Wie lange dauert es, bis ein Bußgeldbescheid kommt?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 2. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ein kleiner Moment der Unaufmerksamkeit reicht häufig aus und schon wurde man geblitzt. Aber wie lange dauert es, bis der Bußgeldbescheid kommt? Wodurch kann die Dauer beeinflusst werden? Und wie lange dauert die Zustellung beim Bußgeldbescheid? Wann kann ich Einspruch bei der Behörde gegen das Bußgeld einlegen? Diese und weitere Fragen werden in diesem Ratgeber beantwortet.

Das Wichtigste zum Thema „Wie lange dauert ein Bußgeldbescheid?“

  • Beim Bußgeldbescheid erfolgt die Zustellung in der Regel nach etwa zwei bis drei Wochen. Vorkommnisse in der verantwortlichen Behörde oder bei dem Zusteller sowie die Art des Messgeräts können die Dauer erhöhen.
  • Die Zustellung eines Strafzettels erfolgt in der Regel nach kürzerer Zeit.
  • Bis der Bescheid im Briefkasten landet, können jedoch drei Monate, mit Unterbrechung sogar sechs Monate vergehen. Erst danach ist die Ordnungswidrigkeit verjährt.

Der Bußgeldbescheid: Dauer der Zustellung

Wie lange dauert es, bis ein Bußgeldbescheid zugestellt wird?
Wie lange dauert es, bis ein Bußgeldbescheid zugestellt wird?

Bevor Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr erhalten, wird Ihnen in den meisten Fällen zunächst ein Anhörungsbogen zugeschickt, den Sie mitsamt den Angaben zu Ihrer Person zurücksenden müssen. Im Anschluss daran wird der Fall weitergehend bearbeitet und der Bußgeldbescheid fertiggestellt.

Meist braucht der Bußgeldbescheid circa zwei bis drei Wochen, um bei Ihnen anzukommen. Vorkommnisse in der Behörde, wie beispielsweise eine Grippewelle oder weniger Personal in der Urlaubszeit, können die Bearbeitungsdauer erhöhen.

Wie lange dauert die Zustellung eines Bußgeldbescheides?

Die Dauer der Zustellung beim Bußgeldbescheid wird auch durch den Zusteller, meist die Post, beeinflusst. Wurde der Bescheid übergeben, so dauert es in der Regel zwei bis drei Tage, bis er schließlich bei Ihnen ankommt. Ein Streik oder andere Probleme könnten aber eine Verzögerung der Zustellung bewirken. Beim Bußgeldbescheid wird die Zustellungsdauer also von verschiedenen Faktoren beeinflusst.

Wie lange dauert es, bis ein Strafzettel zugestellt wird?
Beim Verwarnungsgeldangebot – umgangssprachlich auch Strafzettel – ist die Dauer der Zustellung meist etwas kürzer als beim Bußgeldbescheid. Bezahlen Sie das Verwarngeld nicht oder zu spät, so wird von der Behörde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Wie lange darf ein Bußgeldbescheid dauern?

Die allgemeine Verjährungsfrist des Bußgeldbescheids beträgt eine Zeit von drei Monaten. Allerdings kann diese Frist sich durch Ereignisse innerhalb der Behörde auf bis zu sechs Monate verlängern. Haben Sie sechs Monate nach Ihrer Verkehrsordnungswidrigkeit noch immer nichts von der Bußgeldstelle gehört, dann haben Sie vielleicht noch einmal Glück gehabt: Die Zustellung vom Bußgeldbescheid hat die Dauer der maximalen Verjährung überschritten und der Verstoß kann nicht mehr verfolgt werden,

Ist die Verjährungsfrist abgelaufen und Sie erhalten erst danach den Bußgeldbescheid, sollten Sie Einspruch einlegen. Auch wenn hohe Geldstrafen und Punkte in Flensburg drohen oder der Führerschein abgegeben werden muss, ist ein Einspruch ratsam. Ein Einspruch ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides möglich.

Wie lange dauert ein Blitzerbescheid?

Viele Autofahrer fragen sich, wie lange es dauert, bis der Bußgeldbescheid nach dem Blitzen zugestellt wird.
Viele Autofahrer fragen sich, wie lange es dauert, bis der Bußgeldbescheid nach dem Blitzen zugestellt wird.

