Schule schwänzen: Ein teures Vergnügen

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 5. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Welche Sanktionen drohen beim Schule-Schwänzen?

BundeslandBußgeld
Baden-Württembergpro Fehltag zwischen 50 und 300 Euro
Bayerninsgesamt bis zu 1000 Euro möglich
Berlininsgesamt bis zu 2500 Euro möglich
Bremenpro Fehltag 35 Euro
Hamburgpro Fehltag 150 Euro, im Wiederholungsfall 200 Euro pro Tag
Hessenpro Fehltag 100 Euro, ab der ersten Verwarnung 150 Euro pro Tag
Niedersachseninsgesamt bis zu 1000 Euro möglich
Nordrhein-Westfalenpro Fehltag zwischen 80 und 150 Euro
Rheinland-Pfalzkeine Konsequenzen bei einmaliger Schulverweigerung, im Wiederholungsfall bis zu 500 Euro
Saarlandinsgesamt bis zu 500 Euro möglich
Sachseninsgesamt bis zu 1250 Euro
Sachsen-Anhaltinsgesamt bis zu 1000 Euro
Thüringeninsgesamt bis zu 1500 Euro

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Viele Schüler schwänzen die Schule

Schule schwänzen: Kinder müssen zur Schule gehen, sonst drohen Sanktionen.
Schule schwänzen: Kinder müssen zur Schule gehen, sonst drohen Sanktionen.

Die Schulbehörden schlagen Alarm, weil immer mehr Schüler den Unterricht schwänzen und sich stattdessen fernab der Schule anderweitig vergnügen. Während ihre Klassenkameraden über Aufgaben grübeln, Tests schreiben oder Vorträge halten, bleiben sie zu Hause oder machen die Stadt unsicher. Während mache Schulschwänzer nur hin und wieder die Schule ausfallen lassen, ist es bei anderen fast schon die Regel.

Seit wann gibt es die Schulpflicht?

Lange Zeit blieb das Recht auf Bildungnur Kindern und Heranwachsenden aus reichem Elternhaus vorbehalten, denn die Schulpflicht – und damit auch das Schule schwänzen – ist eine rechtmoderne Errungenschaft. In manchen Landesteilen Deutschlands wurde sie bereits Ende des 16. Jahrhundertsbegründet, aber andere waren nicht so fortschrittlich.

1794 wurde in Preußen die sogenannte Unterrichtspflicht eingeführt, die es jedem Bürger, der nicht in der Lage war, seine Kinder in Eigenregie zu Hause zu unterrichten, auferlegte, diese mit Vollendung des fünften Lebensjahres in die Schule zu schicken.

Von einer allgemeinen Schulpflicht kann hier jedoch nicht gesprochen werden, da die Kinder aus sozial besser gestellten Familien weiterhin Privatunterricht in den heimischen vier Wänden erhielten. Dennoch war dieses Gesetz ein Fortschritt, da es allen Kindern Zugang zur Bildung ermöglichen sollte – freilich vor dem Hintergrund, dass man ihre Eltern für ungeeignet hielt, dieser Aufgabe nachzukommen und die deshalb dem Staat oblag.

Die Schule zu schwänzen, war in dieser Zeit nicht ungewöhnlich, da die Eltern auf die Arbeitskraft von Kindern und Jugendlichen oftmals nicht verzichten konnten. Statt die Schule zu besuchen, mussten sie sich in den Fabriken verdingen. Ihr karger Lohn war zur Bestreitung des Lebensunterhalts der Familie notwendig, da hatte die Bildung verständlicherweise zurückzustehen.Erst in der Weimarer Verfassung wurde 1919 für ganz Deutschland die allgemeine Schulpflicht eingeführt und somit zugleich an der Klassengesellschaft gerüttelt. Das Privileg, den Nachwuchs nach seinen Vorstellungen im eigenen Heim zu unterrichten, wurde damit abgeschafft. Alle Kinder sollten nun mindestens acht Schuljahre durchlaufen, damit der Staat seiner Erziehungspflicht nachkommen konnte.

Für wen gilt die Schulpflicht?

Die Eltern müssen in Erfahrung bringen, weshalb die Kinder die Schule schwänzen.
Die Eltern müssen in Erfahrung bringen, weshalb die Kinder die Schule schwänzen.

In Deutschland wird die Schulpflicht in den jeweiligen Landesverfassungen geregelt, wozu die Bundesländer nach Art. 7 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) durch ihre Kulturhoheit berechtigt sind. Aus diesem Grund kann es leichte Abweichungen in den gesetzlichen Regelungen zur Schulpflicht geben. Ebenso fallen die Strafen für Schule schwänzen verschieden streng aus. Generell wird bei dem verpflichtenden Schulbesuch zwischen der Vollzeitschulpflicht und der Berufsschulpflichtunterschieden.

