Bußgeldkatalog LKW: Lenk- und Ruhezeiten

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 12. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen LKW-Bußgeldkatalog, welcher die Bußgelder für die Überschreitung der LKW-Lenkzeiten sowie die Nichteinhaltung der vorschriftsmäßigen Ruhezeiten definiert.

Tatbe­standBuß­geld für Lkw-FahrerBuß­geld für Lkw-Halter / Unter­nehmer
die tägliche Ruhezeit unterschritten, und zwar um ...
… bis zu 3 Stunden30 Euro (pro ange­fangene Stunde)90 Euro
… mehr als 3 Stunden60 Euro (pro ange­fangene Stunde)180 Euro
Unterbrechung der Lenkzeit unzulässig verkürzt, und zwar um ...
… bis zu 15 Min­uten30 Euro90 Euro
… mehr als 15 Min­uten60 Euro (pro ange­fangenen 15 Min­uten)180 Euro
Über­schreit­ung der zuläs­sigen Tages­lenkzeit, und zwar um ...
… bis zu 2 Stunden30 Euro (pro ange­fangene Stunde)90 Euro
… mehr als 2 Stunden60 Euro (pro ange­fangene Stunde)180 Euro
Fahrer­karte / Kontroll­gerät nicht mitge­führt bzw. nicht zur Kon­trolle über­geben, wo­durch ...
… die Kon­trolle er­schwert wurde75 Euro-
... die Kon­trolle nicht mög­lich war250 Euro-

Bußgeldrechner: Lenk- und Ruhezeiten

Weitere Ratgeber zum Thema

LKW-Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer


Ruhezeiten und Lenkzeiten für LKW
Die Ruhezeiten und Lenkzeiten für LKW-Fahrer sind unbedingt einzuhalten

Die Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer wurden eingeführt, um das Unfallrisiko im Straßenverkehr zu verringern. Falsch geplante Pausen bzw. die Nichteinhaltung dieser und regelmäßige Überstunden führen häufig zur Übermüdung der Berufskraftfahrer und somit auch zu Unfällen im Straßenverkehr.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten sollen den Schutz des Fahrpersonals in Deutschland gewährleisten, wie es das Fahrpersonalrecht, das Arbeitszeitgesetz und die hierzulande geltenden Sozialvorschriften vorsehen. Außerdem ist die Regelung europaweit Pflicht und somit für jedes Unternehmen innerhalb dieser Branche bindend, weshalb es auch den Wettbewerb harmonisiert.

Die Lenk- und Ruhezeiten im Detail

Die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten sind im Arbeitszeitgesetz sowie in der Fahrpersonalverordnung und im Fahrpersonalgesetz in Deutschland für den Güterverkehr definiert. Diese Vorschriften sollen gewährleisten, dass LKW-Fahrer korrekte Pausenzeiten einhalten und nicht zu lange auf den Straßen unterwegs sind.

Die Lenk- und Ruhezeiten sind für alle Berufskraftfahrer verbindlich, deren Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen besitzen, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger. Und nicht nur im Güterverkehr gelten die Lenkzeiten, auch Busfahrer müssen sich daran halten.

LKW-Lenkzeiten

Allgemein ist zu sagen, dass nach einer Lenkzeit von maximal 4,5 Stunden der Berufskraftfahrer eine Pause bzw. eine „Lenkzeitunterbrechung“ von wenigstens 45 Minuten einlegen muss.

Diese Zeit der Lenkzeitunterbrechung wird aber nicht zur täglichen Ruhezeit gerechnet.

Kommt es zu einer Lenkzeitüberschreitung werden hohe Bußgelder fällig.

Die Lenkzeiten der LKW-Fahrer gliedern sich noch einmal in Tageslenkzeit und Wochenlenkzeit. Im folgenden Absatz sollen diese beiden Begriffe näher erläutert werden.

Tageslenkzeit

Lenkzeiten und Ruhezeiten von LKW sind streng geregelt
Lenkzeiten und Ruhezeiten von LKW sind streng geregelt

Zur Tageslenkzeit gehören all die Zeiten, welche LKW-Fahrer tatsächlich am Steuer ihres Kfz verbringen. Dazu zählt auch die Zeit, in der das Fahrzeug vorübergehend halten muss, wie etwa bei einem Stau oder dem Anhalten wegen einer Ampel, Bahnschranke, etc. Die Tageslenkzeit beschreibt daher die Zeit zwischen den Lenkzeitunterbrechungen und Pausen.

Pausen zählen nicht zur Tageslenkzeit, sobald der LKW-Fahrer dabei nicht mehr vor dem Lenkrad sitzt. Sollte die Dauer einer Wartezeit im Vorfeld bekannt sein, gehört dies nicht zur Lenkzeit sondern zu anderen Arbeiten. Diese können beispielsweise das Be- und Entladen von Gütern sein.

