Wie lange dauert es, bis ein Bußgeldbescheid kommt?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 2. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ein kleiner Moment der Unaufmerksamkeit reicht häufig aus und schon wurde man geblitzt. Aber wie lange dauert es, bis der Bußgeldbescheid kommt? Wodurch kann die Dauer beeinflusst werden? Und wie lange dauert die Zustellung beim Bußgeldbescheid? Wann kann ich Einspruch bei der Behörde gegen das Bußgeld einlegen? Diese und weitere Fragen werden in diesem Ratgeber beantwortet.

Das Wichtigste zum Thema „Wie lange dauert ein Bußgeldbescheid?“

  • Beim Bußgeldbescheid erfolgt die Zustellung in der Regel nach etwa zwei bis drei Wochen. Vorkommnisse in der verantwortlichen Behörde oder bei dem Zusteller sowie die Art des Messgeräts können die Dauer erhöhen.
  • Die Zustellung eines Strafzettels erfolgt in der Regel nach kürzerer Zeit.
  • Bis der Bescheid im Briefkasten landet, können jedoch drei Monate, mit Unterbrechung sogar sechs Monate vergehen. Erst danach ist die Ordnungswidrigkeit verjährt.

Der Bußgeldbescheid: Dauer der Zustellung

Wie lange dauert es, bis ein Bußgeldbescheid zugestellt wird?
Wie lange dauert es, bis ein Bußgeldbescheid zugestellt wird?

Bevor Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr erhalten, wird Ihnen in den meisten Fällen zunächst ein Anhörungsbogen zugeschickt, den Sie mitsamt den Angaben zu Ihrer Person zurücksenden müssen. Im Anschluss daran wird der Fall weitergehend bearbeitet und der Bußgeldbescheid fertiggestellt.

Meist braucht der Bußgeldbescheid circa zwei bis drei Wochen, um bei Ihnen anzukommen. Vorkommnisse in der Behörde, wie beispielsweise eine Grippewelle oder weniger Personal in der Urlaubszeit, können die Bearbeitungsdauer erhöhen.

Wie lange dauert die Zustellung eines Bußgeldbescheides?

Die Dauer der Zustellung beim Bußgeldbescheid wird auch durch den Zusteller, meist die Post, beeinflusst. Wurde der Bescheid übergeben, so dauert es in der Regel zwei bis drei Tage, bis er schließlich bei Ihnen ankommt. Ein Streik oder andere Probleme könnten aber eine Verzögerung der Zustellung bewirken. Beim Bußgeldbescheid wird die Zustellungsdauer also von verschiedenen Faktoren beeinflusst.

Wie lange dauert es, bis ein Strafzettel zugestellt wird?
Beim Verwarnungsgeldangebot – umgangssprachlich auch Strafzettel – ist die Dauer der Zustellung meist etwas kürzer als beim Bußgeldbescheid. Bezahlen Sie das Verwarngeld nicht oder zu spät, so wird von der Behörde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Wie lange darf ein Bußgeldbescheid dauern?

Die allgemeine Verjährungsfrist des Bußgeldbescheids beträgt eine Zeit von drei Monaten. Allerdings kann diese Frist sich durch Ereignisse innerhalb der Behörde auf bis zu sechs Monate verlängern. Haben Sie sechs Monate nach Ihrer Verkehrsordnungswidrigkeit noch immer nichts von der Bußgeldstelle gehört, dann haben Sie vielleicht noch einmal Glück gehabt: Die Zustellung vom Bußgeldbescheid hat die Dauer der maximalen Verjährung überschritten und der Verstoß kann nicht mehr verfolgt werden,

Ist die Verjährungsfrist abgelaufen und Sie erhalten erst danach den Bußgeldbescheid, sollten Sie Einspruch einlegen. Auch wenn hohe Geldstrafen und Punkte in Flensburg drohen oder der Führerschein abgegeben werden muss, ist ein Einspruch ratsam. Ein Einspruch ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides möglich.

Wie lange dauert ein Blitzerbescheid?

Viele Autofahrer fragen sich, wie lange es dauert, bis der Bußgeldbescheid nach dem Blitzen zugestellt wird.
Viele Autofahrer fragen sich, wie lange es dauert, bis der Bußgeldbescheid nach dem Blitzen zugestellt wird.

Auch auf die Frage „Wie lange dauert es, wenn man geblitzt wurde, bis der Bußgeldbescheid ankommt?“ lässt sich keine pauschale Antwort geben. Hier sind zwei bis drei Wochen die Regel.

