Bußgeldkatalog: Baugenehmigung

Hier finden Sie die aktuellen Bußgeldkataloge 2024 für die einzelnen Bundesländer, die die Bußgelder für Bauen ohne Baugenehmigung definieren. Wählen Sie Ihr Bundesland aus:


Bußgeldkatalog Baugenehmigung Baden-Württemberg
(keine Angaben)

Bußgeldkatalog Baugenehmigung Bayern

TatbestandBußgelder in geschützten Gebieten
genehmigungsfreie Vorhaben100 Euro bis 3.000 Euro
Gebäude ohne Baugenehmigung errichtet oder wesentlich geändert
bis zu 100 m3 bebautem Raum500 Euro bis 7.500 Euro
mehr als 100 m3 bebautem Raum1.500 Euro bis 50.000 Euro



Bußgeldkatalog Baugenehmigung Berlin
(keine Angaben)

Bußgeldkatalog Baugenehmigung Brandenburg
TatbestandBußgelder in geschützten Gebieten
genehmigungsfreie Vorhaben100 Euro bis 2.000 Euro
Gebäude ohne Baugenehmigung errichtet oder wesentlich geändert
bis zu 100 m3 bebautem Raum500 Euro bis 10.000 Euro
mehr als 100 m3 bebautem Raum1.500 Euro bis 50.000 Euro


Bußgeldkatalog Baugenehmigung Bremen
(keine Angaben)

Bußgeldkatalog Baugenehmigung Hamburg
TatbestandBußgelder in geschützten Gebieten
Gebäude ohne Baugenehmigung errichtet oder wesentlich geändert
bis zu 100 m3 bebautem Raum1.500 Euro bis 25.000 Euro
mehr als 100 m3 bebautem Raum5.000 Euro bis 50.000 Euro



Bußgeldkatalog Baugenehmigung Hessen
(keine Angaben)

Bußgeldkatalog Baugenehmigung Mecklenburg-Vorpommern
TatbestandBußgelder in geschützten Gebieten
Gebäude ohne Baugenehmigung errichtet oder wesentlich geändert
bis zu 100 m3 bebautem Raum150 Euro bis 2.000 Euro
mehr als 100 m3 bebautem Raum750 Euro bis 10.000 Euro



Bußgeldkatalog Baugenehmigung Niedersachsen
TatbestandBußgelder in geschützten Gebieten
Gebäude ohne Baugenehmigung errichtet oder wesentlich geändert
bis zu 100 m3 bebautem Raum100 Euro bis 12.500 Euro
mehr als 100 m3 bebautem Raum750 Euro bis 50.000 Euro


Bußgeldkatalog Baugenehmigung Nordrhein-Westfalen
TatbestandBußgelder in geschützten und ungeschützten Gebieten
genehmigungsfreie Vorhaben75 Euro bis 4.000 Euro
Gebäude ohne Baugenehmigung errichtet oder wesentlich geändert
bis zu 100 m3 bebautem Raum400 Euro bis 7.500 Euro
mehr als 100 m3 bebautem Raum1.250 Euro bis 50.000 Euro



Bußgeldkatalog Baugenehmigung Rheinland-Pfalz
TatbestandBußgelder in geschützten Gebieten
genehmigungsfreie Vorhaben103 Euro bis 2.557 Euro
Gebäude ohne Baugenehmigung errichtet oder wesentlich geändert
bis zu 100 m3 bebautem Raum512 Euro bis 7.770 Euro
mehr als 100 m3 bebautem Raum1.534 Euro bis 50.000 Euro


Bußgeldkatalog Baugenehmigung Saarland
TatbestandBußgelder in geschützten Gebieten
genehmigungsfreie Vorhaben100 Euro bis 2.500 Euro
Gebäude ohne Baugenehmigung errichtet oder wesentlich geändert
bis zu 100 m3 bebautem Raum500 Euro bis 7.500 Euro
mehr als 100 m3 bebautem Raum1.500 Euro bis 50.000 Euro



Bußgeldkatalog Baugenehmigung Sachsen
TatbestandBußgelder in geschützten und ungeschützten Gebieten
genehmigungsfreie Vorhaben100 Euro bis 3.000 Euro
Gebäude ohne Baugenehmigung errichtet oder wesentlich geändert
bis zu 100 m3 bebautem Raum500 Euro bis 7.500 Euro
mehr als 100 m3 bebautem Raum1.500 Euro bis 50.000 Euro


Bußgeldkatalog Baugenehmigung Sachsen-Anhalt
(keine Angaben)

Bußgeldkatalog Baugenehmigung Schleswig-Holstein
(keine Angaben)

Bußgeldkatalog Baugenehmigung Thüringen
TatbestandBußgelder in geschützten und ungeschützten Gebieten
genehmigungsfreie Vorhaben50 Euro bis 2.500 Euro
Gebäude ohne Baugenehmigung errichtet oder wesentlich geändert
bis zu 100 m3 bebautem Raum250 Euro bis 7.500 Euro
mehr als 100 m3 bebautem Raum50 Euro bis 50.000 Euro

Die Gesetzestexte rund um die Baugenehmigung

Es ist keine gute Idee, ein Haus ohne Baugenehmigung zu errichten.
Es ist keine gute Idee, ein Haus ohne Baugenehmigung zu errichten.

In Deutschland gilt: Kein Bauvorhaben wird ohne genehmigten Bauantrag verwirklicht. Dies trifft sowohl auf den öffentlichen, wie auf den privaten Bereich zu. Doch natürlich gibt es einige Ausnahmen.

Ab wann braucht man also eine Baugenehmigung? Ist für ein Gartenhaus bereits ein Antrag fällig? Oder kann eine Terrassenüberdachung ohne auch Baugenehmigung gezimmert werden? Wir stellen das Baurecht etwas genauer vor und versuchen, diese Fragen zum Bau zu beantworten.

