Bus mit eingeschaltetem Warnblinker: So verhalten Sie sich richtig?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 23. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog 2024 bezüglich des Verhaltens beim Vorbeifahren an Bussen mit eingeschaltetem Warnblinker, der die Bußgelder bei einem Fehlverhalten an Haltestellen definiert.

TatbestandBußgeldPunkte
Sie verhinderten, dass ein Linienbus oder Schulbus von einer Haltestelle abfahren könnte5 EUR
... es kam zu einer Gefährdung20 EUR
... es kam zu einem Unfall30 EUR
Sie führen schneller als Schrittgeschwindigkeit an einem Bus an einer Haltestelle vorbei15 EUR
... dabei behinderten Sie Fahrgäste60 EUR1
... dabei gefährdeten Sie Fahrgäste70 EUR1
Sie sind an der Haltestelle am Bus rechts vorbeigefahren, obwohl Sie hätten warten müssen. Dabei kam es zu einer Behinderung der Fahrgäste60 EUR1
... es kam zu einer Gefährdung der Fahrgäste70 EUR1
Sie führen mit unzureichendem Abstand am Bus an der Haltestelle vorbei und behinderten die Passagiere60 EUR1
... Sie gefährdeten die Passagiere70 EUR1

Video: So überholen Sie einen Bus richtig!

Welche Regeln gelten beim Überholen von Bussen an Haltestellen? Die Antwort gibt’s hier im Video.
Welche Regeln gelten beim Überholen von Bussen an Haltestellen? Die Antwort gibt’s hier im Video.

Richtige Verhaltensweise: Wenn der Bus den Warnblinker setzt

StVO: Setzt ein Bus den Warnblinker an einer Haltestelle, dürfen Sie nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren.
StVO: Setzt ein Bus den Warnblinker an einer Haltestelle, dürfen Sie nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren.

Vor allem im Berufsverkehr ist es auf deutschen Straßen stressig und hektisch. Sich im dichten Metallgedränge zurechtzufinden und immer wieder an alle Verkehrsregeln zu denken, die einmal in der Fahrschule erlernt wurden, ist nicht einfach.

Vor allem im Bereich von Haltestellen sind Autofahrer unsicher, wie sie richtig reagieren sollen. Dürfen Sie einfach vorbeifahren? Wie schnell dürfen Sie in einer solchen Situation unterwegs sein? Müssen Sie einen bestimmten Abstand einhalten?

Macht es einen Unterschied, wenn der Bus mit oder ohne Warnblinklicht an der Bushaltestelle steht? Erfahren Sie hierzu mehr und welches Bußgeld auf Sie zukommt, wenn Sie sich falsch verhalten.

Bus mit eingeschaltetem Warnblinker überholen

In der Fahrprüfung wird häufig die Frage gestellt, wie Sie sich verhalten sollten, wenn ein Bus mit aufleutendem Warnblinker an der Haltestelle hält. Fahren Sie dann mit Schrittgeschwindigkeit vorbei und halten nötigenfalls an, fahren Sie mit ausreichendem Abstand vorbei oder warten Sie, um die Fahrgäste nicht zu behindern?

Grundsätzlich findet in einer solchen Situation der § 20 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Anwendung. Dort heißt es zunächst, dass Sie vorsichtig an Omnibussen, Straßenbahnen und Schulbussen vorbeifahren sollten, die an einer Haltestelle halten.

Sehen Sie, dass Passagiere ein- oder aussteigen möchten, dürfen Sie nur in Schrittgeschwindigkeit, also mit etwa vier bis sieben km/h, rechts vorbeifahren. Der Abstand ist dabei so zu wählen, dass die Fahrgäste nicht gefährdet werden. Unter Umständen müssen Sie auch warten.

Das Einhalten der Schrittgeschwindigkeit beim Vorbeifahren an einem Bus mit angeschaltetem Warnblinker an einer Bushaltestelle gilt auch für alle Fahrzeuge des Gegenverkehrs (siehe § 20 Abs. 4 StVO). Dies gilt nicht, bei baulich voneinander getrennten Fahrbahnen.

Setzt ein Schulbus den Warnblinker, ist besondere Vorsicht walten zu lassen.
Setzt ein Schulbus den Warnblinker ist besondere Vorsicht walten zu lassen.

Außerdem ist darauf zu achten: Fährt ein Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage eine Haltestelle an, dürfen Sie unter keinen Umständen in dieser Situation überholen. Es herrscht striktes Überholverbot, solange der Bus noch in Bewegung ist.

Das Warnblinklicht wird beim Bus vor allem dann eingeschaltet, wenn die Haltestelle als besonders gefährlich seitens des Fahrers eingestuft wird. Das kann zum Beispiel vor einer Schule oder einem Altenheim der Fall sein.

Weitere wichtige Hinweise

Die Regelungen zum Vorbeifahren an einem haltenden Bus mit Warnblinker gelten sowohl inner- als auch außerorts. Ebenso unerheblich ist es, ob es sich um eine einfache Haltestelle oder eine Busbucht handelt.

Ist der Warnblinker bei einem Bus an der Haltestelle hingegen nicht gesetzt, sollten Sie vorsichtig mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 bis 30 km/h daran vorbeifahren. In einer solchen Situation gelten erhöhte Vorsicht und Bremsbereitschaft, denn Sie müssen immer damit rechnen, dass ein- und aussteigende Fahrgäste vor dem Bus plötzlich auf die Fahrbahn laufen.

Setzt ein Bus das Warnblinklicht hingegen während der Fahrt, herrscht ein absolutes Überholverbot.

Linien- und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen (Verkerhszeichen 224) zu ermöglichen. Das bedeutet, dass Sie warten müssen, bis die Omnibusse die Haltestelle verlassen haben.

Verhalten bei einem haltenden Bus
Verhalten bei einem haltenden Bus im Straßenverkehr

FAQ – Warnblinker beim Bus

Darf ich an einem haltenden Bus mit eingeschaltetem Warnblinker vorbeifahren?

Ja, Sie dürfen vorsichtig vorbeifahren. Steigen Fahrgäste aus oder ein, müssen Sie mit Schrittgeschwindigkeit fahren und gegebenenfalls warten.

Darf ich einen fahrenden Bus mit eingeschaltetem Warnblinker überholen?

Nein, fährt ein Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht eine Haltestelle an, darf dieser nicht überholt werden.

Was ist, wenn der Warnblinker beim haltenden Bus nicht eingeschaltet ist?

In diesem Fall dürfen Sie mit höchstens 20 bis 30 km/h und erhöhter Bremsbereitschaft an dem Bus vorbeifahren.

Video: So verhalten Sie sich an einer Haltestelle richtig

An der Haltestelle halten – was es zu beachten gilt.
In diesem Video erfahren Sie, welche Regeln für Sie als Autofahrer an Haltestellen gelten.
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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