Bußgeldkatalog: Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Hier finden Sie die aktuellen Bußgeldkataloge 2024 für die einzelnen Bundesländer, die die Bußgelder für Wasserverschmutzung definieren. Wählen Sie Ihr Bundesland aus:


Bußgeldkatalog Wasserverschmutzung Baden-Württemberg

VergehenBußgeld
Durch Sie gelangten feste Stoffe unerlaubt in Gewässer
- alte Fahzeuge1500 bis 1700 Euro
- Behälter mit Stoffen, die wassergefährdend sind1000 bis 7500 Euro
Durch Sie gelangten flüssige Substanzen unerlaubt ins Wasser
Pflanzenschutzmittel, Mineralöl
- bis zu fünf Liter100 bis 5000 Euro
- mehr als fünf Literbis 25.000 Euro
Andere Substanzen, die das Wasser gefährden
- geringe Mengen25 bis 100 Eur
- große Menge1000 bis 30.000 Euro
Durch Sie gelangte Abwasser unerlaubt in oberirdisches Wasser
- Regenwasser von Hof- oder Verkehrsflächen50 bis 500 Euro
- anderweitiges Abwasser50 bis 5.000 Euro
Durch Sie gelangte Gülle, Jauche oder Silosickersaft unerlaubt in oberirdisches Wasser
- Verunreinigung erfolgte über einen längeren Zeitraum500 bis 5000 Euro
- es waren giftige Stoffe enthalten2500 bis 50.000 Euro
Durch Sie gelangte häusliches Abwasser unterlaubt in oberirdische Gewässer
- es erfolgte keine Vorklärung250 bis 3.000 Euro
Durch Sie gelangten Stoffe unerlaubt ins Grundwasser
- Mineralöl>75 bis 30.000 Euro
- Giftstoffe500 bis 50.000 Euro
Durch Sie gelangte Gülle, Jauche oder Silosickersaft unerlaubt ins Grundwasser
- Verunreinigung erfolgte über einen längeren Zeitraum500 bis 7.500 Euro
- Abwasser>50 bis 7500 Euro



Bußgeldkatalog Wasserverschmutzung Bayern
VergehenBußgeld
Durch Sie gelangten feste Stoffe unerlaubt ins Wasser
- alte Fahrzeuge1500 bis 50.000 Euro
- Behälter mit Stoffen, die wassergefährdend sind1000 bis 50.000 Euro
Durch Sie gelangten flüssige Substanzen unerlaubt ins Wasser
Pflanzenschutzmittel und Mineralöl
- bis zu fünf Liter100 bis 5.000 Euro
- mehr als fünf Literbis 25.000 Euro
Andere Substanzen, die das Wasser gefährden
- geringes Maß25 bis 500 Euro
- großes Maß100 bis 10.000 Euro
Durch Sie gelangte Abwasser unerlaubt ins Wasser
- Regenwasser von Hof- oder Verkehrsflächen50 bis 500 Euro
- anderweitiges Abwasser50 bis 5.000 Euro
Durch Sie gelangte Gülle, Jauche oder Silosickersaft unerlaubt ins Wasser
- Verunreinigung erfolgte über einen längeren Zeitraum500 bis 5.000 Euro
Durch Sie gelangte häusliches Abwasser unterlaubt ins Wasser
- es erfolgte keine Vorklärung250 bis 2.500 Euro
Durch Sie gelangten Stoffe unerlaubt ins Grundwasser
- Mineralöl100 bis 50.000 Euro
- Giftstoffe500 bis 50.000 Euro
Durch Sie gelangte Gülle, Jauche oder Silosickersaft unerlaubt ins Grundwasser
- Verunreinigung erfolgte über einen längeren Zeitraum500 bis 10.000 Euro
- Abwasser100 bis 50.000 Euro



Bußgeldkatalog Wasserverschmutzung Berlin
VergehenBußgeld
Sie badeten in Gewässern für die ein Badeverbot bestand25 Euro
Sie befuhren eine Eisfläche mit einem Fahrzeugen10 Euro
Sie kennzeichneten Eislöchern und aufgebrochenem Eis nicht35 Euro
Sie beseitigten oder versetzetn bestehende Markierungen35 Euro