Die Lenkzeit muss durch ausreichend lange Fahrtunterbrechungen sowie durch Ruhezeiten unterbrochen werden.

Merke: „Tageslenkzeit“ beschreibt die tatsächlichen LKW-Fahrzeiten.

Berufskraftfahrer dürfen maximal 9 Stunden am Tag laut Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr unterwegs sein. Jedoch dürfen sie zweimal pro Kalenderwoche die Tageslenkzeit auf 10 Stunden erhöhen.

Wochenlenkzeit

Eine Woche für die Ermittlung der Lenkzeiten beginnt jeweils montags 0 Uhr und endet am Sonntag 24 Uhr. In dieser Zeit liegt die Wochenlenkzeit.

Die Wochenlenkzeit darf 56 Stunden nicht übersteigen.

Darüber hinaus wird auch die Lenkzeit in der Doppelwoche definiert. Diese darf nicht über 90 Stunden laut Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten anwachsen. Zur Berechnung dieser Zeit müssen jeweils zwei aufeinanderfolgende Kalenderwochen einbezogen werden. Auch hier gilt wieder die gesetzliche Woche von Montag bis Sonntag, 0 bis 24 Uhr.

Mit etwas Pech landen Lkw-Fahrer zum Ende ihrer Tageslenkzeit auf abgeschiedenen oder unbekannten Rastplätzen. Im Zuge dessen erleben sie mitunter Skurriles. Die Webseite der Trucker Church sammelt ungewöhnliche Erlebnisse und gibt Tipps, wie sich die Wartezeit kurzweilig verbringen lässt.

Lenkzeitunterbrechung: Pause für den LKW-Fahrer

Nach 4,5 Stunden Lenkzeit ist ein 45-minütige Lenkzeitunterbrechung einzulegen
Nach 4,5 Stunden Lenkzeit ist ein 45-minütige Lenkzeitunterbrechung einzulegen

Sobald der Kraftfahrer nicht vor dem Lenkrad sitzt und keine anderen beruflichen Tätigkeiten wie Be- oder Entladen ausübt, wird von einer Lenkzeitunterbrechung in Sachen Lenk- und Ruhezeiten gesprochen. Diese Zeit soll ausschließlich zur Erholung genutzt werden.

Nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden muss eine Lenkzeitunterbrechung von mindestens 45 Minuten folgen. Diese Lenkzeitunterbrechung kann auch in zwei Abschnitte aufgeteilt werden, sodass ein Abschnitt 15 Minuten innerhalb der Lenkzeit und der zweite 30 Minuten beträgt.

Wichtig: Teilen Sie sich die Zeit der Lenkzeitunterbrechung auf, müssen Sie trotzdem spätenstens nach 4,5 Stunden die 45 Minuten Pausezeit eingehalten haben.

Sie dürfen also z. B. nicht 3 Stunden fahren, 15 Minuten Pause machen, weitere 2 Stunden fahren und danach für 30 Minuten Pause einlegen (In diesem Fall würde Sie die Lenkzeit um 30 Minuten überziehen).

Korrekt wäre hingegen: 3 Stunden fahren, 15 Minuten Pause, 1,5 Stunden fahren, 30 Minuten Pause.

Sollten mehrere Personen unterwegs sein, gelten natürlich auch die Lenk- und Ruhezeiten. Sie können die Lenkzeitunterbrechung dann aber auch auf dem Beifahrersitz verbringen.

Nach der Lenkzeitunterbrechung beginnt eine weitere Lenkzeit von 4,5 Stunden. Wollen Lkw-Fahrer ihre Tageslenkzeit auf 10 Stunden erhöhen, müssen sie nach den 4,5 Stunden Lenkzeit eine 45-minütige Lenkzeitunterbrechung einlegen und dürfen erst danach die 10. Stunde der Tageslenkzeit fahren.

Zur Verdeutlichung:

4,5 h Lenk­zeit45 min. Lenk­zeit­unter­brech­ung4,5 h Lenk­zeit45 min. Lenk­zeit­unter­brech­ung1 h Lenk­zeit (ver­läng­erte Tages­lenk­zeit)

Lenk- und Ruhezeiten: Übersicht über Tages- und Wochenendruhezeit für LKW-Fahrer

Neben Lenkzeiten sind auch tägliche und wöchentliche Ruhezeiten einzuhalten
Neben Lenkzeiten sind auch tägliche und wöchentliche Ruhezeiten einzuhalten

Nicht zu verwechseln mit den Lenkzeitunterbrechungen, ist die Ruhezeit. Unterschieden wird zwischen Tages- und Wochenruhezeit. Als „Ruhezeit“ wird die Zeit am Tag bezeichnet, in der der Kraftfahrer Freizeit besitzt und keine Lenkzeiten oder Arbeiten ausführt. Dabei ist es völlig egal, wo diese Zeit genutzt wird.

