Sie wurden geblitzt oder haben zu Unrecht Punkte erhalten? Sie sind nicht bereit, die Bußgeld-Kosten zu zahlen? Lesen Sie, ob es sich lohnt, Einspruch einzulegen und den Bußgeldbescheid zu prüfen.
Nach Einleitung eines Bußgeldverfahrens wird ein Bußgeldbescheid erteilt. Das Bußgeldverfahren ahndet Verkehrsverstöße.
Der Bußgeldbescheid gibt die begangene Ordnungswidrigkeit, gesetzliche Merkmale des Verstoßes sowie die angewendeten Bußgeldvorschriften an. Die Darstellung der Tat muss so genau sein, dass sie jeder nachvollziehen kann.
Falscher Bußgeldbescheid im Briefkasten? – Bußgeldbescheid prüfen
Inhaltsverzeichnis
Beim Ausstellen eines Bescheids kann es zu einem Formfehler im Bußgeldbescheid, zu falschen Zuordnungen oder im Vorhinein zu fehlerhaften Messungen von Blitzern kommen. Doch nicht jeder Mangel führt dazu, dass der Bußgeldbescheid nicht rechtswirksam ist.
Was muss ein Bußgeldbescheid beinhalten?
Folgender Überblick zeigt, welche Daten laut §66 OWiG ein Bußgeldbescheid beinhalten muss
- Angaben zum Betroffenen und etwaigen Nebenbeteiligten
- Name und Anschrift des Verteidigers
- Bezeichnung der Tat, Zeit und Ort ihrer Begehung, gesetzliche Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften
- Beweismittel
- Geldbuße und die Nebenfolgen
Bußgeldbescheid prüfen – Häufige Formfehler im Bußgeldbescheid
- Falsche Namensangaben
- Falsche Adressangaben
- Bußgeldbescheid für falsches Kennzeichen
- Falsche Angaben zu Tatzeit und Tatort
Ist ein Bußgeldbescheid ohne Foto rechtswirksam?
Ein Bußgeldbescheid ohne Foto ist wirksam!
Wenn das Foto qualitativ so schlecht ist, dass der Fahrer nicht mehr zu erkennen ist, wird es oft nicht verschickt. Die Behörde ist dazu nicht verpflichtet, muss jedoch dem Betroffenen das Recht einräumen, den Bescheid vor Ort einzusehen.
Was Sie beachten sollten, wenn Sie Ihren Bußgeldbescheid prüfen
Wichtig: Sie können den Bußgeldbescheid nur prüfen, wenn Sie die Frist von zwei Wochen nach Zustellung nicht überschritten haben. Wenden Sie sich dafür an die zentrale Bußgeldstelle, von der Sie den Bußgeldbescheid erhalten haben.
Es gilt laut §67 Form und Frist im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG):
„Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. Die §§ 297 bis 300 und 302 der Strafprozeßordnung über Rechtsmittel gelten entsprechend.“
Schicken Sie Ihren Einspruch per Post oder Fax an die Verwaltungsbehörde. Es ist kostenlos, den Bußgeldbescheid zu prüfen. Verzichten Sie darauf, Bußgeldbescheide per E-Mail zu beanstanden. Anwälte raten davon ab, da die Rechtslage hier noch unklar ist.
Die Bußgeldstelle hat ebenfalls das Recht, Mängel im Bußgeldbescheid zu prüfen, sie innerhalb der Verjährungsfrist zu korrigieren und durch einen gültigen Bußgeldbescheid zu ersetzen. Die Verjährung beträgt in diesem Fall drei Monate.
FAQ: Bußgeldbescheid prüfen
Ein Bußgeldbescheid muss bestimmten gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Weist der Bescheid Fehler auf, so kann der Betroffene dagegen Einspruch einlegen.
Nein, denn nicht jeder Fehler lässt den Bescheid automatisch unwirksam werden. Eine fehlende Rechtsbehelfsbelehrung hat z. B. nur zu Folge, dass der Frist für die Einspruchseinlegung ein Jahr beträgt und nicht zwei Wochen.
Die genaue Benennung des Betroffenen (inkl. korrektes Kfz-Kennzeichen) sowie die Beschreibung der vorgeworfenen Tat einschließlich Tatort und Tatzeit gehören zum wesentlichen Inhalt des Bußgeldbescheids. Fehlen diese oder sind sie unvollständig, kann ein Einspruch erfolgreich sein.