Probezeit: Wieso der Führerschein zunächst auf Probe erteilt wird

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 3. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Junge Autofahrer sind oft unerfahren und verhalten sich leichtsinnig, da sie noch nicht recht wissen, wie es auf öffentlichen Straßen zugeht. Kein Wunder also, dass schwere Verkehrsunfälle häufig auf das Konto von Fahranfängern gehen. Um dem entgegenzuwirken, wurde im Jahr 1986 eine zweijährige Probezeit eingeführt. Der Führerschein wird seitdem bei erstmaligem Erwerb zunächst einmal auf Probe erteilt. Während dieser Bewährungsphase müssen Fahranfänger mit speziellen Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen Verkehrsregeln verstoßen. Wie diese aussehen, zeigt die folgende Tabelle:

TatMaßnahme
A-Verstöße in der Probe­zeit
1. A-VerstoßProbe­zeitver­länger­ung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
2. A-VerstoßVerwar­nung & Teil­nahme­empfehl­ung an verkehrs­psycholog­ischer Bera­tung
3. A-VerstoßEnt­zug der Fahr­erlaubnis
A-Verstoß auf­grund von Dro­gen und/oder Alko­holTeil­nahme­pflicht an einem beson­deren Aufbau­seminar
B-Verstöße in der Probe­zeit
1. B-Verstoßkeine Aus­wirkun­gen auf die Probe­zeit
2. B-VerstoßProbe­zeitver­längerung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
B-Verstoß mit anschließ­endem A-VerstoßProbe­zeitver­längerung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
Zwei B-Verstöße nach der Probe­zeitver­längerungVer­warn­ung & Teil­nahme­empfehl­ung an verkehrs­psycholog­ischer Bera­tung
Vier B-Verstöße nach der Probe­zeitver­längerungEnt­zug der Fahr­erlaubnis

Spezialthemen zur Probezeit

Wie werden Verstöße in der Probezeit sanktioniert?

FAQ – Probezeit

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit dauert 2 Jahre. Bei einem A-Verstoß oder 2 B-Verstößen kann die Probezeit auf 4 Jahre verlängert werden.

Wie lange dauert die Probezeit bei BF17?

Die Probezeit dauert ebenfalls 2 Jahre. Bei Verstößen (einem A oder zwei B-Verstößen) wird sie auf insgesamt 4 Jahre verlängert.

Ich habe falsch geparkt, wird meine Probezeit verlängert?

In der Regel wird die Probezeit beim Falschparken nicht verlängert. Erst schwerwiegendere Parkverstöße (z. B. Parken im Bereich von scharfen Kurven mit Behinderung) stellen B-Verstöße dar. 2 B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit.

Ich bin zu schnell gefahren, wird meine Probezeit verlängert?

Bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wird die Probezeit in der Regel nicht verlängert. Erst eine Tempoübertretung von mind. 21 km/h ist ein A-Verstoß und hat die Probezeitverlängerung zur Folge.

Wann muss ich an einem Aufbauseminar teilnehmen?

Nach einem A-Verstoß (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 21 km/h) oder 2 B-Verstößen (z. B. Fahren ohne Winterreifen) wird in der Regel ein Aufbauseminar angeordnet. Wer nicht am Aufbauseminar teilnimmt, muss mit dem Führerscheinentzug rechnen.

Video: Was sind A- und B-Verstöße?

Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.
Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.
Was geschieht, wenn Sie in der Probezeit mit dem Auto einen Verstoß begehen?
Was geschieht, wenn Sie in der Probezeit mit dem Auto einen Verstoß begehen?

Allgemein werden Regelmissachtungen in der Probezeit in zwei Kategorien eingeordnet:

  1. A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
  2. B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen)

Wer beispielsweise mit Alkohol und/oder Drogen am Steuer erwischt wird, eine rote Ampel überfährt oder mit 21 km/h oder mehr zu schnell in der Probezeit geblitzt wird, begeht einen A-Verstoß. Ein B-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn der betroffene Führerscheinneuling die Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate überzieht, mit ungesicherter Ladung oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist.

Unabhängig davon, welche Regelmissachtung sich Fahranfänger in der Probezeit leisten – sie ereilen exakt die gleichen Sanktionen, die laut Bußgeldkatalog auf Kraftfahrer zukommen, die bereits mehr Erfahrung im Straßenverkehr vorweisen können. Hinzu kommen bei Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe allerdings spezielle Maßnahmen, auf die wir im folgenden Absatz eingehen.

Übrigens: In der Probezeit werden Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht nicht nur strenger geahndet. Vielmehr gelten für Fahranfänger auch striktere Vorschriften als für alteingesessene Kraftfahrer. Ein Beispiel dafür ist die Promillegrenze, die in Deutschland in der Regel bei 0,5 Promille liegt. Junge Autofahrer dürfen jedoch in der Probezeit keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie im Anschluss noch Auto fahren möchten. Das Gleiche gilt für Fahrer unter 21 Jahren. Sie müssen sich demzufolge an eine Null-Promille-Grenze halten.

