Berufskraftfahrer (BFK): Ohne Weiterbildung kein Fahren

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 9. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Sich stetig fortzubilden und einen aktuellen Wissensstand anzueignen, ist für die Meisten Bestandteil des beruflichen Alltags. Oft geht es dabei nicht nur um die neuesten technischen oder rechtlichen Entwicklungen, sondern auch um einen bestimmten Standard bei der Sicherheit am Arbeitsplatz. Insbesondere für Berufskraftfahrer hat die Weiterbildung eine wichtige Bedeutung, denn ohne sie dürfen sie ihren Beruf nicht ausüben.

VerstoßSanktion
Ein Berufskraftfahrer hat die Teilnahme an der verpflichtenden
Weiterbildung versäumt
bis 5.000 EUR
Der Arbeitgeber hat Fahrten angeordnet oder Fahrer fahren lassen,
ohne einen Nachweis für die Weiterbildung zu haben
bis 20.000 EUR

Berufskraftfahrer: Qualifikation durch Weiterbildung

Eine erfolgreiche Weiterbildung wird im LKW-Führerschein eingetragen.
Eine erfolgreiche Weiterbildung wird im LKW-Führerschein eingetragen.

Berufskraftfahrer müssen besondere Aufmerksamkeit auf Eintragungen im Führerschein legen. Denn diese bestimmten unter anderem auch, wann für sie eine Fortbildung ansteht. Tun sie das nicht, wird beispielsweise die Schlüsselzahl 95 ohne eine Weiterbildung ungültig – was zur Folge hat, dass betroffene Fahrer keine Güter oder Personen mehr gewerblich in Deutschland und der Europäischen Union befördern dürfen. Was solch eine Weiterbildung für LKW-Fahrer beinhaltet, in welchem Zeitraum diese stattfinden muss und mit welchen Kosten Fahrer rechnen müssen, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.

Die Weiterbildung für LKW-, Bus- und andere Gruppen von Berufskraftfahrern ist gesetzlich vorgeschrieben. Bevor Berufskraftfahrer jedoch eine Weiterbildung absolvieren müssen, steht die sogenannte Grundqualifikation an. Beides wird in Deutschland durch das sogenannte Berufsqualifikationsgesetz geregelt. Sowohl Weiterbildung als auch sämtliche Regelungen zur eigentlichen Qualifikation sind in diesem festgehalten.

Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) setzt die Richtlinie 2003/59/EG in nationales Recht um und regelt so die umgangssprachlich auch als LKW-Weiterbildung bezeichnete Berufsqualifikation für Kraftfahrer. Darüber hinaus regelt die Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV), wie die Weiterbildung für Berufskraftfahrer aufgebaut und durchzuführen ist.

Inhaber von Führerscheinen der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE sind aufgrund dieses Gesetzes sowie der Verordnung dazu verpflichtet, sowohl die Grundqualifikation als auch die Module zur Fortbildung erfolgreich abzuschließen. Denn nur so dürfen sie dann auch beruflich fahren. Nach bestandener Grundqualifikation gilt sowohl in Deutschland als auch in der EU für Kraftfahrer, dass die Weiterbildung alle fünf Jahre stattfinden muss. Versäumen Berufskraftfahrer eine Weiterbildung, wird gemäß BKrFQG die Schlüsselnummer 95 im Führerschein nicht verlängert.

Wichtig bezüglich der Schlüsselnummer ist, dass bei der notwendigen Verlängerung der Fahrerlaubnisklasse Kraftfahrer mit absolvierter Weiterbildung die 95 auch im neuen Führerschein eintragen lassen bzw. darauf achten, dass diese mit übernommen wird.

Müssen alle LKW-Fahrer eine Weiterbildung absolvieren?

Die Weiterbildung im LKW oder Bus gem. BKrFQG umfasst viele Kenntnisbereiche - u. a. Verkehrssicherheit und Ladungssicherung.
Die Weiterbildung im LKW oder Bus gem. BKrFQG umfasst viele Kenntnisbereiche – u. a. Verkehrssicherheit und Ladungssicherung.

Wie bereits erwähnt, betrifft die Teilnahme an einer Weiterbildung für Berufskraftfahrer gemäß dem Qualifikationsgesetz alle Fahrer, die gewerblich Güter oder Personen innerhalb der EU befördern. So müssen Staatsbürger der EU sowie der sogenannten EWR-Staaten (Europäischen Wirtschaftsraum), als Berufskraftfahrer diese Weiterbildung durchlaufen. Ausnahmen sind derzeit keine festgehalten. Sowohl angestellte als auch eigenständige Kraftfahrer sind verpflichtet, sich alle fünf Jahre fortzubilden und die Schlüsselnummer 95 verlängern zu lassen, wenn sie gewerblich unterwegs sind oder sein wollen.