Prinzipiell ist zu sagen, dass wenn ein Gebäude errichtet, verändert oder niedergerissen werden soll, ein entsprechender Bauantrag gestellt werden muss. Das gilt in Deutschland seit der Reichsgründung im Jahr 1871. Hintergrund ist die Erhaltung des Stadtbildes, der Natur sowie sicherheitsrechtliche Überlegungen.

Heute wird grundelgend zwischen privaten und öffentlichen Bauvorhaben unterschieden. Es gelten unterschiedliche Gesetze, die bei der Erteilung einer Erlaubnis zum Bau greifen. Wir wollen diese im Folgenden kurz vorstellen.

Das Baugesetzbuch (BauGB)

Das 1960 in Kraft getretene bundesweit gültige Baugesetzbuch regelt alle öffentlichen stadtplanerischen Belange der Kommunen. Es handelt sich um Bundesrecht, was den einzelnen Ländern wenig Spielraum lässt.

Das BauGB unterteilt sich in vier Kapitel mit insgesamt 249 Paragraphen und zwei Anlagen:

1. Kapitel: Allgemeines Städtebaurecht
2. Kapitel: Besonderes Städtebaurecht
3. Kapitel: Sonstige Vorschriften
4. Kapitel: Überleitungs- und Schlussvorschriften

Es wird in allen Einzelheiten geregelt, wie der öffentliche Raum einer Stadt oder Gemeinde baulich verändert werden darf. Dabei spielen Gestalt, Struktur und absehbare Entwicklungen des besiedelten Raumes entscheidende Rollen.

Privatpersonen sind von den Richtlinien und Festlegungen des BauBG in ihren Vorhaben zunächst nicht berührt. Dies kann sich jedoch ändern, sobald der private Bauherr öffentlichen Raum bebauen will. Für den Normalbürger ist dies höchst selten der Fall, weshalb wir uns nun dem Baurecht für Privatleute zuwenden.

Die Musterbauverordnung (MBO)

Das zivile Baurecht ist nicht in einem Gesetzestext grundlegend geklärt. Vielmehr gelten zunächst die Bestimmungen zum Privateigentum und dem Nachbarschaftsschutz im Zivilrecht des Bundesgesetzbuches (BGB). Bürger haben prinzipiell das Recht, ihre Bauvorhaben auf ihrem Privatbesitz (also ihrem Land), zu verwirklichen.

Dabei spielen selbstverständlich viele Faktoren eine Rolle, die es in den meisten Fällen nötig machen, beim zuständigen Bauamt eine entsprechende Genehmigung einzuholen. Nach welchen Kriterien und Regeln das Amt eine Baugenehmigung erteilt, wird in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes genau festgelegt.

Die Länder haben sich, um die Vorschriften weitestgehen zu vereinheitlichen, darauf geeinigt, sich eng an ein gemeinsam erstelltes Muster zu halten, nach welchem die Landesbauordnungen beschlossen werden. Dies ist die Musterbauverordnung.

Sie wird in Konferenzen aktualisiert, bei denen Vertreter aller 16 Bundesländer beteiligt sind. Das letzte Mal ist dies im Jahr 2008 geschehen.

Die MBO ist also kein gültiger Gesetzestext, sonder ein gemeinsam erarbeiteter Orientierungsrahmen für die Bauordnungen der Bundesländer.

Hier werden Bestimmungen für bauliche Anlagen, Bauprodukte sowie Grundstücke vorgeschlagen und weitgehend einheitlich übernommen. Die Landesbauordnungen regeln einzig zivilrechtliche Fragen zur Baugenehmigung und klammern städtebauliche Großprojekte aus.


So werden hier keine Bestimmungen zu Kränen oder Anlagen des öffentlichen Verkehrs getroffen. Auch Leitungen für (Ab-)Wasser, Gas, Wärme, Elektrizität oder Telekommunikation sind nicht inbegriffen.

Schon ein einfacher Anbau, wie etwa ein Carport, braucht eine Baugenehmigung.
Schon ein einfacher Anbau, wie etwa ein Carport, braucht eine Baugenehmigung.

Bestimmungen zu Sonderbauten sind allerdings Teil der einzelnen Landesordnungen. Denn kein Haus kann ohne Baugenehmigung errichtet werden. Dazu zählen auch Hochhäuser von mehr als 22 Metern Höhe, Gewerberäume, Schulen oder Krankenhäuser.

Außerdem werden neben der erforderlichen Qualität der Bauprodukte auch die Kompetenzen der Bauaufsichtsbehörde geregelt.

Welche Unterlagen setzt eine Baugenehmigung voraus?

Es ist prinzipiell immer ratsam, den Antrag auf Baugenehmigung zu stellen. Auch wenn es einige Ausnahmen gibt, kann gesagt werden, dass größere Eingriffe in die Struktur eines bestehenden Gebäudes, als auch die Errichtung neuer Bauten immer eine Baugenehmigung bedürfen.

Um sicher zu gehen, können Sie eine Bauvoranfrage stellen. Die Behörde kann so vorab prüfen, ob eine Baugenehmigung notwendig ist und welche Richtlinien sonst zu beachten sind. Die Anfrage sollte möglichst genau formuliert sein und das Vorhaben konkret beschreiben. Nur so kann die Bauaufsichtsbehörde die Chance auf eine Erteilung der Genehmigung voraussagen.

Die Bauvoranfrage

Das sogenannte „kleine Genehmigungsverfahren“ kann dem Bauherren die Sicherheit geben, dass sein Projekt bei ordnungsgemäß gestelltem Bauantrag auch eine Baugenehmigung erhält. Die zuständige Behörde prüft die prinzipielle Möglichkeit des Vorhabens.