Wie sehen die speziellen Maßnahmen in der Probezeit aus?

Je nachdem, ob die begangene Zuwiderhandlung als A- oder als B-Verstoß einzuordnen ist, drohen dem auffällig gewordenen Fahranfänger andere Konsequenzen. Weiterhin spielt es eine Rolle, um den wievielten Verstoß der jeweiligen Kategorie es sich handelt. Die folgende Zusammenfassung gibt Ihnen einen Überblick über die besonderen Maßnahmen in der Probezeit:

Wann kann die Probezeit verlängert werden?
Wann kann die Probezeit verlängert werden?
  • Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße ziehen eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre nach sich. Weiterhin muss der auffällig gewordene Fahranfänger ein Aufbauseminar absolvieren. Ein B-Verstoß allein hat jedoch noch keine Maßnahmen zur Folge.
  • Ein weiterer Verstoß der Kategorie A oder zwei weitere Verstöße der Kategorie B in der bereits verlängerten Probezeit bedeuten eine Verwarnung. Hinzu kommt die Empfehlung, auf freiwilliger Basis an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
  • Haben junge Autofahrer auch danach noch nicht aus ihren Fehlern gelernt und leisten sich abermals eine Regelmissachtung der Kategorie A oder zwei der Kategorie B, wird der Führerschein in der Probezeit schließlich wieder entzogen.

Dies geht mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten einher, innerhalb der die zuständige Behörde einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht zustimmen wird. Etwa drei Monate vor Ablauf der Frist können Fahranfänger einen neuen Führerschein beantragen. In der Regel werden jedoch im Vorfeld das positive Absolvieren einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie eine erneute Führerscheinprüfung verlangt.

Probezeit im Ausland

Das Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger

Das sogenannte Aufbauseminar (ASF) wird teilweise auch als Nachschulung bezeichnet und von ausgewählten Fahrschulen angeboten. Es besteht aus Gruppensitzungen, an denen zwischen sechs und zwölf Personen teilnehmen können. In vier Theoriestunden á 135 Minuten kommen normalerweise die jeweils begangenen Regelmissachtungen der Teilnehmer zur Sprache.

Zusammen werden dann Möglichkeiten erörtert, wie das entsprechende Fehlverhalten in Zukunft vermieden werden kann. Weiterhin gehört eine Beobachtungsfahrt zum Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger, die in der Regel zwischen der ersten und zweiten Sitzung stattfindet und mindestens 30 Minuten dauert. Ist das Seminar abgeschlossen, wird den Absolventen eine Bescheinigung ausgestellt, die sie bei der zuständigen Behörde vorlegen müssen.

Werden Sie mit 21 km/h zu schnell geblitzt, droht in der Probezeit ein Aufbauseminar.
Werden Sie mit 21 km/h zu schnell geblitzt, droht in der Probezeit ein Aufbauseminar.

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 200 und 400 Euro verbunden, die der betroffene Verkehrssünder selbst tragen muss. Die Preise können jedoch je nach Region und Fahrschule variieren.

Übrigens: Handelte es sich bei den begangenen Zuwiderhandlungen um Verstöße mit Drogen und/oder Alkohol in der Probezeit, muss ein besonderes Aufbauseminar absolviert werden.

Dabei finden zusätzliche verkehrspsychologische Gespräche statt, weshalb die Kosten für ein solches Seminar höher ausfallen können.

Mythen rund um die Probezeit: Wahr oder falsch?         

Zu guter Letzt haben wir die gängigsten Mythen rund um den Führerschein auf Probe zusammengefasst. Einige von ihnen entsprechen der Wahrheit, andere hingegen sind gänzlich falsch. Testen Sie Ihr Wissen!

Fahranfängern drohen keine Punkte in der Probezeit

Diese Annahme ist falsch. Auf junge Autofahrer kommen die gleichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zu, mit denen auch erfahrene Kraftfahrer bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr rechnen müssen. Dazu gehören Bußgelder, Fahrverbote sowie Punkte in Flensburg.

Es ist möglich, die Probezeit zu verkürzen

Es gab eine Zeit, da wäre diese Aussage absolut korrekt gewesen. In allen deutschen Bundesländern, außer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, bestand bis zum 31. Dezember 2010 die Option, die Probezeit zu verkürzen. Dazu mussten junge Fahrer ein sogenanntes Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) absolvieren und konnten so ihre Probezeit auf eine Dauer von nur einem Jahr reduzieren. Mittlerweile gibt es diese Möglichkeit allerdings nicht mehr, weshalb auch dieser Mythos falsch ist.

Wird das Aufbauseminar nicht absolviert, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis

Erhielt ein Fahranfänger beispielsweise aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit die Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, und er weigert sich, dem nachzukommen, kann ihm der Führerschein entzogen werden. Erst wenn der betroffene Fahrer den Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar vorweisen kann, erhält er seinen Führerschein zurück. Diese Aussage ist demzufolge wahr.

