Lassen sich Fahrzeugführer im Straßenverkehr etwas zuschulden kommen, bleibt das nicht ohne Konsequenzen. Die erste Befürchtung des Verkehrssünders ist meist, dass es nach einem Verstoß für diesen teuer werden kann. Denn nicht selten ist ein Verwarn- oder Bußgeld die Folge.
Dies bleibt in vielen Fällen aber nicht die einzige Konsequenz, denn bei schwerwiegenderen Vergehen droht außerdem eine Eintragung in das Fahreignungsregister (FAER). Informationen zu der Person und zum Verstoß bzw. zu daraus resultierenden Sanktionen werden dann für eine gewisse Zeit gespeichert.
Doch wann erfolgt eigentlich eine Eintragung in das Fahreignungsregister? Wie lange bleibt diese bestehen und wird sie wieder gelöscht? Wie kann ich einen Fahreignungsregister-Auszug beantragen, um herauszufinden, welche Einträge vorhanden sind? All das erfahren Sie im Folgenden.
Für welche Verstößen drohen Punkte in Flensburg und wie kann ich Punkte abfragen?
Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, wie das Punktesystem in Deutschland aufgebaut ist. Außerdem finden Sie hier eine Anleitung, die Ihnen Schritt für Schritt erklärt, wie Sie Ihren Punktestand beim KBA abfragen können.Über die folgenden Links finden Sie außerdem Infos zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ab wann bei diesen Punkte in Flensburg verhängt werden können:
Inhaltsverzeichnis
Was ist das Fahreignungsregister?
Im Fahreignungsregister, oder auch Verkehrszentralregister genannt, werden Informationen über Verkehrsteilnehmer gespeichert, wenn es zu Auffälligkeiten im Straßenverkehr kam. Eine geringfügige Ordnungswidrigkeit, die beispielsweise nur mit einem Verwarnungsgeld sanktioniert wird, führt aber noch nicht zum Eintrag. Dieser erfolgt nämlich erst dann, wenn der Verstoß mit Punkten bewertet wird. In diesem Zusammenhang wird auch von Punkten in Flensburg gesprochen.
Ob und wie viele Punkte in das Fahreignungsregister eingetragen werden, entscheidet die zuständige Fahrerlaubnisbehörde bzw. richtet sich dies auch nach dem Bußgeldkatalog. Je nach Art und Schwere des Verstoßes, können ein bis drei Punkte vermerkt werden. In folgenden Fällen erfolgt eine Eintrag in das Fahreignungsregister:
- Es kam zu einer Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro belegt wurde oder die Verhängung eines Fahrverbots zur Folge hatte.
- Es wurde eine Straftat im Straßenverkehr begangen.
- Die Fahrerlaubnis wurde entzogen, versagt oder neu erteilt.
Grundsätzlich soll das Fahreignungsregister also dazu dienen, eine Aussage über die Fahreignung eines Verkehrsteilnehmers zu treffen. Anhand dessen wird beurteilt, ob durch die Person die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigt wird.
Fahreignungsregister (FAER): Punkte in Flensburg
Wie bereits erwähnt können Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die im Straßenverkehr begangen werden mit einem bis drei Punkten bewertet werden:
- Drei Punkte erhalten Sie in der Regel bei Straftaten, die gleichzeitig die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge haben.
- Zwei Punkte werden vermerkt, wenn es zu Straftaten sowie zu schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten kam, die zu einer besonderen Gefährdung führten und damit die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigten.
- Ein Punkt wird eingetragen, wenn es zu einfachen Verstößen gegen die Vorschriften von Verordnungen und Gesetzen des Straßenverkehrs kam (Straßenverkehrsgesetz, Straßenverkehrs-Ordnung, Fahrerlaubnis-Verordnung, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung etc.).
Geführt wird das Fahreignungsregister vom Kraftfahrt-Bundesamt. Ist ein bestimmter Punktestand erreicht, informiert dieses die zuständige Straßenverkehrsbehörde. Diese ergreift dann der Anzahl der Punkte entsprechende Maßnahmen:
- 1 bis 3 Punkte: Sie werden lediglich vorgemerkt, es drohen vorerst keine weiteren Maßnahmen.
- 4 bis 5 Punkte: Sie erhalten eine kostenpflichtige schriftliche Ermahnung mit dem Hinweis auf die Möglichkeit einer freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar, wodurch ein Punkte abgebaut werden können.
- 6 bis 7 Punkte: Sie erhalten eine kostenpflichtige schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis, dass Sie freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen können. Ein Punkteabbau ist hier allerdings nicht mehr möglich.
- 8 Punkte: Es erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis.
Wann erfolgt im Fahreignungsregister die Löschung? Die Punkte im Fahreignungsregister bleiben nicht für unbestimmte Zeit bestehen. Sie werden nach bestimmten Fristen gelöscht:
- 1 Punkt: Verjährung tritt nach 2,5 Jahren ein.
- 2 Punkte: Verjährung erfolgt nach 5 Jahren.
- 3 Punkte: Die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre.
Achtung Überliegefrist! Die Punkte bleiben nach der Löschung noch für ein weiteres Jahr im Fahreignungsregister sichtbar.
Auskunft aus dem Fahreignungsregister erhalten: Wie geht das?
Wollen Sie wissen, wie viele Punkte im Fahreignungsregister eingetragen sind, können Sie eine FAER-Auskunft einholen. Dafür müssen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister stellen. Dies kann entweder online, auf postalischem Wege oder persönlich vor Ort in Flensburg erfolgen. Wenn Sie einen Auszug aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen, werden dafür in der Regel keine Kosten erhoben.
FAQ: Fahreignungsregister (FAER)
Diese Verkehrssünderkartei soll dafür sorgen, dass Verkehrssünder nicht beliebig oft gegen Verkehrsregeln verstoßen und nur mit einem Bußgeld davonkommen können.
Gespeichert werden z. B. Verwarnungen. Wenn Sie wissen möchten, was noch im FAER steht, klicken Sie hier.
Je nach Anzahl der Punkte kann z. B. der Führerscheinentzug drohen. Eine Übersicht der Folgen sehen Sie mit einem Klick hier.
Guten Tag,
wenn also bei der Abfrage bei mir keine Eintragung erfasst ist bedeutet das, dass ich 0 Punkte habe?