Auch auf die Frage „Wie lange dauert es, wenn man geblitzt wurde, bis der Bußgeldbescheid ankommt?“ lässt sich keine pauschale Antwort geben. Hier sind zwei bis drei Wochen die Regel.

Es ist aber auch davon abhängig, welche Blitzeranlage Sie geblitzt hat. Die Aufnahmen mobiler Blitzer werden meist sehr schnell ausgewertet.

Oftmals warten die Beamten, die stationäre Blitzer betreuen, bis die darin enthaltende Filmrolle voll ist, bevor die geschossenen Fotos ausgewertet werden. Dies kann einige Tage bis hin zu Wochen dauern.

Wurden Sie geblitzt, ist die Dauer der Zustellung also nicht festgelegt. Aber auch hier gilt, dass der Bußgeldbescheid frühestens nach einer Frist von drei, spätestens aber nach einer Zeit von sechs Monaten verjährt.

FAQ: Wann kommt der Bußgeldbescheid?

Wie lange dauert es, bis der Bußgeldbescheid im Briefkasten ist?

Das dauert maximal 3 Monate, mit Unterbrechung sind auch 6 Monate möglich.

Wie lange dauert es, bis Blitzerfotos ankommen?

Maximal 3 bis 6 Monate. Möglicherweise ist das Foto nicht auf dem Bescheid abgedruckt, sondern online (nach Login) einsehbar.

Wann kommt der Anhörungsbogen?

Der Anhörungsbogen kann bis zu 3 Monate nach der Tat ausgestellt werden.

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Über den Autor

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Meike Z.

Meike ist seit 2016 Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihr Anspruch besteht darin, Informationen unter anderem zum Verkehrsrecht, zur Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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{ 581 comments… Kommentar einfügen }
  • Lukas99 27. Juli 2018, 17:51

    Hallo ich wurde auf der Autobahn mit 26kmh (mit toleranzabzug) geblitzt. Der anhoerungsbogen kam bereits und wurde vor ca 3 Wochen weg geschickt kam bisher noch nix.
    Heute wurde ich erneut auf der Autobahn in einer Baustelle bei erlaubten 60 kmh mit 90 geblitzt (Ohne toleranzabzug)
    Was kommt nun auf mich zu ?
    MFG

    • bussgeld-info.de 3. August 2018, 16:44

      Hallo Lukas99,

      wurden Sie zweimal innerhalb von 12 Monaten mit mehr als 26 km/h geblitzt, gelten Sie als Wiederholungstäter und müssen mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von 80 Euro.

      Die Redaktion von bussgeld-info.de

  • Thomas 25. Juli 2018, 20:40

    Hallo
    Ich wurde nachts im Baustellen Bereich einer Autobahn geblitzt. Beschränkt auf 80km/h ich habe kurz davor einen sehr langsam fahrenden PKW überholt bin kurz aufs Gas und wurde von einem mobilen Blitzer mit ca. 120km/h geblitzt. Es war aber nicht mehr im Baustellen Bereich meines Erachtens mit welchen Konsequenzen muss ich jetzt rechnen?

    • bussgeld-info.de 27. Juli 2018, 16:10

      Hallo Thomas,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h außerorts kann ein Bußgeld von 120 Euro und 1 Punkt in Flensburg nach sich ziehen.

      Die Redaktion von bussgeld-info.de

  • Dennis 17. Juli 2018, 23:29

    Ich würde vor knapp 4 Monaten in außerort 100kmh Zone mit 140 kmh von einem Anhänger Blitzer geblitzt aber bis jetzt habe ich kein brief bekommen
    Woran kann das liegen. Muss Ich nach 3 Monaten die Strafe nicht mehr bezahlen.
    Wie hoch kann die Strafe liegen

    • bussgeld-info.de 27. Juli 2018, 15:21

      Hallo Dennis,

      ein Bußgeldbescheid muss von der Behörde spätestens nach 3 Monaten verschickt werden, damit die Ordnungswidrigkeit nicht verjährt. Bei 40 km/h zu viel droht Ihnen mit dem Anhänger außerorts ein Bußgeld von 160 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

      Die Redaktion von bussgeld-info.de

  • Nese 13. Juli 2018, 21:08

    Hallo,
    wird im Bußgeldbescheid angegeben, ob man an einem eventuellen Aufbauseminar teilnehmen muss, oder kommt da noch ein seperater Brief dazu?

    Danke schonmal für die Antwort.

