Lenk- und Ruhezeiten im Bus – Was Busfahrer beachten müssen

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 26. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Nachfolgend finden Sie den aktuellen Bus-Bußgeldkatalog, welcher die Bußgelder für die Überschreitung der Lenk- und Ruhezeiten im Bus definiert. Dabei kann eine Bußgeldforderung sowohl auf die Busfahrer als auch deren Auftraggeber zukommen.

Ver­kehrs­ver­stoßGeld­bu­ße für den Bus­fahrerGeld­buße für den Un­ter­neh­mer
Nicht­mit­füh­ren der Fahrer­kar­te oder des Kon­troll­ge­räts bzw. Nicht­aus­hän­di­gung zur Prü­fung, wenn …
… da­durch eine Er­schwe­rung der Kon­trol­le statt­findet75 Euro
… da­durch die Kon­trol­le gar nicht statt­findet250 Euro
Ver­kür­zung der Lenk­zeit­un­ter­brech­ung
… bis 15 Mi­nu­ten30 Euro90 Euro
… län­ger als 15 Mi­nu­ten (das an­gevge­be­ne Buß­geld zählt pro an­ge­fan­ge­ne 15 Mi­nu­ten)60 Euro180 Euro
Unter­schrei­tung der täg­lichen Ru­he­zeit
… bis eine Stun­de30 Euro
… bis drei Stun­den (das an­ge­ge­be­ne Buß­geld zählt pro an­ge­fan­ge­ne Stun­de)60 Euro180 Euro
… län­ger als drei Stun­den (das an­ge­ge­be­ne Buß­geld zählt pro an­ge­fan­ge­ne Stunde)60 Euro180 Euro
Über­schrei­tung der zu­läs­si­gen Tages­len­kzeit
… bis eine Stun­de30 Euro
… bis zwei Stun­den (das an­ge­ge­be­ne Buß­geld zählt pro an­ge­fan­ge­ne hal­be Stun­de)30 Euro90 Euro
… mehr als zwei Stun­den (das an­ge­ge­be­ne Buß­geld zählt pro an­ge­fan­ge­ne hal­be Stun­de)60 Euro180 Euro

Bußgeldrechner: Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer

Gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer im Linienverkehr und bei Reisebussen

Wer berufsmäßig Bus fährt, muss Lenk- und Ruhezeiten beachten. So darf in zwei Wochen maximal 90 Stunden Bus gefahren werden.
Wer berufsmäßig Bus fährt, muss Lenk- und Ruhezeiten beachten. So darf in zwei Wochen maximal 90 Stunden Bus gefahren werden.

Für berufsmäßige Kraftfahrer gelten bestimmte Lenk- und Ruhezeiten. Ob ein Bus oder Lkw geführt wird, spielt dabei zunächst keine Rolle. Denn die schweren Autos müssen gleichermaßen mit besonderer Konzentration bedient werden. Der folgende Artikel befasst sich mit Ruhe- und Lenkzeiten für Busfahrer. Linienverkehr und Reisebus sind hierbei nur in einem Fall gesondert zu betrachten, nämlich wenn es um die Neuregelung der sogenannten 12-Tage-Regel geht.

Zunächst einmal klären wir, welche Gesetzestexte die Lenk- und Ruhezeiten regeln. Bus- und Lkw-Fahrer sollten letztlich jedoch vor allem die genauen Regeln kennen, die wir darauffolgend im Detail schildern.

Gesetzliche Grundlagen zu Lenk- und Ruhezeiten mit dem Bus

Für Lkw- und Busfahrer sind Lenk- und Ruhezeiten auf europäischer Ebene geregelt. Demnach gelten sie für alle europäischen Berufskraftfahrer von Fahrzeugen über einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Der entsprechende Gesetzestext ist die EU-Verordnung 561/2006. In Deutschland wird diese Vorgabe durch die Fahrpersonalverordnung (FPersV) umgesetzt.

In Deutschland gelten die Bestimmungen zu den Lenk- und Ruhezeiten für den Bus nur, wenn dieser für die Beförderung von mehr als neun Personen zugelassen ist.

Begriffserklärung: Pausen, Lenk- und Ruhezeiten im Bus

Busfahrer sind hervorragende Autofahrer; ihnen die Passagiere anvertraut werden. Jedoch sind sie natürlich auch nur Menschen und brauchen genügend Ruhe zwischen den Fahrten, um sich während der Arbeit voll auf den Verkehr und auf ihr Gefährt konzentrieren zu können. Andernfalls kann es zu Unfällen kommen.

Pausenregelung für Busfahrer: Nach maximal 4,5 Stunden Fahrt muss eine Lenkzeitunterbrechung eingelegt werden.
Pausenregelung für Busfahrer: Nach maximal 4,5 Stunden muss eine Lenkzeitunterbrechung eingelegt werden.

Bei Berufskraftfahrern ist Arbeitszeit praktisch gleichbedeutend mit Lenkzeit, wobei noch gewisse weitere Tätigkeiten hierunter fallen (etwa die Abfertigung der Passagiere an den Haltestellen). Lenkzeiten werden in täglichen und wöchentlichen Intervallen betrachtet. Zwischen den Lenkzeiten müssen Busfahrer Pausen nehmen. Die Zeit zwischen den einzelnen Arbeitstagen wird Ruhezeit genannt.

Fahrer vom Bus muss Lenkzeiten einhalten

In zwei Wochen dürfen Busfahrer insgesamt 90 Stunden am Lenkrad nicht überschreiten.

In einer Woche ist eine Höchstlenkdauer von 56 Stunden erlaubt, in der darauffolgenden Woche darf derselbe Busfahrer entsprechend nur 34 Stunden lang mit dem Bus fahren.

