Als Verkehrsteilnehmer wird jeder früher oder später von der Polizei angehalten. Meist handelt es sich dabei um eine sogenannte allgemeine Verkehrskontrolle. Dennoch löst diese Polizeikontrolle bei vielen Verkehrsteilnehmern Unruhe aus. Was genau die Polizei bei solchen Kontrollen darf und wie Sie sich als Fahrer verhalten sollten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Bußgeldtabelle
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot |
|---|---|---|---|
| Führerschein / Fahrzeugschein nicht mitgeführt oder vorgezeigt | 10 € | ||
| Warndreieck und Verbandskasten nicht mitgeführt bzw. vorgezeigt | 15 € | ||
| Warnweste nicht mitgeführt | 15 € | ||
| Verkehrsregelnde Weisungen oder Anweisung zur Durchführung einer Verkehrskontrolle der Polizei nicht befolgt | 20 € | ||
| Einem Einsatz-Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nicht freie Bahn geschaffen | 20 € | ||
| Haltegebot der Polizei nicht befolgt | 70 € | 1 |
Bußgeldrechner
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Allgemeine Verkehrskontrolle
Bei einer Verkehrskontrolle prüft die Polizei Ihren Führerschein, das Fahrzeug und ob Sie verkehrstüchtig sind.
Die allgemeine Verkehrskontrolle darf laut StVO jederzeit von der Polizei durchgeführt werden, um die Sicherheit der Verkehrslandschaft zu gewährleisten.
Nein, die Kontrolle zu verweigern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Fahrer haben eine Pflicht, bei der Kontrolle mit der Polizei zu kooperieren.
Was ist eine allgemeine Verkehrskontrolle?
Eine allgemeine Verkehrskontrolle kann von der Polizei zu jedem Zeitpunkt durchgeführt werden. Sie benötigen dazu keinen speziellen Anlass. Diese Art der Verkehrskontrolle dient dazu, sicherzustellen, dass alle Verkehrsteilnehmer sich an die geltenden Verkehrsregeln halten und fahrtüchtig sind. Die direkte Rechtsgrundlage für eine allgemeine Verkehrskontrolle der Polizei, ist in § 36 Abs. 5 StVO verankert.
„Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte gegeben werden. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.“
Keine Zeit zum Lesen? Die wichtigsten Infos im Video erklärt
Wie läuft eine allgemeine Verkehrskontrolle ab?
Eine allgemeine Verkehrskontrolle beginnt mit dem Anhalten auf Anweisung der Polizei (mittels Leuchtschrift, Kelle oder Handzeichen). Anschließend sind Sie verpflichtet, Ihren Führerschein und die Fahrzeugpapiere vorzulegen und Angaben zu Ihrer Person zu machen.
Auf Anweisung der Beamten müssen Sie zudem aus dem Fahrzeug aussteigen. Die Beamten überprüfen dann die Verkehrstüchtigkeit Ihres Fahrzeugs, das Vorhandensein des Verbandskastens, des Warndreiecks und der Warnweste.
Für eine allgemeine Verkehrskontrolle wird die Abkürzung AVK von der Polizei benutzt. Wenn Sie also hören, dass die Polizei eine AVK durchführt, bedeutet dies, dass anlassunabhängig bestimmte Fahrzeuge im Straßenverkehr überprüft werden.
Kann die allgemeine Verkehrskontrolle ohne Grund ausgeführt werden?
Ja, eine allgemeine Verkehrskontrolle ohne Grund, also ohne, dass der konkrete Verdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorliegt, ist nach deutschem Recht zulässig.
Im Gegensatz zu einer anlassbedingten Kontrolle oder zu Maßnahmen, die einen konkreten Verdacht erfordern (z. B. eine Durchsuchung), dient die allgemeine Verkehrskontrolle der präventiven Gefahrenabwehr und der allgemeinen Verkehrssicherheitsüberwachung. Die Beamten müssen also keinen bestimmten Verstoß beobachtet haben, um Sie anzuhalten und die Standardkontrolle durchzuführen.
Darf man eine allgemeine Verkehrskontrolle verweigern?
