Bußgeldkatalog: Rückwärtsfahren – Diese Bußgelder drohen

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Mit dem Auto rückwärts einparken – eine Disziplin, die nicht jeder Fahrschüler unbedingt gern in seiner Fahrprüfung zur Aufgabe hat, auch wenn jeder dies bei seinen Fahrstunden zu lernen hat. Häufig kommt es beim Rückwärtsfahren zum Unfall, weil der Fahrer etwa den Bereich hinter sich nicht richtig einsehen konnte oder er den Abstand falsch eingeschätzt hat. Ein schwieriges Unterfangen also. Lesen Sie daher in diesem Ratgeber, welche Bußgelder drohen und was Sie beim Rückwärtsfahren beachten sollten.

TatbestandBußgeldPunkte
Beim Zurücksetzen die allgemeine Sorgfaltspflicht missachtet35 EUR
Andere Verkehrsteilnehmer beim Rückwärtsfahren gefährdet80 EUR1
... mit Unfallfolge100 EUR1

Video: Was ist beim Rückwärtsfahren zu beachten?

Im Video: Was ist beim Rückwärtsfahren zu beachten?
Im Video: Was ist beim Rückwärtsfahren zu beachten?

Rückwärtsfahren gemäß StVO

In § 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Rückwärtsfahren zusammen mit den Themenbereichen Abbiegen und Wenden reglementiert. Darin steht:

Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Beim Rückwärtsfahren sollten der Rückspiegel sowie auch die beiden Außenspiegel im Blick behalten werden.
Beim Rückwärtsfahren sollten der Rückspiegel sowie auch die beiden Außenspiegel im Blick behalten werden.

Es ist also beim Rückwärtsfahren äußerste Vorsicht geboten. Gerade in Stresssituationen kann ein Fahrer schnell in Panik geraten und es kommt zu einem Unfall beim Rückwärtsfahren, weil etwa ein Poller an- oder überfahren wird. Doch es kann durchaus auch Schlimmeres passieren und ein Mensch dabei verletzt werden.

Daher gilt beim Rückwärtsfahren mit Auto, Anhänger oder LKW die Devise, sich mit seinem Fahrzeug so zu verhalten, dass kein anderes Fahrzeug oder etwa Fußgänger dabei gefährdet wird.

Wenn möglich, kann auch ein Einweiser (etwa ein Mitfahrer) beim Rückwärtsfahren behilflich sein und winken sowie mit anderen Handbewegungen Informationen dazu anzeigen, wie viel Platz dem Fahrer noch bleibt oder ob andere Fahrzeuge oder Personen im Weg sind.

Rückwärtsfahren – So geht’s

Neben der Vorsicht ist auch ein permanentes Zurückschauen beim Rückwärtsfahren wichtig. Innen- und Außenspiegel sollten ständig im Blick sein, um die Umgebung gut sehen zu können. Mittlerweile helfen Rückfahrkameras dabei, das Geschehen hinter dem Auto einzusehen. Andere Rückfahrhilfen machen sich mit Pieptönen bemerkbar, wenn Sie zu nah an einen Gegenstand herangefahren sind.

Manchmal ist es auch erforderlich, einmal aus dem Wagen auszusteigen und sich die Lage anzuschauen -besonders dann, wenn das Rückwärtsfahren ohne Einweiser vollzogen wird. Weiterhin sollte nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren werden und auch die Bremsbereitschaft ist zu gewährleisten, falls ein sofortiges Anhalten notwendig ist. Daher ist auch ein vorsichtiges Anfahren sinnvoll.

Nehmen Sie also Hilfe an, auch wenn dies ein Passant auf dem Gehweg übernimmt und lassen Sie sich nicht stressen: Die Dauer ist beim Rückwärtsfahren nicht wichtig, sondern viel mehr die Sicherheit.

Rückwärtsfahren mit dem Lkw

Natürlich ist beim Lkw das Rückwärtsfahren wesentlich schwieriger als bei einem normalen Pkw. Hier kann ein Einweiser besonders von Vorteil sein, da ein Lkw nur Seiten- und keinen Rückspiegel besitzt. Gleiches gilt für das Rückwärtsfahren mit dem Anhänger. Auch hier ist Hilfe anzunehmen, denn ist der Anhänger geladen, kann sich das Fahrgefühl verändern, vor allem, wenn Sie das Fahren mit einem Anhänger noch nicht gewohnt sind.

Wann ist Rückwärtsfahren erlaubt und wann nicht?

Beim Rückwärtsfahren kann es schnell einmal zu einem Unfall kommen – deshalb sollten Sie immer nach der allgemeinen Sorgfaltspflicht handeln.
Beim Rückwärtsfahren kann es schnell einmal zu einem Unfall kommen – deshalb sollten Sie immer nach der allgemeinen Sorgfaltspflicht handeln.