Auch kann auf diesem Weg geklärt werden, ob überhaupt eine Genehmigung notwendig ist. In manchen Fällen ist dies auf den ersten Blick nicht ersichtlich. Ein einfacher Anruf beim zuständigen Amt reicht dann nicht aus.

Die Voranfrage kann formlos gestellt werden und wird mit einer Gebühr verbunden sein. In der Regel kann nur ein Bauplaner oder Architekt eine Anfrage stellen. Einige Landesbauordnungen sehen jedoch Ausnahmen vor, sodass Sie als Bauherr sich an das Amt wenden können.

Die Baugenehmigung für ein Gartenhaus muss in NRW und allen anderen Bundesländern oft genehmigt werden.
Die Baugenehmigung für ein Gartenhaus muss in NRW und allen anderen Bundesländern oft genehmigt werden.

Es ist übrigens auch möglich, eine Bauvoranfrage nur bezüglich einzelner baurechlicher Fragen zu stellen, ohne dass das gesamte Projekt betrachtet wird. Denn je umfangreicher und detaillierter eine Anfrage ist, desto mehr Gebühren werden anfallen.

Stellen Sie eine Bauvoranfrage schon vor dem Erwerb eines Grundstückes, auf dem Ihr Haus später stehen soll, können Sie sich sicher sein, dass der Bau letztlich auch genehmigt wird. Eine positive Rückmeldung gibt ihnen nämlich bis zu drei Jahren Sicherheit. In dieser Zeit wird die Bauaufsichtsbehörde keine Änderungen an den Bauvorlagen verlangen, denn der rechtliche Rahmen wurde bereits abgesteckt.

Manchmal hilft es auch schon, einen ortskundigen Architekten oder Bauplaner frühzeitig vom Bauvorhaben in Kenntnis zu setzen. Mit einiger Expertise können zum Teil verlässliche Aussagen über das Baugenehmigungsverfahren getroffen werden, sodass sich eine Bauvoranfrage vielleicht erübrigt.

Eine solche Anfrage kann unter anderem folgende Dokumente enthalten:

  • Fotografien, die das zu bebauende Grundstück anschaulich darstellen
  • relevante Auszüge aus amtlichen Flurkarten
  • möglichst konkrete Maße des zu errichtenden Gebäudes
  • anschauliche Beschreibungen, sowie eventuell Zeichnungen des Vorhabens; hier können auch Wasser- und Abwasserleitungen veranschaulicht werden, die im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes geplant wurden
  • statische Berechnungen, soweit vorhanden
  • eventuell Zustimmungen angrenzender Nachbarn

Die Baugenehmigung

Das Baugenehmigungsverfahren ist in jedem Bundesland etwas unterschiedlich. Die benötigten Unterlagen können außerdem je nach Vorhaben variieren. Ergänzend zum Antrag auf Baugenehmigung können außerdem folgende Dokumente notwendig sein:

  • Zustimmungserklärungen angrenzender Nachbarn
  • Erklärung zu den Baulasten
  • Zeichnerische Darstellung des Bauvorhabens, meistens durch den Architekten, im Maßerstab 1:100
  • Technische Details und weitergehende genaue Beschreibung des geplanten Gebäudes
  • Nachweise über Standsicherheit (Statik etc.) der Anlage, sowie Rechenschaft über Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz etc.
  • Lageplan des Katasteramtes
  • Formblätter, zu finden bei der entsprechenden Behörde
  • Bauzahlenberechnung der Wohn- beziehungsweise Nutzfläche

Die Unterlagen sollten stets in dreifacher Ausführung eingesandt werden.

Ab wann wird eine Baugenehmigung fällig?

Ab wann eine Baugenehmigung fällig wird, entscheiden die Bundesländer.
Ab wann eine Baugenehmigung fällig wird, entscheiden die Bundesländer.

Bevor Sie einen Antrag zücken und alle Unterlagen zusammensuchen, empfehlen wir die Bauvoranfrage. Auch können kleinere Bauvorhaben genehmigungsfrei sein. Manchmal reicht ein einfacher Anruf oder ein Blick auf die Webseite der Bauaufsichtsbehörde um zu prüfen, was im Gebiet einer Gemeinde genehmigungspflichtig ist und was nicht.

Oft nachgefragt, kurz erklärt

In den vielen Fällen sind Gebäude ohne Aufenthaltsräume für Personen mit einer Fläche unter 30 m2 nicht baugenehmigungspflichtig. Einen einfachen Schuppen zu bauen, ohne eine Baugenehmigung einzuholen, kann also rechtlich im Bereich des Möglichen liegen.

Erkundigen Sie sich trotzdem vorher bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde!

Benötige ich für ein Carport eine Baugenhemigung?

Prinzipiell ist davon auszugehen, dass es illegal ist, ein Carport zu bauen, ohne eine Baugenehmigung eingeholt zu haben. Wobei die Grundfläche der gesamten Anlage beachtet werden muss. In einigen Fällen können Unterstellmöglichkeiten für Kleinwagen oder Fahrräder auch genehmigungsfrei sein.

Ist für eine Terrasse eine Baugenehmigung erforderlich?

Eine Terrasse ist genehmigungspflichtig, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllt. Es wird unterschieden zwischen:

  • Unterkellerten Terrassen (nur mit Baugenehmigung)
  • Überdachten Terrassen (unterschiedlich)
  • Dachterrassen (nur mit Baugenehmigung)
  • Terrassen als Nebenanlagen (unterschiedlich)

Unter Umständen muss der Nachbar seine Einwilligung geben, wenn die Terrasse einen geringeren Abstand zum angrenzenden Grundstück aufweist als 2,50 Meter. In einigen Bundesländern ist die Grundfläche der Anlage sowie die Höhe des Terrassendaches entscheidend, ob eine Baugenehmigung eingeholt werden muss oder nicht.

