Die Nutzung des Handys am Steuer gehört zu den häufigsten Verkehrsverstößen in Deutschland, die zu einem Unfall führen. Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, oder dem nachgewiesen wird, das Handy während der Fahrt genutzt zu haben, muss mit empfindlichen Sanktionen rechnen.
Bußgeldtabelle
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
|---|---|---|---|---|
| Als Fahrer das Handy am Steuer genutzt... | 100 EUR | 1 | Hier prüfen ** | |
| ...und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet | 150 EUR | 2 | 1 Monat | Hier prüfen ** |
| ...mit Beschädigung einer Sache | 200 EUR | 2 | 1 Monat | Hier prüfen ** |
| Als Radfahrer das ^handy benutzt | 55 EUR |
Bußgeldrechner
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Beweispflicht beim Handy am Steuer
Die Beweispflicht liegt grundsätzlich bei der Behörde bzw. der Polizei, da die Unschuldsvermutung gilt. Was genau die Beamten darlegen müssen, erfahren Sie hier.
Nein, Verbindungsdaten dürfen ohne Zustimmung nicht abgefragt werden und eine Durchsuchung des Handys ist bei einfachen Ordnungswidrigkeiten nicht erlaubt.
Die Nutzung des Handys am Steuer wird als sogenannter A-Verstoß gewertet. Dies führt zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und der verpflichtenden Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Welche Strafen drohen beim Handy am Steuer?
Erwischt die Polizei den Fahrer mit dem Handy am Steuer, muss die Beweispflicht eingehalten werden. Diese Strafen für diesen Tatbestand richten sich nach der Schwere des Verstoßes und danach, ob andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden.
Laut Bußgeldkatalog drohen beim Handy am Steuer folgende Sanktionen:
- Einfacher Verstoß ohne Gefährdung: 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg
- Mit Gefährdung anderer: 150 Euro und 2 Punkte sowie 1 Monat Fahrverbot
- Mit Sachbeschädigung: 200 Euro und 2 Punkte sowie 1 Monat Fahrverbot
Besonders hart trifft es Fahranfänger in der Probezeit: Hier wird die Handynutzung als A-Verstoß gewertet, was eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich zieht.
Wer hat die Beweispflicht beim Handy am Steuer einzuhalten?
Im Bußgeldverfahren liegt die Beweispflicht beim Handy am Steuer grundsätzlich bei den Behörden. Die Polizei oder die Ordnungsbehörde muss nachweisen können, dass tatsächlich ein Verstoß vorlag. Hier greift nämlich der Grundsatz der Unschuldsvermutung.
Das bedeutet, dass Beschuldigte nicht beweisen, dass sie unschuldig sind. Vielmehr muss die Behörde ihnen die vorgeworfene Tat (z. B. das Handy am Steuer) gemäß Beweispflicht nachweisen können. Dies ist ein fundamentales Prinzip im deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht.
Die Beweispflicht der Polizei beim Handy am Steuer erfordert, dass die Beamten dokumentieren können, was genau sie beobachtet haben. Vage Vermutungen oder Annahmen reichen nicht aus. Die Behörde muss konkret darlegen:
- Dass der Fahrer das Handy in der Hand hielt
- Wie die Beobachtung erfolgte und unter welchen Bedingungen
- Dass er das Gerät aktiv nutzte
- Dass das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt in Betrieb war
Immer häufiger setzt die Polizei auf technische Hilfsmittel. Fotos oder Videos bieten den Vorteil, dass die Situation objektiv dokumentiert wird. Allerdings muss auch hier die Nutzung des Handys klar nachweisbar sein. Ist die Qualität des Fotos beispielweise schlecht oder unklar, kann der Fahrer den Bußgeldbescheid mit einer höheren Erfolgschance anfechten.