Ist der Führerschein weg, wenn Sie in der Probezeit eine rote Ampel überfahren?
Ist der Führerschein weg, wenn Sie in der Probezeit eine rote Ampel überfahren?

Wer in der Probezeit eine rote Ampel überfährt, verliert direkt seinen Führerschein

Einige Führerscheinneulinge gehen davon aus, dass direkt der Führerscheinentzug droht, wenn sie eine rote Ampel überfahren. In der Probezeit gilt ein Rotlichtverstoß jedoch als Regelmissachtung der Kategorie A und hat daher zunächst einmal eine Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge. Lediglich wenn es sich dabei bereits um den dritten A-Verstoß handelt, wird die Fahr-erlaubnis entzogen. Diese Annahme ist demzufolge halb wahr.

Führerscheinneulinge können keine Punkte abbauen

Diese Aussage entspricht der Wahrheit. Erfahrene Autofahrer haben die Möglichkeit, bei einem Punktestand von maximal fünf Punkten einen Punkt abzubauen, indem sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Diese Option fällt in der Probezeit jedoch weg.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

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  • Marvin 29. September 2016, 0:44

    Hallo ich bin noch in der Probezeit und wurde von der Polizei angehalten,da ich zu schnell war.Es war außerorts und die Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 70kmh
    Laut den Messungen bin ich 120kmh gefahren?Mit welchen Folgen muss ich rechnen und wird mir die Fahrerlaubnis komplett entzogen für einmaliges zu schnell fahren?Ist mein erster Verstoß.Bitte um schnelle Antwort
    Mit freundlichen Grüßen
    Marvin

    • bussgeld-info.de 29. September 2016, 8:28

      Hallo Marvin,

      es handelt sich hierbei um einen sogenannten A-Verstoß. Ein einmaliger Verstoß dieser Art führt zu einer Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre und zur Anordnung eines Aufbauseminars.

      Zusätzlich eine Geschwindigkeitsüberschreitung bis zu 50 km/h mit 160 Euro, 2 Punkten in Flensburg sowie 1 Monat Fahrverbot geahndet.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sebastian 29. September 2016, 0:29

    Ich wurde vor knapp einem Monat mit meinem Hamdy am Steuer erwischt. Ich weiß dass es ein B-Verstoß ist und es keine weiteren Folgen für mich haben wird (bin nich in der probezeit), aber das bußgeld beträgt 60€ und dazu kommen noch bearbeitungskosten von 25€ aber die bearbeitungskosten zählen nicht zu dem bußgeld dazu oder? Also wird meine probezeit nicht um 2 jahre verlängert stimmts? Umd heute wurde ich beim parken in der ladezone erwischt 25€ strafe meinte die polizistim zu mir zählt das auch als B-Verstoß oder nicht weil sonst hätte ich dann zwei B-Verstöße?

    • bussgeld-info.de 29. September 2016, 8:36

      Hallo Sebastian,

      bei dem ersten B-Verstoß hat die Bearbeitungsgebühr keinen Einfluss auf etwaige Konsequenzen bezüglich ihrer Probezeit. Das heißt, der Handy-Verstoß führt nicht zu einer Verlängerung der Probezeit. Entscheidend ist hier nur, dass es Verstoß vorliegt, der mindestens 60 Euro Bußgeld begründet.

      Auch ein Parkverstoß gehört zur Kategorie B, allerdings nur dann, wenn das Bußgeld mindestens 60 Euro beträgt. Da dies in Ihrem Fall nicht gegeben ist, sind keine Probezeitkonsequenzen zu erwarten, da Sie nach wie vor nur einen B-Verstoß begangen haben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sophie 28. September 2016, 21:24

    Hallo ihr lieben,

    Ich hatte vorletzte Sonntag einen Auffahrunfall, bei einer links vor rechts Situation. Die Betroffenen haben die Polizei gerufen und eine Anzeige gestellt. Ich habe vom Ordnungsamt ein schreiben erhalten indem heißt es, dass ich 50€ Verwarnungsgeld zahlen muss. Wisst ihr ob noch was auf mich zu kommt? Eventuell Verlängerung der Probezeit oder ein Aufbauseminar?
    Mit freundlichen Grüßen
    Sophie

    • bussgeld-info.de 29. September 2016, 8:41

      Hallo Sophie,

      ein Unfall gilt in der Probezeit als A-Verstoß und führt daher in der Regel zu einer Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre sowie zur Anordnung eines Aufbauseminars.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Andrew 27. September 2016, 23:08

    Hallo Bußgeld-Info.
    Ich würde heute Abend mit wahrscheinlich 65kmh in einer 30 er Zone geblitzt. Ich bin in der Probezeit. Wie lange dauert es bis ich nachdem Bußgeldbescheid das aufbauseminar zugeteilt bekomme? Da ich etwas Geld bis dahin sparen müsste. Vielen dank im Voraus!

