Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 2. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Ordnungswidrigkeit: Ist die Geschwindigkeit zu hoch, passieren häufig Unfälle.
Ordnungswidrigkeit: Ist die Geschwindigkeit zu hoch, passieren häufig Unfälle.

Was genau drückt eine Ordnungswidrigkeit aus? Wo ist deren allgemeingültige Definition verankert? Welche Vergehen zählen als Ordnungswidrigkeit, wenn eine Bußgeldstelle entscheiden muss, was konkret auf den Bußgeldbescheid geschrieben werden soll? Dieser Ratgeber klärt Sie über die Begrifflichkeit einer Ordnungswidrigkeit und deren Anwendung auf.

Spezielle Themen zur Ordnungswidrigkeit

Video: Die fünf teuersten Verkehrsverstöße!

Welche Verkehrsverstöße sind am teuersten? Die Antwort gibt’s hier im Video.
Welche Verkehrsverstöße sind am teuersten? Die Antwort gibt’s hier im Video.

Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG): Wie eine Verkehrsordnungswidrigkeit bewertet wird

Soll eine Ordnungswidrigkeit (OWi) laut Recht definiert werden, ist in Deutschland das OWiG der erste Anlaufpunkt, denn dieses Gesetz gibt alle Regelungen rund um eine Verkehrsordnungswidrigkeit im Straßenverkehr an. Laut § 1 „Begriffsbestimmung“ im OWiG ist eine Ordnungswidrigkeit wie folgt zu verstehen:

(1) Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt.
(2) Eine mit Geldbuße bedrohte Handlung ist eine rechtswidrige Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes im Sinne des Absatzes 1 verwirklicht, auch wenn sie nicht vorwerfbar begangen ist.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist der Unrechtsgehalt, welcher die Stärke der Bösartigkeit beschreibt, die mit einer Ordnungswidrigkeit einhergeht.

Eine Ordnungswidrigkeit ist beispielsweise ein Rotlichtverstoß, solange dabei kein Unfall verursacht wird. Der Unrechtsgehalt ist hier sehr gering, weil die Tat vorher nicht geplant wurde. Bei Rot über die Ampel zu fahren, ist in der Regel eine spontane Handlung. Zu dieser Kategorie von Ordnungswidrigkeiten zählt auch falsches Parken, weil der Betroffene hierbei sein Fahrzeug häufig nur aus Mangel an geeigneten Parkplätzen falsch abstellt. Hier ist unter Umständen auch eine Verwarnung möglich.


Nicht jedes Vergehen ist nämlich auch gleich als Straftat zu werten. Selbstverständlich hängt es auch immer vom Einzelfall ab, ob ein Vergehen strenger oder schwächer bestraft wird. Um zu gewährleisten, dass Verkehrssünder, welche lediglich leichte Verstöße im Straßenverkehr begangen haben, nicht zu hart bestraft werden, gibt es das deutsche Ordnungswidrigkeitengesetz. In der Regel werden Ordnungswidrigkeiten von der Bußgeldbehörde, oder Verwaltungsbehörde, bearbeitet. Diese verhängt dann Strafen auf der Grundlage des Bußgeldkatalogs. Eine Ordnungswidrigkeit kommt im Gegensatz zur Straftat nicht immer vor Gericht. Nicht selten wird dazu ein Anhörungsbogen für Ordnungswidrigkeiten an betroffene Verkehrssünder verschickt, um die Ahndung und Verfolgung in einem Verfahren ordnungsgemäß abschließen zu können. Eine Anhörung zur Ordnungswidrigkeit ist sehr wichtig.

In solch einem Bußgeldverfahren ist selbstverständlich auch immer ein Einspruch möglich. Ob sich ein Einspruch gegen eine Ordnungswidrigkeit beziehungsweise begangene Verstöße lohnt, kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht mitteilen. Für einen lohnenswerten Widerspruch gegen eine Ordnungswidrigkeit gibt es keine pauschale Antwort, da jeder Fall anders ist. Beachten Sie aber, dass ein Einspruch nur möglich ist, wenn Sie nicht bereits das Bußgeld vor Ort bezahlt haben.

