Bußgeldstellen Schleswig-Holstein

Hier finden Sie eine Liste aller regionalen Bußgeldstellen in Schleswig-Holstein, deren Aufgabe es ist, Verkehrsordnungswidrigkeiten und allgemeine Vergehen zu verfolgen. Wichtige Kontaktdaten finden Sie weiter unten in diesem Ratgeber.

Das Bundesland Schleswig-Holstein liegt zwischen Nord- und Ostsee. Außerdem grenzt es im Norden an das Land Dänemark. Beides sind wohl beliebte Urlaubsziele bei vielen Deutschen. Vor allem Wassersportarten sind bei vielen Schleswig-Holsteinern beliebte Hobbies. Egal ob Segeln, Kitesurfen oder gemütliches Angeln, für jeden Geschmack dürfte etwas dabei sein.

Sollten Sie mit einer der regionalen Bußgeldstellen Kontakt aufnehmen wollen, dann können Sie die unterschiedlichen Kontaktmöglichkeiten der nachfolgenden Tabelle entnehmen.

Buß­geld­stel­leA­dres­seKontakt
Kreis Dith­mar­schenBuß­geld­stel­le
Stet­tiner Str. 30
25746 Heide

An­sprech­partnerin
Frau Schu­mann
Telefon:
0481/97-1261
Fax:
0481/97-1490
E-Mail:
andrea.schumann@dithmarschen.de

Homepage
www.dithmarschen.de
Stadt­ver­wal­tung Flens­burgVer­kehrs­ü­ber­wach­ung
Rat­haus­platz 1
24937 Flens­burg
Telefon:
0461/85-2685
Fax:
0461/85-2494
E-Mail:
verkehrsueberwachung@flensburg.de

Homepage
www.flensburg.de
Kreis Her­zog­tum Lauen­burgBuß­geld­stel­le
Haus­an­schrift

Kes­sel­flicker­str. 2
21493 Elmen­horst Orts­teil Lan­ken

Post­an­schrift
Post­fach 11 40
23901 Ratze­burg

An­sprech­partnerin
Frau Engfer
Telefon:
04151 8673-30
Fax:
04151/8673-73
E-Mail:
strassenverkehr@kreis-rz.de

Homepage
www.herzogtum-lauenburg.de
Stadt­ver­wal­tung KielBuß­geld­stelle
Fabrik­straße 8-10
24103 Kiel
Telefon:
0431/901-2171
Fax:
0431/901-62077
E-Mail:
AD-Bussgeldstelle@kiel.de

Homepage
www.kiel.de
Stadt­ver­wal­tung Lü­beckBuß­geld­stelle
Facken­burger Allee 29
23539 Lü­beck

An­sprech­partner
Herr Sieg­rist
Telefon:
0451/122-3200
Fax:
0451/122-3385
E-Mail:
bussgeldstelle@luebeck.de

Homepage
www.luebeck.de
Stadt­ver­wal­tung Neu­müns­terBuß­geld­stelle für Ver­kehrs­ord­nungs­wi­drig­keiten
Plöner Straße 25 - 29 (Foto)
24534 Neu­münster

An­sprech­part­ner
Herr Jan­ßen (Leiter der Arbeits­gruppe)
Telefon:
04321/942-2210
Fax:
04321/942-2513
E-Mail:
max.janssen@neumuenster.de

Homepage
www.neumuenster.de
Kreis Nord­fries­landBuß­geld­stelle
Markt­straße 6
25813 Hus­um
Telefon:
04841/67-445
Fax:
04841/67-281
E-Mail:
bussgeldstelle@nordfriesland.de

Homepage
www.nordfriesland.de
Kreis Ost­hol­steinBuß­geld­stelle
Bürger­meister-Steen­bock-Str. 20
23701 Eutin
Telefon:
04521/788-800
Fax:
04521/788-96279
E-Mail:
bussgeldstelle@kreis-oh.de

Homepage
www.kreis-oh.de
Kreis Pin­ne­bergOrdnungs­widrig­keiten
Kurt-Wagener-Str. 11
25337 Elmshorn

An­sprech­partnerin
Frau An­halt
Telefon:
04101/7095-89
Fax:
04101/7095-87
E-Mail:
bussgeldstelle@kreis-pinneberg.de

Homepage
www.kreis-pinneberg.de
Kreis PlönBuß­geld­stelle
Ham­burger Straße 17-18
24306 Plön
Telefon:
04522/743-452
E-Mail:
bussgeldstelle@kreis-ploen.de

Homepage
www.kreis-ploen.de
Kreis Rends­burg-Eckern­för­deStadt Rends­burg
Der Bürger­meister

Am Gym­nasium 4
24768 Rends­burg

Post­an­schrift
Post­fach: 107
24757 Rends­burg
Telefon:
04331/206-0
Fax:
04331/206-270
E-Mail:
info@rendsburg.de

