Freisprecheinrichtung: Pflicht fürs Auto?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 12. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Ohne Freisprechanlage geht es nicht. Das Telefonieren bzw. die Handynutzung im Auto ist nicht ohne und der Bußgeldkatalog sieht dafür folgende Sanktionen vor:

Tat­bestandBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Das Handy am Steuer benutzt (als Fahrer eines Kfz)100 EUR1Hier prüfen **
- mit Gefähr­dung150 EUR21 MonatHier prüfen **
- mit Sach­beschä­digung200 EUR21 MonatHier prüfen **
Das Handy beim Rad­fahren benutzt55 EUR

Bußgeldrechner für Handy am Steuer

Frei sprechen im Auto: Nur ohne Hände erlaubt

Freisprechen im Auto: Verhindert nicht nur Bußgelder, sondern mindert auch das Sicherheitsrisiko.
Freisprechen im Auto: Verhindert nicht nur Bußgelder, sondern mindert auch das Sicherheitsrisiko.

Ein Leben ohne Handy oder Smartphone ist kaum noch vorstellbar, da ist es fast schon selbstverständlich, dass die Geräte auch im Auto mitfahren oder auf Motorradtouren den Weg weisen. Fast allen ist aber auch bewusst, dass die Handynutzung hinterm Steuer bzw. während der Fahrt nicht nur ein Sicherheitsrisiko darstellt, sondern auch eine Ordnungswidrigkeit. Gesetzlich ist also entsprechend festgelegt, dass das Telefonieren nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt ist.

Der folgende Ratgeber zeigt auf, wie eine Freisprechanlage funktioniert, welche verschiedenen Arten es gibt und was Verkehrsteilnehmer bei der Nutzung einer Freisprecheinrichtung im Auto und auf dem Motorrad beachten sollten.

Was ist eine Freisprecheinrichtung genau?

Im Prinzip ist eine Freisprecheinrichtung eine Kombination aus Lautsprecher und Mikrofon, die es erlaubt, ein Telefonat zu führen, ohne das Telefon in der Hand halten zu müssen. Eine solche Anlage kann in den verschiedensten Formen vorhanden sein.

Freisprecheinrichtung per App: Für bestimmte Headsets ist eine Installation auf dem Handy nötig.
Freisprecheinrichtung per App: Für bestimmte Headsets ist eine Installation auf dem Handy nötig.

Umgangssprachlich werden auch Kopfhörer, die mit einem Mikrofon ausgestattet sind und mit dem Handy verbunden werden können, als Freisprechanlage bezeichnet, da auch hier die Hände nicht zum Telefonieren benötigt werden.

Im Auto kann eine Freisprecheinrichtung beispielsweise über das Autoradio laufen, über eigens installierte Lautsprecher und Mikrofone oder direkt über das Handy. Die meisten gängigen Model sind heute mit einer solchen Freisprechfunktion ausgestattet und machen die Nachrüstung mit einer Freisprecheinrichtung durch Festeinbau unnötig.

Im PKW kann eine Freisprecheinrichtung unter anderem in folgenden Varianten das Telefonieren ermöglichen:

  • Im Handy als Funktion
  • Im Handy als App
  • Über Bluetooth-Headsets
  • Über kabelgebundene Headsets
  • Als Bluetooth-Verbindung zwischen Handy und Fahrzeug
  • Als Festeinbau im Fahrzeug
  • Übers Autoradio

Wichtig ist, dass der Fahrer das Gerät nicht in die Hand nehmen muss, um es zu bedienen oder einen Anruf entgegenzunehmen. Gesetzlich ist dies eindeutig in § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgehalten.

Freisprecheinrichtung im Kfz: Was ist rechtlich bestimmt?

Die Straßenverkehrsordnung legt also zur Handynutzung fest, dass diese nur gestattet ist, wenn eine Freisprecheinrichtung vorhanden ist. Im Wortlaut ist dies wie folgt definiert:

(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und

2. entweder

a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder

b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Nehmen also Fahrzeugführer ein Gespräch über eine Kfz-Freisprecheinrichtung an, entweder durch Tippen auf einen Bildschirm oder drücken des Mikrofons, kann das in der Regel als der unter b) definierte kurze Blick gewertet werden. Eindeutig bestimmt ist die Dauer von „kurz“ hier allerdings nicht, sodass es unter Umständen auch im Einzelfall geklärt werden muss.

Der benannte Paragraph bestimmt jedoch, dass das Telefonieren zulässig ist, wenn das Gerät dafür nicht gehalten werden muss. Um ein Bußgeld von mindestens 100 Euro und einem Punkt in Flensburg zu vermeiden, sollten Verkehrsteilnehmer darauf verzichten, das Handy oder andere elektronische Kommunikationsgeräte im Fahrzeug zu bedienen, wenn der Motor läuft.

Video: Was ist ein Handyverstoß?

Wann liegt ein Handyverstoß vor? Erfahren Sie es in diesem Video.
Wann liegt ein Handyverstoß vor? Erfahren Sie es in diesem Video.

Freisprecheinrichtung: Ist Nachrüsten immer notwendig?

Bluetooth: Eine Kfz-Freisprecheinrichtung kann auch kabellos genutzt werden.
Bluetooth: Eine Kfz-Freisprecheinrichtung kann auch kabellos genutzt werden.

Ist keine Freisprecheinrichtung im Auto vorhanden, kann Nachrüsten eine Option darstellen – vor allem wenn eine feste Anlage ins Auge gefasst wird. Aber auch eine mobile Freisprecheinrichtung kann im PKW durchaus sinnvoll sein. In der Regel kommt es auf die Sprachqualität an und was Fahrer von einer solchen Anlage noch erwarten.

