Bußgeldkatalog: Das Handy auf dem Fahrrad

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 1. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Tabelle beschreibt Bußgelder des Bußgeldkatalogs Fahrrad 2024, die entstehen, wenn Sie das Handy auf dem Fahrrad nutzen oder extrem laute Musik hören.

TatbestandBußgeld
Das Handy auf dem Fahrrad benutzt55 EUR
So laut Musik gehört, dass Umgebung nicht mehr wahrnehmbar war und Fahrradfahrer eine Behinderung darstellte15 EUR

Bußgeldrechner für Handy auf dem Fahrrad

Das Handy auf dem Fahrrad ist tabu!

Mit dem Handy auf dem Fahrrad droht ein Bußgeld.
Mit dem Handy auf dem Fahrrad droht ein Bußgeld.

Handys am Ohr im Straßenverkehr sind generell nicht erlaubt, da sie das Unfallrisiko erhöhen und die Verkehrssicherheit gefährden. Trotz allem gehen viele Radfahrer während des Fahrens ans Handy. Sie sind zum einen abgelenkt und haben zum anderen nicht ausreichend Kontrolle über ihr Rad.

Es ist verboten, das Handy auf dem Fahrrad zu nutzen. Musik hören beim Fahrradfahren ist hingegen erlaubt. Nutzen Sie das Handy zum Telefonieren, Fotografieren oder Nachrichten verschicken, begehen Sie einen Verkehrsverstoß. Mit Kopfhörern ist das Telefonieren während des Radfahrens erlaubt – vorausgesetzt, Sie hören die Geräusche des Straßenverkehrs. Es gibt verschiedene Headset-Modelle, die die gleichzeitige Benutzung von Handy und Fahrrad gewährleisten.

Werden Sie auf dem Fahrrad mit dem Handy in der Hand erwischt, droht ein Bußgeld von 55 Euro. Diese Regelung ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) § 23 Abs 2 Satz 1 Nr. 22 definiert.

Nutzen Sie Smartphones auf dem Fahrrad, indem Sie sie in einer Halterung am Lenker befestigen. So können Sie das Smartphone als Navigationsgerät verwenden und bequem Informationen während des Fahrens abrufen.

Der Tatbestand der Handynutzung auf dem Fahrrad beinhaltet alle Situationen, in denen Sie Ihr Handy in der Hand halten. Wollen Sie telefonieren, müssen Sie vom Fahrrad steigen.

Video: Was ist ein Handyverstoß?

Wann liegt ein Handyverstoß vor? Erfahren Sie es in diesem Video.
Wann liegt ein Handyverstoß vor? Erfahren Sie es in diesem Video.

Musik hören beim Radfahren

Das Telefonieren auf dem Fahrrad ist nur mit einem Headset erlaubt.
Das Telefonieren auf dem Fahrrad ist nur mit einem Headset erlaubt.

Viele Radfahrer mögen es, auf dem Fahrrad Musik zu hören. Umfragen zufolge hört fast jeder zweite bis zum Alter von 34 Jahren regelmäßig Musik beim Radfahren.

Hören Sie auf dem Fahrrad laute Musik, die Sie im Straßenverkehr einschränkt, droht ein Bußgeld von 15 Euro. Radfahrer dürfen die Musik nicht so laut aufdrehen, dass sie Warnsignale wie das Martinshorn nicht mehr hören können.

Sie sollten auch in der Lage sein, das Geräusch der Klingel zu hören, damit andere Radfahrer Sie überholen können. Es wird generell empfohlen, auf das Musikhören auf dem Fahrrad zu verzichten – auch wenn es gesetzlich eigentlich erlaubt ist.

Bei einem Unfall gilt grundsätzlich: Fahrradfahrer, die Schuld tragen und Musik gehört haben, können ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verlieren.

Betrunken Radfahren und das Handy am Ohr

Was passiert, wenn Sie gleichzeitig gegen mehrere Vergehen verstoßen? In diesem Fall wird von einer Tateinheit gesprochen. Bei einer Tateinheit wird in der Regel der schwerwiegendere Tatbestand geahndet. Der Radfahrer muss also in dem Beispiel nur das Bußgeld für Alkohol auf dem Fahrrad zahlen. Die endgültige Entscheidung darüber liegt jedoch im Ermessen des jeweiligen Polizisten.

FAQ: Handy beim Radfahren

Darf ich das Handy beim Fahrradfahren benutzen?

Nein, die StVO verbietet das. Das Handy ist genau wie im Auto während der Fahrt nicht zu bedienen.

Wie wird der Verstoß sanktioniert?

Ein Handyverstoß auf dem Fahrrad wird mit 55 Euro Geldbuße geahndet. Punkte in Flensburg fallen nicht an.

Darf ich beim Radfahren Musik hören?

Ja, Musikhören ist dann erlaubt, wenn dies nicht dazu führt, dass Sie das Verkehrsgeschehen nicht mehr wahrnehmen. Bei einer Behinderung werden 15 Euro Verwarnungsgeld fällig.

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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 1 comment… Kommentar einfügen }
  • Ulrich G. 19. Juli 2021, 20:29

    Habe beim Radfahren mein Blutzucker mit einem BlutzuckerMessgerät kontrolliert ist das verboten . 55 Euro Strafe

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