Des Weiteren müssen Berufskraftfahrer eine solche Weiterbildung und zuvor selbstverständlich auch die Grundqualifikation abschließen, wenn ihr Arbeitgeber seinen Sitz in der EU hat und sie dort eingesetzt werden. Hier spielt dann die Staatsangehörigkeit des Kraftfahrers keine Rolle.

Wichtig ist für die Frage, ob Berufskraftfahrer Weiterbildungsmöglichkeiten wahrnehmen müssen, mit welchen Fahrzeugen sie arbeiten. So sind von der Regelung nur Fahrzeuge über 3,5 t oder mit mehr als acht Fahrgastplätzen betroffen.

Warum ist eine Weiterbildung für Kraftfahrer überhaupt Pflicht?

Eine Grundqualifikation und Weiterbildung nach BKrFQG haben verschiedene Aufgaben und Funktionen. Neben dem vorausschauenden Fahren, der richtigen Ladungssicherung und den gesetzlichen Vorgaben für den Arbeitsplatz stehen auch Punkte wie die Sicherheit im Straßenverkehr oder das Vermeiden bzw. das Verhalten bei Arbeitsunfällen.

Da die Themengebiete sehr komplex sind, ist die BKrFQG-Weiterbildung in 5 Module unterteilt, die sich jeweils mit einem oder mehreren Aspekten des Berufs als Kraftfahrer befassen. So sollen die neuesten Kenntnisse und Standards übermittelt sowie Fähigkeiten gefestigt werden. Berufskraftfahrer in der Weiterbildung müssen die Module nicht gleichzeitig durchlaufen. Es ist möglich, diese einzeln zu absolvieren, was für viele von Vorteil ist, da Berufskraftfahrer für Qualifikation und Weiterbildung die Kosten selbst tragen müssen.

In der Regel können Berufskraftfahrer die Weiterbildung als zusammenhängendes Wochenseminar oder in einzelnen Blöcken angehen. Üblicherweise umfasst ein Modul 35 Unterrichtsstunden, welche jeweils eine Stunde dauern.

Da die Teilnahme an jedem Modul nachgewiesen werden muss, sollten Fahrer darauf achten, dass sie die Module nur in qualifizierten Einrichtungen absolvieren. Das können unter anderem spezialisierte Fahrschulen, Ausbildungsbetriebe oder Bildungsstäten sein. Darüber hinaus ist es möglich, dass LKW-Fahrer die Weiterbildung bei der DEKRA oder beim TÜV abschließen.

Weiterbildung für LKW-Fahrer: Module sind in der EU einheitlich

Die BFK-Weiterbildung ist in Module unterteilt, die alle zu bestehen sind.
Die BFK-Weiterbildung ist in Module unterteilt, die alle zu bestehen sind.

Wie bereits erwähnt, beinhalten in der Weiterbildung für Berufskraftfahrer die Module jeweils unterschiedliche Themenbereiche. Hier stehen Arbeits- sowie die Lenk- und Ruhezeiten ebenso im Fokus wie die Gesundheit am Arbeitsplatz und Informationen zum Frachtwesen.

Wichtig ist, dass in der LKW-Weiterbildung alle Module erfolgreich abgeschlossen werden. Es reicht nicht aus nur einige zu durchlaufen und andere zu verschieben. Innerhalb von fünf Jahren ist die Teilnahme an allen fünf Modulen nachzuweisen und einzureichen.

Es kann jedoch durchaus möglich sein, in einem EU-Land ein Modul zu beenden und die restlichen in einem anderen Mitgliedsstaat zu durchlaufen. Denn in der EU ist diese Aufteilung einheitlich geregelt, sodass Kraftfahrer in der Weiterbildung überall gleiche Module vorfinden und so die gleichen Standards in allen Ländern bestehen. So soll sichergestellt werden, dass alle Berufskraftfahrer eine einheitliche Weiterbildung erhalten und auf dem gleichen Stand sind. Das erhöht wiederum die Sicherheit im Straßenverkehr, was durchaus eines der Ziele dieser Vorschriften ist.

Die Kosten und wer sie tragen muss

Dass für die LKW-Weiterbildung für die Module Kosten entstehen, wurde bereits zuvor festgehalten. Auch dass Berufskraftfahrer diese Weiterbildung in der Regel selbst bezahlen müssen, wurde bereits dargelegt. Doch warum ist das so und wie hoch können diese Beträge ausfallen?

Gesetzlich sind Arbeitgeber in Deutschland nicht verpflichtet, die Kosten für die Qualifikation der Fahrer zu tragen. Allerdings ist es nicht selten, dass sich Unternehmen beteiligen oder für ihre Fahrer die Weiterbildung komplett bezahlen. Ob dies eine Option ist, sollten Fahrer mit ihrem Arbeitgeber im Vorfeld abklären. Teilweise kann auch eine Förderung durch das Bundesamt für Güterverkehr möglich sein.