Es ist aber auch davon abhängig, welche Blitzeranlage Sie geblitzt hat. Die Aufnahmen mobiler Blitzer werden meist sehr schnell ausgewertet.

Oftmals warten die Beamten, die stationäre Blitzer betreuen, bis die darin enthaltende Filmrolle voll ist, bevor die geschossenen Fotos ausgewertet werden. Dies kann einige Tage bis hin zu Wochen dauern.

Wurden Sie geblitzt, ist die Dauer der Zustellung also nicht festgelegt. Aber auch hier gilt, dass der Bußgeldbescheid frühestens nach einer Frist von drei, spätestens aber nach einer Zeit von sechs Monaten verjährt.

FAQ: Wann kommt der Bußgeldbescheid?

Wie lange dauert es, bis der Bußgeldbescheid im Briefkasten ist?

Das dauert maximal 3 Monate, mit Unterbrechung sind auch 6 Monate möglich.

Wie lange dauert es, bis Blitzerfotos ankommen?

Maximal 3 bis 6 Monate. Möglicherweise ist das Foto nicht auf dem Bescheid abgedruckt, sondern online (nach Login) einsehbar.

Wann kommt der Anhörungsbogen?

Der Anhörungsbogen kann bis zu 3 Monate nach der Tat ausgestellt werden.

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Über den Autor

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Meike Z.

Meike ist seit 2016 Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihr Anspruch besteht darin, Informationen unter anderem zum Verkehrsrecht, zur Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

{ 581 comments… Kommentar einfügen }
  • Kaan 11. Dezember 2017, 20:12

    Hallo Bußgeld-info team

    Wenn man außerorts in der 100 Zone Mit mindestens 133km/h geblitzt wurden ist oder 130 km./h
    Wie viel Toleranz Abzug würde es den dafür geben ?

    Mfg

    • bussgeld-info.de 12. Dezember 2017, 17:48

      Hallo Kaan,

      bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h werden 3 km/h als Toleranzwert abgezogen. Bei einem Tempo von über 100 km/h werden vom Messergebnis 3 Prozent Toleranz abgezogen. In diesem Fall wäre es eine Toleranz von 4 km/h.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alex 10. Dezember 2017, 12:09

    Hallo,
    bin in der Probezeit und wurde bei Schnee bergab mit ca. 110km/h bei erlaubten 100 Geblitzt (kurz unaufmerksam wirds bergab logischerweise schneller und ich wollte langsam runterbremsen wegen potentiell glatter fahrbahn).
    Womit muss ich potentiell rechnen?

    • Alex 10. Dezember 2017, 12:13

      Edit: War Autobahn

    • bussgeld-info.de 11. Dezember 2017, 11:01

      Hallo Alex,

      bei weniger als 21 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung handelt es sich um einen B-Verstoß. Bis 10 km/h wird dies normalerweise mit 10 Euro Bußgeld geahndet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lukas 23. November 2017, 18:21

    Hallo,
    ich bin noch in der Probezeit und wurde heute auf einem Bahnübergang ohne Schranken geblitzt.
    Ich bin bei erlaubten 50 km/h ca. 62km/h gefahren. Mit Toleranzgrenze dürfte das nicht viel sein.
    Aber welchen Unterschied macht es, dass es auf einem Bahnübergang war?
    Muss ich mit einem Aufbauseminar rechnen?

    Liebe Grüße,
    Lukas

    • bussgeld-info.de 4. Dezember 2017, 11:36

      Hallo Lukas,
      gemäß Ihrer Angaben kann der Tatbestand der nicht angepassten Geschwindigkeit an einem Bahnübergang vorliegen. Der Bußgeldkatalog sieht dafür ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie einen Punkt vor. Darüber hinaus handelt es sich um einen A-Verstoß, welcher in der Probezeit eine Verlängerung dieser auf insgesamt vier Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich zieht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Niklas 22. November 2017, 18:35

    Hallo!
    Ich bin mir nicht sicher, ob ich geblitzt wurde. Aber wenn, dann war es vor etwas mehr als einem Monat von einem stationären Blitzer. Es ist noch kein Bußgeldbescheid angekommen. Ich wurde jedoch, wenn ich geblitzt wurde, wahrscheinlich auch noch mit Handy geblitzt und ich bin zusätzlich noch in der Probezeit…
    Was könnte mir drohen?