Ordnungswidrigkeit vs. Straftat

Eine Ordnungswidrigkeit, weil der Abstand nicht entsprechend eingehalten wurde, zeigt sich oftmals in Auffahrunfällen.
Eine Ordnungswidrigkeit, weil der Abstand nicht entsprechend eingehalten wurde, zeigt sich oftmals in Auffahrunfällen.

Während eine Ordnungswidrigkeit innerhalb eines Bußgeldverfahrens durch eine Geldbuße, Punkte in Flensburg oder andere Maßnahmen, wie zum Beispiel einen Führerscheinentzug, entschieden wird, steht eine Straftat gegensätzlich zur Ordnungswidrigkeit immer in Verbindung mit einem Gerichtsverfahren, welches ausgetragen wird.

Dementsprechend unterscheidet sich auch das Strafmaß: Begangene Ordnungswidrigkeiten werden in einem Verfahren der Verwaltungsbehörde meist mit einer Geldbuße gemäß der Ordnungswidrigkeit, die begangen wurde, bestraft. In einem Bußgeldverfahren hängt die genaue Strafe immer von den Ergebnissen der Verfolgung und Ahndung im jeweiligen Verfahren ab. Im Gegensatz dazu steht die Straftat, die in vielen Fällen zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe führt. Strafen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr sollen vor allem lehrreich sein, sodass die gleiche Ordnungswidrigkeit nicht noch einmal begangen wird. Bei der Verurteilung zu einer Straftat bekommen Sie einen Eintrag im Bundeszentralregister und gelten somit als vorbestraft. Ordnungswidrigkeiten, die ein Bußgeld ab 60 Euro nach sich ziehen und die Verkehrssicherheit gefährden, werden beim Kraftfahrt-Bundesamt vermerkt – im Fahreignungsregister (früher: Verkehrszentralregister).

Achtung: In einigen Fällen ist es jedoch so, dass eine Tat sowohl einer Ordnungswidrigkeit im Verkehr als auch den Straftaten zuzuordnen ist. Einmal als solche bewertet, kann ein Vergehen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit gelten. Anders herum gilt dieselbe Regel.

Beispiele für Ordnungswidrigkeiten können sein:

  • eine Ordnungswidrigkeit bezüglich Geschwindigkeit
  • eine Ordnungswidrigkeit durch falsches Parken
  • eine Ordnungswidrigkeit durch einen Abstand zwischen zwei Fahrzeugen, der zu gering gehalten wird

Verjährung von Ordnungswidrigkeiten

Für eine Verjährung einer Ordnungswidrigkeit (OWi) gibt es im Recht eine gesonderte Frist. Konkret ist das die Verjährungsfrist einer Ordnungswidrigkeit. Diese liegt im Allgemeinen bei drei Monaten, kann aber je nach Gegebenheit auf sechs Monate verlängert werden. In dieser Zeit wird im Normalfall eine Ordnungswidrigkeit von der Polizei und der zuständigen Behörde für Bußgelder verfolgt und geahndet. Tritt bei einer Ordnungswidrigkeit die Verjährung ein, dann hat die Behörde Ihnen den Bescheid nicht rechtzeitig zugesandt.

FAQ: Ordnungswidrigkeit

Was wird unter einer Ordnungswidrigkeit verstanden?

Es handelt sich hierbei um einen Verstoß gegen verwaltungsrechtliche Vorschriften, der weniger schwerwiegend ist als eine Straftat.

Wie wird eine Ordnungswidrigkeit verfolgt?

In der Regel übernimmt eine Bußgeldstelle die Verfolgung, auch wenn die Ermittlungen meist von der Polizei durchgeführt werden. Dem Schuldigen wird ein Bußgeldbescheid zugestellt, in der er zur Zahlung des entsprechenden Bußgelds aufgefordert wird.

Welche Sanktionen fallen für Verkehrsordnungswidrigkeiten an?