    • bussgeld-info.de 19. Juli 2018, 12:07

      Hallo Nese

      In der Regel werden Ihnen die Informationen zum anstehenden Aufbauseminar erst mitgeteilt, nachdem der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist. Daher bekommen Sie zeitverzögert eine separate Mitteilung.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Nese 13. Juli 2018, 21:04

    Hallo,
    wird im Bußgeldbescheid angegeben, ob man an einem eventuellen Aufbauseminar teilnehmen muss oder bekommt man da noch einen seperaten Brief dazu?

    • bussgeld-info.de 19. Juli 2018, 12:05

      Hallo Nese

      Trägt das KBA eine Ordnungswidrigkeit in das Verkehrszentralregister ein, dann setzt es auch die für den Betroffenen zuständige Fahrerlaubnisbehörde in Kenntnis, die dann ggf. weitere Maßnahmen, unter anderem eben ggf. auch Probezeitmaßnahmen zu ergreifen hat. Erst nachdem der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist erhält das KBA Kenntnis von der eintragungspflichtigen Ordnungswidrigkeit. Daher steht im Bußgeldbescheid in der Regel keine Information zum Aufbauseminar.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Georg 1. Juli 2018, 16:21

    Guten Tag
    .Bin außerorts am 23.06.18 geblitzt worden. mit 118 in der 70 Zone ,. Fahre seit über 40 Jahren, habe bis heute keine Punkte. -aber irgendwie nicht aufgepasst .
    Weiß hierfür gibt es keine Entschuldigung.
    Habe noch keine Post bekommen. Bin aber ab 08.07.18 vier Wochen im Ausland.(Nicht EU)Kann meine Abwesenheit im Reisepass nachweisen!

    Was soll ich machen wenn die Post zuhause eintrifft und ich nicht in der Frist den Anhörungsbogen.- zurückschicken kann?
    Habe eine Verkehrsrechschutzversicherung, ist es ratsam sie zu informieren ? Danke für die Antwort

    • bussgeld-info.de 9. Juli 2018, 11:19

      Hallo Georg,

      in solch einem Fall können Sie meist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Dies ist ein Rechtsbehelf, den Sie dann anwenden können, wenn Sie ohne eigenes Verschulden eine Frist nicht einhalten konnten – wie zum Beispiel Ortsabwesenheit wegen Urlaub. Natürlich kann es auch nicht schaden, den Versicherer zu informieren.

      Die Redaktion von bussgeld-info.de

  • Mario 16. Juni 2018, 13:48

    Hallo,
    bin gerade am Ortseingang evtl. geblitzt worden mit ca. 75-83 km/h. Gibt nichts zu beschönigen, weiß ich selbst. Nun eine Frage: sollte ich (bei mehr als 30 km/h zu schnell) ein Monat Fahrverbot als Strafe bekommen (neben dem Bußgeld), kann ich den Beginn des Fahrverbots irgendwie zeitlich hinausschieben?
    Schönen Gruß
    mario

    • bussgeld-info.de 18. Juni 2018, 10:51

      Hallo Mario,

      sind Sie Ersttäter, haben Sie die Möglichkeit, sich einen Abgabetermin innerhalb von vier Monaten nach Eintreten der Rechtskraft auszusuchen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Thilo 15. Juni 2018, 15:10

    Hallo, folgende Fragen hätte ich:

    Gibt es auch Blitzer, die zweimal blitzen (Abstand etwa 1bis 2 sec) und nur eine Geschwindigkeitsübertretung messen? Oder handelt es sich dabei IMMER um eine Rotlichtmessung/einen Rotlichtverstoß?

    Kann nach einer „Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung“ (so der Titel des Schreibens des Ordnungsamts Frankfurt) wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung noch ein zweites Schreiben folgen, in dem mir ein Rotlichtverstoß vorgeworfen wird?

    Danke für eine rasche Antwort!

    • bussgeld-info.de 18. Juni 2018, 11:00

      Hallo Thilo,

      sollte dies als Tateinheit gewertet werden, weil beide Verstöße in derselben Handlung begangen wurden, so wird nur ein Bußgeld, und zwar das höhere, verhängt. Da bei einer Tateinheit nur ein Bußgeld verhängt wird, erhalten Sie auch nur einen Bescheid.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Fabian 11. Juni 2018, 16:29

    Servus,
    ich wurde letztes Jahr im Sommer geblitzt und habe einen Bescheid bekommen, das ich geblitzt worden bin. Allerdings habe ich seitdem nichts mehr erhalten, wo meine Strafe steht. Zu dem Zeitpunkt war ich noch in der Probezeit, seit einen 3/4 Jahr aber nicht mehr.
    Verfällt das irgendwann, weil es iwie weggekommen ist oder so?
    und wie schaut es mit der Probezeit aus?