Bußgeldkatalog Wasserverschmutzung Brandenburg
VergehenBußgeld
Durch Sie gelangten feste Stoffe unerlaubt ins Wasser
- alte Fahrzeuge1500 bis 5000 Euro
- Behälter mit Stoffen, die wassergefährdend sind1000 bis 50.000 Euro
Durch Sie gelangten flüssige Substanzen unerlaubt ins Wasser
Pflanzenschutzmittel und Mineralöl,
- bis zu fünf Liter100 bis 5.000 Euro
- mehr als fünf Literbis 25.000 Euro
Andere Substanzen, die das Wasser gefährden
- geringes Ausmaß25 bis 100 Euro
- großes Ausmaß1.000 bis 25.000 Euro
Durch Sie gelangte Abwasser unerlaubt ins Wasser
- Regenwasser von Hof- oder Verkehrsflächen50 bis 500 Euro
- anderweitiges Abwasser500 bis 5.000
Durch Sie gelangte Gülle, Jauche oder Silosickersaft unerlaubt ins Wasser
- Verunreinigung erfolgte über einen längeren Zeitraum500 bis 5.000 Euro
- es waren giftige Stoffe enthalten2.500 bis 50.000 Euro
Durch Sie gelangte häusliches Abwasser unterlaubt in Gewässer
- es erfolgte keine Vorklärung250 bis 2.500 Euro
Durch Sie gelangten Stoffe unerlaubt ins Grundwasser
- Mineralöl75 bis 25.000 Euro
- Giftstoffe500 bis 50.000 Euro
Durch Sie gelangte Gülle, Jauche oder Silosickersaft unerlaubt ins Grundwasser
- Verunreinigung erfolgte über einen längeren Zeitraum500 bis 7.500 Euro
- Abwasser50 bis 7.500 Euro



Bußgeldkatalog Wasserverschmutzung Bremen
VergehenBußgeld
Sie haben Wasser unerlaubt abgezapft50 bis 5000 Euro
Sie haben Grundwasser unerlaubt abgezapft150 bis 25.000 Euro
Durch Sie gelangten flüssige Substanzen unerlaubt ins Wasser
Mineralöl
- bis zu fünf Liter100 bis 5.000 Euro
- mehr als fünf Literbis 50.000 Euro
Durch Sie gelangten flüssige Substanzen unerlaubt ins Wasser
- in geringem Ausmaß25 bis 1.000 Euro
- in großem Ausmaß1.500 bis 50.000 Euro
Durch Sie gelangte Abwasser unerlaubt ins Wasser
Regenwasser von Hof- oder Verkehrsflächen50 bis 500 Euro
Durch Sie gelangte Gülle, Jauche oder Silosickersaft unerlaubt ins Wasser
- Verunreinigung erfolgte über einen längeren Zeitraum750 bis 10.000 Euro
Durch Sie gelangte häusliches Abwasser unterlaubt ins Wasser
- es erfolgte keine Vorklärung250 bis 3.000 Euro
- anderweitiges Abwasser500 bis 50.000 Euro
Durch Sie gelangte Gülle, Jauche oder Silosickersaft unerlaubt ins Wasser
- Verunreinigung erfolgte über einen längeren Zeitraum750 bis 10.000 Euro
Durch Sie gelangten Stoffe unerlaubt ins Grundwasser
Mineralöl
- bis zu fünf Liter100 bis 10.000 Euro
- mehr als fünf Literbis 100.000 Euro
Durch Sie gelangte Abwasser unterlaubt ins Gerundwasser
- in großen Mengen3.000 bis 100.000 Euro
Durch Sie gelangte Gülle, Jauche oder Silosickersaft unerlaubt ins Grundwasser
- Verunreinigung erfolgte über einen längeren Zeitraum1.500 bis 20.000 Euro
- Abwasser500 bis 100.000 Euro



Bußgeldkatalog Wasserverschmutzung Hamburg
VergehenBußgeld
Sie brachten verbotenerweise Abwasser in ein Gewässer ein100 bis 1.000 Euro
Sie legten ohne eine entsprechende Erlaubnis einen Anschluss an eine öffentliche Abwasseranlage100 bis 2.500 Euro
Sie leiteten Niederschlagswasser unerlaubterweise in eine öffentliche Abwasseranlagen ein100 bis 2.500 Euro
Sie wuschen auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen ein Kfz / Anhänger bzw. führten einen Ölwechsel durch35 bis 2.500 Euro
Sie leiteten Regenwasser in eine Kläranlage / Abwassersammelgrube100 bis 1.500 Euro



Bußgeldkatalog Wasserverschmutzung Hessen
(keine Angaben)