    LG

    • bussgeld-info.de 4. Dezember 2017, 10:57

      Hallo Niklas,
      welche Folgen ein Geschwindigkeitsverstoß in der Probezeit hat, hängt vor allem von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Diese Angaben liegen uns allerdings nicht vor. Daher möchten wir Sie auf die Nutzung unseres Bußgeldrechners verweisen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Christopher 20. November 2017, 13:00

    Hallo liebes Bußgeld-Info Team!

    Ich wurde im Urlaub innerhalb einer Ortschaft auf Rügen geblitzt. Es handelte sich dabei um einen Mietwagen, den wir in Berlin angemietet haben. Er lief auf den Namen meiner Freundin, gefahren bin ich und zugelassen war er in Euskirchen ;)
    Morgen beginnt die 9. Woche, in der noch immer kein Bescheid eingegangen ist. Besteht die Hoffnung, dass – wie ich schon häufiger hörte – „uneindeutige Ordnungswidrigkeiten“ (Fahrer nicht eindeutig, Umweg über Mietwagenfirma usw.) da evtl. nichts mehr kommt. Oder ist es nicht ungewöhnlich, dass die Zustellung des Bescheids auch mal so extrem lange dauert ? Ich bin noch nicht oft geblitzt worden, aber spätestens nach sechs Wochen bekam ich eigentlich immer den Bescheid. Kann die Behörde aufgrund dieser Umstände die Verjährungsfrist bereits auf 6 Monate erhöhen oder erst NACH der Zustellung ? Lieben Dank für die Antwort, auch wenn Ihr selbst nur schätzen könnt!

    • bussgeld-info.de 4. Dezember 2017, 9:55

      Hallo Christopher,
      der Bußgeldbescheid wird in der Regel innerhalb von 3 Monaten zugestellt, ansonsten ist der Tatbestand verjährt. Gewisse Vorgänge können die Verjährung verlängern – auf maximal sechs Monate. Dies ist etwa der Fall, wenn der Fahrer ermittelt werden muss und hierzu ein Anhörungsbogen verschickt wird. Damit ist in Ihrem Fall zu rechnen, da es sich um einen Mietwagen gehandelt hat. Weitere Informationen erhalten Sie bei einem Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dennis 14. November 2017, 18:31

    Hallo

    Ich habe eine Frage auf der a46 stehen blitzer dort sind aber Schilder wo drauf steht 100km/h und darunter steht lärmschutz 22-6 Uhr gilt dann erst die 100km/h um die Uhrzeiten ?

    • bussgeld-info.de 27. November 2017, 11:49

      Hallo Dennis,

      wenn sich das Schild zum Lärmschutz auf die Geschwindigkeitsbegrenzung bezieht, ist das in der Regel die Präzisierung dieser Begrenzung. Dann würden die 100 km/h nur zwischen 22 und 6 Uhr gelten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Franziska 13. November 2017, 14:02

    Hallo.
    Ich bin bei grün über die Ampel gefahren. Im Augenwinkel habe ich gesehen das die Ampel auf orange gesprungen ist. Hinter mit war ein Lkw und hinten links neben mit 3 Pkw. Diese sind allesamt nach mir über die Ampel gefahren. Auf hohe des blitzer hat es dann geblitzt. Der Verkehr vor mir hat sich Gestaut. Ich bin mir sicher das die hinter mir vom rot ampelt blitzer erfasst worden sind. Kann Es aber nicht genau beurteilen da es nur 2x geblitzt hat. Selbst wenn ich bei orange fahre blitz es nicht
    Was kommt nur auf mich zu? Ich bin auf mein Fahrzeug angewiesen….

    • bussgeld-info.de 27. November 2017, 11:24

      Hallo Franziska,

      wenn Sie über grün gefahren sind, dann haben Sie ja nichts Unrechtes getan. Sollten Sie fälschlicherweise erfasst worden sein und einen Bescheid erhalten, können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Laura 12. November 2017, 14:25

    Hallo,

    ich wurde vor drei wochen mit 45 km/h zu schnell auf der autobahn geblitzt. der anhörungsbogen kam vor einer woche.
    mein problem ist folgendes: ich habe anfang 2016 meinen führerschein schoneinmal abgeben müssen, dh ich habe jetzt nicht das privileg mir innerhalb von vier monaten einen monat aussuchen zu können. ich brauche meinen führerschein ende dezember sehr dringend. aktuell und ab januar brauche ich ihn nicht mehr.
    wenn der bußgeldbescheid nun innerhalb von 2-3 wochen hier ankommt, fällt die abgabe leider genau auf dezember.

    gibt es möglichkeiten die abgabe zu verschieben? oder bleibt nur abwarten und hoffen, dass sie entweder sehr schnell den bußgeldbescheid schicken oder sich zeit lassen?