    • bussgeld-info.de 29. September 2016, 8:39

      Hallo Andrew,
      bis die Anordnung für das Aufbauseminar zugestellt wird, können mehrere Monate vergehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hannes. 26. September 2016, 22:25

    Wurde in der Probezeit mit 19 km/h Zuviel geblitzt bezahlt alles gut heute mit 3 km/h Toleranz angezogen aber mit Handy am Steuer geblitzt
    Konsequenz?
    Lg

    • bussgeld-info.de 29. September 2016, 11:26

      Hallo Hannes,

      in so einem Fall gilt üblicherweise das Prinzip der Tateinheit. Das heißt, dass Sie nur für den schwereren der beiden Verstöße belangt werden, also entweder die Geschwindigkeitsüberschreitung oder das Handy am Steuer. Für letzteren Verstoß müssen Sie üblicherweise 60 Euro Bußgeld bezahlen und erhalten einen Punkt. Wenn das Bußgeld für die Geschwindigkeitsüberschreitung höher ausfällt, dann müssen Sie normalerweise nur dieses bezahlen und nicht zusätzlich ein Bußgeld für Handybenutzung am Steuer.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Samy 26. September 2016, 18:16

    Hallo,

    ich habe eine Frage: ich bin noch in der Probezeit und habe schon das Aufbauseminar gemacht (Probezeit verlängert + 100 € Bußgeld). Hatte eine Rote Ampel überfahren. Nach dem Seminar wurde ich geblitzt, 3 Km/Std zu schnell, nach Toleranzabzug, Verwarnung 15€ Bußgeld. Heute nochmal geblitzt, ich gehe davon aus das ich nochmal eine Verwarnung bekomme, da ich ca. 5-6 Km/H zu schnell war. Was wird passieren?

    • bussgeld-info.de 29. September 2016, 9:47

      Hallo Samy,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung gilt zwar als A-Verstoß, aber Auswirkungen auf die Probezeit und die Fahrerlaubnis haben Geschwindigkeitsüberschreitungen erst ab 21 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit. Die beiden Fälle, in denen Sie geblitzt wurden, dürften im Normalfall außer dem Bußgeld keine weiteren Auswirkungen haben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dominik 25. September 2016, 15:15

    Hallo ich habe einen Brief von der Autobahnpolizei bekommen. Ich hatte Mitte August mit dem LKW auf der Autobahn geparkt ( dennoch ohne Behinderung ). Vor mir standen 3 weitere Sattelzüge sowin einer hinter mir. Ich war mit einem kleinerem LKW unterwegs.
    Nun hatte ich einen Brief bekommen, wo folgendes aufgelistet war:

    Bußgeld : 70€
    Bearbeitungskosten : 25,80 €
    Gebühr: 4 €

    Wie sieht das jetzt für mich aus? Ist meine Probezeit dadurch gefährdet?
    Wird Sie auf zwei Jahre verlängert und muss ich ein Aufbauseminar machen?

    Habe meinen Führerschein seit Mitte April 2015

    Mit freundlichen Grüßen.

    • bussgeld-info.de 26. September 2016, 8:42

      Hallo Dominik,

      das Parken auf der Autobahn gilt als B-Verstoß und hat somit beim ersten Mal keine Auswirkungen auf Ihre Probezeit.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Annika 24. September 2016, 10:19

    Schönen guten Tag,
    Habe mal eine Frage . Wie sieht es aus wenn man ein Unfall hatte und es eingestellt worden ist mit der probezeit bleibt es bei 2 Jahren oder ist man auf 4 Jahren probezeit mfg irmer

    • bussgeld-info.de 26. September 2016, 10:08

      Hallo Annika,

      das kommt darauf an, wieso der Unfall verursacht wurde und von wem. Liegt dem Unfall ein Verkehrsverstoß zugrunde,den Sie begangen haben (wie zum Beispiel eine rote Ampel zu überfahren), gilt dies als A-Verstoß und wird mit einer Verlängerung der Probezeit geahndet. Wenden Sie sich allerdings an die Führerscheinstelle, um das herauszufinden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Phil 23. September 2016, 14:25

    Moin,

    kann man zur MPU zugelassen werden, wenn man einmal mit 0,32 Promille erwischt wurde ohne verdacht auf Alkohol und ohne vorherige Taten?

    MfG
    Phil

    • Phil 23. September 2016, 14:30

      Ich bin noch in der Probezeit!

      • bussgeld-info.de 26. September 2016, 9:28

        Hallo Phil,

        da ein striktes Alkoholverbot für Fahranfänger in der Probezeit herrscht, werden Verstöße dagegen zumeist hart geahndet. Wann eine MPU erteilt wird, liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.