Für die Weiterbildung müssen Berufskraftfahrer die Kosten meist selbst tragen.
Für die Weiterbildung müssen Berufskraftfahrer die Kosten meist selbst tragen.

Die Kosten unterscheiden sich je nach Region und bei wem Berufskraftfahrer die Weiterbildung durchlaufen. Auch spielt es eine Rolle, ob nur ein Modul oder die gesamte Weiterbildung ansteht. So kann ein Berufskraftfahrer in der Weiterbildung für Module von Kosten zwischen 50 und 70 Euro ausgehen. Hinzu kommen hier dann auch Ausgaben für das Ausbildungsmaterial. Für die gesamte Weiterbildung sollte durchschnittlich mit Kosten zwischen 350 Euro und 500 Euro gerechnet werden.

Sanktionen beim Versäumen der Weiterbildung für LKW-Fahrer

Versäumen Berufskraftfahrer die Weiterbildung rechtzeitig in Angriff zu nehmen, kann das ernste Konsequenzen haben. Wird die Schlüsselnummer 95 beim Fehlen der Teilnahmenachweise nicht verlängert, kann das auch den  Verlust des Jobs bedeuten. Denn ohne den Eintrag ist eine gewerbliche Beförderung auf öffentlichen Straßen nicht zulässig.

Neben der nicht möglichen Verlängerung der Schlüsselnummer fallen zudem auch Bußgelder an. Dies ist ebenfalls im Berufsqualifikationsgesetz (BKrFQG) unter § 9 geregelt. Betroffene Fahrer müssen demnach mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld rechnen. Arbeitgeber bzw. Unternehmen, die Berufskraftfahrer ohne absolvierte Weiterbildung beauftragen oder fahren lassen, werden ebenfalls sanktioniert. Hier sind Bußgelder bis zu 20.000 Euro möglich.

FAQ: Weiterbildung für Berufskraftfahrer

Wer muss die Teilnahme an einer Weiterbildung nachweisen?

Alle Berufskraftfahrer mit den Führerscheinklassen  C1, C1E, C, CE, D1D1E, D oder DE  und der Schlüsselnummer 95 müssen alle fünf Jahre an den Modulen der Weiterbildung teilnehmen und dies nachweisen.

Wie sieht die Weiterbildung gemäß BKrFQV aus?

Die Weiterbildung besteht aus fünf Modulen, die sich mit verschiedenen Themenbereichen beim Beruf des LKW-Fahrers befassen. Sicherheit und Arbeitsschutz stehen dabei im Vordergrund.

Müssen Fahrer mit Konsequenzen rechnen, wenn sie die Weiterbildung nicht absolvieren?

Ja, sie dürfen dann gewerblich keine Güter oder Personen transportieren. Darüber hinaus fallen hohe Bußgelder an. Unsere Bußgeldtabelle zeigt hier, wie hoch diese sein können.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (76 Bewertungen, Durchschnitt: 3,87 von 5)
Berufskraftfahrer (BFK): Ohne Weiterbildung kein Fahren
Loading...

Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

{ 6 comments… Kommentar einfügen }
  • Machlelis 25. Februar 2023, 14:22

    Ich habe 5 Module im Bereich Lkw absolviert da ich hauptberuflich lkw fahre. Bin aber auch im Besitz des Bus Führerscheines. Wird mir dann die 95 auch dort ein getragen oder muss ich Uch noch Bus Module machen.

  • Pütz 13. Januar 2023, 14:26

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich habe 5 Module im Bereich Lkw absolviert da ich hauptberuflich lkw fahre. Bin aber auch im Besitz des Bus Führerscheines. Wird mir dann die 95 auch dort ein getragen oder muss ich Uch noch Bus Module machen.
    LG

  • Nico 12. März 2022, 6:56

    Muss ich für ein Gespann 3.5 Tonnen Auto und 3.5 Tonnen Anhänger wo eine Fahrerkarte verwendet wird die 95 haben???

  • Andi 21. Juni 2021, 22:48

    Hallo zusammen, ich habe eine Frage Ich möchte einen neuen Job suchen nur der Arbeitgeber fragt mich nach dem Modulcode 95 /
    Fahrerkarte Was muss ich tun und was kostet mich das komplett

  • Dieter 24. September 2020, 15:07

    Ich habe im Jahr 1995 im Rahmen einer Arbeitsmaßnahme meinen Führerschein der Klasse 2 gemacht. Ich möchte den jetzt verlängern lassen aber nicht mehr Gewerblich nutzen. Muß ich auch die Module machen ?

  • Michael 5. Mai 2020, 20:21

    Ich bin seit dem Jahr 2000 Berufskraftfahrer IHK geprüft. Muss ich die Module auch alle 5 Jahre machen?

Kommentar hinterlassen

[x] Schließen
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2024 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.