Homepage
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Kreis Schles­wig-Flens­burgBuß­geld­stelle
Flens­burger Straße 7
24837 Schleswig
Telefon:
04621/87-0
Fax:
04621/87-335
E-Mail:
bussgeldstelle@schleswig-flensburg.de

Homepage
www.schleswig-flensburg.de
Kreis Se­ge­bergVerkehrs­ordnungs­widrig­keiten
Wal­demar-von-Mohl-Straße 2
23795 Bad Sege­berg

An­sprech­partner
Herr Krüger
Telefon:
04551/951-455
Fax:
04551/951-400
E-Mail:
nur per Onlineformular

Homepage
www.segeberg.de
Kreis Stein­burgFach­dienst Ord­nung und Sicher­heit
Stet­tiner Straße 30
25746 Heide
Telefon:
0481/97-0
Fax:
0481/97-1490
E-Mail:
fd-ordnung-und-sicherheit@dithmarschen.de

Homepage
www.steinburg.de
Kreis Stor­marnBuß­geld­stelle
Mom­msen­straße 13
23843 Bad Oldes­loe

An­sprech­partnerin
Frau Wolff-Christ­iansen (Sach­bearbei­tung)
Telefon:
04531/160-1187
Fax:
04531/160-771187
E-Mail:
b.wolff-christiansen@kreis-stormarn.de

Homepage
www.kreis-stormarn.de

Welche Aufgaben hat eine Bußgeldstelle in Schleswig-Holstein?

Eine Bußgeldstelle in Schleswig-Holstein verhängt Bußgelder.
Eine Bußgeldstelle in Schleswig-Holstein verhängt Bußgelder.

Natürlich gibt es neben diesen positiven Aspekten des Bundeslandes auch immer solche, die nicht so schön sind. Dazu zählen Vergehen im Straßenverkehr, um die sich die jeweilig zuständige Bußgeldstelle in Schleswig-Holstein kümmert.

Vor allem kümmern sich die Mitarbeiter einer Bußgeldbehörde um Verkehrsordnungswidrigkeiten. Auf der Grundlage des aktuellen Bußgeldkatalogs verhängt eine Bußgeldstelle Verwarnungs- oder Bußgelder. Ersteres wird nur bei kleineren Vergehen genutzt. Letzteres gilt in der Regel für Verkehrsordnungswidrigkeiten, die eine Geldbuße von mindestens 60 Euro nach sich ziehen.

Das Bundesland Schleswig-Holstein besitzt keine zentrale Bußgeldstelle. Alle Aufgaben werden von den unterschiedlichen regionalen Behörden übernommen.

Wird Ihnen ein Verwarnungsgeld angeboten und Sie nehmen dieses an beziehungsweise zahlen es rechtzeitig, sieht die zuständige Bußgeldstelle Ihren Fall als abgeschlossen an. Wird nicht rechtzeitig gezahlt oder nehmen Sie das Angebot nicht an, wird in der Regel ein Bußgeldverfahren aufgrund Ihres Vergehens eingeleitet.

Beispiele für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können sein:

  • Geschwindigkeitsübertretungen
  • Rotlichtverstöße
  • Anschnallpflicht missachtet
  • falsches Parken
Natürlich gibt es noch eine Menge mehr Verstöße, für die in Deutschland Bußgelder, Punkte in Flensburg oder auch Fahrverbote verhängt werden können. Auch allgemeine Ordnungswidrigkeiten zählen zum Aufgabengebiet der meisten regionalen Bußgeldstellen. Diese sind für die Region, für die Sie verantwortlich sind, im Normalfall die erste Anlaufstelle.

Bußgeldstelle Schleswig-Holstein: Ablauf eines Bußgeldverfahrens

Die regionalen Bußgeldstellen in Schleswig-Holstein kümmern sich um Vergehen im Straßenverkehr.
Die regionalen Bußgeldstellen in Schleswig-Holstein kümmern sich um Vergehen im Straßenverkehr.

Zunächst einmal muss der Verkehrssünder natürlich erwischt werden. Geschieht dies direkt von der Polizei und nicht beispielsweise durch einen fest installierten Ampelblitzer, dann werden die Beamten hierbei direkt ihre Ermittlungen einleiten. Das bedeutet, es werden Hinweise gesammelt und Zeugen befragt. Alle Informationen werden dann an die betreffende Bußgeldstelle weitergeleitet.

Nachdem alles bei der Bußgeldstelle angekommen ist, wird im Allgemeinen ein Verfahren eingeleitet. Zu den konkreten Aufgaben gehören hierbei die Ahndung, Verfolgung und Bearbeitung eines Vergehens im Straßenverkehr. Dazu versendet die Behörde Bußgeldbescheide und Anhörungsbögen.

Landet der Bescheid dann in Ihrem Briefkasten und Sie merken, dass darin etwas nicht stimmt, können Sie selbstverständlich Einspruch dagegen einlegen. Achtung: Dafür haben Sie lediglich zwei Wochen ab dem Erhalt des Bescheids Zeit.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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