Grundsätzlich soll ein Busfahrer Lenkzeiten von neun Stunden pro Tag nicht überschreiten, wobei er in einer Woche höchstens zweimal zehn Stunden lang fahren darf – wodurch er auf 56 Stunden käme.

Als Lenkzeit gilt auch der verkehrsbedingte Halt an Ampeln. Längeres Warten an Grenzübergängen etwa wirkt sich dagegen auf die Lenkzeiten vom Reisebus aus – dies sind in der Regel Lenkzeitunterbrechungen, also Pausen. Oftmals werden bei langen Fahrten die Lenk- und Ruhezeiten im Bus durch 2 Fahrer erfüllt: Während der eine Pause macht, fährt der andere.

Gesetzliche Pausen für Busfahrer

Natürlich entlasten Pausen den Busfahrer während der Lenkzeit. Nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit muss ein Busfahrer deshalb eine „Lenkzeitunterbrechung“ einlegen. Diese muss 45 Minuten dauern. Allerdings gibt es auch für die Pausenregelung für Busfahrer Ausnahmen.

Denn die 45 Minuten Pause können auch in zwei Einheiten aufgeteilt werden. So ist es erlaubt, dass der Busfahrer seine Fahrzeiten zunächst für 15 Minuten unterbricht, wenn die nächste Pause 30 Minuten andauert. Dabei ist die Reihenfolge dieser Unterbrechungen wichtig: Erst kommt die kurze Pause, dann die lange.

Zudem können Lenkzeitunterbrechungen können ganz einfach  während eines längeren Aufenthaltes am Zielort oder aber Sie nehmen den Beifahrersitz als Entspannungsort.

Für Busfahrer gelten Ruhezeiten

Lenk- und Ruhezeiten für den Bus als Transportmittel sind strikt voneinander getrennt. Das heißt, dass Busfahrer ihre Ruhezeiten normalerweise außerhalb des Busses  verbringen können, da es hier oft keine Schlafkabine gibt. Jedenfalls darf das Fahrzeug während der Ruhezeit nicht in Betrieb sein – eine Ruhezeit auf dem Beifahrersitz ist also unzulässig.

Die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer sollen Busunfällen vorbeugen.
Die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer sollen Busunfällen vorbeugen.

Am Tag hat ein Busfahrer ein Recht auf elf Stunden Ruhe. In dieser Zeit darf er keiner Arbeit nachgehen und muss auch nicht auf Abruf bereit sein. Mit „Tag“ sind dabei 24 Zeitstunden gemeint. In einer Woche kann die Ruhezeit dreimal reduziert werden, und zwar auf jeweils neun Stunden.

In einer Woche sind die Lenk- und Ruhezeiten im Bus so einzuhalten, dass der Fahrer in der Regel 45 Stunden Ruhe hat. Eine Verkürzung auf 24 Stunden Ruhezeit in der Woche muss in spätestens drei Wochen entsprechend ausgeglichen werden.

Ein Busfahrer kann seine Ruhezeiten in einer Woche nur dann um 21 Stunden kürzen, wenn er diese Zeit in einer der folgenden drei Wochen an eine reguläre Ruhezeit von neun Stunden anhängt – ihm stehen dann also einmalig 30 Stunden der Ruhe zu.

Die regelmäßige RuhezeitReduzieren der Ruhezeit
Ruhezeit pro Tag11 Stunden

Hier besteht die Möglichkeit, diese aufzuteilen: zuerst 3, dann 9 Stunden (damit erhöht sich demnach die Ruhezeit auf 12 Stunden)
9 Stunden

Hier besteht nicht die Pflicht, die fehlenden Stunden nachzuholen
Ruhezeit pro Woche45 Stunden24 Stunden

Hier besteht die Pflicht, die fehlenden 21 Stunden auszugleichen - und zwar innerhalb der nächsten drei Wochen.

Die 12-Tage-Regelung für Busfahrer

Vor dem Erlass der europäische Verordnung zu den Lenk- und Ruhezeiten im Bus, gab es eine Regelung, die es erlaubte, zwölftägige Busreisen mit nur einem Fahrer zu planen und durchzuführen. So war die erste lange Ruhezeit erst nach zwölf Tagen verpflichtend.

Diese Vorschrift wurde aufgehoben, jedoch auf Drängen verschiedener Busverbände im Juli 2010 europaweit wieder eingeführt. Allerdings handelt es sich um eine modifizierte Regelung, die die Lenk- und Ruhezeiten im Bus während einer zusammenhängenden Reise folgendermaßen festlegt:

Die 12-Tage-Regelung für Busfahrer besagt auch, dass sie bei Nachtfahrten schon nach drei Stunden eine Pause einlegen müssen.
Die 12-Tage-Regelung für Busfahrer besagt auch, dass sie bei Nachtfahrten schon nach drei Stunden eine Pause einlegen müssen.

Ein Busfahrer muss

  • vor Antritt einer 12-Tage-Fahrt eine Woche mit einer regelmäßigen Ruhezeit (also 45 Stunden) hinter sich haben.
  • alle anderen Regeln uneingeschränkt beachten. Er darf also höchstens 90 Stunden in zwei Wochen fahren, wenn die Ruhezeit entsprechend angepasst wird.
  • seine Lenk- und Ruhezeiten im Bus durch ein digitales Kontrollgerät mit Chipkarte dokumentieren.
  • durch einen zweiten Busfahrer unterstützt werden, wenn der Plan vorsieht, dass er die Nacht (also zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr) durchfahren soll. Andernfalls ist eine Lenkzeitunterbrechung schon drei Stunden nach Fahrtbeginn einzulegen.