Bußgeldkatalog Wasserverschmutzung Mecklenburg-Vorpommern
VergehenBußgeld
Durch Sie gelangten feste Stoffe unerlaubt ins Wasser
- alte Fahrzeuge1.000 bis 50.000 Euro
Durch Sie gelangten flüssige Substanzen unerlaubt ins Wasser
Pflanzenschutzmittel und Mineralöl
- bis zu fünf Liter100 bis 5.000 Euro
- mehr als fünf Literbis 25.000 Euro
Durch Sie gelangte Gülle, Jauche oder Silosickersaft unerlaubt ins Wasser
- Verunreinigung erfolgte über einen längeren Zeitraum500 bis 10.000 Euro
Durch Sie gelangte Abwasser unerlaubt ins Wasser
- Regenwasser von Hof- oder Verkehrsflächen50 bis 500 Euro
- Abwasser von Gewerben500 bis 50.000 Euro
Durch Sie gelangte häusliches Abwasser unterlaubt ins Wasser
- es erfolgte keine Vorklärung250 bis 25.000 Euro
Durch Sie gelangten Stoffe unerlaubt ins Grundwasser
Mineralöl
- bis zu fünf Liter100 bis 5.000 Euro
- mehr als fünf Literbis 50.000 Euro
Durch Sie gelangte Gülle, Jauche oder Silosickersaft unerlaubt ins Grundwasser
- Verunreinigung erfolgte über einen längeren Zeitraum500 bis 7.500 Euro
- Abwasser von Gewerben750 bis 50.000 Euro
häusliches Abwasser
- es erfolgte keine Vorklärung250 bis 25.000 Euro



Bußgeldkatalog Wasserverschmutzung Niedersachsen
VergehenBußgeld
Durch Sie gelangten feste Stoffe unerlaubt ins Wasser
- alte Fahrzeuge750 bis 2.500 Euro
Jauche, Gülle oder Silosickersaft ordnungswidrig in oberirdisches Wasser eingebracht
- Verunreinigung erfolgte über einen längeren Zeitraum75 bis 2.500 Euro
Durch Sie gelangte Abwasser unerlaubt ins Wasser
- Regenwasser von Hof- oder Verkehrsflächen25 bis 150 Euro
- Abwasser von Gewerben250 bis 50.000 Euro
Durch Sie gelangte häusliches Abwasser unterlaubt ins Wasser
- es erfolgte keine Vorklärung75 bis 1.500 Euro
Durch Sie gelangten Stoffe unerlaubt ins Grundwasser
- Mineralöl50 bis 25.000 Euro
- Giftstoffe400 bis 50.000 Euro
Durch Sie gelangte Abwasser unerlaubt ins Grundwasser
- Regenwasser von bebauten / befestigten Grundstücken150 bis 1.500 Euro
häusliches Abwasser
- es erfolgte keine Vorklärung50 bis 1.500 Euro
- Abwasser von Gewerben400 bis 2.500 Euro



Bußgeldkatalog Wasserhaushaltsgesetz (WHG) NRW (Nordrhein-Westfalen)
VergehenBußgeld
Durch Sie gelangten feste Stoffe unerlaubt ins Wasser
- alte Fahrzeuge510 bis 10.200 Euro
Durch Sie gelangten flüssige Substanzen unerlaubt ins Wasser
- Produkte aus Mineralöl510 bis 50.000 Euro
- Mittel zu Unkrautvernichtungs und Schädlingsbekämpfung1.020 bis 50.000 Euro
Durch Sie gelangte Gülle, Jauche oder Silosickersaft unerlaubt ins Wasser
- Verunreinigung erfolgte über einen längeren Zeitraum510 bis 15.300 Euro
Durch Sie gelangte häusliches Abwasser unterlaubt in Wasser
- Abwasser von Gewerben510 bis 5.000 Euro
- anderweitiges Abwasser50 bis 5.000 Euro
Durch Sie gelangte häusliches Abwasser unterlaubt ins Wasser
- es erfolgte keine Vorklärung250 bis 2.600 Euro
Durch Sie gelangten Stoffe unerlaubt ins Grundwasser
- Produkte aus Mineralöl510 bis 50.000 Euro
- Mittel zu Unkrautvernichtungs und Schädlingsbekämpfung510 bis 50.000 Euro
Durch Sie gelangte Gülle, Jauche oder Silosickersaft unerlaubt ins Grundwasser
- Verunreinigung erfolgte über einen längeren Zeitraum510 bis 25.600 Euro
- häusliches Abwasser,, bei dem keine Vorklärung erfolgte250 bis 5.100 Euro
- Abwasser von Gewerben1.020 bis 10.200 Euro