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr werden mit Bußgeldern bestraft. Je nach Tatbestand können zudem Punkte in Flensburg und Fahrverbote anfallen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (31 Bewertungen, Durchschnitt: 4,16 von 5)
Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr
Loading...

Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 29 comments… Kommentar einfügen }
  • Pommranz 12. Februar 2023, 12:19

    Ich habe als tatsächlicher Fahrer nach 3 Monatsverjährung erst ein Anhörungsbogen auf mein Namen bekommen.Diesen hab ich mit Hinweis auf die Verjährungsfrist zurück geschickt. Jetzt kam der Bußgeldbescheid mit Höhe des Strafmaß…Eine Fahrerermittlung wurde sicher in den ersten 3 Monaten durchgeführt was ich aber nicht wissen kann da ich erst 7 Tage nach Ablauf den erste offiziellen Anhörungsbogen bekam..wie muss ich jetzt beim Einspruch reagieren?

  • Linka 11. Oktober 2022, 13:07

    Hallo
    Mein Sohn wurde von der Busgeldbehörde wegen Fahrzeugführung unter Wirkung des berauschenden Mittels bestraft, Höhe Geldstrafe und 2 Monate Fahrverbot. Wurde alles geklärt.
    Später sind wir in anderes Bundesland umgezogen und kam wieder was und zwar diese MPU Untersuchung, die auch ein Vermögen kostet und weitere Urin -Untersuchungen, die bestimmt auch nicht kostenlos sind. Wie kann es, dass beim Bundesland-Wechsel kommt mehr. Wären wir dort geblieben, wäre die Geschichte erledigt?
    LG GW

  • Sarah N 21. Juli 2022, 14:03

    Hallo, ich wurde vor kurzem angehalten. Meine Blutprobe war positiv auf Cannabis , lag aber unterm Grenzwert und die Ordnungswidrigkeit wurde eingestellt. Jetzt meine Frage: kommt noch etwas von der Führerschein Behörde ?

  • Sandra S 28. März 2022, 13:36

    Hallo, weiss jemand zufällig was Vo und Vm als Abkürz bedeuten.

  • D. 2. November 2020, 9:16

    Ich habe in Portugal an einem Strand um den Parkplatz zu erreichen eine durchgezogene Linie überfahren. Die Polizisten haben direkt vor Ort eine Strafe von 52 Euro kassiert. Alle Dokumente waren in Portugiesisch vor Ort die ich unterschreiben sollte. Die Polizei erwähnte, dass somit alles geregelt ist. Nach jetzt genau 2 Jahren erhalte ich ein Schreiben von den portugiesischen Ämtern, dass ich einen Monat meinen Führerschein innerhalb von 2 Wochen abgeben soll. Das Schreiben war komplett auf portugiesisch nur durch Freunde habe ich erfahren worum es geht.
    1) Ist das überhaupt rechtlich so korrekt da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt und ich diese bezahlt habe
    2) Wie lange ist die Frist? Ist diese nicht abgelaufen?
    3) Muss das Schreiben nicht für mich verständlich in Deutsch oder Englisch verfasst sein damit es Gültigkeit hat?
    4) kann ich Einspruch einlegen? Wenn ja wie? Kann die Behörde womöglich im Nachgang mir wieder ein Schreiben in Deutsch senden und dies ist dann gültig?
    5) wie soll ich in 2 Wochen, während Corona, nach Portugal kommen um meinen Führerschein abzugeben? Zudem ist das Fahrverbot doch nur in dem Land gültig ich benötige meinen Führerschein hier. Wie funktioniert so was? Wie kann ich einen Führerschein in einem Land abgeben obwohl ich das Dokument als Nachweispflicht in Deutschland benötige da hier die Fahrerlaubnis ja noch gültig sein müsste oder?

  • Hannes 7. Juli 2020, 17:27

    1) Wenn ich mich weigere, ein Verwarnungsgeld (55€) wegen Parkens auf einem Grünstreifen zu zahlen und ich dann ein Bußgeldbescheid bekomme, ist dann das Bußgeld genau in dieser Höhe oder kommen dann noch irgendwelche Verwaltungskosten dazu?
    2) Wenn ich mich weigere, das Bußgeld zu zahlen, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass a) der Fall zum Gericht geht und b) dass dann ein Richter das Verfahren wegen Nichtigkeit einstellt?

