Bußgeldkatalog: Rechtslage beim Überholen im Straßenverkehr

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 26. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Überholen 2024, der die Bußgelder bei Überholvorgängen definiert.

TatbestandBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
Überholen trotz Verbot70 €1
Innerorts unzulässig rechts überholt30 €
mit Sachbeschädigung35 €
Außerorts rechts überholt100 €1
Überholen, ohne wesentlich schneller zu sein80 €1
Überholen mit zu wenig Seitenabstand30 €
Nach dem Überholen nicht schnell wieder eingeordnet10 €
Beim Überholtwerden das Tempo erhöht30 €
Als langsames Fahrzeug anderen das Überholen nicht ermöglicht10 €
Überholen, obwohl der Überholte blinkte, um sich einzuordnen25 €
Überholen bei unklarer Verkehrslage100 €1
Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot150 €1
Überholen bei unklarer Verkehrslage, dazu noch Gefährdung250 €2(1 Monat)1 M
Überholen bei unklarer Verkehrslage, dazu noch Sachbeschädigung300 €2(1 Monat)1 M
bei Überholverbot70 €1
Zum Überholen ausgeschert und Nachfolgende gefährdet80 €1
Überholen am Fußgängerüberweg oder dort das Vorrecht der Fußgänger missachtet80 €1

Bußgeldrechner: Fehler beim Überholen


Spezielles zum Thema Überholen

Video – Mehr zum Thema „Überholen“ im Video

Was müssen Sie beim Überholen beachten? Erfahren Sie es im Video.
Was müssen Sie beim Überholen beachten? Erfahren Sie es im Video.

Richtiges Überholen

Rechts überholen: In welchen Situationen ist es erlaubt?
Rechts überholen: In welchen Situationen ist es erlaubt?

Ab und zu kommt es vor, dass das vorausfahrende Fahrzeug dem eigenen Empfinden nach zu langsam fährt oder dass man einfach in Eile ist und man den Vordermann überholen möchte. Allerdings gibt es dabei einiges zu beachten, da laut der StVO jeder Fahrer dazu angehalten ist so zu fahren, dass die anderen Verkehrsteilnehmer weder behindert noch in Gefahr gebracht werden. Rücksicht nehmen muss man beispielsweise auf einen genügenden Seitenabstand, aber auch auf das eigene Tempo.

Seitenabstand beim Überholen

Der Seitenabstand ist beim Überholvorgang ein wichtiger Aspekt, der beachtet werden muss. Vor allem bei Radfahrern, die man überholen möchte, sollte ein ausreichender Abstand eingehalten werden, da sie ansonsten leicht verunsichert werden oder sogar gefährdet werden können. Als Autofahrer sollte man dabei immer daran denken, dass der Radfahrer das herannahende Auto nur mittels Gehör wahrnimmt und nicht genau weiß, wo es sich befindet oder was als nächstes passiert. So ist es auch nicht verwunderlich, dass das überholende Kraftfahrzeug zumindest 1,5 Meter Seitenabstand zu einem Fahrrad halten muss. Wird dieser Mindestabstand beim Überholen nicht eingehalten, kann es schnell gefährlich für den Radfahrer werden. Schließlich kann es dann leicht zu Berührungen des Fahrzeuges kommen und der Radfahrer kann möglicherweise stürzen.

Allerdings ist das Berühren des Fahrrades durch das Auto nicht die primäre Unfallursache bei Überholvorgängen von Fahrrädern, sondern die schreckhafte Reaktion des Radfahrers. Dieser kann durch das nahende Auto so in Bedrängnis gebracht werden, dass er beispielsweise den Lenker verreißt oder in parkende Autos rechts von ihm fährt. Zu anderen Autos reicht ein Abstand von etwa einem Meter, da die Fahrer schließlich nicht in eine vergleichbare erschreckende Situation geraten, wenn sie überholt werden wie Radfahrer.