Kann ich ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung bauen?

Ein Gartenhaus braucht die Genehmigung, sobald ein Aufenthaltsraum für Personen vorgesehen ist. Die Gesetzeslage ist hier jedoch einigermaßen unklar.

So können „genehmigungsfreie Gartenhäuser“ in Baumärkten erworben werden, die in der vorgesehenen Bauregion eben doch einer Genehmigung bedürfen.

Ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung kann in Bayern, Berlin und Brandenburg vergleichsweise groß ausfallen. Bis zu 75 m2 sind erlaubt.

Dagegen ist für ein Gartenhaus die Baugenehmigung in NRW nur dann nicht benötigt, wenn es sich um Gebäude „bis zu 30 cbm Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Aborte oder Feuerstätten, im Außenbereich nur, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen“, handelt (§ 65 BauO NRW Abs. 1).

Die Konsequenzen für illegale Bauten sind in jedem Bundesland die selben. Neben einem Bußgeld aus dem Bußgeldkatalog für Umweltschutz, wird der Bauherr das Gartenhaus, welches ohne Genehmigung errichtet wurde, auf eigene Kosten wieder entfernen müssen.

Ist es erlaubt, eine Garage ohne Baugenehmigung zu bauen?

Das Baugesetzbuch regelt, wann eine Baugenehmigung für den öffentlichen Bereich erteilt wird.
Das Baugesetzbuch regelt, wann eine Baugenehmigung für den öffentlichen Bereich erteilt wird.

Garagen sind in den meisten Fällen genehmigungspflichtig. Nur in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist es unter Umständen möglich, eine Garage zu bauen, ohne eine Baugenehmigung einzuholen. Klären Sie die Details bitte mit der lokalen Behörde.

Außenbereich – besonderes Baurecht

Die Gemeinden und Städte legen in ihrem Geltungsbereich Bebauungspläne an. So können Sie langfristig planen und bestimmen, an welchen Orten das Bauen erlaubt beziehungsweise verboten ist. So soll eine „Zersiedelung“ vermieden werden und das gewünschte Stadtbild erhalten bleiben.

Betrifft ein Bauvorhaben den öffentlichen Bereich des Bebauungsplanes, ist prinzipiell eine Baugenehmigung einzuholen.

In diesem Zusammenhang spricht man im Baurecht von „Außenbereich“ und „Innenbereich“: Der Innenbereich liegt innerhalb eines Gebietes, das von einem Bebauungsplan eingeschlossen ist. Der Außenbereich dagegen ist nicht Teil des Beubaungsplans der Stadt. Es handelt sich immer um nicht bebaute Ortsteile. Dies ist in den meisten Fällen der Ortsrand.

Es ist beinahe ausgeschlossen, als Privatperson eine Baugenehmigung für den Außenbereich einzuholen. Allerdings gibt es Ausnahmen. Man spricht von privilegierten Bauvorhaben. Gebäude dieser Art erhalten unter strengen Voraussetzungen eine Genehmigung außerhalb des Bebauungsplans.

Der Außenbereich ist im Baurecht also für privilegierte Bauten reserviert. Dazu können zählen:

  • Gebäude forst- oder landwirtschaftlicher Betriebe, die nur einen kleinen Bereich der Betriebsfläche einnehmen.
  • Gewerbliche oder städtische Betriebe für gartenbauliche Erzeugnisse.
  • Ortsgebundene gewerbliche Betriebe, sowie solche, die der öffentlichen Versorgung mit Energie, Wärme, (Ab-)Wasser oder Telekomunikationsnetzen dienen.
  • Forschungsstationen verschiedener Art.

Abrissfällige Häuser im Außenbereich

Ein begünstigender Umstand kann vorliegen, wenn Sie im Außenbereich ein abrissfälliges Haus abreißen und an gleicher Stelle ein neues bauen wollen. Das neue Haus muss in seinen Ausmaßen und in seiner Nutzung dem abgerissenen Haus entsprechen.

Auch kann die Grundsanierung eines Hauses genehmigt werden, das im Außenbereich steht. Bei Häusern aber, die ohne Baugenehmigung errichtet wurden, bleibt nur noch der Abriss.

In vergangenen Krisenzeiten , etwa nach dem Krieg, haben Menschen zum Teil Häuser errichtet, ohne eine Baugenehmigung einzuholen. In einigen davon wohnen deren Nachfahren aufgrund des Gewohnheitsrechtes bis heute. Doch sobald ein solches Haus verlassen und verkauft wird, muss eine Genehmigung her. Eine solche ist aber praktisch nicht zu bekommen. Diese Häuser werden auch nach vielen Jahrzehnten abgerissen, weil sie ohne Genehmigung gebaut wurden.

Nutzungsänderung – nur mit Genehmigung

Wenn ein bestehendes Gebäude in seiner Struktur so verändert werden soll, dass es in Zukunft anders genutzt werden kann, als es bisher der Fall war, wird eine Baugenehmigung fällig.

Informationen zum Bauen ohne Baugenehmigung erhalten Sie auch bei einem Anwalt.
Informationen zum Bauen ohne Baugenehmigung erhalten Sie auch bei einem Anwalt.

Dies betrifft zum Beispiel Hausbesitzer, die aus einer Wohnung etwa eine Praxis, eine Gewerbefläche oder ein Lokal machen wollen.

Ob eine Nutzungsänderung vorliegt oder nicht, kann im Einzelfall schwer zu klären sein. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat dazu 1995 folgende Aussage getroffen:

Für die Beurteilung, ob eine bestimmte Nutzung gegenüber einer früheren eine Nutzungsänderung ist, kommt es nicht darauf an, welche Nutzung früher tatsächlich ausgeübt, sondern darauf, welche Nutzung früher bauaufsichtlich genehmigt oder jedenfalls in einer beachtlichen Zeitspanne materiell legal ausgeübt worden ist.