Bußgeldkatalog Wasserverschmutzung Rheinland-Pfalz
VergehenBußgeld
Durch Sie gelangten feste Stoffe unerlaubt ins Wasser
- alte Fahrzeuge1.534 bis 7.669 Euro
Durch Sie gelangten flüssige Substanzen unerlaubt ins Wasser
- bis zu fünf Liter Pflanzenschutzmittel und Mineralöl102 bis 5.113 Euro
- sonstige Flüssigkeiten, die das Wasser gefährden26 bis 25.565 Euro
Durch Sie gelangte Abwasser unerlaubt ins Wasser
Regenwasser von Hof- oder Verkehrsflächen51 bis 511 Euro
- häusliches Abwasser51 bis 2.556 Euro
- Abwasser von Gewerben511 bis 7.669 Euro
- mit giftigen Stoffen2. 556 bis 50.000 Euro
- anderweitiges Abwasser51 bis 5.113 Euro
Durch Sie gelangte Gülle, Jauche oder Silosickersaft unerlaubt ins Wasser
- Verunreinigung erfolgte über einen längeren Zeitraum511 bis 5.113 Euro
Durch Sie gelangten Substanzen unerlaubt ins Grundwasser
- Mineralöl77 bis 25.565 Euro
- Giftstoffe511 bis 50.000 Euro
Durch Sie gelangten Abwasser unerlaubt ins Grundwasser
- Abwasser von Gewerben767 bis 5.113 Euro
- häusliches Abwasser102 bis 3.068 Euro



Bußgeldkatalog Wasserverschmutzung Saarland
VergehenBußgeld
Durch Sie gelangten feste Stoffe unerlaubt in Gewässer
- alte Fahrzeuge1.500 bis 7.500 Euro
Durch Sie gelangten flüssige Substanzen unerlaubt ins Wasser
Pflanzenschutzmittel und Mineralöl
- bis zu fünf Liter100 bis 5.000 Euro
- mehr als fünf Literbis 25.000 Euro
Andere Substanzen, die das Wasser gefährden25 bis 30.000 Euro
Durch Sie gelangte Abwasser unerlaubt ins Wasser
- Regenwasser aus Hof- oder Verkehrsflächen50 bis 500 Euro
- Abwasser von Gewerben500 bis 7.500 Euro
- mit giftigen Stoffen2.500 bis 50.000 Euro
- häusliches Abwasser50 bis 3.000 Euro
- anderweitiges Abwasser50 bis 5.000 Euro
Durch Sie gelangte Gülle, Jauche oder Silosickersaft unerlaubt ins Wasser
- Verunreinigung erfolgte über einen längeren Zeitraum500 bis 5.000 Euro
Durch Sie gelangten Stoffe unerlaubt ins Grundwasser
- Mineralöl75 bis 30.000 Euro
- Giftstoffe500 bis 50.000 Euro
Durch Sie gelangte Abwasser unerlaubt ins Grundwasser
- Abwasser von Gewerben750 bis 7.500 Eur
- häusliches Abwasser100 bis 3.000 Euro
- sonstiges Abwasser50 bis 7.500 Euro
Durch Sie gelangte Gülle, Jauche oder Silosickersaft unerlaubt ins Grundwasser
- Verunreinigung erfolgte über einen längeren Zeitraum500 bis 7.500 Euro



Bußgeldkatalog Wasserverschmutzung Sachsen
VergehenBußgeld
Durch Sie gelangten feste Stoffe unerlaubt in Gewässer
- alte Fahrzeuge1.500 bis 10.000 Euro
Durch Sie gelangten flüssige Substanzen unerlaubt ins Wasser
Pflanzenschutzmittel und Mineralöl
- bis zu fünf Liter100 bis 10.000 Euro
- mehr als fünf Literbis 50.000 Euro
Andere Substanzen, die das Wasser gefährden25 bis 100.000 Euro
Durch Sie gelangte Abwasser unerlaubt ins Wasser
- Regenwasser von Hof- oder Verkehrsflächen50 bis 1.000 Euro
- Abwasser von Gewerben500 bis 10.000 Euro
- mit giftigen Stoffen2.500 bis 50.000 Euro
- häusliches Abwasser50 bis 2.500 Euro
Durch Sie gelangten Stoffe unerlaubt ins Grundwasser
Mineralöl
- bis zu fünf Liter100 bis 10.000 Euro
- mehr als fünf Literbis 50.000 Euro
- andere Substanzen, die das Wasser gefährden25 bis 100.000 Euro
Durch Sie gelangte Abwasser unerlaubt ins Grundwasser
- Regenwasser von Hof- oder Verkehrsflächen100 bis 2.500 Euro
- Abwasser von Gewerben500 bis 100.000 Euro
- häusliches Abwasser100 bis 5.000 Euro
Durch Sie gelangte Gülle, Jauche oder Silosickersaft unerlaubt ins Grundwasser
- Verunreinigung erfolgte über einen längeren Zeitraum500 bis 50.000 Euro