    • bussgeld-info.de 21. November 2017, 12:44

      Hallo Laura,

      nur Ersttäter können das Fahrverbot verschieben, es sei denn, der Bußgeldbescheid ist nicht rechtens und Sie haben dagegen einen Einspruch eingelegt. Sie können sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen.

      Ihr Team von Bußgeld-info.de

  • Luca 6. November 2017, 7:36

    Hallo
    Wurde gestern 2 mal hintereinander geblitzt und bin noch in der Probezeit , wurde in der 50iger Zone glaube mit höchstens 70 bei beiden mal geblitzt was passiert jetzt?

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 16:25

      Hallo Luca,

      waren Sie unter 21 km/h zu schnell, dann gilt das als B-Verstoß und sollte mit einem Bußgeld geahndet werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Corinna 30. Oktober 2017, 10:31

    Liebes Bußgeld -Team
    Ich bin gestern an einer roten Ampel geblitzt worden. Beim Nähern der Ampelanlage habe ich festgestellt dass ich aufgrund der Lichtverhältnisse (sehr hell) nicht sehen kann ob die Ampel rot grün oder gelb ist. Als ich ungefähr einen Meter vor der Haltelinie war hat die Ampel auf Rot umgeschaltet das habe ich dann aufgrund der Nähe auch gesehen doch leider war es zum Bremsen zu spät. Lohnt es sich da Einspruch zu erheben wenn der Bescheid zu geht?
    LG C.

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 13:42

      Hallo Corinna,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • philipp 24. Oktober 2017, 23:30

    Hallo,
    Ich wurde in der Stadt geblitzt als ich über eine Orangene/rote Ampel gefahren bin.
    Ich hatte 60 auf dem Tacho und ich weiß nicht ob die Ampel schon über 1 Sekunde rot war.
    Was kann mir passieren?

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 9:31

      Hallo Philipp,
      welche Sanktionen drohen, hängt vom jeweiligen Tatbestand. Warten Sie daher den Bußgeldbescheid ab.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tim 15. Oktober 2017, 16:21

    Hallo wurde am 14 August auf der Autobahn kurz nach einer Baustelle geblitzt 60 war erlaubt (glaube ich) da hinter dem Blitzer ein 60 Schild war. Bin 110 gefahren mit Tempomat. Nun ist der 14 Oktober und ich habe bisher nichts bekommen. Weder das eine noch das andere. Das ganze passierte in einem anderen Bundesland. 4 Wochen Später wurde ich mit 10 kmh drüber geblitzt. Auch dafür kam bisher nichts. Was nun? Weiter warten?

    • bussgeld-info.de 14. November 2017, 15:14

      Hallo Tim,

      die Verjährungsfrist beträgt in der Regel 3 Monate, kann allerdings wegen innerbehördlicher Vorgänge auf 6 Monate erweitert werden. Wenn Sie bis dahin keinen Bescheid bekommen, müssen sie nichts zahlen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Bando 14. Oktober 2017, 21:27

    Hallo,
    Ich haben im Mai 17 einen Zugenbefragungsbogen bekommen, da ich geblitzt wurde . Ich hätte diesen Bogen sofort zurück geschickt. Nun meine Frage, zähle ich z.b den Monat Mai mit oder erst den Flöhe Monat? Weil eigentlich ja 3 Monate als Verjährung gelten aber es ja wohl auch auf 6 Monate erhöht werden kann …
    LG

    • bussgeld-info.de 14. November 2017, 14:30

      Hallo Bando,

      die Verjährungsfrist beträgt in der Regel 3 Monate, kann sich durch innerbehördliche Vorgänge aber auf 6 Monate erhöhen. Diese Frist bezieht sich immer auf den genauen Zeitpunkt, an dem Sie den Bescheid bekommen haben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • wolf 11. Oktober 2017, 15:46

    bin an der roten Ampel gebltzt worden und dann vor Schreck zurück gefahren,es bltzte noch mal.Kommen jetzt 2 Bußgeldbescheide und gibt es 2 x Punkte?Es war vor 3 Wochen,in 3 Wochen fahre ich 6 Wochen in Urlaub,wenn bis da nichts gekommen ist und während des Urlaub kommt es,kann ich dann noch Einspruch einlegen?Eigentlich ist es dann ja zu spät,aber was soll ich machen?