So kann ein LKW-Fahrer beispielsweise die Ruhezeit auch auf einer Fähre oder im Zug nehmen, sofern dort ein Schlafplatz zur Verfügung steht. Natürlich kann die Ruhezeit auch im Fahrzeug verbracht werden, solange auch der LKW über eine Schlafmöglichkeit verfügt und nicht fährt.

Der Bundestag plant allerdings aktuell eine Änderung des Fahrpersonalgesetzes, wonach die Wochenruhezeit künftig nicht mehr im LKW verbracht werden darf. Bei Zuwiderhandlungen sollen Fahrer und Unternehmer ein Bußgeld zwischen 60 und 180 Euro zahlen. Auf diese Weise will die Bundesregierung u. a. die Arbeitsverhältnisse für LKW-Fahrer verbessern. Schließlich sollen die Ruhezeiten der Erholung und der persönlichen Freizeit dienen. Auf einer Raststätte ist das bei Weitem nicht so gut möglich, wie beispielsweise zu Hause bei der Familie.

Tagesruhezeit

Die tägliche Ruhezeit muss mindestens 11 Stunden betragen und ist innerhalb von 24 Stunden zu nehmen. Laut der Arbeitszeitregelungen für LKW muss also spätestens innerhalb von 24 Stunden nach der letzten täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit für LKW-Fahrer eine neue tägliche Ruhezeit genommen werden.

Der tägliche Weg eines Fahrers vom Wohnsitz zum Ort der Firma ist nicht in der Lenkzeit inbegriffen, sondern zählt zur Ruhezeit.

Verkürzung der täglichen Ruhezeit

In Ausnahmefällen darf die Tagesruhezeit um 3 Stunden, also auf 9 Stunden verkürzt werden. Das darf maximal dreimal zwischen zwei Wochenruhezeiten stattfinden. Ein Ausgleich der verkürzten Tagesruhezeit muss nicht stattfinden.

Beispiel:

45 h Wo­chen­ruhe­zeit1. Tag (Mo)2. Tag (Di)3. Tag (Mi)4. Tag (Do)5. Tag (Fr)45 h Wo­chen­ruhe­zeit
9 h (ver­kürz­te) Ruhe­zeit11 h (nor­male) Ruhe­zeit9 h (ver­kürz­te) Ruhe­zeit11 h (nor­male) Ruhe­zeit9 h (ver­kürz­te) Ruhe­zeit

Unterbrechung der täglichen Ruhezeit

Eine Unterbrechung der täglichen Ruhezeit erhöht sie auf 12 Stunden
Eine Unterbrechung der täglichen Ruhezeit erhöht sie auf 12 Stunden

Innerhalb von 24 Stunden dürfen Sie Ihre Tagesruhezeit einmal unterbrechen, dadurch erhöht sie sich allerdings um eine Stunde. Es ist dann also eine Tagesruhezeit von 12 Stunden einzuhalten.

Die Tagesruhezeit dürfen Sie außerdem nur wie folgt unterbrechen: In eine 3-stündige gefolgt von einer 9-stündigen Ruhezeit.

Im kombinierten Güterverkehr ist es LKW-Fahrern sogar erlaubt, die Tagesruhezeit zweimal zu unterbrechen (wenn Sie z. B. mit Ihrem LKW auf einer Fähre fahren), jedoch nur für jeweils 1 Stunde.

Wochenruhezeit

Die Wochenruhezeit muss mindestens 45 Stunden am Stück genommen werden. Sie ist nach spätestens nach einem Zyklus von 6 x 24 Stunden zu nehmen.

Beispiel: Wer 6 Tage in der Woche arbeitet, muss also ab dem 7. Tag für 45 Stunden die Wochenruhezeit einhalten.

Die wöchentliche Ruhezeit wird aufgrund des LKW-Fahrverbots an Sonntagen meist am Wochenende in Anspruch genommen, so dass man in der Berufsgruppe auch von einer Wochenendruhezeit der LKW-Fahrer spricht.

Verkürzung der Wochenruhezeit

Wie die Tageslenkzeit dürfen LKW-Fahrer auch die Wochenruhezeit verkürzen. Anstelle von 45 Stunden ist es möglich, nur 24 Stunden Wochenruhezeit einzuhalten. Wichtig ist jedoch, dass die Wochenruhezeit in der vorherigen und in der nachfolgenden Woche 45 Stunden beträgt.

Zur Verdeutlichung:

vorherige Wocheaktuelle Wochekommende Woche
45 Stunden Wochenruhezeit24 Stunden Wochenruhezeit45 Stunden Wochenruhezeit

Die 21 Stunden, um die die Wochenruhezeit verkürzt wurden, müssen Sie außerdem innerhalb von 3 Wochen nachholen.