Die Vollzeitschulpflicht umfasst je nach Regelung neun oder zehn Schuljahre. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass es sich nicht um die Klassenstufen handelt. So hat ein Schüler, der sitzengeblieben ist, bereits mit Beendigung der achten Klasse seiner Pflicht, die Schule zu besuchen, genüge getan.

Nachdem die Vollzeitschulpflicht endet, beginnt die Berufsschulpflicht. Diese wird in der Regel mit dem Abschluss der Berufsausbildung oder des zwölften Schuljahres beendet. Wurde einem Schüler untersagt, die Berufsschule zu besuchen, kann diese Schulpflicht auch schon vorher verkürzt werden. Auch die Berufsschule zu schwänzen, ist gegen das Schulgesetz und wird geahndet.

Wann sollten Jugendliche wegen der Berufsschulpflicht besser nicht die Schule schwänzen? Wenn Sie …

  • die berufsbildende Schule,
  • die allgemeinbildende Schule (Sekundarstufe 1 bzw. 2),
  • die Berufsschulstufe oder
  • die Förderschule besuchen.

Doch ab welchem Alter riskieren die Schüler eigentlich, wenn sie die Schule schwänzen, eine Strafe? Haben die Kinder zu einem länderspezifischen Stichtag das sechste Lebensjahr vollendet, beginnt für sie generell die Schulpflicht. Die Eltern können allerdings beantragen, dass ihr Sprössling bereits vor diesem Zeitpunkt, die Schule besuchen darf, wenn dieser hinreichend weit entwickelt ist. Ebenso ist es möglich, sein Kind noch ein Jahr zurückzustellen, damit es bis zum Schulbeginn noch zusätzlich gefördert wird.

Welche Aufgabenfelder betrifft die Schulpflicht?

  • Schulanmeldung: Eltern müssen ihren Nachwuchs zu den gesetzten Fristen an einer Schule ihrer Wahl anmelden.
  • Schulwahl: Kinder und Heranwachsende, die zum Schulbesuch verpflichtet sind, müssen eine zugelassene öffentliche oder private Schule innerhalb Deutschlands besuchen. Für Diplomatenkinder sind Ausnahmen möglich.
  • Teilnahmepflicht: Schulpflichtige müssen regelmäßig den Unterricht oder Schulveranstaltungen besuchen. Wenn Sie die Schule schwänzen, kann ein Bußgeld unter Umständen die Folge sein.

Schule schwänzen: Gründe

Kinder schwänzen die Schule bspw. bei familiären Problemen.
Kinder schwänzen die Schule bspw. bei familiären Problemen.

Es gibt zahllose Gründe dafür, weshalb Schüler die Schule schwänzen. Während manch einer nur einem unliebsamen Test aus dem Weg gehen will, für den er vergessen hat, zu lernen, belastet den anderen vielleicht der Leistungsdruck, dem er sich generell nicht gewachsen fühlt.

Jene, die die Schule schwänzen, geben zudem häufig an, Angst vor den Lehrern oder den eigenen Mitschülern zu haben. Mobbing gewinnt dabei in den letzten Jahren zunehmend an Aufmerksamkeit. Doch auch familiäre Probleme, die im Grunde nichts mit der Schule zu tun haben, können Kinder und Jugendliche belasten und zur Schulverweigerung und einem Bußgeld führen.

Manchmal führen diese Ängste auch dazu, dass sich die Betroffenen wirklich schlecht fühlen und körperliche Symptome wie Schwindel, Bauchschmerzen oder Übelkeit hervorrufen. Der einfachste Weg scheint dann zu sein, den Problemen aus dem Weg zu gehen, also die Schule zu schwänzen. Doch damit geraten die Schüler all zu häufig in einen Teufelskreis, denn zum einen lösen sich die Probleme nicht von selbst in Luft auf und zum anderen fällt es ihnen immer schwerer, in den Schulalltag zurückzufinden.

Gerade im Vergleich zu tieferliegenden Gründen für das Schule-Schwänzen, erscheint die eigenmächtige Ferienverlängerung geradezu harmlos. Natürlich ist es verlockend, den Sohn oder die Tochter schon einige Tage vor dem eigentlichen Ferienbeginn aus der Schule zu nehmen, um früher in den Urlaub starten zu können und von der günstigeren Verkehrslage oder Sparangeboten zu profitieren.

Wollen Sie sich oder dem Nachwuchs ein Bußgeld wegen Schule schwänzen ersparen, sollten Sie vorab eine Ferienverlängerung beantragen. Wird diese nicht genehmigt, sollten Sie keinesfalls früher in die Ferien aufbrechen, denn dann riskieren Sie ein teures Bußgeld wegen Nichtwahrnehmung des Unterrichts.

Schule schwänzen: Wann drohen Bußgelder?

Wenn Kinder, die älter sind als 14 Jahre, die Schule schwänzen, kann ein Bußgeld folgen.

Wenn Kinder, die älter sind als 14 Jahre, die Schule schwänzen, kann ein Bußgeld folgen.