    • bussgeld-info.de 13. November 2017, 15:46

      Hallo wolf,

      normalerweise sollte der Bußgeldbescheid noch vor Ihrem Urlaub ankommen. Wenn Sie zweimal kurz hintereinander geblitzt wurden, könnte auch Tateinheit vorliegen.
      Wenn Sie aufgrund von Abwesenheit die Einspruchsfrist versäumt haben, können Sie innerhalb einer Woche, nachdem Sie dies bemerkt haben (also nachdem Sie aus dem Urlaub zurück gekommen sind), einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§44 StPO) stellen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Andy 1. Oktober 2017, 18:28

    Hallo,
    aufgrund tiefstehender Sonne habe ich die Signalanlage nicht richtig erkennen können, für mich hat das so ausgesehen als ob alle 3 Lichter (rot, gelb, grün) geleuchtet hätten. Da der Verkehr vor mir gefahren ist habe mich diesem angeschlossen und bin auch gefahren. Und Schwupps hat es geblitzt, erst 1 x und als ich komplett abgebogen bin ein 2 x. Kann man mich dafür belangen? Sorry, aber dann sollte man mal eine Blendfreie Ampel bauen- wir sind im 21. Jahrhundert – da muss es sowas doch geben.

    Gruß Andy

    • bussgeld-info.de 1. November 2017, 14:29

      Hallo Andy,

      ja, werden Sie wahrscheinlich. Ihre Argumentation ist zwar nachvollziehbar, wird aber an der Sanktion nichts ändern. Autofahrer sind grundsätzlich dazu angehalten, umsichtig und entsprechend den Witterungs- und Lichtverhältnissen zu fahren.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Becky 1. Oktober 2017, 17:51

    Und zwar wurde ich gestern geblitzt auf einer 50iger Straße die zwischen den Zeiten von 22 Uhr bis 6 Uhr 30km/h ist. Das wusste ich nicht und bin mit max. 50km/h gefahren. Befinde mich nicht in der Probezeit, aber was würde ich bekommen und wann würde der Brief eventuell kommen? Wäre der Brief auf meinem Namen, da das Fahrzeug nicht auf meinem Namen ist? Wäre wäre alles auf dem Bild drauf, welches das Bußgeldbescheid beinhaltet?

    • bussgeld-info.de 1. November 2017, 14:23

      Hallo Becky,

      der Bußgeldbescheid wird an den Halter des Fahrzeuges verschickt, also an die Person, die auf das Nummernschild hinterlegt ist. Das Bild ist in der Regel ein Schnappschuss des Gesichtes und des Nummernschildes. Wird offensichtlich, das Fahrzeughalter und Fahrer nicht dieselbe Person waren, dann wird vor dem Bußgeldbescheid ein Zeugenfragebogen bzw. Anhörungsbogen geschickt, in welchem die Daten des jeweiligen Fahrers einzutragen sind.

      Diese Zustellungen dauern bis zu drei Monaten. Sie müssen sich auf ein Bußgeld von etwa 35 Euro plus Bearbeitungsgebühren einstellen.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Lara 1. Oktober 2017, 8:08

    Hallo, ich wurde in Sachsen Anhalt geblitzt und wohne aber in Sachsen. Muss ich mich da in Sachsen-Anhalt melden wegen dem Blitzer?

    • bussgeld-info.de 1. November 2017, 14:12

      Hallo Lara,

      nein, müssen Sie nicht. Sie werden kontaktiert.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Matthias 28. September 2017, 11:07

    Hallo :)
    war heute leider in einer Tempo 70-Zone mit rund 90 km/h unterwegs.
    Sofern ich im Moment des Blitzens nicht mehr drauf hatte, sollte das Verwarngeld ja bei 30€ liegen.
    Wird bei einem Verwarngeld von 30€ dennoch die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25€ erhoben, oder liegt dies im Ermessen der Behörde? :)
    Besten Dank!