Zusammenfassung: Tages- und Wochenruhezeit

Die regelmäßige RuhezeitReduzieren der Ruhezeit
Ruhezeit pro Tag11 Stunden

Hier besteht die Möglichkeit, diese aufzuteilen: zuerst 3, dann 9 Stunden (damit erhöht sich demnach die Ruhezeit auf 12 Stunden)
9 Stunden

Hier besteht nicht die Pflicht, die fehlenden Stunden nachzuholen
Ruhezeit pro Woche45 Stunden24 Stunden

Hier besteht die Pflicht, die fehlenden 21 Stunden auszugleichen - und zwar innerhalb der nächsten drei Wochen.

Ausnahmeregeln der Lenk- und Ruhezeiten für LKW

Sobald der LKW-Fahrer sich nicht an die Regeln zur Ruhepause oder Ruhezeit hält, ist dies ein Verstoß und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Jedoch gibt es Ausnahmeregelungen, damit der Fahrer sein Fahrzeug auch in der Pause wegbewegen kann. Will ein Kraftfahrer beispielsweise der Feuerwehr oder Polizei Platz machen, darf er nach der Aufforderung durch eine Behörde sein Fahrzeug wegbewegen.

Eine zweite Ausnahme tritt in Kraft, sobald der LKW-Fahrer es nicht rechtzeitig schafft, einen geeigneten Halteplatz zu erreichen und es so zu einer Lenkzeitüberschreitung kommt. Er darf dann von den Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten für LKW abweichen, sofern dies die Sicherheit von Personen, des eigenen Fahrzeugs oder der LKW-Ladung gewährleistet. Der Fahrer muss diese Abweichung der LKW-Lenkzeiten jedoch sofort, nachdem er den Halteplatz erreicht hat, vermerken.

Fahrtenschreiber oder Tachograph vs. EG-Kontrollgerät

Die Tachoscheibe als Fahrtenschreiber für LKW
Die Tachoscheibe als Fahrtenschreiber für LKW wurde mittlerweile durch den digitalen Tachographen ersetzt

Die Lenk- und Ruhezeiten müssen eingehalten werden, da ansonsten Bußgelder fällig werden. Doch wie können die Zeiten überprüft werden?

Der mechanische Tachograph bzw. umgangssprachlich auch Fahrtenschreiber oder Tachoscheibe genannt, war eine Papierscheibe, die bei Fahrzeugen für den Güterverkehr in Deutschland, welche vor dem 1. Mai 2006 zugelassen wurden, die Geschwindigkeit des LKW, die zurückgelegten Kilometer sowie die Lenk- und Ruhezeiten protokollierte.

Ab diesem Datum wurde das EG-Kontrollgerät, oder auch digitaler Fahrtenschreiber, aufgrund einer EU-Verordnung eingeführt, welches nun als digitaler Tachograph fungiert. Das Gerät besitzt einen Chip, der alle wichtigen Daten, wie z. B. die Arbeitszeit speichert.

Der LKW-Fahrer besitzt eine Fahrerkarte, mit der er sich bei dem EG-Kontrollgerät anmeldet. Neben dieser Karte gibt es noch eine Werkstatt-, Kontroll- und Unternehmenskarte, mit denen Daten auf dem Gerät, wie die Arbeitszeit, ausgelesen werden können. Diese Daten werden 365 Tage auf einem versiegelten Chip und 28 Tage auf der Fahrerkarte, die an eine Person, also den Fahrer, gebunden ist, gesichert.

Kommt der LKW-Fahrer in eine Kontrolle, kann ein digitales Kontrollgerät der Polizei alle Lenk- und Ruhezeiten anzeigen. Sind diese nicht vorschriftsmäßig eingehalten worden, kann es schnell teuer werden. Bei den Bußgeldern wird nämlich neben dem LKW-Fahrer auch der Chef des Unternehmens zur Kasse gebeten.

Spezifische Ratgeber über Fahrtenschreiber, Tachograph und Fahrerkarten

FAQ: Lenk- und Ruhezeiten

Was ist unter Lenk- und Ruhezeiten zu verstehen?

Die Lenk- und Ruhezeiten beziehen sich im LKW zu einem auf die Zeiten, in denen der Fahrer hinterm Steuer sitzt. Zum anderen beinhalten sie die Ruhezeiten zwischen den Fahrzeiten. Sie umfassen nicht die komplette Arbeitszeit eines LKW-Fahrers.

Sind die Lenk- und Ruhezeiten gesetzlich festgelegt?

Ja, sowohl im Arbeitszeitgesetz als auch in der Fahrpersonalverordnung und im Fahrpersonalgesetz sind die zulässigen Zeiten bestimmt. Was es diesbezüglich zu beachten gibt, lesen Sie hier.