Eigenes Tempo beim Überholen

Tempo: Beim Überholen muss die Geschwindigkeit dem Überholvorgang angepasst werden.
Tempo: Beim Überholen muss die Geschwindigkeit dem Überholvorgang angepasst werden.

Entschließt man sich dazu einen Überholvorgang zu starten, muss man bereits mit einer höheren Geschwindigkeit fahren als das zu überholende Fahrzeug. Speziell für Überholvorgänge auf Autobahnen gilt, dass die eigene Geschwindigkeit mindestens 10 km/h über der des Überholten liegen muss. Gleichzeitig darf der Vorgang höchstens 45 Sekunden betragen, um andere Fahrzeuge nicht zu behindern.

Verhalten beim Überholen

Beim Überholen sollte man sich an einige Verhaltensregeln halten, welche hier präsentiert werden

  • Beim Überholen muss das Umfeld besonders im Blick behalten werden. Dazu sollte man sich vergewissern, ob die Begebenheiten, wie beispielsweise die Sichtverhältnisse, ein sicheres Überholen möglich machen und ob das Überholen auf der befahrenen Straße überhaupt erlaubt ist.
  • Man sollte mit angemessener und nicht zu hoher Geschwindigkeit an das zu überholende Fahrzeug heranfahren. Dabei sollte möglichst ein Abstand von zwei Wagenlängen eingehalten werden.
  • Bevor man mit dem Überholen beginnt, müssen andere Verkehrsteilnehmer durch das Einschalten des Fahrtrichtungsanzeigers vorgewarnt werden. Dies sollte ungefähr zwei Sekunden vor dem eigentlichen Überholen geschehen. Dabei sollte man auf die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer achten, indem man sie im Blick behält.
Zum Teil sind ausschließlich LKW von einem Überholverbot betroffen.
Zum Teil sind ausschließlich LKW von einem Überholverbot betroffen.
  • Vergewissern Sie sich, dass der restliche Verkehr beim Überholmanöver nicht behindert oder gar gefährdet wird. Dazu muss auf den Mindestabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern geachtet werden. Besondere Vorsicht ist dabei bei Fußgängern oder Radfahrern geboten.
  • Auf jeden Fall muss mit einem Blick in den Rück- und Seitenspiegel und mit einem Schulterblick der Straßenverkehr geprüft werden, um zu entscheiden, ob ein Überholmanöver möglich ist. Im Zweifelsfall sollte man lieber abwarten, anstatt sich von der Eile antreiben zu lassen ein möglicherweise gefährliches Manöver durchzuführen.
  • Auch ein angemessenes Tempo sollte berücksichtigt werden. Es darf auch beim Überholvorgang nicht über der generellen Geschwindigkeitsbegrenzung der jeweiligen Straße liegen. Allerdings sollte man das andere Fahrzeug trotzdem rasch überholen und dabei eine Geschwindigkeit einhalten, die mindestens 10 km/h schneller als die des anderen Autos ist.
  • Das Einordnen in die rechte Spur muss wieder mit dem Fahrtrichtungsanzeiger deutlich gemacht werden. Außerdem muss diese Einordnung so schnell wie möglich passieren und darf kein anderes Fahrzeug behindern. Dabei sollten dann schon zumindest zwei Wagenlängen zwischen dem eigenen und dem überholten Auto liegen.
  • Besteht eine Straße nur aus zwei Spuren pro Richtung, so behindern LKW den Verkehr mitunter gravierend, wenn sie ständig andere Fahrzeuge überholen. Deswegen besteht auf einigen Strecken für Lkw ein Überholverbot, welches auch auf Autobahnen angeordnet werden kann. Angezeigt wird dieses durch das Verkehrszeichen 277 mit dem langen Titel „Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger“. Dies gilt auch für Zugmaschinen, nicht aber für PKW und Kraftomnibusse. Überholen Lkw im Überholverbot, drohen den Fahrern Sanktionen.

FAQ: Überholen

Worauf sollte ich beim Überholen achten?

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Verhaltensregeln bei einem Überholvorgang finden Sie hier.

Welchen Seitenabstand sollte ich beim Überholen einhalten?