        Ihr Bußgeld-Info Team

  • Marcel 23. September 2016, 0:58

    Hallo
    Ich bin mit fast 120 in einer 80 Zone
    Was kommt auf mich ?

    Ich bin noch in der Probezeit.

    LG

    • bussgeld-info.de 26. September 2016, 10:32

      Hallo Marcel,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h außerorts haben ein Bußgeld von 120 Euro und ein Punkt in Flensburg zur Folge. Innerorts sind es 160 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung gilt als A-Verstoß in der Probezeit. Ein einmaliger A-Verstoß in der Probezeit bedeutet eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre & die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Dennis 22. September 2016, 21:44

    Hallo Bußgeldteam.
    Folgender Fall.

    November 2015 – A Verstoß
    Januar 2016 – A Verstoß

    März 2016 Aufforderung zum ASF mit einziger Begründung A Verstoß Nummer 1, vom zweiten war nicht die Rede. Welches auch besucht wurde. Verlängerung Probezeit bis Dezember 2017. Nun vermutlich wieder ein A Verstoß. Womit muss ich rechnen? Fahrpsychlogisches Training, da erster A Verstoß seit offizieller Verlängerung der Probezeit oder direkt FS Entzug da dritter A Verstoß? Und wie lange würde der entzogen werden?

    Danke und Grüße

    • bussgeld-info.de 26. September 2016, 10:43

      Hallo Dennis,

      ein erneuter A-Verstoß in der Probezeitverlängerung bedeutet, dass Ihnen höchstwahrscheinlich die Fahrerlaubnis entzogen wird. Nach einer gewissen Sperre können Sie einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Daniel 22. September 2016, 21:17

    Hallo,
    mein Sohn hat einen Führerschein auf Probe und nun eine rote Ampel mit den Fahrrad nicht beachtet.
    Bussgeld 60 € + Gebühren und angekündigt einen Punkt in Flensburg.
    Führt das zu den gleiche Kosequenzen wie eine Rotlichtverstoss mit dem Auto?

    • bussgeld-info.de 26. September 2016, 11:26

      Hallo Daniel,

      das ist richtig. Die Sanktionen, die Sie erwähnen, sind zu erwarten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Unbekannt 22. September 2016, 16:57

    Hallo was passiert wenn ich ein a und ein b Delikt schon habe…(aufbauseminar und probeziet Verlängerung hab ich schon) und jetzt vor kurzem wieder geblitzt wurde bekomm ich jetzt nur ein Punkt das Bußgeld und eine Empfehlung zum Psychologen? Oder ist mein Führerschein weg ?

    • bussgeld-info.de 26. September 2016, 11:09

      Hallo Unbekannt,

      bei einem zweiten A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis entzogen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Marvin 22. September 2016, 14:13

    Hallo ich wurde vor 1 1/2 Jahre beblitzt hatte Aufbauseminar + Verlängerung. Jetzt hab ich mein Auto Tiefer gemacht & Felgen mit anderen Reifen drauf als sie im Fahrzeugschein sind. Es ist nichts eingetragen. Meine Frage lautet ob ich nur einen B Verstoß bekommen wegen fahren ohne Betriebserlaubnis oder ob es doch ein A Verstoß wäre.

    • bussgeld-info.de 26. September 2016, 10:05

      Hallo Marvin,

      dabei handelt es sich höchstwahrscheinlich um einen B-Verstoß (Fahren ohne Betriebserlaubnis).

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Timo 19. September 2016, 14:51

    Hallo ich wurde gestern mit meinem Golf 4 angehalten dann haben die alles gecheckt am Auto aber nur am sportauspuff in den zwei endrohre haben sie zwei Löcher gefunden dann hat der eine gesagt er klärt es ab ob es normal ist oder manipuliert ist und wenn es normal ist melden sie sich nicht mehr bei mir aber wenn manipuliert wurde kommt eine Anzeige weg erloschener betriebserlaubniss auf mich zu und ich bin jetzt noch 3 Wochen in der probezeit ich danke Ihnen schonmal für ihre antwort Gruß Timo

    • bussgeld-info.de 22. September 2016, 10:09

      Hallo Timo,

      ob Sie wegen Ihrem Auspuffrohr eine Anzeige erhalten, können wir nicht beurteilen. Wenn die Betriebserlaubnis erlischt, ist dies ein A-Verstoß, der eine Verlängerung der Probezeit sowie ein Aufbauseminar nach sich zieht.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Samet 17. September 2016, 13:25

    Hallo, ich wurfe damals geblitzt und musste meinen Führerschein 1 monat abgeben , wurfe nun wieder geblitzt außerorts bei 70 wenn es jetzt zu einer abgabe des führerscheins kommt, wie lange könnte die dauer?

    • bussgeld-info.de 19. September 2016, 9:30

      Hallo Samet,

      die Dauer der Entziehung der Fahrerlaubnis ist davon abhängig, wie viel km/h Sie zu schnell unterwegs waren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Moses 15. September 2016, 1:29

    Wenn Mann noch nie einen a Verstoß hatte zb und Mann in einer 50zone mit 120 geblitzt wurden is ist es dann die selbe Strafe ?