Werden Verstöße geahndet?

Ja, halten sich Fahrer nicht an die Vorschriften bezüglich der Fahr- und Ruhezeiten, müssen sie mit Sanktionen rechnen. Wie hoch diese ausfallen können, zeigt die Bußgeldtabelle hier.

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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 641 comments… Kommentar einfügen }
  • Harold 16. Januar 2024, 15:34

    Hallo,
    Ich habe einige bussgelder fur Tacho-Verstosse erhalten.
    Kann ich auch irgendwo herausfinden,was tat file no 15.0508.07.121N bedeutet ?

  • Bernd 4. Dezember 2021, 16:20

    Lenkzeit A nach B und zurück ca 9.30 Std.
    Ist es dann noch zulässig ca 2-4 Std. zum B-und Entladen zu brauchen ?
    Also insgesammt wird der Tag 13-14 Std. und das 2-3 mal die Woche

  • Leopold 30. Dezember 2020, 16:48

    Hallo, ich fahre immer aushilfsweise LKW und wollte fragen wie es mit meiner Wochenruhezeit aussieht.
    Beispiel: Ich fahre Montag, Dienstag, Donnerstag und Samstag bis 23:00. Wenn ich dann Montag wieder anfange verkürze ich die Wochenruhezeit und muss in der Nächsten Woche dann die Zeit nachholen bzw. in den darauf folgenden 3 Wochen?
    Wie sieht es aus wenn ich nur drei Tage die Woche fahre, muss ich dann egal ob ich 3 oder 6 Tage die Woche gelenkt habe, am Wochenende meine Wochenruhezeit von 45 std machen oder langen die restlichen Tage der Woche ohne Arbeit, wenn dort ein Zeitraum von 24 bzw. 45std entsteht ohne andere Arbeit.
    Nochmal ein Beispiel: ich fahre Samstags, Sonntag frei, Montag, Mittwoch, Freitag, Samstag, Montag. Muss ich die Wochenruhezeit dann erst nach 6 Lenktagen machen, unabhängig wie weit diese auseinander liegen?

    Hoffe es ist verständlich, danke für eine Antwort. lg

  • Thomas 11. Oktober 2019, 19:56

    Muss ich vor meiner Wochenruhezeit (45/24 Std.) meine Tagesruhezeit (9/11 Std.) machen, also den 24 Stunden beenden?
    Oder fängt meine WRZ schon an wenn ich Feierabend mache?

  • chaabani 29. Juni 2019, 12:47

    hallo zusammen
    ich bitte frage ich zwei mal meine wochen ruhezeit verkürzt 1 mal zum 38,12 und noch mal zum 35,34 verkürzt
    hätte ich das gedürft wenn wie teuer sollte das für mich sein
    freundlichen grüsse
    chaabani

  • Peter 19. November 2018, 10:17

    Wenn die Frage hier nichts kostet, darf ich in der Eile mal wissen, was kostet eine Verkürzung der Wochenendruhezeit von 45 Stunden um 15 min bis zu 60 min? Also nur maximal 44 Stunden und 30 min Ruhezeit?
    Der Ausgleich muss nun entweder in den nächsten drei Wochen an eine 45 Stunden Wochenendruhezeit angehängt sein oder an eine 9 Stunden Tageslenkzeitunterbrechung? Danke im Voraus.

  • Sven 29. Juli 2018, 12:28

    Hallo.
    Habe gestern Abend meine Fahrerkarte ausgelesen. Und habe gesehen das manche Sonntage die Karte gesteckt wurden ist. Obwohl ich Sonntag garnicht gefahren bin. Jetzt ist logisch das das ich einige Verstöße drauf habe. Dann habe ich angeblich nachts gesteckt die Karte um 1 Uhr und dann halbe Stunde wieder gesteckt. In der Woche ok. Aber nicht Samstag auf Sonntag oder Sonntag auf Montag. Kann mir da jemand helfen was da genau los ist? Oder Gerät Fehlerhaft? Danke schon mal voraus.

    • bussgeld-info.de 3. August 2018, 17:14

      Hallo Sven,

      Sie sollten das Gerät überprüfen lassen und bei einer eventuellen Kontrolle einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen, der Ihnen bei der Erklärungsfindung helfen kann.

      Die Redaktion von bussgeld-info.de

  • Dieter 1. Mai 2018, 10:01

    Ist es zulässig den ersten 4,5 Stunden-Block mit 15 Minuten (nach 2 Stunden) und 30 Minuten (nach 2,5 Stunden) zu unterbrechen, den zweiten 4,5 Stunden-Block ebenso mit 15 Minuten (nach 2 Stunden) und 30 Minuten (nach 2,5 Stunden) zu unterbrechen und dann eine Stunde weiter zu fahren? Bei meiner Recherche habe ich nur die Variante gefunden, daß der zweite Block 4,5 Stunden durchgefahren wurde und dann nach 45 Minuten Unterbrechung die weiter Stunde gefahren wurde.