Rückwärts zu fahren ist nicht in allen Straßenbereichen erlaubt. Wo es verboten ist, finden Sie in dieser Liste:

  • Rückwärtsfahren auf der Autobahn ist strengstens verboten.
  • Das Rückwärtsfahren ist in Einbahnstraßen lediglich zum Ein- und Ausparken erlaubt.
  • Rückwärtsfahren an unübersichtlichen Abschnitten ist vor allem deshalb nicht empfehlenswert, weil dadurch der nachfolgende Verkehr gefährdet werden kann.

Der Bußgeldkatalog erhebt auch Sanktionen bei einer Zuwiderhandlung, wenn ein Auto beim Versuch rückwärts zu fahren einen Unfall oder eine Gefährdung verursacht. So werden 35 Euro fällig, wenn die allgemeine Sorgfaltspflicht beim Zurücksetzen nicht beachtet wurde und sogar 80 Euro und ein Punkt, wenn andere Verkehrsteilnehmer beim Rückwärtsfahren gefährdet wurden.

Erlaubt ist das Rückwärtsfahren in diesen Situationen:

  • Rückwärtsfahren ist erlaubt, wenn nachweislich keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, das ist besonders in verkehrsberuhigten Zonen der Fall.
  • Kommen zwei Fahrzeuge auf einer schmalen Straße nicht aneinander vorbei, so muss einer von ihnen rückwärts fahren, um Platz zu schaffen. Dabei ist es sinnvoll, wenn das kleinere und wendigere Fahrzeug den Rückwärtsgang einlegt oder jenes, das mehr Bewegungsfreiheit an seiner Stelle hat. Am besten ist es, wenn Sie sich kurz darüber verständigen, wer sich zurückzieht.

FAQ – Rückwärtsfahren

Unfall beim Rückwärtsfahren – Wer hat Schuld?

Beim Rückwärtsfahren haben Fahrer eine gesteigerte Sorgfaltspflicht. Kommt es zu einem Unfall, hat daher auch meist der Fahrer Schuld (vgl. BGH, 26.01.2016 – VI ZR 179/15).

Wie schnell darf man rückwärts fahren?

Sie dürfen nur so schnell fahren, dass Sie sofort anhalten können.

Welches Bußgeld droht, wenn Sie beim Rückwärtsfahren einen Unfall verursachen?

Ein Bußgeld in Höhe von 35 bis 80 Euro ist möglich. Wurden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, können Sie auch 1 Punkt bekommen. Zusätzlich können Kosten der Schadensregulierung auf Sie zukommen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 94 comments… Kommentar einfügen }
  • Mirzeta 3. Oktober 2017, 18:09

    Beim rückwärts fahren Unfall gebaut den Personen ist nichts passiert meine Frage wäre jetzt ob ich ein Punkt bekomme ??

    • bussgeld-info.de 10. November 2017, 14:02

      Hallo Mirzeta,

      eine präzise Antwort können wir Ihnen nicht geben. Die Sanktionen hängen davon ab, wie die zuständige Behörde die Situation bewertet oder wie hoch der entstandene Schaden ist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Bernd 27. September 2017, 10:07

    Hallo,
    als Fahranfänger mit Probezeit habe ich beim Rückwärtsausparken mit einem Pritschenwagen einen anderen Wagen beschädigt. Die hinzugerufene Polizei hat mir gesagt, dass ich nichts befürchten muss, was meine Probezeit verlängern könnte.
    Nun die Frage: könnte es trotz allem als fahrlässig oder gar grob fahrlässig eingeschätzt werden. Ich hatte keinen Einweiser?

    • bussgeld-info.de 1. November 2017, 11:47

      Hallo Bernd,

      was als „fahrlässig“ bzw. „grob fahrlässig“ gilt, ist zwar rechtlich oft nicht konkret umrissen – diese Begriffe werden jedoch eher bei schweren Verkehrsunfällen oder groben Fehltritten verwendet. Da es sich in Ihrem Fall jedoch um ein relativ geringfügiges Vergehen handelt, sollten Sie nichts weiter zu befürchten haben.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Sascha1978 5. September 2017, 20:34

    Hallo

    Ich bin heute mit den Firmen Bus rückwärts aus einer Ausfahrt von Grundstück.
    Dabei habe ich ein Auto mit meinen Trittbrett an der Stoßstange getroffen.
    Als die Polizei gekommen ist haben die gesagt das es mich als Verursacher hart trifft.
    1. 125€ Bußgeld
    2. 28,50€ zustell Urkunde
    3. 2 Punkte

    Da ich beruflich drauf angewiesen bin kann ich mir nicht erlauben ohne zusein.
    Auf was muss ich mich genau einstellen.

