Sich im Urlaub an die Verkehrsregeln der Niederlande zu halten, kann durchaus dafür sorgen, dass Besucher Amsterdam, Zandvoort oder Den Haag ohne zusätzlichen Stress erleben können. Denn ein Bußgeldbescheid der Niederlande kann die Urlaubsstimmung schnell trüben. Unkenntnis schützt auch in unserem Nachbarland nicht davor, bei einem Verkehrsverstoß mit Sanktionen rechnen zu müssen.
Was Urlauber bei einem Bußgeldbescheid aus den Niederlanden beachten müssen, klärt der nachfolgende Ratgeber ebenso wie die Frage, ob ein Bußgeld immer bezahlt werden muss bzw. ob die Vollstreckung von einem solchen Bescheid in Deutschland möglich ist.
Inhaltsverzeichnis
Wann ist mit einem Bußgeldbescheid der Niederlande zu rechnen?
Die Niederlande sind mit dem Auto von Deutschland aus besonders gut zu erreichen, daher nutzen viele auch die Gelegenheit und reisen mit dem eigenen Fahrzeug. Da sich einige Verkehrsregeln in den Niederlanden von den deutschen unterscheiden, sollten Sie sich bereits vor Fahrbeginn mit den geltenden Vorschriften befassen.
Tun Reisende das nicht, riskieren sie einen Bußgeldbescheid aus Holland oder den anderen Provinzen der Niederlande zu erhalten. Die Niederlande haben zwölf Provinzen, von denen Holland und Zeeland wohl die bekanntesten sind. Die Verkehrsregeln gilt es in allen Teilen des Landes zu beachten.
Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahren unter Alkoholeinfluss oder das Missachten der Vorfahrt werden in allen Teilen der Niederlande mit Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog geahndet. Ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland kann dann die Urlaubskasse durchaus belasten und die Urlaubsfreude einschränken. Denn Sanktionen die ein Bußgeldbescheid der Niederlande mit sich bringt, können um Einiges höher ausfallen, als das in Deutschland der Fall ist.
Verstoß | Sanktionen |
---|---|
Alkohol am Steuer | ab 325 EUR |
20 km/h zu schnell | ab 165 EUR |
über 50 km/h zu schnell | ab 660 EUR |
Rote Ampel missachtet | ab 230 EUR |
Telefon beim Fahren genutzt | 230 EUR |
Gurtpflicht missachtet | 140 EUR |
Parkverstoß | ab 90 EUR |
Stand: Januar 2018
Bußgeldbescheid der Niederlande: Bezahlen oder nicht?
Erhalten Urlauber einen Strafzettel oder Knöllchen aus Holland bzw. den anderen Provinzen, sollten sie wissen, dass diese in der Regel durch das Justitieel Incasso Bureau (CJIB; deutsch: Zentrales Justizinkassobüro) eingefordert werden. Allerdings können Gemeinden auch selbst Inkassobüros beauftragen, um einen Bußgelbescheid der Niederlande vollstrecken zu lassen.
Auch ist es von Bedeutung zu wissen, dass es eine Verjährung für diese niederländischen Bußgeldbescheide nicht gibt. So kann ein solcher Bescheid auch noch nach Jahren bei der Wiedereinreise oder bei Verkehrskontrollen teuer werden. Darüber hinaus kann beispielsweise auch ein Aufschlag von 50 Euro zum eigentlichen Bußgeld hinzukommen, wenn der Bescheid bereits zwei Mal angemahnt wurde.
Wurde also ein Bußgeldbescheid aus Holland etc. nicht bezahlt, kann das auch nach dem Urlaub zu Problemen führen. Nicht nur die Wiedereinreise ist hier betroffen, denn ein Bußgeldbescheid der Niederlande kann in Deutschland vollstreckt werden.
Vollstreckung von einem Bußgeldbescheid der Niederlande
Gemäß des EU-Rahmenbeschlusses zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld) besteht zwischen den Niederlanden und Deutschland ein Vollstreckungsabkommen, welches den niederländischen Behörden erlaubt, Amtshilfe in Deutschland zu beantragen. Bußgelder ab 70 Euro können dann durch das Bundesamt für Justiz (BfJ) vollstreckt werden. Allerdings ist dies nur bei Geldsanktionen möglich. Fahrverbote und Punkte können nicht nach Deutschland übertragen werden.
FAQ: Bußgeldbescheid aus den Niederlanden
Ja, das europäische Vollstreckungsabkommen regelt die Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide innerhalb der EU. Geldsanktionen ab 70 Euro (inklusive Gebühren) können Deutschland eingefordert werden.
Wie in Deutschland auch werden in den Niederlanden Verkehrsverstöße mit Bußgeldern geahndet. Wann Fahrer mit einem Bußgeldbescheid rechnen können, zeigt die Übersicht hier an einigen Beispielen.
In der Regel ist für das Ausstellen und Versenden von Strafzetteln und Bußgeldbescheiden das Justitieel Incasso Bureau (CJIB; deutsch: Zentrales Justizinkassobüro) zuständig. Niederländische Gemeinden können auch selbst Inkassobüros beauftragen.