  • Verkehrs Halodri 10. November 2019, 5:44

    Hallo,

    ich bin in einer verlängerten Probezeit wegen Alkohol am Steuer (1,25 Promille) nach 1 Jahr mit 30 kmh zuviel geblitzt worden.
    Was kann mir passieren ? 1 Punkt + Bußgeld und Fahrverbot ?

    Wäre um eine schnelle Antwort sehr dankbar!

    LG der Halodri

  • karin 1. März 2019, 0:45

    bin auf der Autobahn viel zu schnell gefahren. es War eine Baustelle. 60 km dürfte man u. ich bin etwas über 120 km gefahren. 1 Monat Fahrverbot oder ? Punkte und Geldstrafe oder ? Kann man auch Es bezahlen das man kein Fahrverbot bekommt da ich einem Job habe. ich muß fahren können. ich Bitte um Rat ! vielen dank

    • bussgeld-info.de 27. März 2019, 18:16

      Hallo Karin,

      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • bussgeld-info.de 14. Juni 2018, 10:36

    Hallo Heike L.

    Wenn Sie von dauerhafter Lärmbelästigung betroffen sind können Sie das Ordnungsamt oder die nächstgelegene Polizeidienststelle aufsuchen und den Fall schildern. Ob die Beamten Maßnahmen ergreifen lässt sich jedoch nicht vorhersagen und hängt von deren Einschätzung der Situation ab.

    Ihr Team von bussgeld-info.de

  • röhnert 5. Juni 2018, 10:41

    ordnungswidrigkeit parken im halteverbot ( 15.- Euro ) am 22.12.2017.
    schriftliche verwarnung vom 23.5.2018 erhalten.
    verjährungsfrist von 3 monaten weit überschritten, also verjährt ??????

  • scheinin 19. Januar 2018, 13:43

    Hallo! Ordnunswidrigkeit 15€ (6 km/h zu schnell) war 10.10.2017 um 7:34 uhr. Anhörung wurde 17.01.2018 gestellt.
    Meine Frage dazu wäre ob die Sache schon verjährt ist.
    MfG scheinin

    • bussgeld-info.de 22. Januar 2018, 9:25

      Hallo,
      in der Regel beträgt die Verjährungsfrist drei Monate. Allerdings können verschiedene Umstände zur Unterbrechung der Frist führen. Ob dies bei Ihnen der Fall war, könne wir nicht einschätzen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Bruno 28. September 2017, 4:36

    hallo,
    meine Frage ist folgenden, die Autosicherheit Gürtel, dass das Gesetz erlaubt als ordnungswidrigkeit, sollten Sie wirklich von Polizei kontrolliert werden? Warum nicht von Kfz-Versicherung? Eigentlich sollte das mit der Polizei nicht zu tun haben, sondern mit Auto Versicherung.

    • bussgeld-info.de 1. November 2017, 12:27

      Hallo Bruno,

      die Polizei ist dafür da, die Gesetzeseinhaltung zu kontrollieren, insofern fällt auch das Anlegen des Sicherheitsgurtes in deren Aufgabenbereich. Angestellte einer Kfz-Versicherung können die Einhaltung der Anschnallpflicht im Alltag nicht überwachen.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Jürgen 11. Juli 2017, 3:16