Bußgeldkatalog Wasserverschmutzung Sachsen-Anhalt
(keine Angaben)

Bußgeldkatalog Wasserverschmutzung Schleswig-Holstein
VergehenBußgeld
Durch Sie gelangten feste Stoffe unerlaubt in Gewässer
- alte Fahrzeuge1.500 bis 5.000 Euro
Durch Sie gelangten flüssige Substanzen unerlaubt ins Wasser
Pflanzenschutzmittel und Mineralöl
- bis zu fünf Liter250 bis 5.000 Euro
- mehr als fünf Literbis 50.000 Euro
Andere Substanzen, die das Wasser gefährden25 bis 50.000 Euro
Durch Sie gelangte Abwasser unerlaubt ins Wasser
- Regenwasser von Hof- oder Verkehrsflächen50 bis 500 Euro
- Abwasser von Gewerben500 bis 5.000 Euro
- mit giftigen Stoffen2.500 bis 50.000 Euro
- häusliches Abwasser50 bis 2.500 Euro
Durch Sie gelangten Stoffe unerlaubt ins Grundwasser
- Mineralöl50 bis 25.000 Euro
- andere Substanzen, die das Wasser gefährden25 bis 25.000 Euro
Durch Sie gelangte Abwasser unerlaubt ins Grundwasser
- Regenwasser von Hof- oder Verkehrsflächen150 bis 1.500 Euro
- Abwasser von Gewerben750 bis 5.000 Euro
- häusliches Abwasser100 bis 2.500 Euro
Durch Sie gelangte Gülle, Jauche oder Silosickersaft unerlaubt ins Grundwasser
- Verunreinigung erfolgte über einen längeren Zeitraum500 bis 7.500 Euro



Bußgeldkatalog Wasserverschmutzung Thüringen
VergehenBußgeld
Durch Sie gelangten feste Stoffe unerlaubt in Gewässer
- alte Fahrzeuge1.500 bis 7.500 Euro
Durch Sie gelangten flüssige Substanzen unerlaubt ins Wasser
Pflanzenschutzmittel und Mineralöl
- bis zu fünf Liter250 bis 5.000 Euro
- mehr als fünf Literbis 25.000 Euro
Andere Substanzen, die das Wasser gefährden25 bis 30.000 Euro
Durch Sie gelangte Abwasser unerlaubt ins Wasser
- Regenwasser von Hof- oder Verkehrsflächen25 bis 7.500 Euro
- Abwasser von Gewerben500 bis 7.500 Euro
- mit giftigen Stoffen2.500 bis 50.000 Euro
- häusliches Abwasser50 bis 5.000 Euro
Durch Sie gelangten Stoffe unerlaubt ins Grundwasser
- Mineralöl100 bis 50.000 Euro
- andere Substanzen, die das Wasser gefährden50 bis 50.000 Euro
Durch Sie gelangten Abwasser unerlaubt ins Grundwasser
Regenwasser von Hof- oder Verkehrsflächen150 bis 1.500 Euro
- Abwasser von Gewerben750 bis 7.500 Euro
- häusliches Abwasser100 bis 5.000 Euro>
Durch Sie gelangte Gülle, Jauche oder Silosickersaft unerlaubt ins Grundwasser
- Verunreinigung erfolgte über einen längeren Zeitraum500 bis 7.500 Euro

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) soll die Meere und das Grundwasser schützen.
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) soll die Meere und das Grundwasser schützen.