Bei minderjährigen Kindern haben die Eltern dafür Sorge zu tragen, dass diese nicht die Schule schwänzen, sondern aktiv am Unterricht oder Schulveranstaltungen teilnehmen. Das Argument, dass die Erziehungsberechtigten nicht wissen, dass die Kinder in der Schule blau machen, schützt sie nicht vor etwaigen Sanktionen.

Fehlt ein Schüler mehrere Tage unentschuldigt, ruft der Lehrer in der Regel zu Hause an, um in Erfahrung zu bringen, ob mit dem Kind alles in Ordnung ist. Oftmals erfahren die Erziehungsberechtigten erst auf diesem Wege, dass die Kinder die Schule schwänzen. Sie können daraufhin ein offenes Gespräch mit ihrem Sohn oder ihrer Tochter führen, um die Gründe für die Schulverweigerung in Erfahrung zu bringen, eine Lösungsmöglichkeit zu erarbeiten oder erzieherisch auf ihn bzw. sie einzuwirken.

In den meisten Fällen bietet auch die Schule ihre Unterstützung zur Reintegration des Schulschwänzers an. Schulpsychologen und Sozialarbeiterversuchen dann dem Kind, den Weg zurück in die Schule zu erleichtern.

Natürlich können die Eltern ihr Kind nicht an der Schulbank festketten, dennoch handelt es sich beim Schule-Schwänzen, um eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet wird, um eine Verhaltensänderung bei den Betroffenen zu bewirken. In der Regel wird wegen Schulschwänzens ein Bußgeld gegen die Erziehungsberechtigten verhängt. Ist das Kind bereits strafmündig, kann das Bußgeldverfahren auch direkt gegen es eröffnet werden.

Eltern haben allerdings nur Sanktionen zu befürchten, wenn sie sich nicht darum bemühen, dass ihr Kind wieder die Schule besucht. Kooperieren Sie mit der Schulleitung, Lehrern und den Sozialarbeitern kann man ihnen kein mangelndes Interesse vorwerfen.

Schule schwänzen: Dies kann schlimmere Folgen als ein Bußgeld haben, z. B. einen Verweis.
Schule schwänzen: Dies kann schlimmere Folgen als ein Bußgeld haben, z. B. einen Verweis.

Bevor Sie letztlich einen Bußgeldbescheid erhalten, stehen meist andere Disziplinarmaßnahmen und Sanktionen an. Bringen Gespräche mit dem Psychologen oder Nachsitzen nicht den gewünschten Erfolg, kann die Schule beim hartnäckigen Schule-Schwänzen, auch einen Verweis gegen den Schüler aussprechen und ihm mit dem Rauswurfdrohen.

Eine Verwarnung durch die Schulleitung und ein Eintrag auf dem Zeugnis können ebenfalls Konsequenzen beim Schule-Schwänzen sein. Gerade der Vermerk über die unentschuldigten Fehltage kann sich auf Bewerbungen recht negativ auswirken, weil der Schüler dadurch als unzuverlässig gilt und sich der Arbeitgeber lieber nach einem anderen Kandidaten umschaut.

Sollten die Kinder trotz dieser Sanktionen weiterhin die Schule schwänzen, kann das Ordnungsamt anschließend Bußgelder gegen die Eltern oder die Schüler, die älter als 14 Jahre sind, verhängen. Wie hoch das Bußgeld wegen Blaumachens ausfällt, ist je nach Wohnort sehr unterschiedlich und hängt auch davon ab, über welchen Zeitraum, der Unterricht geschwänzt wurde. Können die Jugendlichen die Strafe nicht bezahlen, kann der Jugendrichter stattdessen auch eine Arbeitsleistung anordnen.

Aufgepasst: Wohnen Sie in Hessen und im Saarland, kann Ihnen oder den Kindern sogar eine Freiheitsstrafe drohen, wenn diese die Schule schwänzen oder wenn Sie eigenmächtig den Urlaub verlängern. In Nordrhein-Westfalenwerden die hartnäckigen Schulverweigerer zu Hause eingesammelt und zwangsweise in die Schule gebracht, um am Unterricht teilzunehmen.

FAQ: Schule schwänzen

Welches Bußgeld droht Schuleschwänzern?

Dies hängt vom Bundesland ab. Die genauen Bußgelder können Sie unserer Bußgeldtabelle entnehmen.

Warum gibt es eine Schulpflicht?

Die Schulpflicht in Deutschland wird damit begründet, dass damit der staatliche Erziehungsauftrag gewährleistet werden soll

Wie lang dauert die Schulpflicht?

Die Vollzeitschulpflicht dauert je nach Bundesland neun oder zehn Jahre. Laut Schulgesetz beginnt im Anschluss die Berufsschulpflicht. Sie endet üblicherweise mit Abschluss des zwölften Schuljahrs oder mit Ende der Berufsausbildung.

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Schule schwänzen: Ein teures Vergnügen
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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 1 comment… Kommentar einfügen }
  • Franz K. 23. Januar 2020, 22:16

    Hallo,
    ist das wirklich so?

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