    • bussgeld-info.de 12. September 2017, 10:51

      Hallo Sascha1978,

      ein Fahrverbot scheint hier nicht in Betracht zu kommen, weswegen Sie nicht um Ihren Führerschein bangen müssen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Trixi 15. August 2017, 14:41

    Hallo, ich habe eine Frage
    Ich musste an einer Abbiegung rückwärts fahren, da die Einfahrt gesperrt war und ich nicht da durch dürfte. Somit habe ich gedreht. Hinter mir der Wagen hat mich fotografiert. Wäre es zulässig, wenn jetzt daraufhin eine Strafe bekäme? Ich bin übrigens noch in der Probezeit, begleitendes Fahren. Die Begleitperson war dabei. Gruß trixi

    • bussgeld-info.de 21. August 2017, 9:42

      Hallo Trixi,
      wir kennen die örtlichen Gegebenheiten nicht und können daher keine genaue Einschätzung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Karina F. 22. Juli 2017, 12:42

    Wir haben in unserer Einfahrt einen Transporter stehen. Meine Nachbarin meinte wenn sie einen Unfall beim rückwerts rausfahren hatt sind wir daran schuld. Weil sie beim rückwerts fahren durch den Transporter nichts sieht. Kann sie uns dafür belangen. Ich muss ja auch rückwerts an den Transporter vorbei. Ich fahre beim rausfahren weniger als schritt tempo. Ich habe keine probleme.
    Da meinte sie das ich warscheinlich besser fahren könne als sie. Aber ich habe 2 parkplätue wie jeder und sehe irrgendwp nicht ein wegen ohr da so einen ärger zu bekommen.

    • bussgeld-info.de 25. Juli 2017, 9:55

      Hallo Karina F.,

      es dürfte wohl nicht verboten sein, mit seinem Transporter auf dem eigenen Privatgrundstück zu parken.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nicklas 28. Juni 2017, 17:38

    Guten Tag,

    ist die Seite hier noch aktuell?
    Ich bin auf einem Parkplatz rückwärts aus einer Parklücke gefahren und der schräg hinter mir im selben Moment, sodass wir uns in der Mitte getroffen haben. Ist natürlich nichts großartig passiert, aber wir haben die Polizei gerufen um die Sache aufzunehmen, damit das leichter mit der Versicherung zu handhaben ist.
    Meiner Meinung nach sind das für jeden 35€ und keine! Punkte. (Konnte abschließend auch kein Schuldiger festgestellt werden)
    Nun möchte die Polizei bzw. Bußgeldstelle jedoch von beiden 100€ + Bearbeitungsgebühren (fast 30€) und zusätzlich einen Punkt in Flenßburg.

    Die Bußgeldstelle hat auf meinen Einspruch mit der Argumentation „Das Zurücksetzen ist eine Form des Rückwärtsfahrens“ reagiert und verbleiben bei dem Tatbestand.

    Dies ist meiner Meinung nach keine objektive Beurteilung…

    Was sagen Sie dazu?

    MfG Nicklas

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2017, 9:56

      Hallo Nicklas,

      wir sind leider nicht dazu befugt, Ihren Fall rechtlich zu bewerten. Diesbezüglich sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht oder Zivilrecht wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Nicklas 29. Juni 2017, 18:32

        Liebes Bussgeld-Info Team,

        ich habe mich heute an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht gewandt und dieser meinte es wäre alles rechtens.
        D.h. scheinbar gibt es diese Unterscheidung von Zurücksetzen und Rückwärtsfahren nicht mehr.

        MfG Nicklas

  • Jan 21. Juni 2017, 15:41

    Hallo,
    bin beim rückwärts fahren gegen einen Zaun gefahren. Dabei wurde der Zaun beschädigt es waren aber keine Personen dort (dementsprechend auch keine Gefährdung von Personen). Die Polizei meinte jetzt ich müsste 100 Euro zahlen, weil ich rückwärts gefahren bin (vorwärts = 35 Euro). Kann das sein? Es steht nämlich hier anders.

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2017, 8:39

      Hallo Jan,

      wer beim Zurücksetzen die allgemeine Sorgfaltspflicht missachtet, muss grundsätzlich 35 EUR Bußgeld zahlen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Maxi 1. Mai 2017, 18:20

    Bin auf einer Straße rückwärts gefahren, und bin gegen ein Auto gefahren. Die Polizei kam und ich fragte was auf mich zukommt. Also 100 euro und 1 punkt. Bin auch in der probeZeit… wieso 100? Und was für folgen hat der Punkt?

    • bussgeld-info.de 2. Mai 2017, 9:17

      Hallo Maxi,

      es handelt sich dabei um Gefährdung im Straßenverkehr inklusive Sachbeschädigung, dafür ist gemäß Bußgeldkatalog eine Geldbuße von 90 Euro vorgesehen. Da es sich zusätzlich um einen A-Verstoß handelt, verlängert sich Ihre Probezeit um zwei Jahre und sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Melina 28. April 2017, 13:02

    Hallo ,
    Gestern bin ich ein Stück an der Ampel zurück gesetzt und hinter mir kam ein Auto und ist mir drauf gefahren , jetzt wollte der andere verkehrteilnehner von mir eine Bestätigung dass ich ihm drauf gefahren sei . Aber jetzt stelle ich mir die Frage , bin ich schuld ?

