Bußgeldkatalog: In Luxemburg können Bußgelder hoch ausfallen

Luxemburg ist als Nachbarland Deutschlands gut mit dem Auto zu erreichen. Die geringen Entfernungen im Land laden zu Erkundungstouren ein. Bevor Urlauber ihre Reise antreten, sollten sie sich mit den Verkehrsregeln und den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog von Luxemburg beschäftigen.

VerstoßSanktionen
Verstoß gegen die Promillegrenzeab 145 EUR
20 km/h zu schnell gefahrenab 50 EUR
über 50 km/h zu schnell gefahenab 145 EUR
Rotlichtverstoß145 EUR
Parkverstoß145 EUR
Handy am Steuer75 EUR
Nicht angeschnallt75 EUR

(Stand: März 2017)

Wichtige allgemeine Verkehrsregeln in Luxemburg

Bußgeldkatalog: In Luxemburg werden Verkehrsverstöße mit Sanktionen geahndet.
Bußgeldkatalog: In Luxemburg werden Verkehrsverstöße mit Sanktionen geahndet.

Um Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog von Luxemburg aus dem Weg zu gehen, ist es wichtig, dass Reisende sich über die geltenden Verkehrsregeln, Geschwindigkeitsbeschränkungen oder auch die Promillegrenze informieren. Ein Verstoß gegen geltende Vorschriften kann in Luxemburg einen Bußgeldbescheid nach sich ziehen, welcher sich wesentlich von denen in Deutschland unterscheiden kann. Eine solche unerwünschte Belastung der Urlaubskasse möchten Urlauber natürlich vermeiden.

Autofahren dürfen in Luxemburg nur Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Luxemburg  den Führerschein der Europäischen Union selbstverständlich an. Zudem ist es wichtig, dass eine Versicherung für das Auto vorhanden und nachweisbar ist.

Nehmen Fahrer Personen mit, müssen sie darauf achten, dass alle im Fahrzeug angeschnallt sind. Kinder zwischen 3 und 17 Jahren bzw. unter einer Größe von 150 cm oder einen Gewicht von 36 kg sind im Kindersitz zu sichern. Der Bußgeldkatalog von Luxemburg sieht für nicht angeschnallte Insassen eine Sanktion von 75 Euro vor.

In Luxemburg sieht der Bußgeldkatalog ebenfalls ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro vor, wenn Fahrer mit dem Handy am Steuer erwischt werden. Die Nutzung ist gestattet, wenn dazu die Hände nicht vom Lenkrad genommen werden müssen.

Weitere Ratgeber zu Luxemburg

Weitere wichtige Verkehrsvorschriften

Für alle Personen im Fahrzeug herrscht Warnwestenpflicht, wenn sie das Fahrzeug bei einem Unfall oder einer Panne außerhalb geschlossener Ortschaften verlassen. Bei einem Verstoß kann es laut Bußgeldkatalog von Luxemburg ebenfalls Bußgelder geben.

Kommt es zu einem Unfall, ist wichtig, dass dieser unabhängig von den Schäden sofort der Polizei gemeldet wird. Die gültige Notrufnummer ist auch in Luxemburg die 112. Das Sichern der Unfallstelle sowie das Versorgen von Verletzten sollte so gehandhabt werden, wie es auch in Deutschland vorgegeben ist.

Möchten Urlauber die Stadt oder Landschaften erkunden und ihr Fahrzeug abstellen, sollten sie beim Parken auf die Markierungen am Bordstein achten. Gelbe Linien stellen ein Parkverbot dar und können gemäß dem Bußgeldkatalog von Luxemburg Bußgelder ab 25 Euro nach sich ziehen. Zudem ist darauf zu achten, dass ein Parkverbot auch innerhalb von fünf Metern vor und nach Fußgänger- oder Fahrradüberwegen gilt.

In Luxemburg sieht der Bußgeldkatalog Sanktionen vor, wenn Kinder im Auto nicht ordnungsgemäß gesichert sind.
In Luxemburg sieht der Bußgeldkatalog Sanktionen vor, wenn Kinder im Auto nicht ordnungsgemäß gesichert sind.

Im Winter müssen Urlauber damit rechnen aufgrund ihrer Reifen kontrolliert zu werden. Denn in Luxemburg gilt eine Winterreifenpflicht. Ein Zeitraum an sich ist nicht definiert, sodass die Wetterbedingungen vorgeben, wann Reifen mit der M+S-Kennzeichnung aufgezogen werden müssen. Sind Fahrer beispielsweise bei Schnee, Schneematsch oder Eis ohne Winterreifen unterwegs, kann das laut Bußgeldkatalog in Luxemburg eine Verwarnung in Höhe von 74 Euro bedeuten.

Machen es die Witterungsbedingungen notwendig, ist auch das Anlegen von Schneeketten oder die Verwendung von Spikereifen zwischen dem 01. Dezember und dem 31. März gestattet. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen (60 km/h) und Autobahnen (90 km/h) verringert sich dann allerdings.

Was gibt der Bußgeldkatalog in Luxemburg zur Geschwindigkeit an?

Verstöße werden laut Bußgeldkatalog in Luxemburg bereits ab geringen Überschreitungen geahndet. Bei 20 km/h zu schnell werden bereits 50 Euro fällig. Sind Fahrer 50 km/h oder mehr zu schnell unterwegs, beginnen Bußgelder ab 145 Euro.
 