(OVG Nordrhein Westfalen, Urteil vom 15.08.1995, 11 A 850/92)

Es muss also ein im besonderen Maße vom alten Zweck abweichender neuer Zweck vorgesehen sein, um eine Baugenehmigung als Voraussetzung für den Umbau festzulegen.

Der Bauvorlage, nach welcher eine Genehmigung schließlich erteilt wurde, muss genau entsprochen werden. Andernfalls handelt es sich auch bei kleinen Abweichungen um Bauen ohne Baugenehmigung, was die üblichen Konsequenzen nach sich zieht.

Bauen ohne Baugenehmigung: Welche Strafe kann auf mich zukommen?

Neben dem Abriss, der als besonders schwere Maßnahme gilt, jedoch beinahe immer verhängt wird, kann die Bauaufsichtsbehörde weitere Sanktionen anordnen, wenn ein sogenannter Schwarzbau aufgedeckt wurde.

  • Es kann zum Erlass einer Geldbuße kommen.
  • Das Bauprodukt kann außerdem beschlagnahmt werden.
  • Weiterhin liegt es in der Macht der Behörde, eine Stilllegungsverfügung und eine Nutzungsuntersagung auszusprechen.

Das Bauen ohne Genehmigung ist also unbedingt zu vermeiden. Wir empfehlen, die Sachlage eindeutig zu klären und in jedem Fall das zuständige Bauamt aufzusuchen.

Tipp: Erfahren Sie hier, wo Sie den Bauschutt entsorgen können!

FAQ: Baugenehmigung

Was ist eine Baugenehmigung?

Bevor Sie den ersten Spatenstich machen, muss Ihr Bauprojekt i. d. R. von der zuständigen Baubehörde genehmigt werden – in Form einer Baugenehmigung. Diese bescheinigt Ihnen, dass Sie so bauen dürfen, wie Sie es beantragt haben und wie es ein Ingenieur in den Bauunterlagen beschreibt. Wann Sie diese Genehmigung brauchen, lesen Sie hier.

Ich will nur einen Schuppen bauen. Brauche ich dafür wirklich eine Baugenehmigung?

Wann Sie für welches Bauprojekt – und sei es nur ein Schuppen – eine Genehmigung brauchen, hängt davon ab, wo Sie wohnen. Jedes Bundesland hat seine eigenen Regelungen. Am besten fragen Sie vorher bei der zuständigen Baubehörde nach.

Was passiert, wenn ich „schwarz baue“ – ohne Genehmigung?

Die Behörden gehen normalerweise rigoros gegen genehmigungspflichtige Schwarzbauten vor. Zum einen drohen saftige Geldbußen – die Sie unseren obigen Tabellen entnehmen können. Zum anderen wird die Behörde Sie meist zum Abriss auffordern.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

46 Kommentare zu “Bußgeldkatalog: Baugenehmigung

  1. Theodor H.

    Hallo,
    ich möchte gerne in meinem Garten unseren Kinder-Sandkosten beschatten und möchte dafür gerne ein 3×4,95m großes Carport aus Holz verwenden. Lt. Bauamt ist die „Art der Nutzung“ entscheidend, ob man eine Baugenehmigung braucht oder nicht. Da wir schon zwei Garagen haeben, benötigen wir wohl für ein Carport (als Autounterstand) genutzt eine BG. Aber als Beschattung, wie z.B. durch einen nicht ganzjährig genutzen Pavillion, benötigt es keine BG. Ich würde es also so verstehen, dass ich keine BG benötigen, da das Carport nur als Sonnenschutz für den Sandkasten dient. (Grenzen zu Nachbarn und Straßen sind natürlich eingehalten.)
    Vielen Dank

  2. Bitondi R.

    Schönen guten Tag,
    also Ich habe vor zwei Jahren ein Carport und eine Terrassen Überdachung von Firmen aufbauen Lassen Ich habe die unterlagen bekommen die Ich auf in meinen unterlagen abgelegt habe jetzt wollte Ich ein Überdachung kaufen für mein Grillecke und da sagte mir ein Freund Ich muss erst ein Antrag stellen auch wenn Ich die Überdachung komplett bei Baumarkt kaufe.
    Zwei fragen erstens Ich denke wenn Ich die bei Baumarkt kaufe ist da nicht die Genehmigung nicht schon vorhanden?
    zweitens dann müsste Ich auch das Ich vor zwei Jahren was mir die Firmen aufgebaut haben auch beantragen Ich denke das gehört zur Firma dazu das die eine Genehmigung vom Bauamt haben um das bei mir aufzubauen oder nicht?
    was kann jetzt sonst passieren?

  3. Kenneth

    Hallo und guten Tag, ich möchte an ein bestehendes Haus einen Anbau bauen, allerdings verweigert mir der Wiesenbesitzer nebenan die Unterschrift. Wie hoch darf man bauen um trotzdem die Abstandsfläche von 3 Metern einzuhalten das man auch ohne Unterschrift eine Baugenehmigung bekommt?
    Vielen Dank!