    • bussgeld-info.de 2. Mai 2017, 11:34

      Hallo Melina,

      die Schuldfrage zu klären, obliegt der Polizei.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ajo 24. April 2017, 1:57

    Hallo Bußgeld-Info Team,

    Ich hab da mal eine Frage.
    Im Oktober letzten Jahres bin ich beim wenden einem Auto, dass sich auch zum wenden in dieselbe Lücke wie ich gestellt hat, drauf gefahren.
    Ich befand mich zu der Zeit noch in der Probezeit und habe deswegen wahrscheinlich ein Bußgeld von 128.50 und ein Punkt in Flensburg bekommen.
    Wurde meine Probezeit automatisch verlängert?
    Auf dem Brief stand nichts von Verlängerung der Probezeit oder Aufbauseminar.

    • bussgeld-info.de 24. April 2017, 7:56

      Hallo Ajo,

      das klingt nach einem A-Verstoß, der die Probezeit verlängert. Um sicherzugehen, ob sich Ihre Probezeit tatsächlich verlängert hat, können Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nachfragen.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Nelson S. 20. April 2017, 8:20

    Hallo,
    Folgende Situation:
    An einem Parkplatz gehalten.. vor mir wollte einer raus fahren. Ich sah der Platz reicht nicht und fuhr etwas zurück. Ich schaute zuvor.
    Links an mir fuhr ein Rotes Auto vorbei welches dann hinter mir nach Links in eine Parklücke abbiegen wollte. Ich fuhr rückwärts ubd wir trafen uns dann..
    Ist es nur Blechschaden..
    Muss ich mit einer Probezeitverlängerung rechnen?

    Gruß,
    Nelson S.

    • bussgeld-info.de 24. April 2017, 10:10

      Hallo Nelson,

      das hängt davon ab, ob Sie mit Ihrem Verhalten andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben. Ist dies der Fall und droht ein Bußgeld, können Sie mit einer Probezeitverlängerung rechnen.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Lina 22. März 2017, 1:13

    Hallo :)
    Und zwar hatte eine Freundin heute einen kleinen Autounfall.
    Wir sind in einen verkehrsberuhigten Bereich gefahren, und es war natürlich die Feuerwehrzufahrt freizuhalten.
    Meine Freundin und ich hielten auf einem Parkplatz der nicht als Parkplatz angesehen wird, wegen der Feuerwehrzufahrt. Das ganze sieht so aus, das man in den verkehrsberuhigten Bereich hinein fährt und dann ein Kreisel kommt, in dem man quasi ein mal rum kann. Kurz nachdem man im Kreisel hineinfährt kommt rechts gleich eben dieser Parkplatz, das heißt sobald man darauf steht ist der Kreisel frei durchgängig.
    Ich ladete kurz ein paar Sachen aus ihrem Auto und lief zu mir an die Tür, ich sah noch wie sie rückwärts rausfahren wollte, und dann kam aufeinmal ein Taxi angerast, der nicht mit Schrittgeschwindigkeit in den Verkehrsberuhigten Bereich gefahren ist & ich sah nur noch wie es knallte. Es ist kein großer Schaden passiert, ihr rechter Rückfahrscheinwerfer ist etwas zerbrochen & das Taxi hatte eine kleine Delle und er rufte direkt die Polizei an.
    Als die dann kamen, gaben sie meiner Freundin die Schuld da sie rückwärts rausgefahren ist und anscheinend nicht genug geschaut hat. Als ich dann dazu kam, und den Polizisten mitteilte das ich gesehen hab das der Taxifahrer nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren ist, sagten sie nur, das sie das nicht beweisen können da sie ja keinen Tacho gesehen hätten von ihm & das hier die Leute sogar mit 100 km/h durchfahren können, sie würden dies ja nicht wissen. Der Polizist fragte meine Freundin ob sie die Schuld bei sich einsieht, sie verneinte dies, da sie mehrfach geschaut hat. Da meine Freundin noch in der Probezeit ist, würde sie einen Punkt in Flensburg und ein Aufbauseminar machen müssen und natürlich Bußgeld wegen Missachtung der Sorgfaltspflicht, wie ich mich durchgelesen habe. Habe den Polizisten auch nochmal gefragt, was für eine Schuld den Taxifahrer trifft, und er sagte das er keinen Taxifahrer anzeigen kann, da er nicht beweisen kann wie schnell er fuhr und es wäre die Schuld meiner Freundin. Aufbauseminar muss trotzdem gemacht werden, wegen dem Punkt soweit ich weis, oder?
    Zudem, sagte der Polizist sie würde noch eine Geldstrafe wegen Halten in der Feuerwehrzufahrt bekommen.
    Aber es war keiner behindert und sie stand nicht auf der Straße. Das heißt, wäre ein Rettungsfahrzeug gekommen, hätte es ungehindert und problemlos durch den verkehrsberuhigten Bereich bzw durch den Kreisel fahren können. Also ist das doch nicht rechtswidrig?
    Zudem sagte der Taxifahrer er sei mit Schrittgeschwindigkeit gefahren, aber wenn man in einen verkehrsberuhigten Bereich fährt MIT SCHRITTGESCHWINDIGKEIT müsste er doch gesehen haben, das meine Freundin rausfahren wollte, und hätte reagieren müssen, beziehungsweise man müsste doch die Rückfahrscheinwerfer gesehen haben. Also hat er es irgendwie drauf angelegt.
    Aber bekommt er denn garkeine Schuld, kann man dagegen vorgehen?
    Und wie sieht das jetzt mit meiner Freundin aus? Sie ist total fertig das kann ja nicht sein das ihn überhaupt keine Schuld trifft.
    Wie verläuft das denn jetzt alles?
    Vielen Dank schonmal…