Insbesondere ist zu beachten, dass die 12-Tage-Regel nur Anwendung finden kann, wenn der Bus für mindestens 24 Stunden unterwegs ist – es muss sich also um eine Auslandsreise handeln.

FAQ – Lenk- und Ruhezeiten mit dem Bus

Welche Lenkzeiten gelten für Busfahrer?

Busfahrer dürfen die tägliche Lenkzeit von 9 Stunden nicht überschreiten, nach 4,5 Stunden muss eine Pause erfolgen. In zwei Wochen darf die Lenkzeit insgesamt maximal 90 Stunden betragen.

Welche Ruhezeiten gelten für Busfahrer?

Busfahrer müssen eine tägliche Ruhezeit von 11 Stunden einhalten. Die wöchentliche Ruhezeit beträgt 45 Stunden. Eine Übersicht erhalten Sie hier.

Was ist die 12-Tage-Regelung für Busfahrer?

Busfahrer müssen sich bei Auslandsreisen an die 12-Tage-Regelung halten. Vor Antritt muss eine Ruhezeit von 45 Stunden genommen werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 130 comments… Kommentar einfügen }
  • Heinz 6. Juni 2019, 16:40

    Hallo,
    1) Wie sieht es aus mit der 1/6 Pausenreglung bei Linienverkehr unter 50km? Muss der Fahrer, der Pausen nach der 1/6 Reglung macht, trotzdem die Pause nach 4,5 Stunden machen?

    2) Wenn ein KOM eine Zulassung von 90 km/hat, darf er als Linienbus 90 km/h auf der Autobahn fahren oder weiterhin nur 80 km/h?

    Mfg,
    Heinz

  • Bernd 8. Mai 2019, 2:21

    Hallo,
    habe diese Seite gerade entdeckt. Immer wieder haben wir Probleme mit den Pausen usw.
    Deshalb nachfolgendes vereinfacht dargestellt. Mit der Bitte um Richtigstellung.
    Stadtbusfahrer/Haltestellenabstand jeweils 250m bis 700m/Großstadt an der Elbe

    Abfahrt: 10:00 Uhr an der Endhaltestelle A.
    Jede ausgewiesene Pause im Fahrtbericht beträgt 15 Minuten. Kann aber nicht
    genommen werden – Verspätung. So das jede Lenkzeitunterbrechung bzw. ausgewiesene Pause
    weit unter 10 Minuten liegt. Meist sind es nur 3 bis 6 Minuten.
    Um 14:30 Uhr sind 4,5 Stunden Lenkzeit erreicht – an der Haltestelle B .
    Bei einer Weiterfahrt erreicht man die Endhaltestelle C planmäßig – Lenkzeit dann 4 Stunden und 52 Minuten. Die planmäßige ausgewiesene Pause im Fahrtbericht von 35 Minuten ist gewährleistet.

    Frage 1 Hätte der Busfahrer nach 4,5 Stunden Lenkzeit an der Haltestelle B die Fahrt unterbrechen müssen, stehen bleiben, und 45 Minuten Pause machen müssen ?

    Frage 2 Oder ist es richtig, entsprechend der Anweisung aus der Leitstelle, die Fahrt fortzusetzen. Da ja die folgende Pause von 35 Minuten planmäßig erfolgt.
    Und somit dem Gesetz folge geleistet wurde.

    Alle nachfolgenden Pausen können genommen werden .

    Danke.

    MfG Bernd

  • Pebblez 3. April 2019, 21:09

    Hallo,
    wie genau ist es. Teils haben wir ja Dienste die in der Ersten oder zweiten hälfte 4 Stunden 30 gehen. so weit so gut. Zur Zeit herrscht Riesen Chaos auf den Strassen bei uns, so dass es unter Umständen dazu kommt dass man mit 5-30 Minuten Verspätung duch die Gegend fährt und nicht einmal vom Wagen kommt. nun zu der Frage, ist es grundsätzlich so, dass man im Linienverkehr unter 50km auch längere Standzeiten wie z.b. an einer Baustellenampel stehen (ca. 2-4 Mintuten) nicht mehr zur Lenkzeit rechnet, da wir nicht lenken? oder gilt es als Lenkzeit, da wir ja den Platz nicht verlassen dürfen, da wir jederzeit damit rechnen müssen, dass es weiter geht.

    • bussgeld-info.de 30. April 2019, 11:50

      Hallo Pebblez,
      laut Definition handelt es sich bei den Ruhezeiten um Zeiten, in denen der Fahrer ununterbrochen frei über seine Zeit verfügen kann. Dies ist beim Warten an einer Ampel eher nicht der Fall.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Gisbert 28. März 2019, 21:03

    Hallo,
    wie verhält es sich mit den 6 x 24 Std. Zeiträumen?
    Wenn ich die Fahrerkarte am Beginn dieses Zeitraumes nach einer WRZ „aktiviere“, und dann jedoch im Laufe dieser Zeit möglicherweise nicht 9 oder 11 h, sondern wesentlich mehr, jedoch keine vollen 24 h Tagesruhezeit habe, beginnt in diesem Zeitraum der „neue Tag“ mit der jeweils neuen Abfahrtskontrolle oder automatisch am Ende von jeweils 24 h, ausgehend von der 1. Aktivierung?
    Da schwirrt neuerdings die Zahl 144 h, beginnend von der 1. Aktivität im Raum herum, d.h. 6 x 24 h = 144 h, und Schluss! Es heisst doch: 6 24h- Zeiträume, bei der 12- Tageregelung spricht man eben von 12 Tagen, und nicht von 12 x 24 h ?!
    Wenn das (wie eingangs erwähnt) so ist, warum schreibt man das dann nicht so in diese EG-VO 561/2006, denn gerade im Reiseverkehr in der heutigen Situation auf den ständig voller werdenden und baustellenübersäten Strassen ist d. Fahrer/in oft massiv unter Druck. Unternehmer tun sich auch z.B. aufgrund des Preiskampfes und dem permanenten Fahrermangel immer schwerer einen kompletten Ablauf zu garantieren. Man braucht sich auch nicht zu wundern, dass fast nur noch „Silberrücken“ Bus fahren.
    MfG.