    • bussgeld-info.de 1. November 2017, 12:36

      Hallo Matthias,

      in der Regel nicht. Die Bearbeitungsgebühr wird grundsätzlich veranschlagt.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Birgit 27. September 2017, 14:27

    Hallo ich wurde vor 3 Wochen von einem stationären Blitzer geblitzt und habe bis jetzt noch keine Post dies bezüglich erhalten. Nun werde ich für längere Zeit ins Ausland gehen und mich auch bei der Stadt für diesen Zeitraum abmelden was passiert dann mit dem Bußgeldbescheid? LG

    • bussgeld-info.de 1. November 2017, 12:00

      Hallo Birgit,

      sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, wenn Sie sich nicht in Ihrer Heimat befinden, können Sie einen Antrag auf „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ stellen. Dieser wird in der Regel dann gewährt, wenn Sie ohne eigenes Verschulden eine Frist versäumt haben. Den Bußgeldbescheid müssen Sie dennoch wie gehabt begleichen.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Steven 26. September 2017, 2:54

    Hallo, ich bin noch in der Probezeit und wurde am 26.08.2017 bei erlaubten 50km/h mit ca. 60-63 km/h von einem stationären Blitzer geblitzt worden.

    Meine Frage: Wird da jetzt noch was kommen, ist mein Führerschein mit einer Verlängerung der Probezeit gefährdet?

    • bussgeld-info.de 23. Oktober 2017, 13:08

      Hallo Steven,

      eine Verlängerung der Probezeit würde erst ab 21 km/h zu viel erfolgen. Bis auf eine Geldbuße sollten Sie nichts weiter zu befürchten haben.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Sonnenperle 23. September 2017, 18:23

    Hallo zusammen.
    wir wurden am 15.07.2017 auf dem Weg in den Urlaub auf der Autobahn geblitzt, 133 km/h wo nur 100 km/h erlaubt waren. Ich habe den Anhörungsbogen online am 28.07.2017 ausgefüllt und abgeschickt. Das Auto ist auf mich zugelassen, aber mein Mann ist gefahren. Also habe ich seine Daten angegeben. Nun ist heute schon der 23.09.2017 und wir haben noch immer keinen Bescheid. Wie lange dauert das denn? Das ist jetzt nicht unser erster Bußgeldbescheid, aber so lange hat das noch nie gedauert. Muss ich da nachfragen? Können uns durch die lange Bearbeitungszeit noch Extra-Kosten entstehen?
    Vielen Dank für eine Antwort.

    • bussgeld-info.de 23. Oktober 2017, 12:16

      Hallo Sonnenperle,

      Bußgeldbescheide haben unterschiedliche Bearbeitungszeiten. Wenn Sie drei Monate nach Zustellung des Anhörungsbogens nichts gehört haben, gilt die Sache als verjährt. Sie müssen keinerlei extra Kosten befürchten.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Henry 23. September 2017, 13:35

    Hallo,
    Ich wurde in der Probezeit nach einer Ampel rotgeblitzt. Allerdings war ich definitiv unter einer Sekunde. Das ganze ist fast sieben Wochen her.
    Was kommt auf mich zu?
    MfG

    • bussgeld-info.de 23. Oktober 2017, 12:14

      Hallo Henry,

      das Überfahren einer roten Ampel in der Probezeit ist ein A-Verstoß. Neben der Sanktion für das Vergehen werden Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen und Ihre Probezeit wird auf vier Jahre verlängert werden. Bußgeldbescheide lassen etwas auf sich warten, wenn Sie nach drei Monaten nichts gehört haben, gilt die Sache als verjährt.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • kalle 22. September 2017, 11:23

    Hi,
    ich bin vor drei Wochen von einem Stationierten Blitzer geblitzt worden. Innerhalb der Geschlossenen Ort mit 62 Kmh. Ich hatte Telefoniert. Bisher habe ich noch nichts erhalten, was kann mich da erwarten?

    VG
    Kalle

    • bussgeld-info.de 23. Oktober 2017, 11:08

      Hallo Kalle,

      für Ihre Geschwindigkeitsüberschreitung wird in der Regel eine Geldstrafe von 25 Euro plus Bearbeitungsgebühren fällig. Das Telefonieren hinterm Steuer ist zwar kürzlich angehoben wurden, Sie werden jedoch noch nach der alten Gesetzeslage sanktioniert, was meist eine Pauschale von 60 Euro ist.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Mary 22. September 2017, 1:08

    Hallo,
    Obwohl meine Freundin eigentlich sehr aufmerksam auf die Geschwindigkeit achtet, wurde sie 2 Wochen nach dem sie 18 wurde schon 2x geblitzt. Es ist nicht sicher aber sie schätzt das es beide male um die 20kmh zu schnell gewesen sein könnte. Dazu kommt leider noch das (nicht in Kontakt mit Autofahren) Drogen bei ihr sichergestellt wurden. Womit muss sie rechnen?