  4. Nenaschew

    Guten Tag, ich habe eine Frage um das Dachstuhl. Wir haben ein grosses Haus in 2 Wohneinheiten geteilt. Erd- und Obergeschoss. Das Boden wird als Abstellraum genuzt. Der Zugang ist zur Zeit nur über die obere Wohneinheit möglich. Wir wollen den Zugang von Draussen ermöglichen indem wir eine Treppe von der Gibelseite anbauen. Die Frage ist, Brauchen wir eine Baugenehmigung um eine Treppe von Aussen anzubauen?
    MfG
    Nenaschew

  5. Eddy

    Hallo,
    wir haben ein Fertigteil Geräteschuppen von 10,8 m² aus PVC erworben.
    dieser soll auf unserem Grundstück als Ersatz für einen Holzschuppen aufgebaut werden.
    Von der Gemeinde haben wir ein ok bekommen. Das zuständige Bauamt jedoch will einen Standsicherheitsnachweis oder einen Typenprüfbescheid von uns haben. Der Händler kann uns diese Unterlagen nicht liefern.
    Was kann ich machen?

  6. Calle

    Hallo ich möchte ein Mauer Durchbruch zum nächsten Zimmer machen. Die Wand ist 2,50×2,50 METER.
    Brauche ich eine Baugenehmigung?

  7. Happyhour

    Ist es richtig, dass ich nur um eine Einschätzung zur genehmigungsfähigkeit eines Anbaues zu erhalten eine kostenpflichtige Bauvoranzeige starten muss? Ich möchte doch nur wissen ob es sich lohnt sich Gedanken zu einer derartigen Aktion zu machen?
    MfG
    Happy

  8. Tadas

    Hallo,
    ich habe Genehmigung für hausbau. Kann ich während der Bauzeit einen temporären Materialcontainer (2,2 mx 3 mx 2,2 m) platzieren?
    Tadas

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Tadas,
      da wir die örtlichen Gegebenheiten nicht kennen, ist uns eine Einschätzung nicht möglich. Wenden Sie sich daher an die zuständige Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  9. Brigitte

    Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,
    habe lange mit der Unteren Naturschutzbehörde geschrieben, was sie von mir bräuchten bezüglich der Einzäunung unserer Wiese von 1 1/2 Hektar, allerdings nur zur hälfte. Vor ca.: 16 Monaten bekam ich per E-Mail das Okay und auch welchem Material dieser haben sollte. Meine beiden Pferde 27 und 22 sollten dort täglich 4-6 Stunden sein. Was natürlich aufgrund der Trockenheit diesem Jahr nicht möglich war, lediglich vom 10 Mai bis mitte Juli, die andere Zeit wollten sie gar nicht raus. Nun fragte ich an, was ich machen müsste um ein Weidezelt zu stellen oder wie es gehandhabt wird bei einem festen Unterstand. Bis heute keine Antwort, werde aber darüber Informiert, das diese nicht gemeldet und genehmigt sei. Heute Hü und morgen Hott. Nun bin ich sehr verunsichert was ich machen soll. Anderer Seitz, unser Nachbar wohnt im schwarzbau welche auch den Behörden bekannt ist, da wird nichts gemacht. Hier wurde auf auch auf die PKW Stellplätze verzichtet, den die Doppel Autogarage ist nun ohne ein Umnutzungsantrag ebenfalls zur Wohnfläche gemacht. Da machen die Behörden nichts, aber mir wird wegen einen Zaunes mit rechtlichen Maßnahmen gedroht. Das soll mal einer verstehen.
    Mit welcher Strafe müsste ich den Rechnen ?
    Ach ja, wohne im Hessischen Ried, Kreis Groß-Gerau.
    Auf eine Antwort warten, verbleibe ich,
    mit freundlichen Grüßen
    Brigitte

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Brigitte

      Wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung geben und raten Ihnen daher einen Anwalt mit den Details Ihres Falles zu betrauen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  10. Bernd D.

    Hallo,
    mein Nachbar hat sein Haus mit der Sohle 1,00 Meter zu hoch (absichtlich) gebaut, was gegen die Bauvorschriften/-Richtlinien der hiesigen Gemeinde sind. Dieses ist erst, nach dem der ganze Bauschutt weg war und als der Garten angelegt worden war, uns aufgefallen. Man läuft ja nicht durch die Gegend mit einem Zollstock und kontrolliert die Nachbarn. Ich finde es schon ärgerlich, da alle sich an die Vorgaben gehalten haben und er uns doch einiges an Sonnenlicht wegnimmt. Zu dem meint er mit seinem Verhalten besonders klever zu sein. Kann man da noch etwas im Nachhinein machen? Ggfs. ein Bußgeld?
    Viele Grüße und Danke im Voraus
    Bernd

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Bernd,
      grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sich mit diesem Anliegen an die zuständige Baubehörde zu wenden. Welche Maßnahmen diese ergreifen, können wir allerdings nicht einschätzen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  11. paul

    Hallo,
    wir haben ein Neubau mit einfachem genehmigungsferfahhren.
    Der Bauantrag und die Statische berechnung wurde mit einer Betontreppe eingereicht.
    eingebaut wurde aber eine Stahl/Holz/Glas Treppe. wie sich jetzt rausstelt hat uns die Firma eine Treppe ohne zulassung eingebaut.

    kann die Sachlage ein nachspiel haben und wer mus dafür Haften?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo paul,

      in der Regel ist der Bauherr auch für den Bau verantwortlich. Für eine individuelle Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, der Einsicht in Ihre Unterlagen erhalten kann.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  12. Sabine

    Hallo, ich nutze ein Zimmer in unserem Haus als kosmetikraum. Gewerbe ist angemeldet. Nun möchte ich wissen, mit welcher Strafe ich rechnen muss wenn ich keinen Antrag auf Nutzungsänderung stelle. Auch müsste ich eigentlich ein Parkplatz auslösen. Welche Konsequenzen erwarten mich, wenn es jemand anzeigt.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sabine,
      mit diesen Fragen sollten Sie sich an einen fachkundigen Anwalt wenden. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      1. Armin

        Hallo
        folgende Situation
        ich möchte ein Landwirtschaftliches Altgebäude abreißen und an selber stelle ein Neues erstellen.
        Ich bin priviligierter Landwirt im Bundesland Bayern. Für das Altgebäude (ca. 100qm Dachfläche) besteht eine Genehmigung.
        Allerdings wird das neue Gebäude ca. 3 mal so gross. Die Nutzung ändert sich nicht.
        Ich würde mir gerne teure Auflagen usw. ersparen und deshalb ohne erneute Genehmigung bauen.
        Welche Konsequenzen erwarten mich?