  • Raffaele T. 31. Januar 2019, 17:47

    Als Reisegruppe unternehmen wir gelegentlich Touren durch Italien mit einem gecharterten Reisebus. Bei der Planung der Tagestouren stossen wir immer wieder gegen die Vorschriften der Lenkzeiten, wenn wir abends gesellig in einem Lokal etwas länger aufhalten wollen (22:00 – 23:00 Uhr), obwohl der Busfahrer die meiste Zeit (gelangweilt) auf die Gruppe warten muss. Wir planen z. B. einen Tagesausflug von Florenz nach Siena und möchten auch einen munteren Abend im Chianti Gebiet verbringen. Die Strecke des Tages beträgt insgesamt km 200 = insgesamt 3 Stunden Fahrzeit. Am Tag davor steht der Bus still, da wir in Florenz alles zu Fuß erreichen. Am folgendem Tag möchten wir um 8:00 weiter nach Orvieto. Muss der Bus schon spätestens um 22:00 Uhr still stehen?
    Am letztem Tag, vor der Rückreise von Lucca nach Memmingen, an dem auch der Bus insgesamt vielleicht 4 Stunden gefahren ist, würden wir auch etwas länger weilen, aber normalerweise werden wir vom Busfahrer schon gegen 21:00 Uhr zum Hotel gejagt. Die Frage ist: gilt tatsächlich die Regelung, die für Fahrer die lange Strecken zurücklegen müssen (ich denke z. B. an Flixbus) selbstverständlich ist, ohne Ausnahmen auch für die beschriebenen Fälle?

  • H.Meyer 10. Dezember 2018, 14:38

    Hallo
    Bin linienbusfahrer im Stadtverkehr unter 50 km!
    Folgender Fall !
    Um 5:40 Uhr beginnt ich meine Fahrt da ich im Stau stand der unvorhersehbar war begann meine Pause erst um 8:25 Uhr und nicht um 8:05 Uhr. Ich musste meine fahrt um 8:46 Uhr fortsetzen und beendete diese um 11:29 Uhr. Während dieser ganze Zeit hatte ich übrigens 2 mal 10 Minuten und einmal 14 Minuten Wendezeiten. Zum dritten Teil meines Dienstes hatte ich ab 11:29 Uhr bis 12:10 Uhr Pause und fuhr dann bis 14:10 Uhr mein Dienst zu ende.
    Meine Frage zu den ersten zwei Teilen passt das mit der Lenkzeit??

  • Hans-D. 7. Oktober 2018, 23:12

    Hallo bussgeldinfo-team
    Bin im Linienverkehr tätig, linienlänge 50 km., max. 3km Haltestellenabstand. Frage: Gilt die Zeit an den Haltestellen an denen Fahrgastwechsel stattfi den(nicht Endhaltestelle) als Lenkzeitunterbrechungen und können somit von der Lenkzeit abgezogen werden?

    Gruss Hans-Dieter

    • bussgeld-info.de 17. Oktober 2018, 11:03

      Hallo Hans-D.

      Nur wenn es sich dabei um tatsächlich Pausen handelt, die mindestens 15 Minuten dauern.

      – Die Redaktion

  • Heidi** 23. August 2018, 7:29

    Ich arbeite unter 50km im städtischen linienverkehr.
    Wie sind die Pausen an den Endhaltestelle anzurechnen?

    Sie betragen von 2 min 6/8 Und mehr.werden Pausen unter 8min auch als pause angerechnet?Wie ist es wenn ich während einer Pause,Auskünfte an Fahrgäste erteilen muss,oder während dieser Zeit einen Mangel am bus beheben muss,oder verspätet durch Stau ankomme?
    Ich arbeite 6 Tage 1 frei 6tage 1 frei 5tage normal 2 Tage frei.zur Zeit kommt es aber vor das ich auch noch ein 3wochenende fahren soll ,wegen fehlender Kollegen urlaub /krank.ist es Pflicht 45std ruhezeit am 3 Wochenende,auch unabhängig ob die 14tägigen 90std noch nicht erreicht hat?
    An wenn kann ich mich ausser Anwalt noch wenden,wenn der Chef es nur auf Pi mal Po umrechnet was Ruhe und lenkzeiten betrifft?wäre das e tl.arbeitsverweigerung wenn man sich als angestellter nur an Ruhe und lenkzeiten hält.
    Bin echt verzweifelt,fahre fast jeden monat an die 200std und mehr.durch dem er nie kontrolliert wird,ist es seiner Ansicht gegenseitiges Vertrauen auf Bezug von Ruhe und lebkzeiten.

