Was gilt als Formfehler im Bußgeldbescheid?

Nicht jeder Formfehler im Bußgeldbescheid ist gravierend genug, den Bescheid unwirksam zu machen.
Nicht jeder Formfehler im Bußgeldbescheid ist gravierend genug, den Bescheid unwirksam zu machen.

Betroffenen stößt ein Bußgeldbescheid oft übel auf. Entweder sie halten das Bußgeld für unangemessen oder können den Vorwurf der Ordnungswidrigkeit so nicht nachvollziehen. Zwei Wochen hat der Empfänger in der Regel Zeit, gegen den Bescheid Einspruch einzulegen. Aber lohnt sich das?

Aussichten auf Erfolg haben betroffene Personen nur, wenn gravierende Formfehler im Bußgeldbescheid vorliegen, infolgedessen Verwechslungsgefahr besteht.

Wie lässt sich ein Formfehler im Bußgeldbescheid feststellen und welche Formfehler gelten als gravierend genug, damit der Einspruch ein positives Ergebnis erwirkt?


Inhalt des Bußgeldbescheides gemäß Verkehrsrecht

Entscheidend für die Beurteilung, ob ein Formfehler im Bußgeldbescheid vorliegt oder nicht, ist § 66 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG). Hier ist geregelt, was im Bußgeldbescheid enthalten sein muss. Prüfen Sie, ob der Bußgeldbescheid Folgendes enthält:

  • Angaben zu Personen (Betroffene und Nebenbeteiligte)
  • Name und Anschrift des Verteidigers
  • Zeit, Ort und Bezeichnung der vorgeworfenen Tat und die damit verbundene gesetzliche Bußgeldvorschrift
  • Beweismittel (z. B. Blitzerfoto)
  • Geldbuße und Nebenfolge (z. B. Fahrverbot, Punkte in Flensburg)
  • Hinweis, dass der Bescheid rechtskräftig wird, wenn kein Einspruch (gemäß § 67 OWiG) eingelegt wird
  • Hinweis, dass ein Einspruch auch nachteilig für den Betroffenen ausfallen kann
  • Zahlungsaufforderung (Frist: Zwei Wochen)
  • Aufforderung die Vollstreckungsbehörde schriftlich über Zahlungsunfähigkeit zu informieren (mit Begründung)
  • Belehrung über Erzwingungshaft (gemäß § 96 OWiG)
Bußgeldbescheid: Was als Formfehler gilt, geht aus dem Verkehrsrecht hervor.
Bußgeldbescheid: Was als Formfehler gilt, geht aus dem Verkehrsrecht hervor.

Allerdings gelten nicht alle Abweichungen von diesen Punkten automatisch als so gravierender Formfehler, infolgedessen der Bußgeldbescheid unwirksam wird. Das heißt, selbst wenn ein Bußgeldbescheid fehlerhaft ist, liegt nicht unbedingt ein schwerer Formfehler vor. Der Bußgeldbescheid ist nur anfechtbar, wenn gravierende Mängel bestehen.

Beispiel: Es reicht nicht, wenn die Automarke des geblitzten Fahrzeugs falsch wiedergegeben ist. Solange das Kennzeichen erkennbar ist, bestehen keine Zweifel, um welches Fahrzeug es sich handelt.

Gut zu wissen: Nicht nur Formfehler im Bußgeldbescheid können einen Einspruch begründen, auch eine mangelhafte Beweisführung (z. B. wenn das Blitzerfoto nicht eindeutig ist) oder Fehler bei der Geschwindigkeitsmessung (z. B. Messgerät fehlerhaft eingestellt) machen einen Einspruch sinnvoll.

Wie lassen sich Formfehler bei einem Bußgeldbescheid feststellen?

Nur schwerwiegende Formfehler im Bußgeldbescheid begründen einen lohnenswerten Einspruch. Wer starke Argumente vorbringt, kann dem Bußgeld vielleicht noch entgehen. Häufige Formfehler sind:

  • Falscher Name
  • Falsche Anschrift
  • Falsches Kfz-Kennzeichen
  • Falsche Angaben zu Ort und Zeit der vorgeworfenen Tat

Die besten Chancen hat, wer begründen kann, dass aufgrund der Formfehler im Bußgeldbescheid eine Verwechslungsgefahr besteht oder der darin enthaltene Vorwurf nicht eindeutig ist.

Im Zweifelsfalle sollte ein Anwalt für Verkehrsrecht den Bußgeldbescheid auf Formfehler prüfen. Er kann sagen, ob falsche oder fehlerhafte Angaben zur Ordnungswidrigkeit einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid rechtfertigen. Manche Formfehler würden einen Einspruch zwar rechtfertigen, sich aber trotzdem nicht lohnen. Auch hier hilft ein Anwalt weiter.

Beachten Sie auch, dass die Bußgeldstelle innerhalb der Verjährungsfrist Formfehler im Bußgeldbescheid korrigieren kann. Der neue Bescheid und das darauf verzeichnete Bußgeld sind dann wirksam.

FAQ: Formfehler im Bußgeldbescheid

Was sind mögliche Formfehler im Bußgeldbescheid?

Hier haben wir für Sie aufgelistet. Fehlen Angaben oder sind Fehler vorhanden, kann es sich um einen Formfehler handeln.

Macht ein Formfehler den Bußgeldbescheid unwirksam?

Nicht unbedingt. Wichtig ist, dass es zu keiner Verwechslung kommt (z. B. falsches Kennzeichen oder falscher Name im Bußgeldbescheid).

Ist ein Formfehler Grund genug für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Wie gesagt macht ein Formfehler den Bußgeldbescheid nicht unbedingt unwirksam. Ein Einspruch macht Sinn, wenn falsche Angaben enthalten sind, oder die Angaben so fehlerhaft sind, dass Verwechslungsgefahr besteht.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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