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Armin

          Um sämtliche Details zu klären empfiehlt sich in diesem Fall der Gang zum Anwalt. Wir sind nicht befugt Rechtsberatung zu geben.

          Ihr Team von bussgeld-info.de

  13. AMELIE

    Hallo!
    Wir lassen gerade unser Reetdach neu decken und haben uns für eine andere Firstlösung entschieden.
    („Holländisch“ mit Dachsteinen statt „Mecklenburgisch“aus Reet.)
    Wäre das genehmigungspflichtig gewesen?!
    Was sind die eventuellen Konsequenzen?
    Wäre eine Selbstanzeige sinnvoll,falls Genehmigungspflicht bestanden hätte?
    Mit Dank und Gruß,
    Amélie

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Amelie,

      da sich die Vorschriften in den einzelnen Bundesländern unterscheiden, kann ich Ihnen keine verbindliche Auskunft darüber geben, ob das Dach genehmigungspflichtig ist. Ebenso schwanken die Strafen bei gesetzeswidrigem Bauen stark und lassen keine verlässliche Auskunft zu. Im Zweifelsfall können Sie den Rat eines Anwalts einholen oder Informationen vom zuständigen Amt einholen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  14. Herklotz

    Hallo, heute war jemand vom Bauamt auf meinem Grundstück und sagte mir das ich für meine Terassenüberdachung (5 x 5 Meter) eine Genehmigung brauche, daß ich warscheinlich ein Bußgeld zahlen müsse da ich ohne Genehmigung gebaut habe.
    Der Rückbau droht mir auch. Ich wohne auf einem 2 Hecktar großen Dreiseitenhof auf dem Land in Sachsen, meine nächsten Nachbarn wohnen c.a. 500 Meter bzw 1 Kilometer von meinem Grunstück entfernt. Ich habe meine vorhandene Terasse (vor 16 jahren gebaut) nur überdacht, mit einem Abstand von c.a. 70 Meter zur Dorfstraße.

  15. Conny

    Meine Bekannten haben vor 4 Jahren in Sachsen Anhalt in einer Ecke des Hofes eine kleine Terrasse/Wäschetrockenplatz ca. 10 m² mit zwei Wänden und einem Holzdach gebaut. Hätten Sie dafür eine Baugenehmigung gebraucht?
    Danke für die Info.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Conny,

      dies könnte ggf. ein baugenehmigungsfreies Vorhaben sein. Sollten Sie diesbezüglich eine verbindliche Auskunft einholen, sollten Sie sich durch einen fachkundigen Rechtsanwalt beraten lassen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  16. Svenja R.

    Hallo,
    vor zehn Jahren kauften wir ein Haus im Aussenbereich eines Dorfes in S.-H. samt Garten und Schuppen.
    Nun haben wir tatsächlich nach 10 Jahren ein Schreiben des Bauamtes bekommen, dass die von uns mitgekauften Schuppen nicht genehmigungsfähig wären und wir sie abreissen müssten, kurz darauf erreichte uns auch ein Anhörungsschreiben der Bußgeldstelle. Wie soll ich da jetzt reagieren? Ich fühle mich überrumpelt, können sie mir einen Tipp geben?
    Vielen Dank im voraus.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Svenja,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  17. Alpha

    Neben uns befindet sich ein Bürgerhaus welches, zu Feiern vermietet wird, als wir unser Haus bauten sagte man uns, es wird dort ab&zu eine Veranstaltung für die Bürger geben. Das Bürgerhaus gehört dem Ort, das Amt wiederum vermietet an ein Verein und der vermietet zu privaten Zwecken. Die Feiern gehen einher mit Lifemusik, DJ’s, Musik vom Band, Tanzgruppen, Blasorchester, Hopseburgen, Bierausschank, Grillwagen etc. Manchmal von Freitag – Sonntag auch in der Woche hintereinander weg. Selber mal feiern unmöglich, in Ruhe im Garten sitzen unmöglich, und das beste kommt jetzt. Ein Anwalt nahm Akteneinsicht und dabei kam heraus, das es keine Baugenehmigung für eine Außennutzung gibt.Trotzdem wird brav weiter gemacht. Ich habe Dutzende von Bildern und Videoaufnahmen von den ständigen Beschallungen.

    Ein Amt verarscht die Bürger, unterlässt Hilfe, hält die Baugenehmigung nicht ein, hält das LimschG nicht ein, hält das Nachbarschaftsgesetz nicht ein, da wir inzwischen ein reines Wohngebiet sind und nichts passiert???
    Haben Sie eine Idee dazu?(Brandenburg)

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Alpha,

      Sie sollten sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt wenden, der gegen diese Handhabung vorgeht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  18. Alex

    Hallo,
    ich möchte einen Zaun bauen aus Schalung steine die mit beton vergossen werden, bis 2m hohe mein Nachbar untersagt es mir, da der angeblich nicht den Richtlinien der Bauordnung entspricht.
    gibt es eine Richtlinien nach denen ich bauen müsste? oder z.b wie tief der Fundament da zu machen ist?
    Und wo kann ich so was nachfragen oder nachlesen?
    Danke im voraus.
    Mfg. Alex

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Alex,

      dazu gibt es tatsächlich Richtlinien. Diese können Sie beim zuständigen Bauamt erfragen.