Die Erde ist ein blauer Planet, Wasser ist der Ursprung des Lebens darauf. Die Natur ist also abhängig von sauberem Wasser. Dabei ist 97 Prozent des Wassers auf der Erde salzig und für den Menschen nicht als Trinkwasser nutzbar. Die restlichen 3 Prozent sind zu einem großen Teil in Eiskappen eingefroren.
Der verbliebene Trinkwasseranteil ist höchst schützenswert, da wir ohne Wasser nicht leben können. Und trotzdem schreitet die Wasserverschmutzung mit zunehmender Bevölkerungsdichte und Industrie stetig voran. Neben Chemikalien gelangen noch viele andere Schadstoffe in die Flüsse und Meere, was den kleinen Anteil an Trinkwasser stark verschmutzt.

In Deutschland regelt seit 1959 das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Vorschriften zum Schutz, zur Nutzung und zum Ausbau der Gewässer. Dieser Artikel soll dieses Gesetz vorstellen und die Folgen von Wasserverschmutzung aufzeigen.

Das Wasserhaushaltsgesetz – Eine Zusammenfassung

In seiner jetzigen Form ist das WHG (manchmal fälschlich als „WHG-Gesetz“ bezeichnet) seit 2010 in Kraft. Es bildet den Kern des deutschen Wasserrechts und soll Wasserverschmutzung und die Folgen verhindern oder zumindest eindämmen. Außerdem regelt es die Kompetenzen zur wirtschaftlichen Nutzung von Gewässern.

Dabei wird in der Regel nicht zwischen öffentlicher und privater Nutzung unterschieden, da Wasser ein Allgemeingut ist und letztlich alle Gewässer mit dem Grundwasser in Zusammenhang stehen. Dieses aber ist für alle Menschen von großer Wichtigkeit.

Grundlagen, Aufbau und einzelne Paragraphen des WHG

Das Wasserhaushaltsgesetz beschäftigt sich mit allen Gewässern auf deutschem Bundesgebiet. Doch was sind überhaupt Gewässer? Diese Frage ist zu klären, bevor Maßnahmen gegen die Wasserverschmutzung ergriffen werden können. Die Definition ist im zweiten Paragraphen festgelegt.

Insgesamt fasst das WHG 107 Paragraphen in sechs Kapiteln. Diese können hier im Einzelnen nicht behandelt werden. Deshalb beschränkt sich dieser Ratgeber auf die grundlegenden Festlegungen.

Die sechs Kapitel des Wasserhaushaltsgesetzes

  • Kapitel 1 – Allgemeine Bestimmungen (§ 1 WHG bis § 5 WHG)In diesem Ratgeber werden wir vor allem auf die fünf Paragraphen dieses Kapitels eingehen, weil sie für den Bürger den größten Informationsgehalt haben. Hier sind grundlegende Definitionen und Maßnahmen gegen die Wasserverschmutzung festgehalten.
  • Kapitel 2 – Bewirtschaftung von Gewässern (§ 6 WHG bis § 49 WHG)In vier Abschnitten wird vor allem die industrielle Nutzung von Gewässern geregelt.
  • Kapitel 3 – Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen (§ 50 WHG bis § 95 WHG)Hier geht es unter anderem um die öffentliche Wasserversorgung, Abwasserbestimmungen und Hochwasserschutzmaßnahmen. Kapitel 3 hat neun Abschnitte.
  • Kapitel 4 – Kapitel 4 Entschädigung, Ausgleich (§ 96 WHG bis § 99 WHG)Wer sich der Wasserverschmutzung schuldig macht, muss für Entschädigung oder Ausgleich sorgen.
  • Kapitel 5 – Gewässeraufsicht (§ 100 WHG bis § 102 WHG)Aufgaben und Befugnisse der Gewässeraufsicht sind hier festgeschrieben.
  • Kapitel 6 – Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen (§ 103 bis § 107)
    Es wird festgelegt, welche Handlungen als strafbar gelten. Die Bußgelder und Sanktionen selbst legen die Länder fest.

Die ersten fünf Paragraphen des WHG

Der erste Paragraph WHG definiert den Zweck des Gesetzes:

Zweck dieses Gesetzes ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen.

Was sind Gewässer?

Ansammlungen von Wasser, egal ob

  • stehend oder fließend,
  • oberirdisch oder unterirdisch,
  • natürlich oder künstlich

werden als Gewässer bezeichnet.

Wasserverschmutzung: Die Folgen können verheerend sein
Wasserverschmutzung: Die Folgen können verheerend sein

So wird es im zweiten Paragraphen WHG zusammengefasst. Es folgen genaue Definitionen zu den Gewässer-Arten in § 3 WHG. Die Frage nach dem Eigentum und dessen Schranken wird in Paragraph 4 WHG geklärt.

