straßenverkehr ist es möglich, dass Sie unter Umständen zu eienr MPU aufgefordert werden. Dies liegt jedoch im Ermessen der zuständigen Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dennis 16. November 2016, 20:32

    Hallo

    Ich wurde heute morgen von der Polizei angehalten und wollten von mir auch ein Urintest denn ich auch gemacht habe.
    Der Test ist positiv auf Amphetamine angeschlagen und musste mit auf die Wache
    Und haben mir Bluttest gemacht denn ich auch zugestimmt habe weil ich keine Drogen genommen habe zu 100%
    Nur nasenspray und vor 3 Tagen 2kopfschmerztableten(spalt) jetzt frage ich mich warum der Test positiv wahr

    Kann das sein das es die Medikamente wahren
    Bin jetzt am verzweifeln
    Mit freundlichen Grüßen Dennis

    • bussgeld-info.de 17. November 2016, 9:42

      Hallo Dennis,

      von Nasenspray und Kopfschmerztabletten sollte der Test nicht positiv ausfallen. Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt beraten, wie Sie weiter vorgehen können.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Christian 11. November 2016, 4:50

    Hallo : wieso kann man bei drogennachweiss am Steuer noch 3monate weiter fahren ,und auf das vergehen ,was eine Ordnungswidrigkeit ist und mit 3 Monate Sperre geahndet wird. wenn man eine Gefährdung darstellt müsste er doch gleich eingezogen werden das passt doch alles nicht zusammen ,der Konsum ist erlaubt ich habe mich 36 h später ans Steuer gesetzt meiner Meinung nach bin ich nicht unter Drogen gefahren das der Blut test natürlich hohe Werte ergibt ist ja logisch weil es ist ja länger im Blut Nachweis bar fragte bei der Polizei darf ich dann morgen weiterfahren ja aber eigentlich ist man ja eine Gefährdung wie man dann nach 3 Monaten dann gesagt bekommt
    bei Alkohol ist er gleich weg passt irgendwie alles nicht zusammen vieleicht bekomme ich ja hier ne Erklärung

    Schon mal danke

    • bussgeld-info.de 14. November 2016, 11:48

      Hallo Christian,

      bei den meisten Verstößen im Straßenverkehr folgen die Konsequenzen erst nachdem die Behörde diesen Fall bearbeitet hat. In bestimmten Fällen ist es jedoch auch bei Drogenkonsum möglich, dass die Polizei sofort ein Fahrverbot über Sie verhängt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Bobo 7. November 2016, 16:32

    Hallo,

    welche Schnelltests sind denn in Bayern am weitesten verbreitet? Urin? Schweiß? Speichel?

    Und: Kann die Polizei bei einer Verkehrskontrolle sehen, dass ich schon einmal eine MPU gemacht habe und warum?

    Danke vorab!

    • bussgeld-info.de 10. November 2016, 10:08

      Hallo Bodo,

      üblich sind bei Alkoholkontrollen der Atemalkoholtest. Bei Verdacht auf Drogen fordern die Beamten nicht selten eine Speichelprobe. Ob Sie eine MPU absolviert haben, dürften die Beamten bei der Kontrolle wohl nicht erkennen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Starblip 26. Oktober 2016, 17:05

    Frage. Ich bin wegen Alkoholfahrt zum Bluttest gefahren worden (Rheinland Pfalz). Wird automatisch auch ein BTM Test gemacht?
    Polizisten haben Drogen nicht hinterfragt und es wurde auch nicht über Drogen gesprochen. Konsum 2 Dosen Jack Daniels Kola. Und der Vorsatz Hände weg vom Steuer, wenn ich getrunken habe………
    Vielen Dank für Antwort

    • bussgeld-info.de 27. Oktober 2016, 10:18

      Hallo Starblip,

      für einen Bluttest muss ein richterlicher Beschluss vorhanden sein. Im Allgemeinen kann dieser für einen Alkohol- und Drogentest ausgesprochen werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Mathias 11. Oktober 2016, 19:05

    Hallo,

    ich lese immer nur, man kann die Tests verweigern und kann dann mit auf die Wache mitgenommen werden. Wenn ich fahren muss trinke ich strikt nichts und Drogen nehme ich so wie so nie.