    • bussgeld-info.de 14. Mai 2018, 10:42

      Hallo Dieter,
      grundsätzlich sollte es zulässig sein, auch den zweiten Block zu unterbrechen, wenn mindestens eine Pause 30 min dauert.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • weber 15. März 2018, 20:12

    Darf der Arbeitgeber mir vorschreiben wann und ob ich 9 stunden Pause machen muss?

    • bussgeld-info.de 5. April 2018, 10:31

      Hallo weber,

      in der Regel darf der Arbeitgeber die Pausenzeiten vorschreiben, sofern er sich an das Arbeitsschutzgesetz hält. Ihren individuellen Fall kann ein Anwalt beurteilen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nicole 14. März 2018, 17:49

    Hallo wie verhält es sich mit der Arbeitszeit
    Und zwar nehme ich den LKW nachhause mit
    Es ist doch Arbeitszeit wenn ich beim letzten Kunden ablade und dann nachhause fahren
    oder sehe ich das Falsch?

    • bussgeld-info.de 5. April 2018, 10:11

      Hallo Nicole,

      in der Regel ist der Nachhauseweg keine Arbeitszeit, aber Sie sollten in diesem speziellen Fall nochmal einen Anwalt kontaktieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mario 18. Februar 2018, 9:22

    Hallo

    Habe meine 45 std. Ruhezeit nach 25std. Unterbrechen müssen wegen einem winter Räumfahrzeug, bin in einer Feuerwehr Zufahrt gestanden. Jetzt habe ich das Problem dass der Tacho die Pause neu angefangen hat. Habe einen Auszug gemacht und es hinten vermerkt. Frage: reicht das und was kommt auf mich zu bei einer Kontrolle? Achja habe die Woche davor schon verkürzt auf 24std.

    Danke für die Hilfe

    • bussgeld-info.de 12. März 2018, 9:38

      Hallo Mario,
      im Zuge einer Kontrolle sollten Sie die Unterbrechung der Ruhezeit entsprechend erklären. Wie die Beamten dies allerdings im Einzelnen bewerten, können wir nicht einschätzen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Oliver 22. Januar 2018, 21:01

    Arbeit(Hammer) und fahren (Lenkrad), zusammen, wie viel in 24stunde kann ich haben

    • bussgeld-info.de 12. Februar 2018, 9:01

      Hallo Oliver,

      welche Ruhezeiten zu beachten sind, hängt davon ab, wie lange Sie die jeweilige Tätigkeit ausüben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Oliver 21. Januar 2018, 17:17

    Wie viel kann an einem Tag fahren und arbeiten? Ich meine die Fliege und den Hammer zusammen

    • bussgeld-info.de 22. Januar 2018, 10:34

      Hallo Oliver,
      uns ist leider nicht klar, worauf Sie mit Ihrer Anfrag hinauswollen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jörg N. 4. Dezember 2017, 17:43

    Hallo zusammen ,
    meine Frage : maximale Tageslenkzeit 10 Stunden , ist schon klar .
    Ich will heute Nacht um 0.15 los . fahre dann ca. insgesamt 9 Stunden . Mit pause und abladen werde ich so gegen
    10.30 meine 9 stunden Ruhezeit einlegen . das heisst ich könnte um 19.30 wieder los und hätte dann noch ca. 3,5 Stunden bis nach Hause . Dadurch würde aber meine TÄGLICHE Lenkzeit überschritten . Erlaubt oder nicht ? Vielen Dank im Vorraus , Jörg .

    • bussgeld-info.de 5. Dezember 2017, 12:59

      Hallo Jörg N.,

      eine Überschreitung der täglichen Lenkzeit ist in der Regel nicht erlaubt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Oliver 6. November 2017, 23:57

    Wie viele können an einem Tag fahren und arbeiten.

  • Torsten M. 22. Oktober 2017, 8:25

    Hallo, ich habe da nu auch mal eine Frage . Ich bin eigentlich recht auf dem Laufenden mit den LURZ . Nun geht es mehr um die Strafe die mich erwarten würde , beim nicht aufholen der 21 Std auf die 45 Std Wochenendruhezeit. Sprich ich soll auf 24 Std verkürzen aber laut AG machen die das NIE . Frage ist nun bei einer Kontrolle was erwartet mich dann ?

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 10:37

      Hallo Torsten M.,

      in jedem Fall müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Das kann bis zu 5000 Euro für den Fahrer und bis zu 15000 Euro für den Unternehmer bedeuten.