Es wird festgelegt, dass Grundwasser und Wasser eines einfließenden, oberirdischen Gewässers kein Eigentum sein können. Wer Eigentümer eines Gewässers ist, darf damit nicht verfahren, wie es ihm beliebt. Vor allem bedarf es für Umbauten der Genehmigung der zuständigen Behörden.

Im fünften Paragraphen des WHG wird die allgemeine Sorgfaltspflicht mit Gewässern vorgeschrieben:

Jede Person ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um

  1. eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu vermeiden,
  2. eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers sicherzustellen,
  3. die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten und
  4. eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden.

Abschnitt zwei des fünften Paragraphen verpflichtet Personen, die von Hochwasser betroffen sein könnten, Vorkehrungen zum Hochwasserschutz zu treffen. Dies ist in angemessener Weise und im zumutbaren Rahmen zu geschehen.

Nachdem wir das Wasserhaushaltsgesetz genauer betrachtet haben, wollen wir einige kleinere Verordnungen in den Fokus nehmen, die das Ausmaß des deutschen Wasserechts darüberhinaus aufzeigen.

Ergänzende Rechtsverordnungen zum WHG

Da es in Deutschland kein einheitliches Umweltgesetz gibt, finden sich auch zum Wasserrecht verschiedene Verordnungen und Gesetze, die einzelne Bereiche klären, ohne direkten Bezug aufeinander zu nehmen. Wichtige Gesetzestexte sind:

  • Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (WVG): Wasser- und Bodenverbände bestehen aus Landwirtschaftsbetrieben, Grundeigentümern und zum Teil anderen Personen. Die Regeln zur Gründung, zum Status und zur Auflösung solcher Verbände stellt das WVG auf.
  • Abwasserabgabengesetz (AbwAG): Dieses Gesetz betrifft vor allem die Industrie, durch welche großen Mengen Chemikalien in die Flüsse gelangen, welche auf diese Weise stark verschmutzt werden. Doch auch Schmutz- und Niederschlagswasser muss in genaue Bahnen gelenkt werden. Hierfür sind Gebühren zu zahlen, die im AbwAG niedergeschrieben sind.
  • Abwasserverordnung (AbwV): Abwässer stellen eine große Gefahr für unser Trinkwasser im Boden und die Natur dar. Deshalb regelt die AbwV genau, welche Sicherheitsstandards und Reinigungsprozesse für benutztes und verunreinigtes Wasser verpflichtend sind.
  • Badegewässer-Richtlinie der EU: Die „Richtlinie 2006/7/EG“ vom 15. Februar 2006 über die „Qualität von Badegewässern und deren Bewirtschaftung“ bestimmt die Qualitätsstandards, welche Gewässer im EU-Gebiet erfüllen müssen, wenn darin gebadet werden soll. Dabei geht es um Badegewässer, bei denen dauerhaft mit großen Mengen von Besuchern zu rechnen ist.Künstliche Schwimmbäder sind dabei genauso von Bedeutung wie große Stauseen, in denen das Baden erlaubt ist. Es werden bestimmte Beschilderungen vorgeschrieben und eine Grenze von fäkaler Wasserverschmutzung festgelegt. Auch hier sind entsprechende Hinweisschilder aufzustellen.
  • Abwasserverordnung (AbwV): Diese Verordnung setzt die Mindestanforderungen zum Ableiten von Abwasser fest.
  • Infektionsschutzgesetz (IfGG): In Abschnitt 7 des IfGG werden Gewässer thematisiert, die bei Verunreinigung schließlich auch Krankheitserreger enthalten können. So wird das Trinkwasser in Augenschein genommen, das für Schwimm- oder Badebecken genutzt wird. Es muss sauber gehalten werden, um Ausbreitungen von Infektionen zu vermeiden. Außerdem wird der Umgang mit Abwasser geregelt, welches nicht ungefiltert mit dem Grundwasser in Verbindung gebracht werden darf. Die Folgen von Wasserverschmutzung dieser Art wären verheerend.
  • Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG): Reinigungsmittel zählen nicht selten zum Sondermüll, der für das Grundwasser besonders gefährlich ist. Doch können zu einem gewissen Teil auch biologisch gut abbaubare Inhaltsstoffe für Wasch- und Reinigungsmittel verwendet werden. Die umweltverträgliche Zusammensetzung solcher Produkte wird im WRMG gefordert und gefördert.Auf dem deutschen Markt herrschen strenge Regeln für die Etikettierung der Reinigungsmittel. Die Hersteller sind verpflichtet, durch unmissverständliche Kennzeichnungen auf den Gefährlichkeitsgrad ihrer Produkte hinzuweisen. Auch müssen die Inhaltstoffe aufgelistet sein.
Die Wasserverschmutzung durch Landwirtschaft ist für das Grundwasser besonders gefährlich.
Die Wasserverschmutzung durch Landwirtschaft ist für das Grundwasser besonders gefährlich.