Neben den allgemeinen Verkehrsregeln sollten sich Urlauber auch mit den Geschwindigkeitsbeschränkungen beschäftigen. Die Vorgaben gelten immer dann, wenn die Geschwindigkeit nicht durch Verkehrszeichen geregelt ist. Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt ein generelles Tempolimit von 50 km/h. Außerorts sind auf Landstraßen maximal 90 km/h erlaubt. Für die Autobahn liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 130 km/h. Diese verringert sich bei Nässe oder Glätte auf 110 km/h.

Alkohol am Steuer: Sanktionen drohen hier meist immer

Für Alkohol am Steuer beginnt das Bußgeld in Luxemburg bei 145 Euro.
Für Alkohol am Steuer beginnt das Bußgeld in Luxemburg bei 145 Euro.

In Luxemburg liegt die Promillegrenze bei 0,5 und entspricht damit der von Deutschland gewohnten. Werden Fahrer mit Alkohol am Steuer erwischt und liegt der Wert höher als 0,5 Promille, ist gemäß Bußgeldkatalog von Luxemburg mit mindestens 145 Euro zu rechnen.

Für Fahranfänger, die ihren Führerschein weniger als 2 Jahre besitzen, liegt die Promillegrenze sogar bei 0,2. Auch hier werden mindestens 145 Euro verlangt, wenn der Wert überschritten wird. Je nach Einzelfall können die Bußgelder auch wesentlich höher ausfallen.

Muss ein Bußgeld aus Luxemburg bezahlt werden?

In Luxemburg kann die Polizei Bußgelder sofort verlangen. Die Beamten sind befugt Bußgelder nach den Vorgaben vom Bußgeldkatalog in Luxemburg von ausländischen Fahrern vor Ort zu erheben und einzubehalten.

Alternativ können diese jedoch auch durch einen Brief erhoben werden. Oftmals trifft dieser dann nach dem Urlaub bei den Betroffenen ein. Muss ein solcher dann überhaupt bezahlt werden?

Da Luxemburg Mitglied der EU ist, können die Behörden dort Vollstreckungshilfe beim deutschen Bundesamt für Justiz (BfJ) beantragen. Bußgelder  von 70 Euro an aufwärts  können so in anderen EU-Staaten vollsteckt werden.

Wichtig zu beachten beim Bußgeldbescheid aus dem Ausland ist, dass Gebühren für die Bearbeitung und Verwaltung sowie auch für etwaige  Mahnungen zur Gesamtsumme zählen. So kann schnell die Bagatellgrenze von 70 Euro erreicht sein, was eine Vollstreckung möglich macht. Das BfJ prüft in der Regel den Antrag der Vollstreckungshilfe und führt diese, wenn gerechtfertigt, dann auch durch.

Luxemburg kann ein Bußgeld auch in Deutschland vollstrecken lassen.
Luxemburg kann ein Bußgeld auch in Deutschland vollstrecken lassen.

Aber auch niedrigere Bußgelder sollten nicht ignoriert werden. Denn offene Beträge können zu Problemen bei Kontrollen in Luxemburg oder bei einer Wiedereinreise führen. So kann eine Weiter- oder Einreise durch die luxemburgischen Behörden untersagt werden, bis die Beträge bezahlt sind.

Denken Betroffene, dass die Forderungen gemäß dem Bußgeldkatalog von Luxemburg ungerechtfertigt sind, besteht grundsätzlich die Möglichkeit einen Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Gleiches gilt für fehlerhafte Schreiben bzw. Bescheide.

Sind sich Urlauber nicht sicher, wie sie einen Einspruch formulieren oder in welcher Landessprache dieser zu verfassen ist, kann die Konsultation mit einem deutschsprachigen Anwalt in Luxemburg ratsam sein. Mit rechtlicher Unterstützung lässt oftmals besser feststellen, ob ein Verstoß bezüglich der Verkehrsregeln in Luxemburg vorliegt.

FAQ: Bußgeldkatalog in Luxemburg

Welche Regeln gelten im Straßenverkehr in Luxemburg?

Zum Parken, Geschwindigkeit, Winterreifenpflicht und zu vielen anderen Verkehrsregeln in Luxemburg können Sie mit einem Klick hier mehr erfahren.

Ich habe im Luxemburg-Urlaub die Verkehrsregeln missachtet, was erwartet mich?

Einen Auszug aus dem luxemburgischen Bußgeldkatalog stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.

An welche Promillegrenze müssen sich Autofahrer in Luxemburg halten?

Es gilt eine Promillegrenze von 0,5, für Fahranfänger hingegen 0,2.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

Bildnachweise

2 Kommentare zu “Bußgeldkatalog: In Luxemburg können Bußgelder hoch ausfallen

  1. Evelyne

    das Gleiche bei mir.. anstatt 70km/h, 74km/h -> berücksichtigt wurden 71 km/h.. auch 49€ !!
    hast du direkt bezahlt?

  2. Sonja

    Mich hat fast der Schlag getroffen!
    Wurde in Mondorf-les-Bains mit 54 km/h geblitzt, Abzug 3 km/h, ist gleich 1km/h
    zu schnell.
    Strafe 49 Euro!!!

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