      Ihr Team von Bussgeld-info.de

  • Tommy 2. Oktober 2017, 18:41

    Hallo Fachleute,
    bei uns geht im Moment das Thema Wochenruhezeit durch die Firma.
    Ich kann nicht genau erkennen, ob nach sechs 24 Stunden Zeiträume oder sechs Schichten, soll heißen nach sechs Tagesruhezeit?
    Also zB ab Sonntag 22:00 Uhr 4 Stunden fahren und dann 9 Std Ruhezeit……..

    Vorab Danke Tommy

    • bussgeld-info.de 10. November 2017, 12:23

      Hallo Tommy,

      die Wochenlenkzeit darf maximal 56 Stunden betragen. Dabei wird immer von der Kalenderwochen, also von Montag bis Sonntag 0 bis 24 Uhr ausgegangen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lutz 1. Oktober 2017, 18:39

    Hallo zusammen,
    Ich fahre Chemie Tankcontainer in einer 5Tage Woche,momentan verlängert mein Disponent willkürlich 2-3 mal pro Woche meine Schichtzeit von 13 auf 15h und zwar Woche für Woche,ich nahm immer an das wäre nur in Ausnahme fällen möglich,mache ich mich damit Strafbar?
    Wer darf entscheiden wann verlängert wird ?
    Kann ich es ablehnen zu verlängern ?

    • bussgeld-info.de 1. November 2017, 15:07

      Hallo Lutz,

      zu Ihren Fragen:

      Ja, es ist eine Ordnungswidrigkeit, derart zu überziehen. Sowohl der Unternehmer als auch Sie können dafür belangt werden. Sie dürfen maximal zehn Stunden am Tag fahren, fünfzehn Stunden sind unverhältnismäßig viel.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Boris 12. September 2017, 11:35

    Guten Tag zusammen… ich bin im Straßenbau beschäftigt und fahre eine szm mit 3achs kipper! Ich habe Montag angefangen zu arbeiten. Lenk und Ruhe Zeiten wurden eingehalten. Am Mittwoch bekam ich den Anruf vom Chef ob ich Samstag und Sonntag arbeiten könnte. ( Asphalteinbau auf BAB)… eine Sondergenehmigung für Sonntag wurde auch beantragt! Soweit alles gut… nun habe ich 7 tage am Stück quasi meinen Truck bewegt und dafür nun Montag und Dienstag frei bekommen! Jetzt werde ich Mittwoch wieder anfangen zu arbeiten und Freitag ist wieder Wochenende ! Also an Pausen sollte es nicht scheitern! Mir machen die 7 tage am Stück ein wenig Kopfschmerzen! War die Zusage von mir Samstag/Sonntag zuarbeiten ok oder bekomme ich Probleme?

    • bussgeld-info.de 18. September 2017, 10:25

      Hallo Boris,
      nach spätestens sechs aufeinanderfolgenden Tageslenkzeiten bzw. 24-Stunden-Zeiträumen muss der Fahrer eine wöchentliche Ruhezeit (WRZ) einlegen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andreas 10. September 2017, 13:50

    Moin,
    wir haben gerade ein kleines Streitthema bei uns in der Firma.
    Also bsp. Unsere Doppelwoche beginnt Sonntags um 10 Uhr, fahren 6 Lenkzeiten, also bis Freitag abend. Fahren Sonntag, verkürzte Pause, wieder morgens um 10 Uhr los.
    Jetzt meine Frage: Wann müssen die 45 Stunden Pause beendet sein? Muss ich diese bis Sonntag 10 Uhr beendet haben, oder isst es egal, hauuptsache ich mache meine 45 Std an einem Stück?

    Mfg
    Andreas

    • bussgeld-info.de 18. September 2017, 9:33

      Hallo Andreas,
      in der Regel müssen die 45 Stunden müssen am Stück genommen werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Peter 6. August 2017, 0:01

    Darf ich 3 mal 15zehner Schichtzeiten hintereinander machen in einem Wochen zeitraum von 6 Tagen

    • bussgeld-info.de 15. August 2017, 9:18

      Hallo Peter,

      von den Lenk- und Ruhezeiten abweichende Regelungen sind nicht zulässig. Mit speziellen Fragen sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dirk 18. Juli 2017, 17:36

    Folgendes Problem:
    Sperrung der A3 Höhe Montabaur.
    Stehe schon 3 Stunden hier.
    Schichtzeit ist schon überschritten. Wenn ich nach der Weiterfahrt den nächsten Parkplatz anfahre, kann ich bei entsprechendem Nachtrag diese 3 Stunden zur 9 Stündigen Ruhezeit dazu rechnen?