    • bussgeld-info.de 14. Juni 2018, 10:07

      Hallo Fabian

      Wurden Sie geblitzt, ist die Dauer der Zustellung nicht festgelegt. Aber hier gilt, dass der Bußgeldbescheid frühestens nach einer Frist von drei, spätestens aber nach einer Zeit von sechs Monaten verjährt.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • anna B. 6. Juni 2018, 14:57

    Hallo! wurde am 29.04.18 geblitzt, habe heute am 7.6 Bescheid bekommen 20 Euro Bußgeld, sind 5 Wochen her, muss ich trotzdem zahlen?

    • bussgeld-info.de 7. Juni 2018, 9:18

      Hallo anna B.

      Davon ist in der Regel auszugehen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Nico S. 6. Juni 2018, 0:56

    Guten Tag,

    ich befinde mich in der Probezeit und wurde beim Rechts abbiegen geblitzt – ich weiß nicht ob noch unter 1 Sekunde oder drüber. Ich habe keinen gefährdet und kein Sachschaden verursacht.

    Mit was muss ich rechnen und was kommt weiter auf mich zu?

    Vielem Dank

    • bussgeld-info.de 7. Juni 2018, 9:14

      Nico S.

      Wird in der Probezeit einmalig ein A-Verstoß begangen, kommt es in der Regel zur Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Außerdem folgt die Anordnung eines Aufbauseminars. Rechts abbiegen ohne vorher zu halten an einer roten Ampel mit grünem Pfeil hat in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro zur Folge. Außerdem droht ein Punkt in Flensburg.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Anabell 5. Juni 2018, 14:09

    Hallo Bussgeld-info Team,
    ich bin in einer 60er Zone 34 khm zu schnell gefahren. Heute kam nun der Bußgeldbescheid 145€ mit Gebüren und Versandt. So weit alles gut, akzeptier ich. Nur stand nichts im Brief von weiteren Konsequenz. Ich bin noch in der Probezeit und hab mich darüber belesen was auf mich zukommen könnte. Bekomm diesbezüglich nochmal Post und wenn ja, wie lange kann das noch dauern ?

    Vielen Dank.

    • bussgeld-info.de 7. Juni 2018, 9:02

      Hallo Anabell

      Es ist davon auszugehen, dass sie über zusätzliche Konsequenzen wegen der Probezeit in einem zusätzlichen Schreiben informiert werden.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Thomas Grun 25. April 2018, 11:39

    Guten Tag,

    ich bin noch in der Probezeit und habe mir leider einen Blitzer gefangen.
    Am 03.02.2018 bin ich mit meiner Frau auf der A10 Richtung Frankfurt an der Oder unterwegs gewesen.
    Nach einer freigegeben Strecke, kam 2x das Zeichen 120 ( BEI NÄSSE ) und das 3. Zeichen 120 ( Achtung Unfallgefahr ) oder Ähnlich.
    Leider habe ich das 3. Schild auch für BEI NÄSSE gehalten. Bum 175 km/h Blitz und dann war der Tag im Arsch. Autobahn frei ( und ich meine wirklich FREI ), Sonnenschein pur und ich war einen Augenblick unaufmerksam.

    Nun meine Frage: Ab wann kann ich wieder beruhigt schlafen? Thema Verjährungsfrist?

    Liebe Grüße und allen eine Gute Fahrt.

    • bussgeld-info.de 9. Mai 2018, 10:17

      Hallo Thomas G.

      In der Regel hat eine Ordnungswidrigkeit eine Verjährungsfrist von drei Monaten. Das bedeutet konkret, dass die sogenannte Verfolgungsverjährung genau drei Monate nach der Tat eintritt. Dies ist laut § 26 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geregelt:
      „Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.“ Eine Verjährung beginnt zunächst mit Beendigung der ordnungswidrigen Handlung.