    • bussgeld-info.de 7. September 2018, 12:28

      Hallo Heidi**

      Wir empfehlen Ihnen einen Anwalt zur Hilfe zu nehmen, da wir Ihnen keine Rechtsberatung geben dürfen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Esther 17. August 2018, 15:08

    Guten Tag
    Wir planen einen 3 tägigen Ausflug.
    1. Tag: morgens 06.00 h Fahrt zum Einsteigeort, Beladung, Fahrt zum Ziel: Total 5 Std.
    11.00h bis 15.30 Pause, Hotelzimmer steht zur Verfügung.
    15.30 – 16.30h Abholen der Passagiere und Rückfahrt zum Hotel. Freizeit (Hotel)

    2. Tag: 08.00 -09.30h und 15.-16.30h Beladen und fahren. Chauffeur befindet sich also ab 09.30 bis 15.00 h im Hotel und dann wieder ab 16.30 im Hotel.

    3. Tag ab 08.00-09.00 Beladen und fahren. 09.00- 16.00 Pause. Um 16.00 Rückfahrt, Entladen, Heimfahrt Chauffeur bis 20.00h

    Die Fahrten finden alle innerhalb Deutschland statt. Sind wir verpflichtet einen 2. Fahrer mitzunehmen? Oder hat ein Fahrer genügend Ruhezeiten und Pausen?
    Danke für Ihr Feedback.

    • bussgeld-info.de 23. August 2018, 16:40

      Hallo Esther

      Wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung geben. Daher raten wir Ihnen einen Anwalt aufzusuchen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Kli K 12. August 2018, 8:25

    Hallo, ich habe 561/2006 gelesen aber da drin steht dass dieses Gesetz nicht für die Linieverkehr gilt. Ich muss nämlich von Mittwoch bis nächsten Donnerstag arbeiten also 9 Tage am Stück. Darf ich das oder nicht? Wie viele Tage darf ich generell im Linieverkehr am Stück fahren?

    • bussgeld-info.de 23. August 2018, 16:06

      Hallo Kli K

      Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, innerhalb von sieben Tagen einen Tag Ruhe gewährleistet zu bekommen – unabhängig von der täglichen Ruhezeit von elf Stunden. Es ist jedoch nicht festgelegt, zu welchem Zeitpunkt diese Ruhepause stattfinden soll.

      Die Richtlinien sind gemäß Bundesgerichtshof flexibel auszulegen. Der freie Tag müsse „innerhalb“ einer Woche genommen werden. So sei es zulässig, dass am ersten Tag einer Woche die Mindestruhezeit gewährt wird und dann in der darauffolgenden zweiten Woche die Mindestruhezeit aber am letzten Tag stattgegeben wird. Folge sei, dass Arbeitnehmer bis zu zwölf Tage am Stück arbeiten könnten.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Martin 29. Juni 2018, 22:03

    Eine Frage zur definierung der Ruhezeit. Oh bin Reiseleiter und Busfahrer in der gleichen Firma, und würde gerne wissen, ob ich nach einer 6 tagestour als Busfahrer im Anschluss (nächster Tag) eine 10 tägige Tour in der Funktion als Reiseleiter machen kann, und anschließend (nächster Tag) eine 6 tägige Tour als Busfahrer!? Ich gehe ja keiner fahrtätigkeit nach!? Danke schon mal für die Antwort!! Mit freundlichen Grüßen Martin

    • bussgeld-info.de 3. Juli 2018, 15:14

      Hallo Martin,

      in der Regel gilt, dass Ruhezeiten nicht nur von der Lenkzeit, sondern von sämtlichen beruflichen Aktivitäten genommen werden müssen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Dieter 7. Juni 2018, 16:59

    Wenn zwei Busfahrer auf einem Bus fahren, darf dann einer später zusteigen oder früher absteigen

    • bussgeld-info.de 11. Juni 2018, 8:36

      Hallo Dieter,
      solange sich beide Busfahrer an die geltenden Lenk- und Ruhezeiten halten und die Fahrerkarten ordnungsgemäß einlegen, sollte dies grundsätzlich möglich sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Martin 29. Juni 2018, 22:07

        Also soweit mir bekannt ist, muss der zweite Fahrer nach 60 min dazusteigen, und die Fahrt muss zusammen beendet werden, wenn man die zwei Fahrer Regelung anwendet, also 21h Schichtzeit mit 20h lenkzeit. Wenn aber jeder Fahrer für sich in den 15h schichtzeit bleibt, dann kann der zweite Fahrer zu und aussteigen wie er will!

  • Frenki 6. Mai 2018, 16:16

    Halo,
    Ich habe eine kleine frage,wieviel tage an einem stuck kan ein busfarer im fernverker fahren in diesem fall fur flixbus,und wieviel mus danach pause machen.vielen dank im voraus

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2018, 17:24

      Hallo,

      die Wochenlenkzeit darf 56 Stunden nicht übersteigen. Danach muss eine Wochenruhezeit von mindestens 45 Stunden am Stück eingehalten werden.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Chris 29. April 2018, 14:20

    Hallo,

    wenn ich eine zusammenhängende 4 wöchige Fahrt ins Ausland habe ( ist eine Reisegruppe ) kann ich 12 Tkage laut Sonderregelung am Stück fahren.
    Nun meine Frage, wie lange darf-muss ich pausieren bevor ich wieder 12 Tage am Stück weiter fahren darf ?
    Habe ich zurerst einmal Anspruch auf meine tägliche Ruhezeit am Ende des 12 Tages und danach erolgt das frei oder läuft die Uhr ab dem Augenblick an dem ich den Schlüssel ziehe ?
    Wieviel frei steht mir dann nach den 4 Wochen zu ?

    Danke schon einmal im vorraus.