Handy am Steuer und die Beweispflicht: Was die Polizei nicht als Beweis nutzen kann
Um der Beweispflicht beim Handy am Steuer nachzugehen, gibt es einige Faktoren, die die Polizei nicht als Beweis nutzen kann. Dazu gehören:
- Die Verbindungsdaten Ihres Mobilfunkanbieters dürfen ohne Ihre Zustimmung nicht abgefragt werden
- Die GPS-Daten oder App-Nutzungsprotokolle sind ohne richterlichen Beschluss unzulässig
- Eine Durchsuchung Ihres Handys ist bei einem einfachen Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht zulässig
Problemfälle und Unsicherheiten
Obwohl beim Handy am Steuer die Beweispflicht gilt, gibt es in der Praxis zahlreiche Situationen, in denen die Beweislage nicht eindeutig ist. Diese Grauzonen können für Betroffene vorteilhaft sein. Zu den typischen Problemfällen gehören:
- Kurze Beobachtungszeit: Wenn die Polizei nur für einen Sekundenbruchteil beobachten konnte, wie Sie etwas in der Hand hielten, ist nicht zweifelsfrei nachweisbar, dass es sich um ein Handy handelte. Es hätte auch ein anderer Gegenstand sein können.
- Unklare Handlung: Die Beobachtung, dass jemand ein Handy in der Hand hält, bedeutet nicht automatisch, dass es auch benutzt wurde. Vielleicht haben Sie es gerade nur zur Seite gelegt oder aus der Tasche genommen.
- Stehendes Fahrzeug: Besonders umstritten sind Fälle, in denen das Fahrzeug an einer roten Ampel steht. Hier ist entscheidend, ob der Motor lief oder nicht. War der Motor aus, liegt kein Verstoß vor.
- Wischbewegungen: Polizisten interpretieren oft Handbewegungen als „Wischen“ auf dem Display. Doch ohne einen klaren Blick auf das Display gibt es für den Tatbestand „Handy am Steuer“ oft keinen Beweis, dass tatsächlich das Handy bedient wurde und nicht etwa nur die Hand bewegt wurde.
- Dämmerung und Dunkelheit: Bei schlechten Lichtverhältnissen wird es für die Polizei schwieriger, eindeutig zu erkennen, was der Fahrer in der Hand hält und was er damit macht.
Was können Fahrer bei einem falschen Vorwurf tun?
Gelegentlich kommt es vor, dass ein falscher Vorwurf gegen den Fahrer entsteht. In diesem Fall haben Betroffene unterschiedliche Vorgehensmöglichkeiten. Glaubt die Polizei, den Fahrer mit dem Handy am Steuer gesehen zu haben, ist es in erster Linie wichtig, ruhig und höflich zu bleiben. Betroffene sollten, wenn möglich, keine Aussage zur Sache machen.
Nach Erhalt des Bußgeldbescheids haben Betroffene grundsätzlich zwei Wochen Zeit, um Einspruch dagegen einzulegen. Wird wegen dem Handy am Steuer ein Verfahren ohne konkreten Beweis eingeleitet, kann dieses erfolgreich angefochten werden. Ein Einspruch sollte stets schriftlich erfolgen und rechtzeitig bei der zuständigen Behörde eingehen.
Nach dem Einspruch wird die Akte an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die entscheidet, ob Anklage erhoben wird. Oft werden Verfahren eingestellt, wenn die Polizei wegen dem Handy am Steuer der Beweispflicht nicht nachgehen kann.
Wann lohnt sich ein Einspruch?
Ein Einspruch lohnt sich besonders in Situationen, in denen der Fahrer das Handy nicht genutzt hat oder glaubt, dass die Polizei nicht genügend Nachweise hat, um wegen dem Handy am Steuer die Beweispflicht zu erfüllen. Dazu gehören folgende Situationen:
- Die Beweislage ist dünn (z. B. nur kurze Beobachtung, große Entfernung, schlechte Sicht)
- Der Tatvorwurf ist ungenau oder widersprüchlich formuliert
- Der Fahrer hat eigene Beweise für seine Unschuld (z. B. Zeugen, Dashcam-Aufnahmen)
- Die Polizei kann nicht konkret beschreiben, was mit dem Handy gemacht wurde
- Es bestehen Zweifel, ob das Fahrzeug tatsächlich in Betrieb war
- Der Beschuldigte nutzte eine Freisprecheinrichtung und das wurde nicht berücksichtigt
- Das beobachtete Objekt war kein Handy, sondern ein anderer Gegenstand

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