      Beispielrechnung für die Verjährung vom Bußgeldbescheid: Haben Sie am 13. April eine Ordnungswidrigkeit laut Straßenverkehrsordnung begangen, so verjährt diese, wenn der Bußgeldbescheid nicht bis zum 12. Juli bei Ihnen eingetroffen ist. Denn: Der Tag des Ablaufens der Frist geht dem Tag des Vergehens voraus, somit läuft die Frist also immer einen Tag zuvor ab.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Jenny 24. April 2018, 22:54

    Hallo, ich wurde vor etwa zwei Wochen geblitzt, Landstraße mit 115 statt wie vorgegeben 100 km/h. Mit wieviel Bußgeld muss ich denn in etwa rechnen? (keine Probezeit) Vielen Dank im Voraus.

    • bussgeld-info.de 3. Mai 2018, 11:36

      Hallo Jenny

      Wenn Sie außerorts mit 11 bis 15 km/h zu schnell geblitzt werden, ist in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro fällig. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen in diesem Fall prinzipiell nicht.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Silvia G. 16. März 2018, 18:34

    Hallo, ich wurde am 09.2.18 aufgehalten, leider ich hab mein Bußgeldbescheid noch nicht per Post erhalten. Die Frist für das Erhalten eines Bußgeldbescheides ist längst abgelaufen. Ich habe keine Az.oder Nummer, funktioniert es auch, wenn ich die Polizei anrufe und mich erkundigen? Besten Dank!

    • bussgeld-info.de 21. März 2018, 12:13

      Hallo Silvia,

      eine Ordnungswidrigkeit verjährt erst nach drei Monaten. Nach einem Verstoß hat die Behörde also drei Monate Zeit, um Ihnen den Bescheid zuzustellen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jana 15. März 2018, 19:24

    Hallo :)
    Ich habe folgendes Problem: Ich wurde am 27.12.17 mit 34km/h zu schnell geblitzt. Das Bußgeldbescheid kam schon und wurde auch bezahlt, nur bin ich leider noch in der Probezeit sprich mir droht ein Aufbausemiar zu den Punkt den ich auch bekommen soll. So steht es auf den Busgeldbescheid! Nur habe ich bis heute keinen Brief vom Kraftfahrbundesamt bekommen! Wie lange kann sowas noch dauern? Gibt es auch für dieses Amt Fristen die eingehalten werden müssen?

    • bussgeld-info.de 19. März 2018, 9:52

      Hallo Jana,

      In der Regel gelten für das Kraftfahrtbundesamt (KBA) keine bestimmten Fristen. Das KBA wird frühestens tätig, sobald der entsprechende Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Wie lange die Zustellung des Briefes vom KBA dauert, lässt sich nicht konkret sagen. Vorkommnisse in der Behörde, wie zum Beispiel ein hoher Krankenstand oder wenig Personal in der Urlaubszeit, können die Bearbeitungsdauer erhöhen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andre 12. März 2018, 10:36

    Hallo ich wurde beim Wechseln von der rechten auf die linke Spur geblitzt also genau über beide Spuren in einer 50er Zone mit 85 laut Tacho ist der Blitzer denn so Eigestellt das er hier auch die genaue Geschwindigkeit feststellen kann
    Vielen Dank im voraus für die Antwort

    • bussgeld-info.de 12. März 2018, 13:12

      Hallo,

      der Blitzer erfasst die genaue Geschwindigkeit. Beachten Sie, dass bei einer gefahrenen Geschwindigkeit bis 100 km/h ein Toleranzwert von 3 km/h abgezogen wird.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Lisa 26. Februar 2018, 23:33

    Hallo, ich wurde beim überqueren einer Kreuzung bei gelb/rot geblitzt worden, kommt der Bußgeldbescheid mit einem Bild? Und wenn ja ist der Beifahrer zu erkennen? Was genau wird zensiert?

    • bussgeld-info.de 12. März 2018, 11:09

      Hallo Lisa,
      ob dem Bußgeldbescheid ein Foto beiliegt oder dieses z. Bsp. online abrufbar ist, hängt von der zuständigen Bußgeldstelle ab. In der Regel wird nur das Gesicht des Beifahrers durch einen schwarzen Balken unkenntlich gemacht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Fabian 20. Februar 2018, 18:15

    Hallo,ich wurde am 18.12.2017 innerorts von einem Standblitzer geblitzt 50er Zone fuhr ich 65/67kmh doch nun sind es knapp 10 Wochen her und ich habe immer noch kein Bescheid bekommen.
    Kann ich noch mit dem Bußgeldbescheid rechnen?