    Habe am Sonntag, 14.05.2017 einen POLO GTI TURBO CUP-EDITION erworben. Die Vorraussetzungen schienen optimal, da der Vorhalter bzw. der Vorbesitzer selbst als “ Zertifizierter Servicetechniker, Diagnosetechniker und R8-Spezialist “ in einem VW / AUDI Autohaus tätig ist. Auf Anfrage hin, teilte mir dies der besagte Vorbesitzer vor dem Kauf in einer SMS mit. Am Dienstag, 16.05.2017 hatte ich dann den POLO bei der Zulassungsstelle angemeldet. Am Donnerstag, 25.05.2017 hatte ich den POLO von einem Priester weihen lassen.
    Um am Freitag, 02.06.2017 kam ich in eine ( eigentlich Routine ) Fahrzeug-Kontrolle.
    Nach ungefähr einer Stunde Wartezeit stand es dann fest. !! Anzeige !!. Grund hierfür waren die Modifizierungen an diesem POLO. Diese waren nicht im Fahrzeugschein eingetragen. Da ich den Termin zum Vorfahren beim TÜV nicht halten konnte, habe ich den Polo vorsorglich am 06.06.2017 abgemeldet. Jetzt ist Busfahren, per Anhalter und/oder Leihgaben von Bekannten gefragt. Bisher hatte ich bis auf mein letztes Fahrzeug immer normale Fahrzeuge. Der letzte war ein OPEL CORSA B mit CAPPUCCINO-Ausstattung. Für Kenner könnte „Irmscher“ und „Eibach-Federbeine“ ein Begriff sein. Ich bin kein Auto-Fachmann. Bei Kontrollen gab es mit dem Opel auch niemals Probleme. Jedenfalls kam jetzt der Bußgeld-Bescheid. 213,50 Euro Straf-Geld und einen Punkt im neuen Punkte-System in Flensburg. Fahre schon über 20 Jahre Auto und niemals zuvor hatte ich jemals eine derartig Gandenlose Strafe bekommen. Auch keinen Punkt der jemals angefallen bzw. verfallen wäre.
    Jetzt habe ich eine Fachanwältin für Verkehrsrecht damit beauftragt. Was sind das für Gesetze. Wahrscheinlich kann man mit Gesetzesbücher ganze Bibliotheken füllen. Doch leider sind ( aus meiner Sicht ) in DEUTSCHLAND die OPFER in der Beweispflicht. Ein Verkäufer DARF Dir ALLES verkaufen. Ausnahme sind wahrscheinlich DROGEN und WAFFEN. IN DERARTIGEN FÄLLEN WIRD DANN SCHON DER VERKÄUFER „ANGEZEIGT“.
    Kann ich im schlimmsten Falle, die mir nicht bekannte Anzahl von Punkten ( nach dem alten System 1 -3 ) abgeben bzw verkaufen ???
    DANKE.
    P.S. und dann die SUGGESTIVE Frage “ GEBEN SIE DEN VERSTOSS ZU “ ?!
    ANSTÄNDIG WÄRE ( zumindest aus meiner Sicht ) : “ SIND SIE SICH EINES VERSTOSSES BEWUSST “ ?!
    Aber das wäre ja dann schon eine gewisse ethik und moral . . . . . . . . . . . . . . . zumindest aus meiner Sicht.

    • bussgeld-info.de 17. Juli 2017, 11:27

      Hallo Jürgen,

      wir sind leider nicht dazu berechtigt, Ihnen eine Rechtsauskunft zu erteilen – setzten Sie sich bei Fragen zu Ihrem Anhörungsbogen etc. mit der von Ihnen betrauen Fachanwältin auseinander.

      Tatsächlich gibt es die Möglichkeit, bei einem Konto von maximal 5 Punkten alle fünf Jahre einen Punkt über die Teilnahme an einem „Fahreignungsseminar“ abzubauen. Die Kosten hierfür müssen von der Person selbst übernommen werden; eine anderweitige Weitergabe oder gar der Verkauf von Punkten ist illegal und wird hart geahndet.

      Ihr Team von Bussgeld-Info

  • Stefan 10. Juli 2017, 10:18

    Hallo,
    Mir wird vorgeworfen folgende Vorschriften vorsätzlich verletzt zuhaben,
    §27 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m .
    §41 Abs. 1 a Sprengstoffgesetz
    § 40 Abs. 1Nr. 3i.V.m. Abs. 5 SprengG

    Grund war ein ausgebauter airbag am lenkrad.
    Das war alledrings am 3.2015 bussgeldbescheid in höhe von 100 euro habe Ich am 7.2017 bekommen.
    Meine frage dazu wäre ob die sache schon verjährt ist.
    danke.

