Tatmehrheit bei Ordnungswidrigkeiten

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 2. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was bedeutet Tatmehrheit?
Was bedeutet Tatmehrheit?

Tagein, tagaus kommt es im Bereich des Straßenverkehrs zu Gesetzesverstößen unterschiedlichster Art. Die einen fahren über rote Ampeln, die anderen drücken zu stark aufs Gaspedal. Wieder andere vergessen den Termin zur anstehenden Hauptuntersuchung.

Doch wie verhält es sich eigentlich, wenn Täter gleich wegen mehrerer Gesetzesübertretungen oder Straftaten vor Gericht landen? Was passiert, wenn jemand am Morgen eine Ordnungswidrigkeit begeht und am Abend eine andere?

Ist in dem Fall von Tatmehrheit die Rede? Was meint der Begriff eigentlich und wie grenzt er sich von dem der Tateinheit ab? Welches Gesetz greift hier und welche Folgen bringt Tatmehrheit in bezug auf die Strafe mit sich? Im folgenden Ratgeber erfahren Sie mehr zum Thema.

Was bedeutet Tatmehrheit?

Der Begriff der Tatmehrheit stammt aus dem deutschen Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht. Hierunter ist die Situation zu verstehen, dass gleich mehrere Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten gleichzeitig abgeurteilt werden.

Beispiel: Samstagmorgen fährt Person A bei Rot über eine Ampel. Am Abend wiederum fährt A mit Tempo 50 durch eine 30er Zone.

In Abgrenzung dazu meint der Begriff der Tateinheit, dass ein und dieselbe Handlung gleich mehrere Tatbestände erfüllt. Die Rechtsfolge hierbei ist die, dass eine einzige Ahndung erfolgt, welche sich nach der schärfsten Sanktion richtet. Hier findet also keine gesonderte Bestrafung für jeden der erfüllten Tatbestände statt.

Tatmehrheit: Gesetzliche Regelung

Im deutschen Strafrecht ist die Tatmehrheit in § 53 Strafgesetzbuch (kurz: StGB) geregelt. Im Ordnungswidrigkeitenrecht hingegen findet sie ihre gesetzliche Grundlage in § 20 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (kurz: OWiG). Darin heißt es:

Sind mehrere Geldbußen verwirkt, so wird jede gesondert festgesetzt.

Tatmehrheit: § 20 OWiG regelt die gesetzlichen Grundlagen im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts.
Tatmehrheit: § 20 OWiG regelt die gesetzlichen Grundlagen im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts.

Hieraus ergibt sich eine Besonderheit gegenüber der strafrechtlichen Regelung zur Tatmehrheit, in der eine sogenannte Gesamtstrafe zu bilden ist.

Im Bereich der Ordnungswidrigkeiten hingegen ist die Tatmehrheit simpel geregelt: Jede selbstständige Gesetzesverletzung kann mit einem gesonderten Bußgeld geahndet werden. Möglich ist es, die verschiedenen Geldbußen in ein und demselben Bußgeldbescheid aufzuführen. In dem Fall muss dann aber klar sein, welches Bußgeld für welche Tat festgesetzt wurde.

Das gleiche gilt überdies auch für in Betracht kommende Punkte im Fahreignungsregister. Auch diese werden zusammengezählt.

Tatmehrheit: Was ist mit dem Fahrverbot?

Zwar werden die einzelnen Geldbußen im Falle tatmehrheitlich abgeurteilter Ordnungswidrigkeiten addiert, dies gilt allerdings nicht für mögliche Fahrverbote.

Sofern gleich mehrere der begangenen Ordnungswidrigkeiten jeweils ein Fahrverbot vorsehen, werden diese nicht etwa zusammengezählt. Stattdessen wird ein solches nur einmalig verhängt.

Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten

Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten (kurz: BT-KAT-OWI) kommt unter anderem bei Tatmehrheit und -einheit zum Tragen.

In diesem werden die Ahndungen von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Verkehrsrechts vereinheitlicht. Beamte des Polizeivollzugsdienstes und Mitarbeiter kommunaler Bußgeldbehörden aus den verschiedenen Bundesländern ziehen diesen bei der Festsetzung einzelner Geldbußen heran.

Den BT-KAT-OWI gibt es seit Januar 2002. Er wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt (kurz: KBA) erstellt, um eine Vereinheitlichung der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten bundeslandübergreifend zu erzielen.

FAQ: Tatmehrheit

Was bedeutet Tatmehrheit?

Wer durch mehrere Handlungen mehrere Strafgesetze verletzt, handelt tatmehrheitlich. Auch im Ordnungswidrigkeitenrecht gibt es diesen Begriff. Auch hier begeht der Betroffene durch mehrere Handlungen mehrere Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Wobei spielt die Tatmehrheit eine Rolle?

Die Frage, ob Tateinheit oder Tatmehrheit vorliegt, spielt bei der Strafzumessung bzw. bei der Festlegung der Geldbuße eine Rolle.

Wie wirkt sich Tatmehrheit auf ein mögliches Fahrverbot aus?

Bei mehreren Ordnungswidrigkeiten werden zwar die Geldbußen addiert. Das Fahrverbot wird indes nur einmal verhängt.

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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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