    • bussgeld-info.de 23. März 2017, 11:45

      Hallo Lina,

      in Bezug auf die Verschuldensfrage beim Rückwärtsfahren könnte der Rat eines Anwaltes für Verkehrsrecht sinnvoll sein. Wir sind leider nicht befugt, Ihnen eine Rechtsberatung zu erteilen. Generell ist es aber so, dass das Halten vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt (ohne Behinderung eines Rettungsfahrzeuges im Einsatz) ein Bußgeld von 10 Euro nach sich zieht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • F. Dugonjic-Bilic 5. März 2017, 18:38

    Hallo,
    ein Freund parkte vor dem eigenen Haus rückwärts aus und war dabei nicht schnell vorgegangen. Ein auf dem Fußgängerweg vorbeifahrender Fahradfahrer erschrak, und fiel auf den Boden, knapp neben der Bordsteinkannte. Ich saß im Auto und hatte nicht den Eindruck, dass der Freund schnell zurücksetzte, den er hate sich langsam gerade mal 20-30 cm nach hinden gesetzt. Mein Freund hat dem Fahradfahrer seine Kontaktdaten für jeden Fall weitergegeben, obwohl sein Auto beim Umfall noch ca. 0,5 m vom Fahradfahrer entfernd stand. Mit welcher Strafe muss er rechnen, falls der Fahradfahrer eine Anzeige erstattet?

    • bussgeld-info.de 6. März 2017, 9:15

      Hallo F.,

      sollte ihr Freund Verletzungen des Radfahrers verschuldet haben, kann eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstattet werden. Diese wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe sanktioniert.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ed 20. Februar 2017, 1:22

    Hallo
    Habe neulich beim Rückwärts fahren ein fahrendes Auto gerammt. Leichter Schaden an der Stoßstange.

    Es wurde mir gesagt, ich werde einen Punkt erhalten und über 100€ Strafe zahlen müssen.

    Erhalte ich nun zwangsläufig die verlängerte Probezeit oder muss gar ein Aufbauseminar machen?

    Ich habe mir noch nicht’s zu Schulden kommen lassen.

    Ändert sich am Strafmaß etwas, wenn die andere Partei eine Mitschuld trägt?

    Ist es relevant ob das Auto gehalten/gestanden hat?

    • bussgeld-info.de 20. Februar 2017, 11:31

      Hallo Ed,

      welche Probezeitmaßnahmen drohen, hängt davon ab, was Ihnen von der Behörde genau vorgeworfen wurde. Zu unterscheiden ist dann stets zwischen A- und B-Verstößen. Mehr dazu können Sie hier nachlesen: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-probezeit/.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nessi 14. Februar 2017, 17:42

    Hallo :)
    Ich bin letztens bei einer Freundin mit gefahren. Sie konnte beim rückwärts ausparken nicht gut einsehen und ist währenddessen an einen Strommast gefahren. Ich hatte danach Rückenschmerzen und bin zum Arzt. Der Rücken war nur leicht geprellt. Was kommt jetzt auf sie zu? Ich will ihr nichts Böses :/

    • Nessi 14. Februar 2017, 17:43

      Sie war bei der Polizei und hat es gemeldet, aber die Polizei meinte man hätte es nicht melden müssen

    • bussgeld-info.de 16. Februar 2017, 10:12

      Hallo Nessi,

      das hängt davon ab, was ihr die Behörde im Einzelnen vorwirft.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • André 17. Januar 2017, 19:48

    Beim Wenden (rückfährts) ein geparktes Auto touchiert, wobei keine Personen gefährdet wurden, das andere Auto allerdings leichte Schäden genommen hat. Die Polizei meinte Punkt und Aufbauseminar… kann das sein? das klingt meiner Meinung nach schon sehr hart

    • bussgeld-info.de 19. Januar 2017, 10:35

      Hallo André,
      geht die Polizei von einer Gefährdung des Straßenverkehrs aus, handelt es sich dabei um einen A-Verstoß, der die Verlängerung der Probezeit und auch ein Aufbauseminar nach sich zieht.