    Chris

    • bussgeld-info.de 14. Mai 2018, 9:48

      Hallo Chris,
      bei der 12-Tages-Regelung kann die Wochenruhezeit ganz auf einen späteren Zeitpunkt innerhalb der nächsten drei Folgewochen verschoben werden. Für eine genaue Einschätzung sollten Sie sich an die zuständigen Behörden oder Ihren Arbeitgeber wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sonja 13. April 2018, 18:30

    Hallo ich bin Fahrerin im Linienverkehr. Mein Dienst ist meist bei 150 km. Ich habe jetzt drei Wochen durch gearbeitet bis auf die drei Sonntage. Zahlen die dann als Ruhezeit? Samstag zwei mal Dienstende 21:20 Uhr und montags um 12:30 uhr ,darauf den Montag 4:36 uhr anfangen und den dritten Samstag 12:15 Uhr Ende und Montag 5:40 anfangen. Also zwei Wochen Mo-Sa 12:30-21:20,die eine Mo-Sa Woche 4:36-13:15. Ist das rechtens?

    • bussgeld-info.de 9. Mai 2018, 10:10

      Hallo Sonja

      Wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Daher empfiehlt es sich in Ihrem Fall einen Anwalt um Rat zu fragen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Egon Pregernig 10. April 2018, 15:12

    Hallo

    Bin kein Berufsfahrer (mehr) sondern arbeite nur ab und zu als Aushilfsfahrer, so dass ich meistens keine Tachoblätter bzw. Aufzeichnungen der letzten 28 Tage habe. Welchen Nachweis muss ich mitführen ????
    Danke für die Info
    Egon

    • bussgeld-info.de 23. April 2018, 8:31

      Hallo Egon,

      Seit dem 1. Januar 2008 wurde der Mitführungszeitraum auf den laufenden Tag und die vorausgegehenden 28 Kalendertage ausgedehnt. Wer einen analogen Fahrtenschreiber nutzt, muss die einzelnen Tachoscheiben für den genannten Zeitraum stets mitführen. Im Falle des digitalen Fahrtenschreibers ist das Mitführen der Fahrerkarte Pflicht. Diese gesetzlichen Regelungen sind für alle Fahrer bindend, die Fahrzeuge führen, für die eine Fahrtenschreiberpflicht gilt.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • W.S. 18. März 2018, 15:21

    Dort war ich und sogar im Arbeitsgericht,Endeffekt, Abfindungsgeld und Arbeitslos geworden,der Privatunternehmer macht weiter was er will !!!

  • Jörg 17. März 2018, 9:07

    Hallo,
    unser Verein plant eine Busreise nach Salzburg. Reisebeginn 23 Uhr am Vorabend mit etwa 500 km Zielentfernung. Kann man die Pausen so planen, dass der Busfahrer am Folgetag bis ca. 22 Uhr mit größeren Pausenabständen fahren darf? Am daran anschließenden Tag muss der Bus ab 10 Uhr wieder zur Verfügung stehen, so dass die Ruhezeit auch über 9 Stunden wäre.
    Problem ist, dass nach der Nachtfahrt eine Ruhepause von 9 Stunden das Tagesprogramm extrem erschwert… Man muss öffentliche Verkehrsmittel nutzen, obwohl der Bus vor Ort ist.
    Danke für die Info.
    LG Jörg

    • bussgeld-info.de 5. April 2018, 10:44

      Hallo Jörg,

      wenden Sie sich am besten an das Busunternehmen. Oft gibt es beispielsweise die Möglichkeit, einen zweiten Fahrer zu buchen. An die Pausenzeiten muss sich aber gehalten werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Waldemar 25. Februar 2018, 23:46

    Hallo
    Wieviel mal in einer Woche geteilte Dienste jeweils 14 Stunden Arbeitszeit sind erlaubt ? Ich musste sogar 4 mal in der Woche,und wenn hat mich meine Gesundheit verlassen ich wurde entlassen !
    Gruss W S.

    • W.S. 4. März 2018, 19:57

      Ich musste sogar 4 mal in der Woche,und wenn hat mich meine Gesundheit verlassen ich wurde entlassen !

      • bussgeld-info.de 12. März 2018, 15:41

        Hallo Waldemar,

        hat Ihr Unternehmen gegen diese Vorschriften verstoßen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • bussgeld-info.de 12. März 2018, 11:55

      Hallo Waldemar,
      der Gesetzgeber schreibt in der Regel eine Arbeitszeit von maximal 9 Stunden vor. Verstößt Ihr Unternehmen gegen diese Vorschriften, sollten Sie sich ggf. an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • BVO in OWL 31. Januar 2018, 22:01

    Hallo,
    ich bin Linienbusfahrer. Mein Dienst ging heute von 6:33 bis 12 54 Uhr . Erste und einzige Pause ist von 7 42 bis 8 12 Uhr . Konnte meine Pause erst um 7 52 anfangen (Verspätung). Normalerweise müsste ich meine Pause dann ja bis 8 22 Uhr machen (aufgrund der 10 minütigen Verspätung), sonst halte ich ja nicht meine 30 minütige Pause ein in den 6 Std 21 Dienstzeit. Sehe ich das so richtig?

    • bussgeld-info.de 19. Februar 2018, 11:30

      Hallo,
      Ihre Ausführungen sollten laut unserem Kenntnisstand korrekt sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • e. 28. Januar 2018, 10:43

    ich bin selbst hin und wieder Reiseleiter und kenne sehr gut die Ruhezeitregelung.
    Frage, wenn ein Busfahrer die Lenk- und Ruhezeiten nicht einhält, und kommt in eine Kontrolle, hat der Reiseleiter ebenfalls ein Bußgeld zu befürchten, oder ist dies nur eine Sache des Fahrers.