Die aufgezählten Gesetzestexte ergänzen das Wasserhaushaltsgesetz im Rahmen des Wasserrechts und haben alle zu einem Teil auch die Folgen der Wasserverschmutzung im Blickfeld. Darüberhinaus sind einige wichtige Verordnungen auch im Bereich des Lebensmittelrechts angesiedelt. Denn das flüssige Element ist nicht nur zum Reinigen, Baden oder Transport nutzbar. Sondern auch – und vor allem – zum Trinken: wir brauchen es zum Leben. Folgende Verordnungen des Lebensmittelrechts sind in dem Zusammenhang besonders wichtig:

  • Trinkwasserverordnung (TrinkwV): Die TrinkwV soll die Tauglichkeit von Wasser garantieren, das für den menschlichen Genuss, aber auch für dessen Körperpflege bestimmt ist. Es folgt die entsprechende Definition Paragraph 3 TrinkwV Abs.1:

    [Trinkwasser] ist […] alles Wasser, im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung, das zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken oder insbesondere zu den folgenden anderen häuslichen Zwecken bestimmt ist:

    • Körperpflege und -reinigung,
    • Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen,
    • Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen […]

    Natürlich wird genau festgelegt, welche mikrobiologischen Eigenschaften Wasser haben muss, um für diesen Gebrauch nutzbar zu sein.

  • Mineral- und Tafelwasserverordnung (Min/TafelWV): Für Hersteller und Vertreiber von natürlichem Mineral- und Tafelwasser gelten besonders strenge Vorschriften, die jene der Trinkwasserverordnung noch übertreffen.

Wasserverschmutzung: Folgen falschen Verhaltens

In vielen Bereichen des Lebens kommt es zu Wasserverschmutzung. Durch Landwirtschaft etwa gelangen Pestizide und Düngemittel ins Grundwasser, wenn damit unverantwortlich umgegangen wird. Auch andere Wirtschaftszweige tragen maßgeblich zur Wasserverschmutzung bei. Besonders Chemie- und Pharmakonzerne stehen in einer besonderen Verantwortung.

Als Privatperson kann man ebenfalls Verhaltensweisen vermeiden, die zu Wasserverschmutzung führen. Zum Beispiel sollte man nicht mit Salzsäure den Abfluss reinigen. Dies kann nicht nur das Material der Rohre beschädigen, sondern auch das Wasser irreversibel verunreinigen.

FAQ: Wasserhaushaltsgesetz

Wie wirken Menschen auf den Wasserhaushalt ein?

Der Mensch entnimmt große Mengen Grundwasser, welches er später teilweise wieder zurückleitet. Durch Abwasser, Düngungsmethoden und illegales Einleitung von Chemikalien, kann sich Wasser nachteilig verändern. Wer unerlaubt Subtanzen im Wasser entsorgt oder Gewässer verschmutzt, muss u. U. mit einer hohen Geldbuße rechnen.

Was regelt das Wasserhaushaltsgesetz?

Zum Schutz der Umwelt gehört auch der Schutz der Gewässer. Das WHG legt die rechtlichen Grundlagen für eine geordnete Bewirtschaftung des Wassers. Und es steuert menschliche Einflüsse auf die Gewässer und gibt dem Staat die Möglichkeit einzugreifen, wenn Wasser besonders gefährdet ist.

Welche Stoffe darf ich nicht über die Toilette im Abwasser entsorgen?

Arzneimittel, Lacke, (Speise-)Öle, abgelaufene Medikamente und Küchenabfälle dürfen nicht im WC entsorgt werden. Sie verstopfen u. U. nicht nur die Abwasserleitungen. Medikamente und Drogen verunreinigen auch die Gewässer. Das WHG verbietet es, Abfälle über das Wasser zu entsorgen – auch Abfluss und Toilette sind tabu.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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