Der Anhörungsbogen: Frist und Verjährung

Gilt es auch beim Anhörungsbogen eine Frist zu beachten oder ist die Befragung freiwillig. Dieser Ratgeber klärt die wichtigsten Fragen auf.
Gilt es auch beim Anhörungsbogen eine Frist zu beachten oder ist die Befragung freiwillig. Dieser Ratgeber klärt die wichtigsten Fragen auf.

Wenn mit Ihrem Auto im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begangen wird, kann es sein, dass Sie als Halter Post vom Amt bekommen und gebeten werden, einen Anhörungsbogen auszufüllen.

Dieser Bogen soll Ihnen die Möglichkeit geben, zu der Tat Stellung zu beziehen und anzugeben, ob Sie überhaupt selbst Schuld an der Ordnungswidrigkeit tragen. Deshalb werden sowohl persönliche Daten als auch Daten über den Tathergang erfragt.

Doch gibt es beim Anhörungsbogen eine Frist zu beachten? Und wenn ja, müssen Sie diese einhalten oder ist der Bogen freiwillig?

Video: Wissenswertes zum Anhörungsbogen

Video: Die wichtigsten Infos zum Anhörungsbogen finden Sie hier.
Video: Die wichtigsten Infos zum Anhörungsbogen finden Sie hier.

Gibt es eine Frist, die beim Anhörungsbogen zu beachten ist?

Grundsätzlich ist auf dem Anhörungsbogen oft eine Frist angegeben, bis zu welcher der Bogen beantwortet und zurückgeschickt werden soll. In der Regel beträgt diese Frist zwei Wochen, sie kann aber auch abweichen.

Die Frist auf dem Anhörungsbogen darf in der Regel ignoriert werden, denn er stellt lediglich ein Recht dar, keine Pflicht.
Die Frist auf dem Anhörungsbogen darf in der Regel ignoriert werden, denn er stellt lediglich ein Recht dar, keine Pflicht.

Was machen Sie mit dem Anhörungsbogen, wenn die Frist verpasst wurde?

Um zu entscheiden, ob Sie die Frist auf dem Anhörungsbogen einhalten müssen, sollten Sie wissen, ob die Beantwortung des Bogens Pflicht ist oder nicht.

Der Anhörungsbogen dient in erster Linie dazu, Ihnen „rechtliches Gehör“ zu verschaffen. Die Anhörung ist also ein Recht, welches Ihnen nach dem Grundgesetz zusteht.

Eine Pflicht zur Antwort besteht in der Regel nicht, zumal Sie als Betroffener im Tatfall ein Zeugenverweigerungsrecht haben. Deshalb darf es im Regelfall nicht zu Sanktionen gegen Sie kommen, wenn Sie den Anhörungsbogen nicht in der Frist zurückschicken oder ganz ignorieren.

Es gibt eine Ausnahmesituation, in der Sie verpflichtet sind, den Anhörungsbogen zurückzuschicken. Diese bezieht sich auf Ihre personenbezogenen Daten.

Wenn sie merken sollten, dass die Daten zu Ihrer Person, zum Beispiel zu Adresse oder Geburtsjahr, falsch sein sollten, sind Sie verpflichtet, diese Daten gegenüber den Behörden zu korrigieren.

Wann kommt der Anhörungsbogen in der Regel bei Ihnen an?

Auch der Anhörungsbogen muss eine Frist einhalten: Er muss innerhalb von drei Monaten bei Ihnen eintreffen. Obwohl er in der Regel innerhalb eines Monats verschickt wird, gilt die Verjährung für Ordnungswidrigkeiten von drei Monaten nach § 33 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitsgesetz (OwiG). Wenn nämlich der Bußgeldbescheid, der erst nach dem Bogen abgeschickt wird, nicht rechtzeitig eintrifft, verjährt die Tat.

Hat der Anhörungsbogen Einfluss auf die Verjährung des Bußgeldbescheides?

Auch der Anhörungsbogen hat eine Frist: Er sollte bei Ihnen eintreffen, bevor Tat und Bußgeld verjähren.
Auch der Anhörungsbogen hat eine Frist: Er sollte bei Ihnen eintreffen, bevor Tat und Bußgeld verjähren.

Allein der Versand der Befragungsunterlagen kann eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Kann die Behörde also von Ihnen verlangen, dass Sie den Anhörungsbogen innerhalb der Verjährungsfrist von drei Monaten bearbeiten?

Nein, der Anhörungsbogen kann deshalb die Frist aussetzen, sodass die Verjährung später stattfindet. In der Regel wird die Verjährungsfrist in diesem Fall zurückgesetzt und gilt ab dem Tag, auf den der Anhörungsbogen datiert ist. Dies sollten Sie beachten, wenn Sie Ihren Bußgeldbescheid erst später als drei Monate nach der Tat erhalten.

Ein Beispiel: Sie wurden am 1. Mai geblitzt und gegen Sie wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Es gilt also bis Ende Juli eine dreimonatige Verjährungsfrist.

Ein Anhörungsbogen wird Ihnen zugeschickt, der auf den 31. Mai datiert ist. Ihr Bußgeldbescheid erreicht Sie schließlich am 23. August.

Liegt eine Verjährung vor?

Nein, obwohl die Tat länger als drei Monate zurückliegt, ist die Ordnungswidrigkeit in dieser Zeit nicht verjährt, da durch den Anhörungsbogen die Frist am 31. Mai zurückgesetzt wurde. Die neue Verjährungsfrist verschiebt sich demnach auf Ende August.

Achtung: Die Verjährung des Bußgeldbescheides verlängert sich nur für die Person, die im Anhörungsbogen als Betroffener genannt ist, also in der Regel für den Fahrzeughalter. Wenn die Tat von jemand anderem begangen wurde, gilt für diese Person weiterhin die alte Verjährungsfrist des Bußgeldverfahrens.

FAQ: Fristen beim Anhörungsbogen

Muss ich einen Anhörungsbogen beantworten?

Meist besteht keine Pflicht, auf den Anhörungsbogen zu antworten. Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn die Angaben zu Ihrer Person falsch sind. Dann müssen Sie diese berichtigen und den Bogen zurückschicken.

Wie lange habe ich Zeit für die Antwort?

In der Regel müssen Sie einen Anhörungsbogen binnen zwei Wochen beantworten. Diese Frist kann aber abweichen.

Muss der Anhörungsbogen innerhalb einer bestimmten Frist bei mir eintreffen?

Ja, damit eine Ordnungswidrigkeit nicht verjährt, muss der entsprechende Anhörungsbogen innerhalb von drei Monaten nach der Tat bei Ihnen eintreffen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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