    • bussgeld-info.de 19. Februar 2018, 10:00

      Hallo,
      in der Regel tragen Reiseleiter für die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten keine Verantwortung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Berni 27. Dezember 2017, 18:49

    Es geht um Linienverkehr unter 50 km. An den Endhaltestellen mit gesamter Standzeit von 35 Min. muss der Bus jedoch nach spätestens 15 Min. vorgezogen werden, da der vorausfahrende Bus abfährt und ein nachfolgender Bus kommt. Wie lang beträgt die Ruhezeit für mich?

    • bussgeld-info.de 8. Januar 2018, 12:29

      Hallo Berni,
      das Umsetzen des Fahrzeugs zählt in der Regel nicht als Ruhezeit.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Gunnar 22. Dezember 2017, 10:53

    Moin zusammen, mich würde folgende Situation interessieren – und ob diese auch für die Schweiz gelten.

    1. Allgemein: gilt der Beitrag auch für die Schweiz?
    2. ist im Liniendienst (Stadtverkehr) eine 10 oder gar 12 Tage-Woche zulässig? Wenn ja, wie lange muss danach „frei“ gewährt werden?
    3. Gelten Wendezeiten an Endhaltestellen als „Lenkzeitunterbrechung“, wenn diese UNTER 15min sind?
    4. Gilt die Zeit vom Ablöseort zum Pausenort und umgekehrt als Pause (Blockpause, Nicht im Bus am Endhalt)?

    Vielen Dank für eure Mühe und die guten Informationen in dem Beitrag.

    Frohe Festtage :)

    • bussgeld-info.de 8. Januar 2018, 9:42

      Hallo Gunnar,
      der Ratgeber zu den Lenk- und Ruhezeiten bezieht sich vor allem auf die Regelungen in Deutschland, welche auch in der restlichen EU Bestand haben. Inwieweit diese in der Schweiz Bestand haben, sollten Sie bei der zuständigen Behörde in Erfahrung bringen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Gabor N. 13. Dezember 2017, 3:06

    Hallo,bin Busfahrer in Stadtverkehr ich lenke täglich 7-8 Stunden laut nach Fahrplan habe ich Paar Minuten Pufferzeiten zwischen Linien,aber wegen Staus,und Baustellen,Fahrplan ist nicht haltbar also fahre ich mit permanente Verspetung,und habe keine 15,30,min.Pause aber der Schef ziet die Pufferzeiten und Pause ab die ich gar nicht gehabt.Ist das so Recht?Und die 15,30,min.Pausen im Stadtverkehr sind nich gültig?
    Danke .

    • bussgeld-info.de 2. Januar 2018, 10:58

      Hallo Gabor,

      die Lenk- und Ruhezeiten müssen grundsätzlich eingehalten werden. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Gabriel 10. Dezember 2017, 22:42

    Hallo,
    ich arbeite als Busfahrer in Linienverkehr.Ich muss auf jeden zweite Woche 6 Tage arbeiten (mo-sa) und dann 5 Tage.(mo-fr) nur jeden zweite Wochenende ist frei. Wöchentliche Ruhezeit immer auf zweite Woche weniger.
    Täglich Sichtzeit 12-13 Std und Lenkzeit 8,5-9,5 Std.
    Macht meine Firma rechtmäßig?

    Gruß
    Gabriel

    • bussgeld-info.de 11. Dezember 2017, 11:21

      Hallo Gabriel,

      innerhalb zwei Wochen darf die Lenkzeit nicht mehr als 90 Stunden betragen.
      Die Höchstlenkdauer in einer Woche beträgt 56 Stunden – entsprechend dürfen in der darauf folgenden Woche maximal 34 Stunden gefahren werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jurgen 17. November 2017, 13:05

    Hallo,
    also wie das Gesetz „sagt“, nach 4,5 Stunden Lenkzeit, am Stück oder getrennt gesammelt, sollte eine Pause mindestens von 45 min. eingelegt werden. Es ist möglich auch die Pause auf zwei Teile machen, allerdings erst 30 min., dann noch mall 15 min.
    Also, wenn ich in Lienienverkehr 3 Stunden lenke, danach 40 min. Pause einlege, darf ich noch maximal 1,5 Stunden wider lenken, aber danach sollte ich mindenstens eine Pause von 15 min. noch mall einlegen. Ist dass korrekt so?

    • bussgeld-info.de 27. November 2017, 12:11

      Hallo Jurgen,

      laut Gesetz muss erst die kurze, dann die Lange Pause erfolgen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Helga 10. November 2017, 16:54

    Unser Verein muss zu einem Turnier. Abfahrt Freitag nachmittag, ca. 8Stunden Fahrt mit Pause für den Busfahrer. Samstag 2mal fahren vom Hotel zur Halle und zurück. Das Problem ist Sonntag. Wir müssen früh um 8 Uhr los zur Halle. Dann hat der Busfahrer Pause bis nachmittags um halb drei. Danach wieder 8 Stunden heim. Die Pause gilt aber als Arbeitszeit (laut Auskunft der Busfirmen).
    Kann man das nicht regeln? In diesen 6 Stunden dazwischen könnte der Busfahrer schlafen oder was auch immer.

    • bussgeld-info.de 14. November 2017, 13:10

      Hallo Helga,

      in einer Woche ist eine Höchstlenkdauer von 56 Stunden erlaubt, in zwei Wochen 90 Stunden. Am Tag darf 9 Stunden gefahren werden. Wenn diese Grenze nicht überschritten wird, ist das zulässig.

      Ihr Team von Bussgeld-info.de

  • Markus 3. November 2017, 9:50

    Guten morgen,

    Ich habe folgende Frage:

    Mein Dienstplan sieht für die kommende Woche so aus, das ich von Sonntag bis Freitag Linienbus fahre ( 6 Tage ) und am Samstag eine innerdeutsche Fahrt mit Reisebus ansteht! ( 7. Tag) .