Zu anderen Fahrzeugen reicht normalerweise ein Seitenabstand von 1 Meter aus. Überholen Sie hingegen einen Fahrradfahrer, sollten Sie diesen Abstand auf 1,5 Meter vergrößern, um sicherzugehen, dass sich dieser nicht erschreckt und schlimmstenfalls vom Rad stürzt.

Worauf muss ich mich einstellen, wenn ich falsch überholt habe?

Haben Sie sich beispielsweise über ein Überholverbot hinweggesetzt oder trotz unklarer Verkehrslage überholt, können Sie unseren kostenlosen Bußgeldrechner nutzen, um sich über die drohenden Sanktionen zu informieren.

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Bußgeldkatalog: Rechtslage beim Überholen im Straßenverkehr
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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 198 comments… Kommentar einfügen }
  • MaW 10. November 2019, 18:05

    Ich bin auf der Autobahn hinter einem Polizeiwagen gefahren, es galt Überholverbt für LKW mit versetztem Fahren. Nach einiger Zeit hat die Polizei den LKW überholt, ohne Anzzeichen, dass sie im Einsatz waren. Ich bin davon ausgegangen, dass das Überverbot aufgehoben war und bin ebenfalls an dem LKW vorbei gefahren. Wurde dann direkt von der Polizei abgefangen. Auf meinen Kommentar, „da Sie überholt haben, bin ich davon ausgegangen, dass das Verbot aufgehoben war“, hieß es nur „wir dürfen das“. Lohnt sich ein Einspruch? Immerhin kostet es einen Punkt.

  • perr 18. Juni 2019, 18:54

    Ab welchem Zeitpunkt, welchem Abstand des Hintermanns, werde ich überholt?

    Die Aussage „ab Ausscheren des Hintermanns“ mag bei einspurigen Straßen schlüssig sein, aber nicht auf Autobahnen. Hier beobachte ich regelmäßig „Tiefflieger“, die, obwohl die rechte Spur noch auf mehreren hundert Metern frei ist, bereits auf der Überholspur unterwegs sind.

  • Qwe 3. November 2018, 13:58

    Hallo Bußgeld-Info-Team,
    ich bin mir über ein paar Details von Überholverbotsschildern noch nicht ganz im Klaren. Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Die folgenden Situationen beziehen sich auf Autobahnen mit PKW-Überholverbotsschildern:
    1. Wenn die rechte Spur komplett zum Stehen kommt, bspw. weil sich ein Rückstau an einer Auffahrt gebildet hat, muss das Überholverbot dann auf der freien linken Spur weiter eingehalten werden, obwohl ein langsames Vorbeifahren das Entstehen eines Staus auf allen Spuren verhindern würde?
    2. Wenn ein Stau auf beiden Spuren den Verkehr nahezu zu Erliegen bringt, ergibt es sich ja häufig, dass mal die rechte und mal die linke Spur etwas schneller voran kommt und demnach überholen kann. Ist das, trotz des Überholverbotes, im Stau erlaubt und das sowohl rechts als auch links? Oder muss gegebenfalls eine Lücke entstehen gelassen werden, wenn das aufschließen zu einem Überholen führen würde?

    Vielen Dank!

  • Senny 9. Juni 2018, 16:32

    Beim überholen mit dem LKW hat mich der Überholenden Lkw absichtlich leicht berührt und Sachschäden verursacht. Habe nur im Seitenspiegel gesehen, wie sein Blinker fliegen ging.
    Das war meiner Meinung nach aus Gehässigkeit, weil sein Lkw aus gegeben Gründen nicht schneller fuhr als meiner. Ende vom Lied, habe Bußgeldbescheid bekommen. 128,50€ und 1 Punkt.
    Seine Aussage vor Polizei: ich soll ihn beim wiedereinscheren beruhrt haben.
    Ist das so rechtens?

    • bussgeld-info.de 11. Juni 2018, 9:03

      Hallo Senny,
      wenden Sie sich ggf. mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt. Wir dürfen keine Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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