Bußgeldkatalog: 2-Mal geblitzt in der Probezeit
Verstoß/ Ordnungswidrigkeit | Maßnahmen |
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2-mal geblitzt wegen überhöhter Geschwindigkeit | |
… beide Male Geschwindigkeitsbegrenzung um maximal 20 km/h überschritten | jeweils Bußgeld zwischen 10 und 35 € |
… einmal Geschwindigkeitsbegrenzung um mindestens 21 km/h überschritten (A-Verstoß) | Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre, Anordnung zum Aufbauseminar |
… beide Male Geschwindigkeitsbegrenzung um mindestens 21 km/h überschritten (2 A-Verstöße; 2. A-Verstoß erfolgt in der verlängerten Probezeit) | 1. Verstoß: Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre, Anordnung zum Aufbauseminar 2. Verstoß: schriftliche Verwarnung sowie Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung (freiwillig) |
2-mal geblitzt wegen Rotlichtverstoß (2 A-Verstöße; 2. A-Verstoß erfolgt in der verlängerten Probezeit) | 1. Verstoß: Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre, Anordnung zum Aufbauseminar 2. Verstoß: schriftliche Verwarnung sowie Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung (freiwillig) |
Bußgeldrechner: 2-Mal geblitzt in der Probezeit
Wer die Führerscheinprüfung besteht, hat gezeigt, dass er das Wissen und die nötigen Fähigkeiten besitzt, um ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen. Woran es ihm jedoch mangelt, ist Erfahrung. Deswegen stehen Sie als Fahranfänger unter besonderer Beobachtung. Lassen Sie sich während der zweijährigen Probezeit im Straßenverkehr etwas zuschulden kommen, müssen Sie in der Regel mit weitaus härteren Sanktionen rechnen als erfahrene Autofahrer.
Gerade zu Geschwindigkeitsüberschreitungen lassen sich Fahranfänger – oft aus jugendlichem Übermut – hinreißen. Werden sie dann vom Blitzer erwischt, ist der Schreck groß. Und wer daraus nicht lernt, wird möglicherweise nicht nur 1-mal, sondern gleich 2-mal geblitzt in der Probezeit. Dies führt meist zu ernsten Konsequenzen, die Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen sollten.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: 2 mal geblitzt in der Probezeit
Grundsätzlich müssen Sie sich als Fahranfänger auf die gleichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog einstellen, die auch erfahrene Kraftfahrer ereilen, wenn sie zweimal geblitzt werden.
Je nachdem, wie viel Sie zu schnell waren, als Sie zweimal geblitzt wurden, kann das Ganze Auswirkungen auf die Probezeit haben oder nicht. Eine detaillierte Erklärung dazu finden Sie hier.
Vorausgesetzt, Sie haben nicht schon im Vorfeld einen A-Verstoß begangen, wird Ihre Fahrerlaubnis normalerweise nicht entzogen, wenn Sie zweimal geblitzt wurden und sich noch in der Probezeit befinden. Wann es zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommt und welche Konsequenzen die Bekanntschaft mit einem Blitzer in der Probezeit allgemein haben kann, lesen Sie hier.
Geblitzt in der Probezeit? Mehr im Video
Wegen Geschwindigkeitsüberschreitung 2-mal geblitzt in der Probezeit
In den meisten Fällen, in denen ein Autofahrer geblitzt wird, geschieht dies aufgrund überhöhter Geschwindigkeit. Natürlich haben Sie sich auch als Fahranfänger an die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten. Was Ihnen jedoch bei einem Verstoß blüht, lässt sich nicht pauschal beantworten. Hier ist entscheidend, wie sehr Sie die erlaubte Geschwindigkeit überschritten haben:
- Eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um bis zu 20 km/h gilt als leichte Ordnungswidrigkeit (nicht zu verwechseln mit dem leichten Verstoß bzw. B-Verstoß).
- Waren Sie mit mehr als 20 km/h über dem erlaubten Tempolimit unterwegs, haben Sie einen schweren Verstoß (A-Verstoß) begangen.
Wurden Sie nun 2-mal geblitzt in der Probezeit, sind theoretisch drei verschiedene Situationen möglich:
- Sie haben zwei leichte Ordnungswidrigkeiten begangen.
- Sie haben eine leichte Ordnungswidrigkeit und einen A-Verstoß begangen.
- Sie haben zwei A-Verstöße begangen.
Mit diesen Strafen müssen Sie rechnen
Zuerst einmal können wir Sie beruhigen: Als Fahranfänger 2-mal wegen überhöhter Geschwindigkeit erwischt zu werden, führt in der Regel nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis (vorausgesetzt, Sie haben nicht schon vorher einen schweren Verstoß begangen).
Wurden Sie 2-mal geblitzt in der Probezeit und waren jeweils nur um höchstens 20 km/h zu schnell unterwegs, besteht für Sie wenig Grund zur Sorge. Die beiden Ordnungswidrigkeiten werden separat betrachtet und in gleicher Weise geahndet, als würden Sie sich nicht noch in der Probezeit befinden.
Das bedeutet für Sie ein Bußgeld zwischen 20 und 70 Euro, je nachdem, wie weit Sie über der erlaubten Geschwindigkeit drüber waren und ob Sie die Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb oder innerhalb einer Ortschaft begangen haben. Mit weiteren Sanktionen wie z. B. Punkten in Flensburg müssen Sie in der Regel nicht rechnen.
Anders verhält es sich, wenn Sie einen A-Verstoß begangen haben. Wurden Sie 2-mal geblitzt in der Probezeit und waren einmal davon mit mindestens 21 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit, wird Ihre Probezeit um zwei weitere Jahre verlängert. Außerdem müssen Sie voraussichtlich an einem Aufbauseminar speziell für Fahranfänger teilnehmen, dessen Kosten Sie selbst zu tragen haben.
Probezeit: 2-mal geblitzt wegen roter Ampel
Doch Blitzer erkennen nicht nur Geschwindigkeitsüberschreitungen. Auch bei Rotlichtverstößen kommen sie zum Einsatz. Wurden Sie 2-mal bei Rot geblitzt in der Probezeit, wird dies als zwei A-Verstöße gewertet. Auch hier gilt:
- Für den ersten A-Verstoß erhalten Sie eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie die Anordnung zur Teilnahme am Aufbauseminar.
- Für den zweiten A-Verstoß müssen Sie mit einer schriftlichen Verwarnung rechnen sowie der Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Hallo
Ich bin jetzt seit mehr als einem Jahr in der Probe Zeit. Ich wurde im September auf der Auto bahn mit 18 kmh über 100kmh geblitzt und jetzt vor paar Tagen innerorts mit 36 bei 30.
Was muss ich beachten und was kommt jetzt auf mich zu.
Lg