    • bussgeld-info.de 15. September 2016, 9:00

      Hallo Moses,

      ein A-Verstoß in der Probezeit bedeutet eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre & eine Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar. Für den Geschwindigkeitsverstoß an sich kommt es darauf an, ob dies innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften passiert ist.
      Innerorts gilt: 480 Euro, 2 Punkte und ein 3-monatiges Fahrverbot
      Außerorts: 440 Euro, 2 Punkte und ein 2-monatiges Fahrverbot

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • David 14. September 2016, 18:14

    Hallo,

    Ich bin in der Probezeit und habe einen Freund auf der Motorhaube fahren lassen und die Polizei hat das gesehen. Mit was muss ich rechnen als Strafe ?

    • bussgeld-info.de 15. September 2016, 9:53

      Hallo David,

      Ihr Beifahrer ist dazu verpflichtet, selbst darauf zu achten, sich während der Fahrt ordnungsgemäß zu sichern – etwa durch Anschnallen. Solange die betreffende Person kein Kind ist, muss er selbst und nicht Sie als Fahrer dafür haften. Dies können Sie auf dem Anhörungsbogen vermerken. In der Regel droht dafür eine Geldstrafe.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Enis 14. September 2016, 10:12

    Guten Tag,

    ich hab eine Probezeitverlängerung schon bis 11.2016 aber jetzt wurde ich Geblitzt mit 23km/h nach Toleranzabzug muss ich jetzt meinem Führerschein abgeben oder nicht an der Nachschulung habe ich schon Teilgenommen vor 2,5 Jahren und jetzt paar Monate vor ende der Probezeit wurde ich Geblitzt

    geschlossener Ortschaft 23km/h zu schnell nach abzug der Toleranz

    danek für eure Hilfe

    • bussgeld-info.de 15. September 2016, 8:25

      Hallo Enis,

      für einen A-Verstoß in der Probezeitverlängerung müssen Sie mit einer Verwarnung & einer Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung rechnen. Für den Geschwindigkeitsverstoß von 23 km/h innorts an sich drohen in der Regel ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Patrick 14. September 2016, 1:00

    Also ich bin geblitzt wurden weil ich über rot bin in der probezeit was droht mir?

    • bussgeld-info.de 19. September 2016, 10:57

      Hallo Patrick,

      je nachdem, ob die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot war, können sich die Bußgelder und Punkte, die Sie für die Tat erhalten, unterscheiden. Da ein Rotlichtverstoß jedoch immer einen A-Verstoß darstellt, wird Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert, zudem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Niko 13. September 2016, 11:06

    Hallo,
    ich hatte kurz nach dem erhalt des Führerscheines ein (A) Verstoß (mehr als 21km/h außerorts zu schnell) hinter mir.
    Teilnahme an einem Aufbauseminar erfolgte. Das war vor 2 Jahren. Gestern wurde ich angehalten wegen einem (B) Verstoß (Handy am Steuer) Was erwartet mich jetzt?
    Vielen Dank!

    • bussgeld-info.de 15. September 2016, 10:30

      Hallo Niko,

      ein B-Verstoß alleine zieht außer Bußgeld und Punkten keine weiteren Konsequenzen nach sich, auch dann nicht, wenn Sie bereits einen A-Verstoß hatten. Erst nach vier B-Verstößen (nach einem A-Verstoß) wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Peter 12. September 2016, 23:07

    Hallo, hab ein meiner Meinung nach Interessantes Thema. Nehmen wir mal an man ist in der Probezeit und begeht einen Verstoß, dann man Verlängerung der Probezeit und Aufbauseminar bekommt. Der Brief in dem steht was mir vorgeworfen wird und wieviel ich zahlen muss kommt, sagen wir mal nach 3 Wochen. In dieser Zeit wo ich den Brief bekommen haben,bin ich allerdings schon aus der Probezeit drausen. Meine Frage nun: Kann man wieder in die Probezeit zurück gestuft werden bzw.verlängert werden? Weil wo ich den Verkehrstverstoß begangen hab, war ich ja noch in der Probezeit.
    Danke schonmal für die Antwort!

  • Peter 12. September 2016, 22:49

    Hallo,mal rein aus Interesse, sagen wir mal ich werde geblitz mit mehr als 21km/h, sprich Verlängerung der Probezeit und Aufbauseminar.
    Sagen wir mal ich bekomme von der Behörde/Polizei etc.Post das ich zahlen muss, ich aber zu der Zeit wo ich den Brief bekomme schon aus der Probezeit drausen bin, kann ich dann wieder in die Probezeit zurück gestuft werden, bzw.wird sie verlängert? Denn als ich geblitz wurde war ich ja noch in der Probezeit.
    Die Frage geht mir schon als durch den Kopf und würde mich echt mal Interessieren
    Danke schonmal für die Antwort!