    • bussgeld-info.de 28. Juli 2017, 11:01

      Hallo Dirk,

      wenn Sie während dieser Zeit am Steuer saßen, dürfte dies nicht zur Ruhezeit zählen. Wenn Sie nähere Informationen wünschen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marcel 17. Juli 2017, 20:24

    Ich habe mal eine Frage. Wenn ich am Montag um 8.15 Uhr anfange und um 18.30 aufhöre. Und dann 9 Stunden Pause mache ist das rechtens ?

    Weil mir in der Fahrschule immer erzählt wurde
    15h Schichtzeit =9 Stunden Pause
    13h Schichtzeit = 11 Stunden Pause
    (damit man auf den 24h Zeitraum kommt. Oder kann ich egal ob 13 oder 15 Stunden schichtzeit auf 9 Stunden Tagesruhezeit verkürzen ?

    MFG Marcel

    • bussgeld-info.de 24. Juli 2017, 11:32

      Hallo Marcel,
      eine Verkürzung der Ruhezeit auf 9 Stunden ist dreimal die Woche möglich.

      Ihr Team von Bussgeld-Info

      • Ali 26. Juli 2019, 15:43

        Hallo guten Tag da hab ich auch mal eine frage zu der Tagesruhezeit mann muss ja 11 stunden Pausen machen und mann kann diese auf 9 Stunden verkürzen 3x die Woche

        Meine Frage ist muss ich das machen wenn der Arbeitgeber es sagt oder kann ich sagen ne ich brauche meine 11 stunden

  • Ernst 4. Juli 2017, 22:32

    Hallo. Erlaubt wöchentliche ruhezeit zo machen 1.wochenende-24std. 2.wochenende-45std. 3.wochenende-24std. 4.wochenende-66std. ? Oder musen zo 24-45-(66)-24 ? Danke

    • bussgeld-info.de 11. Juli 2017, 10:09

      Hallo Ernst,

      leider ist Ihre Frage nicht präzise gestellt. Bitte klären Sie die Details mit Ihrem Arbeitgeber ab.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Peter H. 23. Juni 2017, 4:58

    Ich würde nach 3 Std Ruhepause von der Polizei geweckt, ich könne hier nicht stehen bleiben. Sie eskortierten uns in ein Industriegebiet ca 10 min entfernt. Also eine Unterbrechung der Pause von 10 min. Habe dann nach 6 ,5 Std wieder losgelegt. War das richtig ? Oder hätte ich 9 Std Pause neu beginnen müssen ?

    • bussgeld-info.de 26. Juni 2017, 12:21

      Hallo Peter,

      sofern Sie insgesamt auf eine Ruhezeit von 9 Stunden kommen, dürfte die kurze Unterbrechung keinen Verstoß darstellen.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Gerhard P. 16. Juni 2017, 19:16

    Ist es nicht mehr erlaubt die Wochenendpause im LKW zu verbringen ? Wenn nein, was für ein Bussgeld droht und was für Nachweise brauche ich ?

    • bussgeld-info.de 19. Juni 2017, 8:46

      Hallo Gerhard,

      das ist richtig, das Gesetz ist im Mai 2017 in Kraft getreten. Als Nachweis kann eine Hotel- oder Motelrechnung dienen. Dem Unternehmer droht bei Zudwiderhandlung ein Bußgeld von bis zu 1500 Euro.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Levi 13. Juni 2017, 21:56

    Hallo
    Ich habe folgende Frage
    Habe von Montag bis Samstag gefahren
    Mein Chef will das ich folgende Samstag auch fahre (also zwei Wochen mit Samstagen hintereinander) ist das zulässig.
    Danke im Voraus

    • bussgeld-info.de 14. Juni 2017, 14:08

      Hallo Levi,

      grundsätzlich ist das Fahren an zwei Samstagen in Folge zulässig, sofern sämtliche Vorschriften zur Lenk- und Ruhezeit gewahrt bleiben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Christian 2. Juni 2017, 14:51

    Hallo,
    muss meine Wochenendruhezeit in Frankreich verbringen und kann diese nicht verkürzen da am Montag Feiertag ist muss ich mit einer Strafe rechnen wenn ich in eine Kontrolle komme

    MFG Christian

    • bussgeld-info.de 7. Juni 2017, 9:13

      Hallo Christian,

      die Lenk- und Ruhezeiten gelten in ganz Europa und müssen eingehalten werden, andernfalls drohen Sanktionen zwischen 30 und 250 Euro.

      Ihr Bussgeld-info Team

      • Ali 28. Mai 2021, 23:12

        Ich habe eine kleine Frage, ist fahre einen Transporter und muss jeden Tag erst 2 Stunden im Lager arbeiten dann, losfahren.
        Ich mach immer 45 Minuten Pause nach 4.5st Fahrt.
        Muss Mann da nochmal die 30 Minuten Pause machen nach 6 Stunden Arbeit oder zählt die 45 Minuten als Pause.

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