    • bussgeld-info.de 10. Juli 2017, 11:37

      Hallo Stefan,

      eine Verjährung kann in der Tat eingetreten sein. Ob dies der Fall ist, kann ein Anwalt genau einschätzen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • alexander 5. Juni 2017, 12:10

    Hallo ich habe eine frage. ich wurde am 27.9.2015 mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,5mg/l angehalten.
    Das ganze wurde nach § 24a StVG geahndet. 500 € Geldstrafe und 1 Monat Fahrverbot.
    Nun zu meiner frage: ich habe bereits einen teil der Geldstrafe bezahlt. Es war Ratenzahlung verinbart. jetzt bin ich mir aber unsicher ob ich Geldstrafe komplett bezahlt habe. will aber auch nicht bei der Behörde nachfragen. gibt es dafür eine Verjährungsfrist. Die letzte Zahlung an die Behörde laut meinen unterlagen war am 16.02.2016. seit dem hat sich die Behörde auch nicht bei mir gemeldet.

    • bussgeld-info.de 7. Juni 2017, 11:18

      Hallo Alexander,
      in der Regel ist von einer Verjährungsfrist von 5 Jahren auszugehen. Sind tatsächlich noch Forderungen offen, kann dies Mahngebühren nach sich ziehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sabrina 18. April 2017, 13:03

    Hallo,

    ich habe ein Bußgeld in Höhe von 120,- € bekommen, sowie 1 Punkt in Flensburg. Zusätzlich habe ich auch noch eine Strafe nach $17 OWiG erhalten in Höhe von 25,- €. Was ist denn diese zusätzliche Strafe und wofür soll ich das bezhalen? Der Paragraph zeigt ja nur auf, dass die Höhe variabel ist.

    Vielen Dank.

    • bussgeld-info.de 19. April 2017, 8:28

      Hallo Sabrina,

      auf dieser Grundlage hat die Behörde Ihr Bußgeld erhöht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ricky 24. März 2017, 21:49

    Hallo,
    ich (14) habe eine Ordnungswidrigkeit begangen und 2 Punkte bekommen und ein 4 wöchiges Fahrverbot. Es war ein absoluter Ausrutscher. Muss ich jetzt damit rechnen, dass ich keinen Führerschein mit 17 oder 18 machen darf, weil die Verjährungsfrist für die Punkte 5 Jahre bertägt ?
    Danke für die Antwort

  • Florian 2. März 2017, 14:56

    Was ist denn, wenn ich nen Anhörungsbogen bekommen habe und danach ein Jahr nichts mehr kam? Kann ich dann davon ausgehen, dass der Vorgang verjährt ist?

    • bussgeld-info.de 6. März 2017, 11:15

      Hallo Florian,

      auch wenn der Anhörungsbogen die Verjährungsfrist unterbricht, muss der Bußgeldbescheid innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Anhörungsbogens zugestellt werden. Ansonsten ist die Ordnungswidrigkeit verjährt.

      Ihr Bussgeld-info Team

    • Agnes 5. Juli 2017, 16:30

      Hallo,
      ich hätte eine Frage und zwar habe ich am 12.4.2017 einen Anhörungsbogen erhalten, weil ich auf der Autobahn wegen zu hoher Geschwindigkeit geblitzt wurde.
      Nun hätte ich gern erfahren, wie lange mir der Bußgeldbescheid zugestellt werden kann, da die Frist ja neu beginnt, sobald einem der Anhörungsbogen zugestellt wurde.
      Wäre dankbar über eine Antwort.

      • bussgeld-info.de 11. Juli 2017, 8:23

        Hallo Agnes,

        die Verjährungsfrist beginnt in dem Moment der Unterbrechung erneut zu laufen. Ab dem Moment hat die Behörde nun abermals drei Monate Zeit.

        Ihr Bussgeld-Info Team

Kommentar hinterlassen

[x] Schließen
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2024 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.