    Ist dies sonzulässig?

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus

    • bussgeld-info.de 14. November 2017, 13:03

      Hallo Markus,

      in einer Woche ist eine Höchstlenkdauer von 56 Stunden erlaubt, in zwei Wochen 90 Stunden. Wenn diese Grenze nicht überschritten wird, ist das zulässig. Außerdem dürfen am Tag neun Stunden gefahren werden.

      Ihr Team von Bussgeld-info.de

      • Herbert 29. November 2017, 0:18

        Fehlt mir hier eine Info?
        Nach 6 Schichtzeiten, egal ob ich täglich 15min. oder bis zu 10 Std. gelenkt habe ist zwingend eine Wochenruhezeit
        einzulegen. Nach welcher Regelung kann ich am 7. Tag noch einen Ausflug fahren?

        • bussgeld-info.de 5. Dezember 2017, 12:10

          Hallo Herbert,

          laut EG 561/2006 Artikel 3 gilt die Verordnung nicht für Beförderungen im Straßenverkehr mit Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung im Linienverkehr verwendet werden, wenn
          die Linienstrecke nicht mehr als 50 km beträgt.

          Ist dies nicht der Fall, gibt es keine Ausnahme.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Peter G. 2. November 2017, 12:10

    Mal eine Frage zum Fahren in der Nachtzeit. Ab wann beginnt diese und nach wieviel Stunden muß da eine Pause eingelegt werden. Von mein Kollegen hörte ich, diese beginnt um 22. Uhr und endet um 4. Uhr. In der Zeit soll alle 3 Stunden eine Pause von 45 min eingelegt werden. Ist dies richtig???

    • bussgeld-info.de 14. November 2017, 13:15

      Hallo Peter G.,

      die Nachtzeit ist von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. In dieser Zeit muss der Busfahrer entweder durch einen zweiten Busfahrer unterstützt werden oder alle drei Stunden eine Pause einlegen.

      Ihr Team von Bussgeld-info.de

      • Stefan 10. Juni 2018, 12:53

        Gilt das in jedem Fall in Deutschland ? Denn ich habe auch folgendes gefunden : Frage:
        Seit dem 01.01.2014 gilt ein neues Nachtfahrgebot für Fahrer eines KOMs im Gelegenheitsverkehr. Dieses besagt, dass diese Busse entweder mit zwei Fahrern bestückt sein müssen oder, wenn nur ein Fahrer vorhanden ist, dann muss er in der Zeit von 22-6 Uhr spätestens nach 3 Std. ununterbrochener Lenkzeit, eine Pause von mind. 45 Minuten einlegen. Nun beginnt allerdings nur ein Fahrer morgens um 05:00 Uhr mit dem KOM loszufahren. Gilt für den einen Fahrer dann ebenfalls die Regelung, dass er dann demnach nach 3 Std. eine Pause einzulegen hat?

        Antwort:
        Gemäß Artikel 8 Abs. 6a der VO (EG) Nr. 561/2006 dürfen Fahrer die 12-Tage-Regelung bei Busreisen unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch nehmen:

        Für innerdeutsche Busreisen gilt die Regelung nicht. Die Busreise muss einen Aufenthalt von mindestens 24 Stunden in einem anderen Mitgliedstaat oder unter diese Verordnung fallenden Drittstaat beinhalten. Dabei muss es sich um eine einzige Reise handeln
        Vor der Fahrt muss dem Fahrer eine regelmäßige Wochenruhezeit von mindestens 45 Stunden gewährt worden sein.
        Nach der Fahrt muss der Fahrer entweder zwei regelmäßige Wochenruhezeiten, also 90 Stunden, oder eine regelmäßige (45 Stunden) und eine reduzierte (24 Stunden), also 69 Stunden zusammenhängend einlegen. Im zweiten Fall muss die Reduzierung nach Beendigung der Fahrt, vor Ende der dritten folgenden Woche ausgeglichen werden.
        Die eingesetzten Busse müssen mit einem digitalen Tacho ausgestattet sein.
        Bei Nachtfahrten (22 Uhr bis 6 Uhr) müssen entweder zwei Fahrer im Bus sein (Mehrfahrerbesatzung) oder die Fahrtunterbrechung (Pause) muss bereits nach drei Stunden Lenkzeit eingelegt werden.
        Dies bedeutet, dass kein Lenkzeitabschnitt zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr länger als 3 Stunden sein darf.

        • Stefan 27. Mai 2019, 23:25

          Bussgeld-info.de ???????

  • Ingo 16. Oktober 2017, 0:50

    Hallo, ich bin Busfahrer im Linien- und Reiseverkehr. Jetzt bin ich Mo, Di, Mi, Do, Fr, Sa, So, gefahren und Montag gehts nach Amsterdam. Wenn ich mir das hier durchlese, hätte ich das eigentlich überhaupt nicht gedurft oder interpretiere ich das jetzt falsch? Ich hatte in der letzten Woche ja überhaupt keine Ruhezeiten wenn ich das so sehe. Oder gibt es da eine Ausnahmeregelung die ich nicht finde?

    • bussgeld-info.de 14. November 2017, 13:16

      Hallo Ingo,

      in einer Woche ist eine Höchstlenkdauer von 56 Stunden erlaubt, in zwei Wochen 90 Stunden. Wenn diese Grenze nicht überschritten wird, ist das zulässig. Außerdem dürfen am Tag neun Stunden gefahren werden.

      Ihr Team von Bussgeld-info.de

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