    • bussgeld-info.de 23. Oktober 2017, 10:59

      Hallo Mary,

      da Ihre Freundin noch jung ist, gehen wir davon aus, dass Sie sich noch in der Probezeit befindet. In jedem Fall wird Sie mit Punkten, einem hohen Bußgeld und auch einem Fahrverbot rechnen müssen. Wenn Sie sich tatsächlich noch in der Probezeit befindet, werden ab 21 km/h zu viel zudem ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit fällig. Der Besitz von Drogen kann Ihr dahingehend negativ ausgelegt werden, als dass sie als nicht tüchtig für den Verkehr gilt. Dann wäre die Auflage einer MPU nicht auszuschließen.

      Wie das genaue Strafmaß aussieht, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht genau gesagt werden, da es Sache der ausstellenden Behörde ist. Sie müssen wohl den Bußgeldbescheid abwarten.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • sarahw 17. September 2017, 22:16

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem…
    Ich bin nach dem eine Ampel auf rot umgeschaltet ist geblitzt worden. Mein Problem ist aber, ich bin noch in der Probezeit und habe bereits das Aufbauseminar hinter mir..
    Bin grade etwas am verzweifeln und habe Angst das ich meinen Führerschein nun abgeben muss ….

    • bussgeld-info.de 19. September 2017, 8:52

      Hallo sarahw,

      ein A-Verstoß in der Probezeitverlängerung führt zu einer Verwarnung und zur Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • sarah 17. September 2017, 22:12

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem…
    Ich bin nach dem eine Ampel auf rot umgeschaltet ist geblitzt worden. Mein Problem ist aber, ich bin noch in der Probezeit und habe bereits das Aufbauseminar hinter mir..
    Bin grade etwas am verzweifeln und habe Angst das ich meinen Führerschein nun abgeben muss ….

  • Uschi 9. September 2017, 8:13

    Hallo,

    Ich würde am 04.04.2017 von einem Festen Blitzer geblitzt. Jetzt als Gestern den 07.9.2017 habe ich einen Busgeldbescheid bekommen. Die Ordnungsidrigkeit beträgt 25 Euro, und dann werden noch 25 Euro Verfahrenskosten veranschlagt. Was für ein Verfahren? Ich habe davor nichts bekommen und es sind 5 Monate vergangen. Das ganze kam in einem gelben Brief ohne Anhörungsbogen oder dergleichen. Was kann ich jetzt dagegen machen? Und wie muss ich bei einem Widerspruch im Wording vorgehen?

    • bussgeld-info.de 18. September 2017, 9:04

      Hallo Uschi,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Umut k 7. September 2017, 8:40

    Hallo, undzwar wurde ich gestern bei einer Rotenampel(die nur nach rechts anzeigt) geblitzt wurden. Zeit könnte jetzt ca 1,5sek gedauert haben bis ich sie überquert habe. Habe mich falsch eingeschätzt und bin noch in der probezeit..
    Was erwartet mich?
    Danke im voraus!

    • bussgeld-info.de 12. September 2017, 12:11

      Hallo Umut k,

      sofern die Ampel länger als eine Sekunde lang rot war, drohen ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro, zudem zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. In der Probezeit gilt dies als Aa-Verstoß, was dazu führt, dass sich die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert. Zudem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Rosa 31. August 2017, 11:43

    Hallo
    Ich bin noch in der Probezeit, bin eben zum ersten mal geblitzt worden, ich dachte es wären 50 kmh erlaubt.. bin zum Glück 40-45 kmh gefahren und es war wohl eine 30er Zone, was kommt auf mich zu?
    Ich bin ganz aufgelöst und weiß nicht wie ich das meinen Eltern sagen soll :/

    • bussgeld-info.de 5. September 2017, 12:06

      Hallo Rosa,

      hier drohen 15 bis 25 Euro Bußgeld.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • ycemind 29. August 2017, 19:31

    darf ich mit einem Punkt noch begleitendes Fahren machen?

    • bussgeld-info.de 31. August 2017, 9:14

      Hallo ycemind,

      als Begleitperson dürfen Sie mit maximal einem Punkt fungieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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