      Ihr Bussgeld-info Team

  19. Mesut

    mein Nachbar hat sich ein Carport selber gezimmert wobei er jetzt mit der Zeit noch ein Gartenhaus daran gebaut hat
    was allerdings im ganzen so was von hässlich aussieht in einer Neubausiedlung. Das schlimmste ist an der Sache mein Grundstück ( Hauseingangstür ) hat einen Abstand zu seinem Grundstück gerade mal 2-3m .Mittlerweile lagert er Fahrräder Kinderwagen Getränke sieht unmöglich aus .Kann ich da irgend etwas unternehmen?
    Ich wohne in Schleswig Holstein .
    Darf man überhaupt ein Carport selber Zimmern ( Selber ausdenken) ? Muss die Statik nicht gegen sein ?
    Ich bitte um Antworten

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Mesut,

      grundsätzlich ist es erlaubt, ein Carport selbst zu bauen. Allerdings muss Ihr Nachbar jeweils mindestens 2 m Abstand zur Grundstücksgrenze halten. Wenden Sie sich im besten Fall als Ordnungsamt, wenn Sie vermuten, dass der Abstand zu gering ist. Im schlimmsten Fall muss Ihr Nachbar das Carport wieder abreißen und ggf. neu bauen.

      Ihr Bussgeld-info Team

  20. Jenny

    Hallo,
    ich habe eine Frage bezüglich einer Nutzungsänderung. Das Gebäude ist als Gewerbegebäude genehmigt soll aber als Büro und Schulungsräume genutz werden. Ich habe verschiedene Architekten gefragt und die sind sich alle uneinig ob man wirklich eine Nutzungsänderung benötigt oder nicht. Könnt ihr villeicht einschätzen was wenn ich es einfach jetzt schon so nutze an Bußgeld Zahlen muss. Es sind ca. 700qm und das Objekt liegt in Köln.
    In der Tabelle steht halt nur bei mehr als 100m³ zwischen 1.250 – 50.000€ und diese spanne ist halt echt groß.

    Vielen Dank im vor raus für eure Hilfe.

    Gruß Jenny

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Jenny,

      konkrete Angaben können wir Ihnen diesbezüglich leider nicht geben. In diesem Fall sollten Sie einen auf das Baurecht spezialisierten Anwalt befragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  21. Swen K.

    Hallo,
    wie stehen in einem Landschaftsschutzgebiet in Thüringen auf einem als Ackerland ausgewiesenen und als Garten genutztem Grundstück die Chance, eine Genehmigung für ein Carport, Pergola, Geräteschuppen o.ä. zu erhalten? Das Grundstück befindet sich in einem Dorf, gemäß Flächennutzungsplan jedoch bereits im Außenbereich.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Swen,

      wenden Sie sich dementsprechend an das zuständige Bauamt. Wir können Ihnen dahingehend leider keine Informationen geben, da dies immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig ist.

      Ihr Bussgeld-info Team

  22. Steffen

    Hallo.

    Wir haben einen genehmigten Bauplan auf dem eine Einzelgarage mit Carport und 3x3m Kellerbox eingezeichnet ist. Wir überlegen nun von dieser Kombination abzuweichen und eine Doppelgarage zu bauen, natürlich alles innerhalb des vorgeschriebenen Bebauungsfensters. Bedarf dieses Vorhaben einer neuen Genehmigung?

    Danke
    Steffen

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Steffen,

      dazu sollten Sie sich am besten an die zuständigen Behörden wenden. In der Regel ist für sämtliche Bauten auf dem Grundstück eine Genehmigung nötig. Zudem müssen entsprechende Höhen sowie Abstände zum Nachbargrundstück eingehalten werden.

      Ihr Bussgeld-info Team

  23. Claudia Brand

    Guten Tag,
    Muss der Vermieter mir einen Nutzungsausfall zahlen, wenn mein Laden stillgelegt wird, weil keine nutzungsänderung vorliegt?
    Innerhalb welchen Zeitraums kann die Behörde den ladennstilllegen lassen?
    Wer zahlt das Bußgeld?

    Danke
    Claudia b.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Claudia,

      der Zeitraum ist nicht eindeutig festgelegt und muss bei der zuständigen Behörde erfragt werden. Wer das Bußgeld zahlen muss, ist Einzelfallabhängig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  24. Bastian B.

    Was geschieht, wenn eine fehlende Baugenehmigung für eine Garage erst nach dem Kauf einer Immobilie entdeckt wird? Muss ich als Käufer mit einem Bussgeld rechnen, obwohl ich den Bau nicht veranlasst habe? Kann man die Baugenehmigung nachträglich beantragen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Bastian B.,

      Sie sollten sich bezüglich Ihres Sachverhaltes anwaltlichen Rat einholen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  25. Sostmann

    Habe eine Frage mein Vermieter will Garagen bauen hat jetzt mit Baumschnitt angefangen es sind Tannen ,Äpfelbäume betroffen darf er das und wo kann man solche Bauvorhaben nachlesen damit auch Mieter informiert sind mfg sostmann

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sostmann,
      eine direkte Anfrage bei Ihrem Vermieter wäre vermutlich der einfachste Weg. Es kann zudem die Möglichkeit bestehen, Informationen beim Bauamt zu erhalten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  26. Hanh C.

    Beim Aufstockung auf der Gerage,
    sind wir ca. 20cm über die Baugrenze,
    müssen wir zurückbauen, oder können wir Strafe zahlen.
    Denn genau an sind nur Einfahrten, keine Gebäude.

    Der Nachbar hat Anwalt eingeschaltet, und uns verklagt, wir müssen Baustop machen.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Hanh C.,

      hier sollten Sie sich im Zweifel ebenfalls anwaltlichen Rat einholen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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