      Es steht Ihnen frei, gegen diese Sanktionen Einspruch einzulegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • knödel 9. Januar 2017, 20:41

    iCH HABE BEIM rÜCKWÄRTSFAHREN AUF EINEM PARKPLATZ EIN WERBEOBJEKT UMGEFAHREN UND MEIN PKW ERLITT GROSSEN SCHADEN:DURCH DEN KNALL GERIET ICH IN PANIK UND FUHR NACH EIN PAAR MINUTEN ZUR NÄCHSTEN WERKSTATT; EIN ZEUGE ERSTATTETE ANZEIGE;DIE FIRMA DES SCHILDES NICHT DAS WERBESCHILD WAR UMGEKIPPT

  • Luisa 2. Januar 2017, 16:23

    Ich habe zu der Thematik eine Frage:

    Ich habe einen Firmenwagen und bin auf dem Heimweg in eine Seitenstraße eingebogen. Der entgegenkommende Verkehr war bereits an der Einfahrt der Seitenstraße passiert, kam aber aus mir unbekannten Gründen ganz plötzlich zu stehen. Ich konnte aus dem Grund dedn Abbiegevorgang in die sehr enge Seitenstraße nicht beenden, weil die Einfahrt noch zu ca. 50 cm blockiert war. Ich hätte schon abbiegen können, hätte aber damit keinen groß genug notwendigen Abstand zu dem parkenden Auto und zu dem blockierenden Auto gehabt.
    Plötzlich fuhr die Dame in dem blockierenden Auto rückwärts, bemerkte mich durch mehrmaliges Hupen nicht und fuhr mir in die Fahrertür rein.

    Jetzt ist es so, dass sie behauptet, sie sei nicht rückwärst gefahren, sondern ich sei beim Abbiegen ihr auto angefahren (was deutlich am Schaden erkennbar ist, dass das nicht sein kann.)

    Ich bin jetzt etwas ratlos, wie ich mich verhalten soll.

    • bussgeld-info.de 5. Januar 2017, 11:21

      Hallo Luisa,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung bieten und verweisen daher an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tim 18. Dezember 2016, 18:39

    Hallo,
    vor kurzem musste ich hinter einem fahrzeug an parkenden autos vorbei fahren (hierbei mussten wir auf die andere fahrbahnseite) das auto vor mir war gezwungen durch gegenverkehr rückwärts zu fahren, wobei ich dies auch tun musste. Dabei habe ich mich logischer weiße vergewissert, das hinter mir keiner steht/kommt (über beide seitenspiegel und den rückspiegel) da ich weder scheinwerfer oder ein auto hinter mir gesehen habe fuhr ich rückwärts. Dabei kollidierte ich keine 30cm später mit einer sehr dicht aufgestandenen PKW. So meine frage wer ist schuld, bzw. hat teilschuld ??
    Selbst meine beifahrerin hat hinter uns kein PKW gesehen da er viel zu dingt aufstand (anbei: das fahrzeug hinter mir war schwarz und es war dunkel, keine laternen an der fahrbahn).

    • bussgeld-info.de 19. Dezember 2016, 10:20

      Hallo Tim,

      wer in Ihrem Fall welche (Teil)schuld an dem Unfall besitzt, lässt sich nicht sicher sagen. Sie sollten sich von einem spezialisierten Verkehrsanwalt beraten lassen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Julian 16. November 2016, 19:54

    Hallo ,
    ist es zulässig wen ein PkW auf enger Fahrbahn Rückwärst auf ein Parkplatz fahren will, es aber vorwährst hätte schaffen können. Ich dran vorbei Fahre ihn kurz deuten will das er weiter fahren soll er in meine Seite fährt?

    • bussgeld-info.de 17. November 2016, 9:48

      Hallo Julian,

      wer hier genau die Schuld am Unfall trägt oder ob eine Teilschuld vorhanden ist, sollte von der Polizei geklärt werden und kann pauschal nicht gesagt werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Johann 9. November 2016, 16:40

    Liebes Bußgeld-Info Team,

    unter welcher Nummer im Bußgeld Katalog finde ich das „Zurücksetzen“, also die 35€?

    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 10. November 2016, 10:15

      Hallo Johann,

      im § 9 Abs. 5 StVO finden Sie die genaue Regelung zum zurücksetzen, die mit 35 Euro Bußgeld belangt wird, aber durchaus höher ausfallen kann, je nach genauen Umständen oder Einzelfall.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jil 6. November 2016, 22:02

    Hallo, folgende Situation:
    ich musste rückwärts aus einer Sackgasse herausfahren, da die Straße links mit Parkboxen zu war und demnach zu eng war um zu wenden. Ein Mann parkte sein Auto in einer dieser Parkboxen. Als ich an ihm vorbeifuhr korrigierte er seine Parkposition und ich streifte seinen Wagen. Tatbestand: ich bin Schuld, weil ich rückwärts gefahren bin. Strafe: 100€ plus 1 Punkt in Flensburg.
    Ich finde die Strafe völlig ungerechtfertigt, da keine Person gefährdet war und es sich lediglich um einen Lackschaden handelt. Des Weiteren passierte der Unfall nicht in Straßenverkehr, sondern auf einem Parkplatz der Sporthalle.
    Würde mich über ein Statement freuen! Ist die Strafe angemessen?