    Wenn ich also einen ‚vor-Ort-Test‘ verweigere und mit auf die Wache genommen werde – welche 20km entfernt liegt – wie komme ich wieder zu meinem Fahrzeug?
    Werde ich wieder zurück gefahren oder muss ich – trotz negativem Alkohol- und Drogentest – auf eigene Kosten zurück kommen?

    Vielen Dank im Voraus,
    Mathias

    • bussgeld-info.de 13. Oktober 2016, 9:36

      Hallo Mathias,
      bei Fahrern, die tatsächlich keinen Alkohol getrunken haben, dient der Atemalkoholtest eher der Entlastung und kann einen Anfangsverdacht widerlegen. Damit allerdings eine Blutabnahme angeordnet wird – auf Beschluss eines Richters – müssen Ausfallerscheinungen oder Auffälligkeiten vorliegen.

      Die Auswertung der Blutprobe findet in einem Labor statt und das Ergebnis liegt erst später vor. Da der Fahrer allerdings nach der Blutentnahme entlassen wird, ist der Verdacht der Fahruntüchtigkeit noch nicht ausgeräumt und in der Regel wird deshalb auch der Führerschein sichergestellt. Eine Weiterfahrt mit dem Auto ist somit nicht möglich.

      Waren Sie also tatsächlich nicht unter dem Einfluss irgendwelcher Substanzen, hätte dieses gesamte Prozedere durch einen einfachen Test des Atemalkohols vermieden werden können, weshalb die Polizei Sie weder zu Ihrem Fahrzeug bringen noch für die Kosten eines Taxis aufkommen muss.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Mathias 13. Oktober 2016, 17:41

        Vielen Dank für die Info.

        LG,
        Mathias

  • Franz 7. September 2016, 8:53

    Hallo,

    Bei verlassen des Parkplatzes würde ein Alkoholtest mit 1.3 Promille durchgeführt.
    Was erwartet einen? Danke.

    • bussgeld-info.de 8. September 2016, 10:16

      Hallo Franz,

      beim ersten Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze sollten Sie mit einem Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Genaueres können Sie Ihrem Bußgeldbescheid entnehmen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Daniel 4. September 2018, 22:35

        Mitlerweile ist es so, dass ab einem Wert von 1,1 Promille ohne Gefährdung ein Strafverfahren gemäß § 316 StGB auf einen wartet.

  • ANDREAS 5. Juli 2016, 4:07

    Hallo,
    meine Frage:
    Ich wegen meiner nicht gut verlaufenen OP´s,leider Tilidin mehmen.
    Was kann auf mich zu kommen bei einer Kontrolle?
    Macht es sinn sich die Einnahme von Arzt bestätigen zu lassen?
    Wird bei einer Kontrolle auf Tilidin untersucht?
    Grüße
    Andreas

    • bussgeld-info.de 7. Juli 2016, 8:42

      Hallo Andreas,
      Tilidin kann bereits bei Wischtest innerhalb einer Verkehrskontrolle auffallen, da es sich dabei um ein Medikament handelt, welches mit den Opiaten verwandt ist.
      Fahren unter dem Einfluss von Medikamenten, die sich auf die Fahrtauglichkeit auswirken, werden häufig wie Drogenvergehen geahndet. Mit einem Arztattest ist es aber möglich, die Fahrtauglichkeit zu bestätigen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sabine 30. Juni 2016, 14:32

    Hallo, meine Frage ist, wie lang isst die Frist für einen angeordneten Drogentest wegen Führerschein neuerteilung. Der FS liegt schon ausgestellt bei der behörde, nun kam die Frage auf ob es einen angeordneten Test geben soll vor der ausgabe. Wie lange hat man dann zeit?

    • bussgeld-info.de 4. Juli 2016, 9:18

      Hallo Sabine,

      erkundigen Sie sich hierfür am besten bei der für Sie zuständigen Behörde. Diese legt eine solche Frist in der Regel fest.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    • Dominic Klosok 20. September 2018, 20:32

      Wieso schreiben sie :“ ACHTUNG : der Drogentest darf nicht verweigert werden?“ Selbstverständlich darf der Verweigert werden! Nur ein Richter kann einen Drogentest / Alkoholtest anordnen – nicht die Polizei – nur in bestimmten Fällen und dann auch nur wenn sie keinen Richter erreichen konnten! Oder hat sich hier etwa was geändert? Niemand muss oder sollte auf irgendeinen Streifen pinkeln oder sollte Freiwillig in irgendein Gerät reinpusten. Und Selbstverständlich können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden!

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