Ob nun der Einbau einer festen Freisprecheinrichtung gewünscht wird oder die Funktion via Verbindung zwischen Handy und Fahrzeug bzw. direkt über das Handy läuft, bleibt letztlich jedem selbst überlassen. Wichtig ist üblicherweise, dass eine Freisprecheinrichtung, ob im LKW, PKW oder integriert in einen Motorradhelm, die Umgebungsgeräusche gut herausfiltert.

Um beispielsweise die richtige Position des Mikrofons herauszufinden und die Sprachqualität beurteilen zu können, sollten die verschiedenen Varianten vor der endgültigen Entscheidung getestet werden. Ein Vergleich lohnt sich auch dann, wenn es um die Frage geht, ob eine Anlage fest installiert oder mobil über Headset laufen soll. Handelt es sich um eine Freisprecheinrichtung direkt übers Handy, dann kann es auch sinnvoll sein, Headsets oder Bluetooth-Verbindungen vorab zu testen.

Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten

Vor allem bei Anlagen, die über Kopfhörer funktionieren, ist es wichtig, dass ein Gespräch nicht die Außengeräusche komplett überlagert und Fahrer nichts oder nur noch wenig vom Geschehen außerhalb des Fahrzeugs mitbekommen. Headsets sind dennoch die einfachste Variante ein Auto mit einer Freisprecheinrichtung auszustatten.

Mitunter sind die Funktionen im Handy selbst oder über Apps von der Sprachqualität her noch nicht ausgereift, sodass Kopfhörer und ein Mikrofon nah am Mund einen großen Vorteil mit sich bringen. Besitzen Headsets dann auch eine Bluetooth-Funktion, besteht die Gefahr des Kabelsalats bzw. des Verhedderns nicht. Darüber hinaus wird ein kostspieliger Einbau von Anlagen dadurch eher unnötig. Je nach Qualität der Headsets gestaltet sich auch das Spracherlebnis unterschiedlich, Fahrer sollten mit Verbindungsabbrüchen rechnen, wenn die Funkverbindung zwischen Headset und Handy nicht die beste ist oder das Handy eine nicht so leistungsstarke Antenne besitzt.

Eine festinstallierte Freisprecheinrichtung funktioniert in der Regel entweder über das Autoradio oder in neuen Fahrzeugmodellen auch oft über das vorhandene Mediencenter, in dem alle technischen Kommunikationseinrichtungen zusammengefasst sind. Üblicherweise ist zum Telefonieren dann nur ein kurzes Tippen auf den Bildschirm notwendig oder die Freisprecheinrichtung wird vom Lenkrad aus bedient.

Übers Autoradio kann eine Freisprecheinrichtung ebenfalls laufen.
Übers Autoradio kann eine Freisprecheinrichtung ebenfalls laufen.

Läuft das Radio, während ein Anruf eingeht, wird dieses dann lautlos gestellt, damit ein Gespräch möglich ist, ähnlich funktioniert das auch, wenn CDs spielen oder eine MP3-Funktion genutzt wird. Ist eine solche Anlage nicht bereits ab Werk vorhanden, kann ein Nachrüsten allerdings zu relativ hohen Kosten führen. Zudem ist es meist nicht möglich, den Einbau ohne eine Fachkraft bzw. eine Werkstatt durchzuführen.

Auf dem Motorrad sicher telefonieren

 Kompliziert wird es in puncto Telefonieren, wenn Verkehrsteilnehmer auf dem Motorrad unterwegs sind. Hier kann nur eine bestimmte Variante funktionieren. Ein Helm mit integrierter Freisprecheinrichtung ist wohl am besten denkbar. Bluetooth-Headsets erlauben es oft nicht, den Helm richtig aufzusetzen. Ähnlich sieht das bei kabelgebundenen Headsets aus, wobei hier noch hinzukommt, dass das Handy so verstaut sein muss, dass das Kabel der Kopfhöher ausreicht und gleichzeitig auch das Mikrofon im Helm untergebracht werden kann.

Helme mit einer Freisprecheinrichtung gibt es in den verschiedensten Versionen, auch das Nachrüsten des Helms kann eine Option darstellen. Motorradfahrer sollten, wie Autofahrer auch, ihre Möglichkeiten testen und die für sich beste Ausstattung wählen.

FAQ – Freisprecheinrichtung

Ist das Vorhandensein einer Freisprecheinrichtung im Straßenverkehr vorgeschrieben?

Ja, in § 23 StVO ist bestimmt, dass Fahrzeugführern die Nutzung von elektronischen Kommunikationsgeräten nur gestattet ist, wenn sie diese nicht aufnehmen oder in der Hand halten. Das setzt für das Telefonieren eine Freisprecheinrichtung voraus.

Drohen Sanktionen für das Telefonieren ohne Freisprechanlage?

Ja, der Verstoß „Handy am Steuer“ bedeutet ein Bußgeld von 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Liegt zudem eine Gefährdung vor, kann ein Fahrverbot verhängt werden.

Ist vorgeschrieben, welche Art von Anlage vorhanden sein muss?

Nein, Autofahrer können selbst bestimmen, welche Art von Freisprechanlag sie nutzen. Festinstallierte Anlagen sind ebenso möglich wie mobile Headsets oder Apps auf dem Handy.

Gibt es Freisprechanlagen für Motorräder?

Ja, es können Freisprecheinrichtungen zum Beispiel in den Helm integriert werden. Hierfür gibt es verschiedene Varianten und Optionen.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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