    • bussgeld-info.de 7. November 2016, 9:19

      Hallo Jil,

      auch Parkplätze können zum öffentlichen Straßenverkehr zählen. Wenn Ihnen die Strafe unberechtigt hoch vorkommt, sollten Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • SK 4. November 2016, 9:27

    Hallo,
    Ich habe neulich einen Unfall gehabt. Beim seitlichen Einparken fuhr ich gerade rückwärts in die Parklücke als ich bemerkte dass ein anderes Fahrzeug kommt ich trat auf die Kupplung und rollte noch nach hinten das Auto hinter mir vor vorwärts weiter. Die Polizei wurde hinuugerufen und sagte ich habe die Sorgfaltspflicht missachtetund sei schuld. Was droht mir nun ist das mit Gefährdung oder nur eine Ordnungswidrigkeit die mit 35 € geahndet wir?? Bitte um eine schnelle Antwort
    Vielen Dank
    Mit freundlichen Grüßen
    SK

    • bussgeld-info.de 7. November 2016, 10:59

      Hallo SK,

      für die Missachtung der allgemeinen Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren droht Ihnen wahrscheinlich das Verwarngeld von 35 Euro. Warten Sie am besten aber erst einmal den offiziellen Bescheid ab.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • SK 17. November 2016, 18:25

        Hallo Bußgelddteam,
        Nun kam der gefürchtete Brief auf dem steht ein Bußgeld in Höhe von 100 € und ein Punkt in Flensburg. „Sie ließen beim Rückwärtsfahren die ihnen obliegende besorge Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall. Paragraphen 9 Abs. 5 Paragraph 1 Abs. 2 Paragraph 49 StVO; 44 BKatV; Paragraph 3 Abs. 3 BKatV; Paragraph 19 OWiG“ was bedeutet dies für meine Probezeit?

        Vielen Dank für die vorherige Antwort und für die kommende Antwort.

        Mit freundlichen Grüßen

        Sk

        • bussgeld-info.de 21. November 2016, 12:07

          Hallo SK,

          generell kann jeder Verstoß, der mit mindestens 60 Euro Bußgeld geahndet wird dazu führen, dass die Probezeit um zwei Jahre verlängert wird. Ob Sie zusätzlich an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen, wird Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde später in einem gesonderten Brief mitteilen.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • bernd s. 31. Oktober 2016, 1:35

    Liebe Leute,habe folgene Situation erlebt:Enge Straße in der eine Fahrbahn zum Parken frei u. auch genutzt wird1
    Der durchgehende Verkehr muß daher den auf der verbleibenden Fahrbahn Entgegenkommern, die Vorfahrt ge-
    währen! so von mir beobachtet und auch beachtet! Nachdem die Gegenrichtung frei war-setzte ich meinen PKW
    mit Anhänger auf dieser Straßenseite meine Fahrt fort! Nachdem ich etliche parkende PKWs passiert hatte, kurz
    vor erreichen der nächsten „Freien Doppelfahrbahn“ befuhr plötzlich ein anderer PKW „meine Fahrspur“ und zwang
    mich dadurch zum Anhalten!! Was nun? Während ich noch schaute – und erfaßte praktisch kein Platz zum aus-
    weichen und mit Anhänger schon überhaupt nicht -„rückte“ dieser Verkehrsteilnehmer mir dicht auf den „Kühler“
    zugleich stauten sich hinter diesem weitere Fahrzeuge!! Ein wenig in Panik setzte ich zurück-längere Strecke-plötz-
    lich brach der Anhänger nach rechts aus und schrampte an einen parkenden PKW! Polizei kam ,nahm alles auf!
    Meine Frage jetzt:muß ich das eigentlich machen?zurücksetzen? ich hatte gewartet-die Str.war frei-wenn nun einmal
    in Fahrt-muß dann nicht der Gegenverkehr nun warten,denn der sieht doch-die Strecke ist nicht frei??!! Ich erlebe dies immer öfter-die fahren einfach rein und verlangen (nötigen!!) einen einfach!! Kann ich nicht stehen bleiben und
    nötigenfalls die Polizei zur Hilfe rufen? Ich hatte den Schaden (und der Parkende) die andern fuhren einfach davon!!
    Für eine hilfreiche Antwort verbleibend und dankend. b.stolze

    • bussgeld-info.de 31. Oktober 2016, 10:36

      Hallo Bernd,

      wenn die Fahrbahn frei und der Gegenverkehr durchgefahren ist, können Sie in der Regel die Fahrbahn befahren. Auf solchen Strecken im Straßenverkehr ist gegenseitige Rücksichtnahme besonders wichtig. Ein Zurücksetzen sollte deshalb in der Regel – besonders wenn die Verkehrssituation nicht komplett überschaubar oder in der Weite sehr beschränkt ist – vermieden werden. Ob es hilfreich ist, in solch einer Situation die Polizei zu rufen, bleibt Ihnen überlassen. Allerdings könnte es dann schwierig werden, die Verkehrssituation aufzuklären.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ando 22. September 2016, 14:50