    • bussgeld-info.de 15. September 2016, 10:17

      Hallo Peter,

      normalerweise ist für eine Verlängerung der Probezeit der Zeitpunkt des Verstoßes relevant und nicht der Zeitpunkt, zu dem Sie den Brief bekommen. Sie können also in der Tat wieder in die Probezeit zurückgestuft werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Simon 12. September 2016, 20:43

    Für den beiden umfall habe ich bei der Polizei gemeldet

    • bussgeld-info.de 15. September 2016, 9:49

      Hallo Simon,

      ob Sie die beiden Unfälle verursacht haben, weil Sie Verkehrsregeln missachtet haben, können wir nicht beurteilen. Dazu kann Ihnen die Polizei mehr sagen. Ein Unfall, bei dem Sie gegen keine Verkehrsregel verstoßen haben, hat keine Auswirkungen auf Ihre Probezeit. Auch dann nicht, wenn Sie zwei Unfälle an einem Tag hatten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Simon 12. September 2016, 20:27

    Hallo
    Ich habe heute 2 umfall gehabt. Erst auf einen schmalen Straße wollte ich rückweg anpacken und hatte eine Straße schild gebogen. Kurz nach zwei Stunden kommt der zweite umfall. Bei Einen anfahren habe ich den nach hinten gerollt und habe der stehende Auto hinter mir angefasst.
    Könnte es diese bei umfall auf einen Tag mein frühschein zur entzogen kommen? Ich bin noch in probezeit. Mein Frühschein ist mindestens einen Jahre
    Über ihren antworten und Erklärungen würde mich freuen

    LG. Simon

  • Birgit 10. September 2016, 0:26

    Mein Sohn….hat das Begleitete Fahren gemacht.Verstehe ich es richtig,die 2 jährige Probezeit beginnt mit Aushändigung der Prüfbescheinigung?
    Mit 18 hat er den Führerschein bekommen(6/15),
    *12/15 den 1. A-Verstoß(41kmh zuviel in geschl.Ortschaft) mit Führerscheinabgabe für 4 Wochen und Bußgeld und Aufbauseminar,dieses auch so erfüllt.
    *3/16 den 2. A-Verstoß (berauschende Mittel =Methamphetamin/THC) Bußgeldbescheid in Höhe von 500EUR+Verfahrenskosten und 1monatiges Fahrverbot und 2 Punkte
    *4/16 den 3.A-Verstoß(berauschende Mittel=Tetrahydrocannabinol) Bußgeldbescheid in Höhe von 500EUR+Verfahrenskosten und 1monatiges Fahrverbot und 2 Punkte jedoch wurde ihm hier ein Anhörungstermin angeboten,da beabsichtigt wurde den Führerschein zu entziehen oder auf den Führerschein unwiederruflich freiwillig zu verzichten, was er tat.Auf der Verzichtserklärung der Fahrerlaubnisbehörde steht der Vermerk der Empfehlung einer kompetenten Beratungsstelle wegen möglicher Wiedererteilung + Mitgabe der Antragsunterlagen.Ein Zettel für Beratungsstellen wurde mit ausgehändigt,jedoch steht nirgends eine Aufforderung zur MPU und das Erfordernis der Abgabe eines Screeningsnachweises über mind.1 Jahr durch eine Begutachtungsstelle(Dekra)auch keine Sperrfrist und auch nicht ab wann der Antrag zur Wiedererlangung eingereicht werden kann.Auf den Antragsunterlagen ist lediglich angekreuzt Lichtbild,Erste Hilfe Nachweis,Sehtest,behördliches Führungszeugnis.Auch steht nirgends wie das mit den Punkten in der Probezeit aussieht,die jetzt scheinbar 6 Punkte betragen und ab wann sie erlöschen oder der Führerschein gleich wieder weg ist wenn es eine Neuerteilung gibt.Auch ist unklar um wieviel sich die Probezeit nun verlängert hat und ab wann.Für die 2 letzten noch offenen Fahrverbote von jeweils 1 Monat ist bereits schon jetzt innerhalb des Führerscheinverzichts die Abgeltung beantragt und in beiden Bußgeldverfahren bewilligt und 9/16 abgegolten.
    Was ist jetzt mit einer MPU,Screening,Sperrfrist ja oder nicht?Ab wann kann die Wiedererlangung beantragt werden,wielange die Probezeitverlängerung und ab wann zählend?Was ist mit den Punkten und dann mit dem vielleicht erneut ausgehändigten FS?
    Ich danke bereits jetzt für eine aufklärende AW in diesem für mich unfassbaren Dschungel mit Unmengen an zu leistenden Geldern wofür zumindest für die 2 letzten Bußgelder wegen Zahlungsunfähigkeit eine Ableistung in Jugendsozialstunden beantragt und gerichtlich bewilligt ist,jedoch noch inklar was mit den 2x225EUR Verfahrenskosten passiert,können diese auf Antrag erlassen werden?
    Mit freundlichen Grüßen B.B.

