Bußgeldkatalog Einbahnstraße – Welche Bußgelder drohen?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 19. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

In der folgenden Bußgeldtabelle finden Sie alle Verstöße und die zu zahlenden Bußgelder, die der Bußgeldkatalog Einbahnstraße 2024 definiert.

Bußgeldtabelle: Verstöße in der Einbahnstraße

TatbestandBußgeld
Befahren der Einbahnstraße in falscher Richtung25 €
Parken in der Einbahnstraße entgegen der vorgegeben Fahrtrichtung15 €
Befahren der Einbahnstraße in falscher Richtung mit dem Rad20 €
… andere dadurch behindert25 €
… andere dadurch gefährdet30 €
… mit daraus folgender Sachbeschädigung35 €

Weitere Informationen zu Verkehrsregeln in der Einbahnstraße

Die vorschriftsmäßige Benutzung einer Einbahnstraße

Bußgeldkatalog Einbahnstraße: Einbahnstraßen sind nur in eine Richtung befahrbar
Bußgeldkatalog Einbahnstraße: Einbahnstraßen sind nur in eine Richtung befahrbar

Einbahnstraßen gibt es überall in Deutschland und das aus gutem Grund. Sie schaffen zusätzliche Parkplätze, helfen Unfällen vorzubeugen und sorgen dafür, dass der Verkehr nicht ins Stocken gerät. Zu erkennen sind sie an einem blauen, rechteckigen Verkehrsschild mit einem weißen Pfeil, der die Fahrtrichtung angibt.

Die Einbahnstraße darf wie der Name es schon sagt nur in eine, vorgegebene Richtung befahren werden. Wer diese Regelung zur Straßenbenutzung missachtet, dem droht ein Bußgeld, das im Bußgeldkatalog Einbahnstraße festgelegt ist.

Welche Verkehrsregeln sind in einer Einbahnstraße zu beachten?

  • Für Überholungen gilt folgendes: Andere Verkehrsteilnehmer dürfen grundsätzlich nur links, Schienenfahrzeuge allerdings auch rechts überholt werden
  • Laut Bußgeldkatalog Einbahnstraße ist das Wenden und Rückwärtsfahren in Einbahnstraßen verboten
  • Das Halten und Parken ist laut Bußgeldkatalog in der Einbahnstraße auf beiden Straßenseiten erlaubt

Im Video zusammengefasst: Regeln in einer Einbahnstraße

Woran erkennt man eine Einbahnstraße und welche Regeln gelten dort?
Woran erkennt man eine Einbahnstraße und welche Regeln gelten dort?

Falsches Befahren einer Einbahnstraße: Bußgeld unumgänglich

Das Einbahnstraßenschild übersehen oder die Einbahnstraße als Abkürzung benutzen, weil gerade sowieso niemand auf ihr fährt? Das kann teuer und zusätzlich auch gefährlich werden. Fahren Sie auf der Einbahnstraße in die falsche Richtung droht ein Bußgeld von 25 Euro. Für einen derartigen Verstoß auf der Einbahnstraße ist eine Strafe in Form von Punkten oder eines Fahrverbots aber nicht vorgesehen.

Verhalten bei unabsichtlichem Befahren einer Einbahnstraße in falscher Richtung

Sollte es Ihnen doch einmal passieren, dass Sie eine Einbahnstraße in falscher Richtung befahren haben, bleiben Sie ruhig und beachten Sie folgende Hinweise:

  • Suchen Sie nach einer geeigneten Möglichkeit, um anzuhalten und zu wenden ohne andere Verkehrsteilnehmer dabei zu behindern oder zu gefährden. Achten Sie dabei insbesondere auf den entgegenkommenden Verkehr, da dieser nicht mit Ihnen rechnet
  • Im Idealfall hilft Ihnen vielleicht Ihr Beifahrer oder ein Passant, der Sie per Handzeichen einweist und dabei den Verkehr im Auge behält
  • Fahren Sie auf keinen Fall bis zum Ende der Einbahnstraße in falscher Richtung weiter, denn je länger Sie in entgegengesetzter Richtung auf der Einbahnstraße fahren, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls

Aber Achtung: Sollte Sie die Polizei tatsächlich dabei beobachten, wie Sie auf der Einbahnstraße in die falsche Richtung fahren, wird ein Bußgeld verhängt – egal ob unabsichtlich oder nicht.

Parken in entgegengesetzter Richtung in der Einbahnstraße: Strafe droht auch Falschparkern

Das Halten und Parken ist laut Bußgeldkatalog Einbahnstraße auf beiden Straßenseiten erlaubt. Das Parken in entgegengesetzter Fahrtrichtung ist hingegen verboten und es wird ein Bußgeld von 15 Euro verhängt.

Mit dem Fahrrad durch die Einbahnstraße

Bußgeldkatalog Einbahnstraße: Das Zusatzschild zeigt an, dass Fahrradfahrer in der Einbahnstraße in beide Richtungen verkehren dürfen.
Bußgeldkatalog Einbahnstraße: Das Zusatzschild zeigt an, dass Fahrradfahrer in der Einbahnstraße in beide Richtungen verkehren dürfen.

Auch wenn Sie mit dem Fahrrad unterwegs sind, sollten Sie auf Einbahnstraßenschilder achten. Denn als Radfahrer sind Sie ebenso Verkehrsteilnehmer wie Autofahrer und es kann so ebenfalls ein Bußgeld verhängt werden.

Als Radfahrer erhalten Sie ein Bußgeld, wenn die Einbahnstraße in die falsche Richtung befahren wird. In diesem Fall zahlen Sie 20 Euro. Behindern oder gefährden Sie zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer erhöht sich das Bußgeld.

Kommt es durch Ihr Fehlverhalten zu einem Unfall, zahlen Sie ein Bußgeld von 35 Euro.

Ausnahmen von der Regel

Ist unter dem Einbahnstraßenschild ein zusätzliches Schild angebracht, dürfen Fahrradfahrer die Einbahnstraße in beide Richtungen befahren. Zu Fuß dürfen Einbahnstraßen ebenfalls in beide Richtungen genutzt werden.

FAQ: Einbahnstraße

Darf ich in einer Einbahnstraße rückwärtsfahren oder wenden?

Nein. Weder das Wenden noch das Rückwärtsfahren ist in einer Einbahnstraße gestattet.

Was sollte ich beim Parken in einer Einbahnstraße beachten?

In einer Einbahnstraße dürfen Sie sowohl auf der rechten als auch auf der linken Straßenseite parken. Bedenken Sie jedoch, dass Sie Ihr Kfz ausschließlich in Fahrtrichtung abstellen dürfen.

Welche Bußgelder können auf Verstöße in einer Einbahnstraße folgen?

Hier gelangen Sie zur Bußgeldtabelle, in der mögliche Verstöße in einer Einbahnstraße inklusive der drohenden Bußgelder festgehalten sind.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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