    • bussgeld-info.de 6. März 2018, 13:01

      Hallo Fabian,

      in der Regel dauert es zwei bis drei Wochen, bis der Bußgeldbescheid bei Ihnen ankommt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Cro 18. Februar 2018, 11:57

    Habe ein Ampel wegen Schneesturm leider übersehen und bin auf rot drüber gefahren , da war ein Ampelblitzer habe aber kein Licht nichts gesehen und den Blitzer dann auf der anderen Straßenseite. Gibt es auch Blitzer bei welchen man das Licht nicht bemerkt ?

    • bussgeld-info.de 5. März 2018, 11:40

      Hallo Cro,

      es gibt tatsächlich Blitzer, die für das menschliche Auge unsichtbar auslösen, da sie mit Infrarotlicht arbeiten. Wenn Sie kein Blitzlicht bemerkt haben, kann es aber auch sein, dass der Blitzer zum betreffenden Zeitpunkt vielleicht nicht in Betrieb war.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Amd Si 16. Februar 2018, 4:01

    Hallo habe folgendes Problem muss bis zum 01.03.2018 mein Führerschein abgeben weil ich in der 50er Zone mit knapp 30 km/h mehr geblitzt wurde 2 Punkte plus 1 Monat Fahrverbot. Jetzt wo ich noch meinen Führerschein habe 3-4 Monate nach dem Bußgeld Bescheid und bevor ich meinen Führerschein noch abgegeben habe , würde ich erneut geblitzt Außerorts erlaubt 100 mit ca. 20-30 km/h mehr. Was kommt auf mich zu ?

    • bussgeld-info.de 6. März 2018, 11:56

      Hallo,

      als Wiederholungstäter gelten Sie, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten mit mehr als 26 km/h geblitzt wurden. Bleiben Sie beim zweiten Mal also unter 26 km/h, müssen Sie nur mit einem entsprechenden Bußgeld und einer Eintragung im Punkteregister rechnen. Bei über 26 km/h müssen Sie Ihren Führerschein für einen Monat abgeben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Hadi 21. Januar 2018, 17:51

    Hallo !!!
    wurde heute geblitzt und die Begrenzung war 50 Km/S und meine Geschw. war Ca. 75 . Aber das Auto gehört einem Bekannt , der noch sich in der Probezeit befindet .
    Er ist böse weil ich schuldig bin . wer von uns wird bestraft in diesem Fall ?
    Danke

    • bussgeld-info.de 22. Januar 2018, 10:35

      Hallo Hadi,
      in den meisten Fällen haftet in Deutschland der tatsächliche Autofahrer.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ahmet 20. Januar 2018, 20:34

    Ich wurde eben gerade über gelb rot geblitzt und bin raus aus der probezeit was passiert jetzt ?

    • bussgeld-info.de 22. Januar 2018, 10:12

      Hallo Ahmet,
      gemäß Ihrer Angaben sollte ein einfacher Rotlichtverstoß vorliegen. Kam es dabei zu keiner Gefährdung oder Beeinträchtigung des Straßenverkehrs, sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 90 € sowie einen Punkt vor.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nadia 20. Januar 2018, 13:12

    Hallo,
    ich bin vor 3 Monaten beim gelber Ampel gefahren und ich bin immer noch in der Probezeit. Werde ich noch was bekommen oder nicht. Meine Freunde meinen dass nach 3 Monaten werde ich keine Strafe bekommen. Stimmt das ?
    Lg Nadia

    • bussgeld-info.de 22. Januar 2018, 9:49

      Hallo Nadia,
      in der Regel erfolgt die Verjährung von Verkehrsverstößen nach drei Monaten. Allerdings können verschiedene Umstände auch zur Unterbrechung dieser Frist führen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sisssi 16. Januar 2018, 6:02

    Ein Freund wurde mit meinem Auto geblitzt (mobilblitzer) ist schon 7 Wochen her hab aber noch kein Brief erhalten wird da noch was kommen ?