    Hallo, ich habe eine Frage zu den Tatbeständen:
    Beim 1., dem 35€ Bußgeld ist von Zurücksetzen und Sorgfaltspflicht die Rede, im 2., dem 80€ Bußgeld ist von Rückwärtsfahren und Verkehrsteilnehmer gefährdet die Rede.
    Ist hierbei der Unterschied von (1)zurücksetzen und rückwärtsfahren, von (2)Sorgfallspflicht missachtet und Verkehrsteilnehmer gefährdet oder (1+2)beidem zusammen für die Strafe entscheidend?
    Bzw. wird beim Rückwärtsfahren sofort von Verkehrsteilnehmergefährdung ausgegangen?

    Frage dies, da eine Freundin vor kurzem wegen einem Krankenwagen in einer engen aber sonst leeren Straße zurückfahren musste und dabei ein parkendes Auto angefahren und dann die Polizei gerufen hat.
    Diese haben ihr jedoch gesagt, sie bekomme 1 Punkt und ein relativ hohes Bußgeld (um die 100€ – vielleicht die 80€), da dies beim Rückwärtsfahren so sei.

    In dem Fall jedoch wäre es ja eher „beim Rückwärtsfahren die allgemeine Sorgfaltspflicht missachtet“, da niemand gefährdet wurde – außer parkende Autos zählen laut StVO als Verkehrsteilnehmer, die man gefährden kann…..
    da es dies jedoch nicht gibt wird dann automatisch Tatbestand 2 für 80€+Punkt genommen oder wie sieht es aus?

    Hoffe es ist verständlich was ich wissen möchte und danke schonmal falls es beantwortet wird. ?

    • bussgeld-info.de 26. September 2016, 10:38

      Hallo Ando,

      eine Gefährdung bezieht sich für gewöhnlich auf lebende Wesen, kann jedoch auch auf Sachgegenstände mit hohem Wert bezogen werden. Im Zweifelsfall sollte Ihre Freundin einen Anwalt für Verkehrsrecht kontaktieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Julia 30. Juli 2016, 16:20

    Führerschein auf Probe:
    verängert sich die Probezeit um 2 Jahre, wenn ein Fahranfänger sich auf einenm Parkplatz durch den Beifahrer hat einweisen lassen und es trotzdem beim Ausparken zu einem Unfall kam?
    Inwieweit ist der Beifahrer haftbar zu machen?

    • bussgeld-info.de 1. August 2016, 8:44

      Hallo Julia,

      haben Sie beim Zurücksetzen die allgemeine Sorgfaltspflicht missachtet, sollte dies als B-Verstoß gewertet werden- Haben Sie jedoch andere Verkehrsteilnehmer beim Rückwärtsfahren gefährdet, kann dies Auswirkungen auf die Probezeit haben. Auch Begleitpersonen wie Einweiser können unter Umständen haftbar gemacht werden, wenn Sie schuldhaft handeln. Dies kommt jedoch immer auf den jeweiligen Fall an, weshalb sich keine pauschale Aussage treffen lässt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Robin 9. Juli 2016, 13:40

    Fahre ich, wenn vor mir ein anderes auto zurückrollt ob an ampel oder aus dem parkplatz auch selber zurück? Wenn dieses rückwärts auf mich zukommt/rollt? (darf ich)

    • bussgeld-info.de 11. Juli 2016, 9:35

      Hallo Robin,

      in der Regel dürfen Sie in solch einer Situation rückwärts fahren, wenn Sie dabei keine anderen Personen oder Fahrzeuge gefährden und ein Rückwärtsfahren ohne Gefahr oder Behinderung möglich ist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Roby 25. Mai 2016, 10:42

    Ich vergas zu erwähnen mit einem LKW

  • Roby 25. Mai 2016, 10:41

    Im Privatgelände( Firmengelände) rückwärts gefahren und ein anderes Fahrzeug beschädigt. Tafel „Von zweiten Person einweisen lassen“ übersehen, ist das Grob Fahrlässig?

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2016, 9:39

      Hallo Roby,

      in der Regel haben Sie hier beim Zurücksetzen die allgemeine Sorgfaltspflicht missachtet. Das hat ein Bußgeld von 35 Euro zur Folge.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Simon 8. Mai 2016, 10:01

    Hallo, besteht beim ersten oben genannten tatbestand das risiko auf eine verlängerung der probezeit, oder andere folgen ?

    • bussgeld-info.de 9. Mai 2016, 8:32

      Hallo Simon,

      dies sollte als B-Verstoß gelten. Wenn Sie sich bislang nichts haben zu Schulden kommen lassen, sollte es entsprechend keine weiteren Auswirkungen auf Ihre Probezeit haben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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