Wenn Sie merken, dass die Polizei Sie zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle von der Straße abwinkt, müssen Sie gehorchen. Wenn Sie einfach so wegfahren, droht ein Bußgeld von 70 € sowie ein Punkt in Flensburg. Auch, wenn Sie den Anweisungen der Polizei während der Kontrolle nicht folgen, müssen Sie mit einem Bußgeld von 20 € rechnen. Es ist also nicht empfehlenswert, die allgemeine Verkehrskontrolle zu verweigern.
Allgemeine Verkehrskontrolle: Was darf die Polizei und was nicht?
Je nachdem, wozu die Polizei Sie bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle auffordert, müssen Sie Folge leisten. Im Rahmen einer Kontrolle haben die Beamten folgende Befugnisse:
- Sie dürfen Sie nach § 36 Abs. 5 StVO anhalten und die Weiterfahrt vorübergehend untersagen
- Sie dürfen Einsicht in Ihren Führerschein und den Fahrzeugschein nehmen
- Die Beamten dürfen Ihre Personalien erfragen, um Ihre Identität festzustellen
- Die Beamten sind berechtigt, die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs und die Vollständigkeit der mitzuführenden Gegenstände zu prüfen (z. B. Beleuchtung, Reifenprofil, Verbandkasten, Warndreieck und Warnweste)
- Die Beamten dürfen Sie beobachten, um Anzeichen von Müdigkeit, Alkohol- oder Drogenkonsum festzustellen
Abgesehen von diesen Punkten gibt es einige Aufforderungen, zu denen die Polizei Sie nicht zwingen darf. Die allgemeine Verkehrskontrolle erlaubt folgende Punkte ohne konkreten Anfangsverdacht nicht:
- Die Polizei darf Sie nicht, wenn Sie eine allgemeine Verkehrskontrolle durchführen, zum Alkoholtest oder Drogentest zwingen. Diese benötigen Ihre freiwillige Zustimmung. Aber: Beobachten die Beamten Auffälligkeiten, die auf Drogen- oder Alkoholkonsum hindeuten, ändert sich die Rechtslage. In diesem Fall kann die Polizei eine Blutentnahme im Krankenhaus oder der Polizeiwache anordnen. Weigern Sie sich bei einem begründeten Verdacht gegen diese Maßnahme, drohen möglicherweise straf- oder verwaltungsrechtliche Folgen.
- Ihre Person oder Ihr Auto darf bei der allgemeinen Verkehrskontrolle nicht von der Polizei durchsucht werden. Möchten die Beamten das Fahrzeug öffnen oder durchsuchen, benötigen sie einen richterlichen Beschluss. Nur, wenn ein konkreter Verdacht oder Gefahr in Verzug vorliegt, kann die Polizei die Durchsuchung einfach so durchführen.
- Sie dürfen Sie nicht zur Aussage über einen eventuellen Verkehrsverstoß zwingen. Sie haben das Recht, zu schweigen.
Was muss ich bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle machen?
Wenn Sie eine allgemeine Verkehrskontrolle antreten müssen, sollten Sie sich in erster Linie ruhig verhalten. Wichtig zu wissen ist, dass diese Kontrollen meist ohne Grund passieren und Sie auf zufälliger Basis ausgesucht wurden.
In der Regel haben Sie also nichts zu befürchten, solange Sie sich folgendermaßen verhalten:
- Bewahren Sie Ruhe
- Folgen Sie den Anweisungen der Beamten
- Bleiben Sie höflich und übergeben Sie die notwendigen Dokumente
- Lassen Sie die Polizei kontrollieren, ob Sie Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten mitführen
- Sie machen lediglich die notwendigen Angaben zu Ihrer Person. Fragen, die darüber hinausgehen (z. B. nach Ihrem Beruf oder woher Sie kommen), müssen Sie nicht beantworten
- Hat die Polizei keinen konkreten Verdacht und handelt es sich um eine allgemeine Verkehrskontrolle, können der Alkohol- und Drogentest verweigert werden

(38 Bewertungen, Durchschnitt: 4,70 von 5)