    Er ist in einer schrittgeschwingkeitszone 21 gefahren

    • bussgeld-info.de 16. Januar 2018, 18:02

      Hallo Sisssi,

      in der Regel beträgt die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr drei Monate. Demnach hat die Behörde noch Zeit Ihnen einen Bußgeldbescheid zu schicken.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ina 15. Januar 2018, 23:59

    Hallo,
    Ich habe folgendes Problem:
    Ich bin über eine tief gelbe/rote Ampel gefahren. Es gab keinen Blitzer der mich hätte aufnehmen können aber eine Kamera. Werden diese genauso ausgewertet wie Blitzer ?
    Und womit muss ich rechnen wenn tatsächlich etwas kommt ?
    Ich bin in der Probezeit, kann ich den Führerschein verlieren ?

    • bussgeld-info.de 16. Januar 2018, 17:58

      Hallo Ina,

      wenn Sie während der Probezeit eine rote Ampel überfahren, gilt dies als A-Verstoß. Bei einem ersten A-Verstoß drohen Ihnen die folgenden Konsequenzen: ein Bußgeld, die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger und Ihre Probezeit verlängert sich auf vier Jahre. Ist es bereits der zweite A-Verstoß erhalten sie eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung zur Teilnahme an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung. Nach einem dritten A-Verstoß wird in der Regel der Führerschein eingezogen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Brahim 11. Januar 2018, 7:57

    Hallo Leute, ich habe eine Frage. Ich wurde in Köln auf eine Brücke richtung Bonn geblitzt während der Probezeit, ich weiss nicht ob das eine 50 Straße oder eine 70 war. Aufjedenfall war ich erstmal auf 80 km/h, danach war ich am abbremsen und wurde aufeinmal geblitzt. Als ich nachgucken wollte wie schnell ich war waren die Anzeige zwischen 70 und 75km/h. Kann mir einer bitte sagen was mich erwartet und ob ihr denkt das es eine 50 oder 70 straße war?

    Vielen dank!

    • bussgeld-info.de 15. Januar 2018, 9:51

      Hallo Brahim,
      mögliche Sanktionen können Sie mit unserem Bußgeldrechner ermitteln.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Gustav 6. Januar 2018, 21:58

    Hallo
    Ich bin noch in der Probezeit und wurde auf der Autobahn mit 160 in einer 120 er Zone geblitzt was erwartet mich? Einmal kurz achtsam gewesen und da war es passiert

    • bussgeld-info.de 8. Januar 2018, 18:11

      Hallo Gustav,

      da Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 20 km/h überschritten haben, handelt es sich im vorliegenden Fall um einen A-Verstoß. Sie müssen mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Da Sie noch in der Probezeit sind, wird sich diese von den üblichen zwei Jahren auf vier verlängern. Außerdem könnten Sie zu der Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger aufgefordert werden, dessen Kosten Sie selbst zu tragen haben.
      Bei einem zweiten A-Verstoß erhalten Sie eine schriftliche Verwarnung und Ihnen wird eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen, die allerdings freiwillig ist. Folgt ein dritter A-Verstoß wird Ihnen in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Simon 19. Dezember 2017, 13:19

    Hallo,

    Habe folgendes Problem, bin innerhalb von einer Woche auf der Autobahn bei 100 nach Abzug mit 137 geblitzt worden und einmal bei der Autobahn-Abfahrt bei 60 nach Abzug mit 87 Geblitzt worden.
    Bußgeld ist bereits bezahlt aber normalerweise müsste ich doch 4 Wochen laufen oder?
    Wie lange kann es dauern bis der Brief hierzu eintrudelt?

    Grüße

    • bussgeld-info.de 2. Januar 2018, 13:46

      Hallo Simon,

      in der Regel dauert die Zustellung des Bußgeldbescheids etwa zwei bis drei Wochen. Diese Frist kann sich allerdings auch verlängern, wenn in der zuständigen Behörde z.B. viele Mitarbeiter erkrankt sind. Deshalb lässt sich Ihre Frage nach dem Zeitraum der Zustellung nicht pauschal beantworten. Da es sich in Ihrem Fall durch die beiden Geschwindigkeitsverstöße um eine Wiederholungstat handelt, kann es durchaus sein, dass Ihnen noch ein gesondertes Schreiben wegen des Fahrverbots zugestellt wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Leon 13. Dezember 2017, 19:48

    Hallo,
    Ich wurde auf dem nach Hause Weg in einer 50er Zone geblitzt…
    Ich denke es waren 20-25kmh zu viel…
    Aus der Probezeit bin ich bereits raus…
    Was droht mir nun?

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