    Edit: Grundsätzlich möchte ich noch hinzufügen, daß ich als Mutter sehr froh bin,daß für meinen Sohn recht schnell Konsequenzen für Fahren mit berauschenden Mitteln folgten und diese zumindest zum Anlass gaben mal über das eigene Verhalten spürbar nachzudenken und auch zu merken,wieviel er selbst erbringen muß um überhaupt wieder Vertrauenswürdig am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.Zu merken,wieviel Gefahr von ihm ausgeht für sich selbst und andere und nicht noch Unschuldige in ausgehendes straffälliges Verhalten mit reingezogen werden.Ich möchte selbst auch von keinem grenzüberschreitenden Verkehrsteilnehmer an oder umgefahren werden und auch möchte ich durch solche Straftaten keinen meiner Angehörigen verlieren oder pflegen müssen.Eine unwiederrufliche Folge mit der niemand rechnet zum Zeitpunkt des straffällig werdens und Auswirkung auf ein ganzes Leben haben kann für alle Beteiligten.
    Wir sind froh noch relativ rechtzeitig einen Denkanstoß bekommen zu haben auch wenn er jetzt ziemlich bitter im Verzicht des Führerscheins und mit viel Lauferein und Gelderarbeiten verbunden ist.
    Doch dies am Rande und danke,daß es dieses Forum für soviele hilfreiche Anregungen gibt.LG B.B.

    • bussgeld-info.de 12. September 2016, 9:59

      Hallo Birgit,

      bei einem derart umfassenden Fall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, welcher Sie individuell berät. Alternativ können Sie auch die Führerscheinstelle kontaktieren, um das genaue Prozedere zu erfragen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jessica 8. September 2016, 11:24

    Ich habe mal eine Frage
    Mein Bruder hat vor knapp 3 Jahren seinen Führerschein gemacht wurde dann kurz vor Ende der Probezeit mit 70kmh zu viel innerorts geblitzt hatte Fahrverbot 3.Monate 1 Punkt und eine sehr hohe Strafe sowie aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit
    Jetzt vor Ca 2 Monaten wurde er mit Alkohol 0,2 Promille gepackt 350 Euro und einen Punkt
    Diesen Monat dann zu hohe Geschwindigkeit 34kmh zu viel außerorts knapp 200 Euro ein Punkt und 1 Monat Fahrverbot alle 3 a Verstöße innerhalb von einem Jahr
    Droht ihm jetzt die fahrerlaubnisentziehung oder hat er mehr Glück als Verstand?

    • bussgeld-info.de 12. September 2016, 8:09

      Hallo Jessica,

      ein zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit zieht eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Janine 7. September 2016, 19:48

    Hallo, ich wurde mit dem Motorrad rausgeholt, weil ich mich zur roten Ampel durchgeschlängelt habe. Probezeit läuft noch bin 16 Jahre auf die Klasse A1. Mit was für einer Strafe kann ich rechnen? Danke für eine Antwort.

    • bussgeld-info.de 8. September 2016, 9:50

      Hallo Janine,

      eine rote Ampel zu überfahren, gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Sie sollte mit einer Probezeitverlängerung um 2 Jahre & der Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar rechnen. Eine Missachtung des Rotlichts hat zudem in der Regel ein Bußgeld vom 90 Euro und einen Punkt in Flensburg zur Folge.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Florian 7. September 2016, 13:55

    Hallo,
    Ich habe vor kurzen an einem aufbauseminar teilnehmen müssen und jetzt wurde ich ausserorts geblitzt mit 41km/h zu viel. Wie tuer wird dass ganze ca. Und was droht mir noch ausser bußgeld?
    Gruß
    Florian

    • bussgeld-info.de 8. September 2016, 9:59

      Hallo Florian,

      ein Geschwindigkeitsverstoß ist A-Verstoß. In der Probezeitverlängerung bedeutet das, dass Sie mit einer Verwarnung & der Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung rechnen müssen. Für den Geschwindigkeitsverstoß von 41 km/h außerorts folgen wahrscheinlich ein Bußgeld von 160 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Marcel 7. September 2016, 0:54

    Ich wurde am selben Tag zwei mal mit ungefähr 20 zu schnell geblitzt was kommt auf mich zu ? Und wird mir in der Zeit des Aufbausseminares auch den Führerschein entzogen?

    • bussgeld-info.de 8. September 2016, 8:20

      Hallo Marcel,
      erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h und mehr sind mit Auswirkungen auf die Probezeit zu rechnen. Neben dem Bußgeld müssen Sie in einem solchen Fall, mit der Anordnung zum Aufbauseminar und der Verlängerung der Probezeit rechnen. Während des Seminars bleiben Sie weiterhin im Besitz des Führerscheins.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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